.22 Kurz kaufen mit eingetragene Waffe .22 lfb

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 9.589 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Mai 2021 um 20:40) ist von shooter45.

  • Dann dürfen Sportschützen auch keine .38 Special erwerben?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die Frage wäre höchstens, ist der Erwerb einer .22kurz irgendwie durch eine Sportordnung, die ich mit der spezifischen Waffe schiesse, gedeckt?
    Und, schliesst der Waffenhersteller die Verwendung der .22 kurz in der Waffe aus?
    Wenn ich ersteres mit ja und zweiteres mit Nein beantworten kann, darf ich auch als Sportschütze die .22 kurz kaufen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Eine Sportordnung wird für das Training nicht benötigt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da in dem Verein wo du trainierst eine zugehörigkeit zu einem Verband bestehen muss exestiert dort natürlich auch eine Sportordnung...nach der sich gerichtet wird.
    Wenn ich als BDS mitglied in einem DSB Verein schieße MUSS ich mich nach deren Regeln verhalten und nichts anderes.
    Und wie gesagt , wenn nicht .22short auf der Waffe und in deiner WBK steht darfst du sie nicht erwerben. -

    P.S. dann darf ich .44 für eine .410 Schrotpuste kaufen nur weil sie passen... ?

    Leave No Man Behind

  • Hab gerade noch mal im Paragraphen 14 WaffG gelesen.
    Die Waffe muss natürlich nach einer Sportordnung zulässig sein, genau genommen auch nach der SpO des bedürfnisbescheinigenden Verbandes oder eines seiner Unterverbände.
    Über die Munition wird nur gesagt, dass sie für die erworbene Waffe bestimmt sein muss.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Über die Munition wird nur gesagt, dass sie für die erworbene Waffe bestimmt sein muss.

    ...und dabei muss man zwischen "bestimmt sein" und "geeignet sein" unterscheiden.

  • Klar, hilft nur im Zusammenhang nicht weiter. Mal angenommen, es liegen große Bestände .22 kurz irgendwo rum, warum sollte es nicht zum trainieren auf 25m aus der .22lfB Einzelladerbüchse gehen. Geeignet aus .22lfB zu Schießen, Bestimmt zum Trainingszwecke.
    Hat mit keiner Sportordnung was zu tun.

    Gruß, Micha.

  • Genau so ist es.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Mal angenommen, es liegen große Bestände .22 kurz irgendwo rum, warum sollte es nicht zum trainieren auf 25m aus der .22lfB Einzelladerbüchse gehen. Geeignet aus .22lfB zu Schießen, Bestimmt zum Trainingszwecke.
    Hat mit keiner Sportordnung was zu tun.

    Nur persönlich besitzen und zu Hause im Schrank haben darf der Sportschütze sie nicht ohne die entsprechende Erwerbserlaubnis in der WBK.
    Jedoch genau darauf stellte die Eingangsfrage des TS ab.
    Vom Schützebruder zum sofortigen Verbrauch auf der Schiessstätte übernehmen ist o.k.
    Kann man mit Zustimmung der Standaufsicht ja machen.

  • Nur persönlich besitzen und zu Hause im Schrank haben darf der Sportschütze sie nicht ohne die entsprechende Erwerbserlaubnis in der WBK.Jedoch genau darauf stellte die Eingangsfrage des TS ab.
    Vom Schützebruder zum sofortigen Verbrauch auf der Schiessstätte übernehmen ist o.k.
    Kann man mit Zustimmung der Standaufsicht ja machen.

    Die gibt es ja nur auf der Grünen. Also den Eintrag zum Kauf von der entsprechenden Muni...

    Ob man mit WBK-Eintrag .22lfb, auch .22kurz besessen werden darf?

    Meines Wissens, als Sportschütze nur dann, wenn .22kurz als Munitionserwerb mit eingetragen ist.

    Wie gesagt, hast du z.B. einen Einzellader im Kaliber .22lfB als Langwaffe auf der gelben WBK, gibt es keinen extra Eintragung zum Muni Erwerb.
    Wenn du also zum Händler gehst und .22 kurz erwerben möchtest, deine gelbe WBK vorlegst in der eine Waffe mit dem Kaliber .22lfB eingetragen ist wir dir der Händler die Muni auch verkaufen.
    Hintergrund; Jede Waffe die .22lfB verschießen hat rein Beschuss technisch gesehen kein Problem mit .22 kurz. Das das mechanisch gesehen nicht immer funktioniert steht auf einem andern Blatt.

    In meiner Grünen steht ja auch nur als Muni Erwerb z.B. .357Mag. Trotzdem kann ich für den Revolver problemlos .38 Spezial erwerben.
    Dazu noch einmal, bei der Grünen muss explizit sogar ein Muni Erwerb eingetragen sein, bei der gelben nicht.
    Es gilt immer: nach unten immer, nach oben nimmer.
    Habe ich auf Grün einen Revolver im Kaliber .38 Spezial eingetragen bekomme ich auch nur eine Eintrag für Muni Erwerb .38 Spez. Muni im Kaliber .357mag werde ich nicht erwerben können.
    Meines Wissens nach ist die .22kurz unter der .22lfb eingeordnet,
    wieder zu beachten: auf der Gelben gibt es keine Eintrag der explizit den Muni Erwerb gestattet,
    hier muss der Händler wissen das ich wenn ich auf Gelb eine Büchse / Revolver etc. mit Kaliber .22lfB eingetragen habe: .22kurz geht, aber z.B. .22Hornet wir nicht gehen.

    Mit irgendwelchen Sportordnungen hat es nichts zu tun....

    Gruß shooter45