Frage zum Antrag des kleinen Waffenschein's

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 8.694 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Januar 2022 um 00:41) ist von Schrotty.

  • Hallo zusammen.

    Meine Frage wäre, kann der kleine Waffenschein abgelehnt werden wegen dem Grund warum man ihn haben möchte oder ist dies aus rechtlicher Sicht total irrelevant?

    Haben den Antrag ende letzten Jahres gestellt. 2 ältere Herren von der Polizei Bochum kamen ca.2 Wochen später vorbei und haben sich kurz die Wohnung angeguckt und gefragt, warum ich diesen wohl beantragen wollen würde und wo ich das Teil denn aufbewahren würde (abschließbare Kassette). Naja ich wollte nicht unbedingt vor dem Beamten sagen ,das ich mich in bestimmten Ecken wo ich mal abends herlaufe,mich nicht sicher fühle und die Polizei ja auch nicht überall sein kann .(Hab mir halt gedacht will der Polizei auch nicht zu nahe treten, sodass sie es vllt. falsch verstehen könnten,was mir vllt. irgendwann im Bezug auf das sportschießen im Verein in Schwierigkeiten bringen könnte).


    Hab dann halt aus Reflex gesagt für Silvester(war im nachhinein nicht die beste Idee)


    Hab halt jetzt schon mit dem Thema abgeschlossen aber wollte nochmal nachfragen, da ich überall gesehen hab das man eigentlich keinen Grund dafür braucht.

    LG
    Justin

  • Haben den Antrag ende letzten Jahres gestellt. 2 ältere Herren von der Polizei Bochum kamen ca.2 Wochen später vorbei und haben sich kurz die Wohnung angeguckt und gefragt, warum ich diesen wohl beantragen wollen würde und wo ich das Teil denn aufbewahren würde (abschließbare Kassette).


    Hallo,

    von einem Besuch der Polizei und Betreten der
    Wohnung habe ich im Rahmens des Antrages zum
    KWS bisher noch nie gehört.

    Ablehnen kann die Waffenbehörde den Antrag,
    wenn Gründe dagegen sprechen.

    Gruß
    Viper

    Einmal editiert, zuletzt von Viper1497 (8. März 2021 um 21:17)

  • Wo steht denn im Gesetz geschrieben dass man einen Grund zur Beantragung des KWS haben muss? :rolleyes:

    Und die Frage der Aufbewahrung ist auch unsinnig. Wenn man einen KWS beantragt muss man ja nicht zwangsläufig eine SSW kaufen.

    Schade..... so einen Besuch hätte ich mir gewünscht :D

  • Troll

    2 ältere Herren von der Polizei Bochum ................................. 8)


  • 2 ältere Herren von der Polizei Bochum .................


    Hallo,

    muss nicht zwingend etwas schlechtes bedeuten.
    Wenn der Schreiber 18 ist, dann ist jeder Ü 30 halt
    älter und jeder Ü 40 halt alt usw.


    Gruß
    Viper

  • ich glaube der justin ist ein spaßvogel ;)

    Jene, die ihre Schwerter zu Pflugscharen schmiedeten, pflügen nun für Männer, die ihre Schwerter behielten.

  • Hab das schon ernst gemeint .Hab mich halt auch gewundert ,warum die dafür rauskommen.Ist ja eigentlich nichts besonderes dachte ich.

    Hab halt überall sonst gelesen, das man das Ding nach ein paar Wochen im Briefkasten hat und bei mir kommen die halt direkt raus komischerweise.


    Ps:Mit älter meinte ich kurz vor der Rente.Schuldigung falls sich einer auf den Slips getreten gefühlt hat dabei.

    LG
    Justin

  • Sowas höre ich auch das erste Mal, bei mir würden die an der Wohnungstür stehen bleiben.
    Du mußt nicht nachweisen wo du deine SSW lagern möchtest, die gehört mit wie auch ohne KWS verschlossen gelagert, und da reicht jede abschließbare Schublade/Schrank.
    Bei der Beantragung/Ausstellung ist nur dein Führungszeugnis ausschlaggebend, wenn das sauber ist, gibt es keinen Grund dir den KWS zu verwehren.

  • Der grund des beantragens ist ganz einfach: Weil es das Gesetz zulässt und du dieses Recht nutzen möchtest.

    Einfach so würde ich auch keine Polizisten ins Haus lassen, da müssen sie dir erstmal einen Grund nennen und einen Durchsungungsbefehl vorzeigen ;)

    Und eine Schreckschuss hat man nicht..... Den Schein darf man auch ohne Beantragen und besitzen.

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • von einem Besuch der Polizei und Betreten der
    Wohnung habe ich im Rahmens des Antrages zum
    KWS bisher noch nie gehört.

    Als ich meinen KWS beantragte, lief im Zuge der Überprüfung
    meiner Person die gleiche Aktivität ab!
    Das ist legitim so. Schließlich will man doch nicht jedem
    "Junkie" den Schein überreichen.

  • Der Erwerb des kleinen Waffenscheins ist an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit geknüpft, nicht an subjektive äussere Eindrücke eines einzelnen Beamten.
    Wer ohne Beanstandung durch die Behörenabfrage kommt, ist sauber und hat ein Anrecht auf den KWS.
    Im Waffengesetz ist klar geregelt, dass zum Erwerb des KWS weder ein Bedürfnis, noch eine Sachkunde oder eine Versicherung nachzuweisen ist.
    Es geht ja auch um das Führen von Waffen, die frei ab 18 Jahren zu erwerben sind.
    Leider nehmen sich viele Behörden im waffenrechtlichen Bereich auch gerne solche Sachen heraus, zu denen sie eigentlich nicht befugt sind.
    Meine Jagdbehörde besteht auch auf persönlichem Erscheinen zur Jagdscheinverlängerung, mit der Begründung, sie müssten dabei in Augenschein nehmen, ob ich in der Lage bin, Waffen jagdlich zu führen.
    Es gibt aber Gerichtsurteile dazu, dass ein Sachbearbeiter fachlich eben nicht dazu in der Lage ist, solche Einschätzungen zu treffen.
    Trotzdem ist das persönliche Abholen vielfach gängige Praxis.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ein Kleiner Waffenschein ist immer noch ein Waffenschein, auch wenn dieser nur für Schreckschuss- und/oder Signalwaffen gilt. Dann gilt für dich eine waffenrechtliche Ausnahme zum Tragen von PTB- Waffen und für "Normalos" ist Waffe halt Waffe. Dass das Missbrauchspotenzial aufweist, muss ich wohl nicht sagen...

    Außerdem ist gemäß Waffenrecht eine ordnungsgemäße Lagerung vorgeschrieben. Bedeutet also, dass PTB- Waffen und Knallkartuschen separat voneinander gelagert werden müssen, außer alle im Haushalt lebenden Personen sind über 18 und zurechnungsfähig.
    Anders wäre es bei WBK Waffen, da ist das Ganze etwas strenger. Zu dem Thema gibt es aber auch entsprechende Forenbeiträge, falls du auch irgendwann den "Schritt weiter" gehen willst.

    Solange du nichts offen hast strafrechtlich, ist da nix zu befürchten.

    Aber im "Pott" sind die eh immer etwas vorsichtiger, auch wegen der meist vorliegenden Wohnsituation.

  • Warum Troll ,das wird in jedem Landkreis anders gehandhabt ,wer schon lange mit dabei ist weis das es von Online beantragen und das Ding kommt per Post bis zu man muss Persönlich vorbei kommen und die Polizei kommt einen besuchen alles vertreten ist .

    In manchen Landkreisen kommt alle 3 Jahre oder öfters Post mit der Zahlungsauforderung zwecks erneuter Überprüfung ,bei anderen die haben nie wieder was gehört .

  • Ein Kleiner Waffenschein ist immer noch ein Waffenschein, auch wenn dieser nur für Schreckschuss- und/oder Signalwaffen gilt. Dann gilt für dich eine waffenrechtliche Ausnahme zum Tragen von PTB- Waffen und für "Normalos" ist Waffe halt Waffe. Dass das Missbrauchspotenzial aufweist, muss ich wohl nicht sagen...

    Außerdem ist gemäß Waffenrecht eine ordnungsgemäße Lagerung vorgeschrieben. Bedeutet also, dass PTB- Waffen und Knallkartuschen separat voneinander gelagert werden müssen, außer alle im Haushalt lebenden Personen sind über 18 und zurechnungsfähig.
    Anders wäre es bei WBK Waffen, da ist das Ganze etwas strenger. Zu dem Thema gibt es aber auch entsprechende Forenbeiträge, falls du auch irgendwann den "Schritt weiter" gehen willst.

    Solange du nichts offen hast strafrechtlich, ist da nix zu befürchten.

    Aber im "Pott" sind die eh immer etwas vorsichtiger, auch wegen der meist vorliegenden Wohnsituation.

    Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von frei ab 18 erwerbbaren SSW, was bis 2003 völlig ohne Erlaubnis möglich war.
    Das Missbrauchspotential liegt wohl eher bei denen, die den KWS nicht beantragen und ihre SSW einfach so in die Tasche stecken.
    Desweiteren muss man das führen und besitzen/Eigentum trennen. Eine Erlaubnis zum Führen vom Waffen ist nicht an das Eigentum von Waffen gebunden.
    Der Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens kann z.B. die Erlaubnis zum Führen besitzen, aber keine eigene Waffe haben.
    Auch beim KWS ist der Besitz von SSW nicht Vorraussetzung. Theoretisch kann er Antragssteller ja den Schein haben wollen, um sich mal die SSW eines Freundes zum Führen zu leihen. Ergo macht auch der Hausbesuch mit "Kontrolle" der Aufbewahrung keinen Sinn. Und nur bei erlaubnispflichtigen Waffen sind die Behörden ermächtigt, Aufbewahrungskontrollen durchzuführen.
    Stichwort Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Hab halt jetzt schon mit dem Thema abgeschlossen aber wollte nochmal nachfragen, da ich überall gesehen hab das man eigentlich keinen Grund dafür braucht.

    Eine Ablehnung müsste schriftlich erfolgen und begründet werden. Klingt für mich so, als habe die Behörde den Antrag versanden lassen. Ich würde da nochmal nachhaken.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Der Erwerb des kleinen Waffenscheins ist an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit geknüpft, nicht an subjektive äussere Eindrücke eines einzelnen Beamten.
    Wer ohne Beanstandung durch die Behörenabfrage kommt, ist sauber und hat ein Anrecht auf den KWS.

    Ein Besuch von Beamten (Revierpolizist bei mir) ist EIN Bestandteil
    der Überprüfung zum Erwerb des KWS.
    Kein Beamter muss mich deswegen besuchen, er kann es aber. Da
    ich nichts zu verbergen habe und meine Antworten passend
    geben kann, finde ich den Besuch und dieses Vorgehen, auch
    wenn das nur subjektive Eindrücke hergibt, legitim!

  • Ein Besuch von Beamten (Revierpolizist bei mir) ist EIN Bestandteilder Überprüfung zum Erwerb des KWS.

    Das finden manche Behörden.
    Nach rechtlichem Rahmen werden Zentralregister, Verfassungsschutz usw. abgefragt.

    Da
    ich nichts zu verbergen habe und meine Antworten passend
    geben kann, finde ich den Besuch und dieses Vorgehen, auch
    wenn das nur subjektive Eindrücke hergibt, legitim!

    Nix zu verbergen zu haben ist eine Standardantwort, die Tür und Tor öffnet für diverse Überwachungsszenarien.
    Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Grundgesetz verankert. Die Aufbewahrungskontrolle bei WBK-Waffenbesitzern ist da schon nicht unumstritten.
    Dass eine Behörde jetzt meint, bei KWS-Anträgen mal beim Antragsteller zuhause nach dem Rechten zu sehen, halte ich für mehr als fragwürdig.
    Im übrigen ist es nicht jedem so egal, wenn die Nachbarn sehen, dass da auf einmal die Polizei vor der Tür steht und sich mit einem beschäftigt.
    Man hat nichts schlimmes getan und hat bei den Nachbarn vielleicht schon einen schlechten Ruf.
    Ich meine auch, mich zu erinnern, dass z.B. bei Aufbewahrungskontrollen eigentlich keine uniformierten Beamten eingesetzt werden sollten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hallo,

    zur Kontrolle meiner WBK-pflichtigen Waffen reichten meinem Landratsamt Fotos vom
    Tresor mit entsprechenden Typenschild und eins, auf dem man halbwegs die eingelagerten
    Waffen erkennen kann.
    Dann bekam ich nochmal Post, zum Eintrag meiner Waffen ins Nationale Waffenregister.
    Hier reichte denen ein Foto der WBK und die genauen Bezeichnungen, die auf den Waffen
    gestempelt ist.

    Besuch kam da nie. Auch nicht beim kleinen Waffenschein. Und den hab ich jetzt auch schon
    fast 2 Jahrzehnte...

    Grüße,
    Chris