3D Gedruckte Waffen Replicas illegal?

Es gibt 117 Antworten in diesem Thema, welches 10.803 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2021 um 22:23) ist von Schultz.

  • Hallo zusammen,

    Ich wollte fragen, ob es den illegal ist 3D Replicas von Schusswaffen, also 100% aus Plastik, abgesehen von den Federn aber 1:1 wie die echte und auch Mechanisch funktionstüchtig aber halt nicht Schussfähig, da sie aus Plastik ist?

    Danke schon mal für alle Antworten!

    Cleaner

  • Also ich sehe da kein Problem wenn es nicht Schussfähig ist, es gibt zwar 3D gedruckte Waffen (die auch Metallteile benötigen) aber das was du Vor hast ist
    ein 1:1 Plastikmodell! Ich habe das Schon aus Papier und Karton gemacht!

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Ich wäre da sehr sehr vorsichtig.
    Wenn du eine Waffe 100% aus Kunststoffen nachbaust, ist sie theoretisch auch schussfähig.
    Sie würde die Drücke der im Original verwendeten Patrone nicht aushalten, aber wenn man z.B. eine Hülse nimmt, diese mit einem Zündhütchen bestückt und einem Kunststoffgeschoss und es ist möglich, damit eine Geschoßnergie von über 0,5J zu erzeugen, hast du eine Schusswaffe nach der Definition des Waffengesetzes. Und da sie nicht beschossen ist und auch nicht ge-Ft und du obendrein keine Waffenherstellungserlaubnis hast, wird es sehr problematisch.
    Wenn, dann würde ich sie so bauen, dass zwar eine Bedienung wie beim Original möglich ist, aber die internen Funktionen nicht dem Original entsprechen.
    Also etwa einen federbelasteten Abzug und einen Sicherungshebel, die aber sonst nichts bewegen, einen Verschluss, der zwar vor und zurückgleitet, aber nicht in einem Patronenlager verriegelt, einen Laufdummy, der kein Patronenlager und keine durchgehende Laufbohrung aufweist.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Nein, von Replicas bestimmter realer Waffen aus Plastik!

    Naja, brauchst nicht bauen, die kannst du kaufen.

    Und warum auch eine Softair? Die darf doch dann eh nur 0.5 sein, da kauft man sich doch besser so einen billigen springer von Amazon?

    Geht es dir um Plastiknachbau oder eine Schusswaffe mit mehr als 0,5 Joule (auch Softairs haben u.U. mehr!)?
    Was willst du eigentlich wirklich?
    Ach, was ist ein billiger Springer von Amazon?

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • aber halt nicht Schussfähig, da sie aus Plastik ist?

    Das ist so eine Sache... Wenn alles aus Plastik ist, einschließlich Kleinteile, Schlabo und Hammer wird das ganze eh nicht funktionieren... Wem auch immer das vorschwebt, eine Waffe 3D zu drucken, der scheitert nicht unbedingt an der mangelnden Belastbarkeit der Waffe, aber der mangelnden Funktionstüchtigkeit.

    Einen Hammer + genau richtig starke Schlagfeder um das fehlende Gewicht des Hammers auszugleichen, einen richtig abgerundeten und bearbeiteten Schlagbolzen (ein einfacher unbearbeiteter Nagel reicht da meistens nicht) und dazu noch einen funktionstüchtigen Plastik(!!!) Auszieher + Verschluss sowie eine Verschlussführung, die dem entstehenden Gasdruck, so sollte denn mal was zünden, aushält, dazu noch ein Patronenlager mit richtigem Headspacing, sodass die Hülse überhaupt noch ausgezogen werden kann, etc, herzustellen, ist das wahre Problem. Glaub mir, mehr als ein "Funktionsmodell" wirst du mit nur dem Drucker und Federn so oder so nicht hinbekommen, auch wenn du dich auf den Kopf stellst...

    If your only tool is a hammer, every problem looks like a nail

  • Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG - Waffenrecht 2021 (bussgeldkatalog.net)


    FAQ: Anscheinswaffen

    Was ist unter “Anscheinswaffen” zu verstehen?
    In Anlage 1 zum Waffengesetz ist bestimmt, dass Gegenstände, die den Anschein von Feuerwaffen haben oder diesen nachgebildet sind, als Anscheinswaffen gelten.
    Dürfen Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit geführt werden?
    Nein. Anscheinswaffen unterliegen den Regelungen zum sicheren Waffentransport und dürfen werden zugriffs- noch einsatzbereit in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Waffenschein wird für Anscheinswaffe nicht ausgestellt.
    Welche Folgen hat das Führen von Anscheinswaffen?
    In der Regel handelt es sich beim Missachten des Führungsverbots um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Ach, DAZU sagt man Springer?
    Ich dachte, dass ist eine Softair, Springer haben eher etwas mit Messern zu tun.
    Gut, dass man mich mal aufklärt ...

    Aber davon mal ab, das ist genau so ein Teil, das der TE basteln will. Kann er sich sparen, gibt es zu kaufen, sagte ich schon mal.
    Alles andere, was ihm wahrscheinlich vorschwebt, ist ein selbst gedrucktes Teil, das nicht schussfähig ist, aber mehr als 0,5 Joule bringt.

    Ok, In dem Fall bin ich raus.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Das ist so eine Sache... Wenn alles aus Plastik ist, einschließlich Kleinteile, Schlabo und Hammer wird das ganze eh nicht funktionieren... Wem auch immer das vorschwebt, eine Waffe 3D zu drucken, der scheitert nicht unbedingt an der mangelnden Belastbarkeit der Waffe, aber der mangelnden Funktionstüchtigkeit.

    Einen Hammer + genau richtig starke Schlagfeder um das fehlende Gewicht des Hammers auszugleichen, einen richtig abgerundeten und bearbeiteten Schlagbolzen (ein einfacher unbearbeiteter Nagel reicht da meistens nicht) und dazu noch einen funktionstüchtigen Plastik(!!!) Auszieher + Verschluss sowie eine Verschlussführung, die dem entstehenden Gasdruck, so sollte denn mal was zünden, aushält, dazu noch ein Patronenlager mit richtigem Headspacing, sodass die Hülse überhaupt noch ausgezogen werden kann, etc, herzustellen, ist das wahre Problem. Glaub mir, mehr als ein "Funktionsmodell" wirst du mit nur dem Drucker und Federn so oder so nicht hinbekommen, auch wenn du dich auf den Kopf stellst...

    Ich will ja auch keine echte, Schussfähige Waffe ledeglich ein 1:1 Model mit dem ich auch mal ein wenig spielen kann(durchladen, Magazin wechseln etc.).
    Ich würde mir ja eine Deko Waffe zulegen aber naja Deutschland.
    Hier ein Video zu einer 3D Gedruckten Model Waffe, der Kanal ist übrigens der bekanteste in dem Bereich.( Es gibt auch noch viel mehr varianten als das was man bei dem Kanal sieht, Internet ist cool)
    https://www.youtube.com/c/3DPrint_zvc/videos

  • Upper- und Lower Receiver (Gehäuseteile) von Langwaffen (z.B. in dem Youtube Kanal das ersichtliche AR-15) und Griffstücke von Kurzwaffen sind "wesentliche Waffenteile".

    Ich würde sagen, ein ausgedruckter AR-15 Lower z.B. bringt dich rein rechtlich in Teufels Küche.
    Dieser ist augenscheinlich AR-15 Abzugsgruppenkompatibel und wäre theoretisch somit in der Lage mit Lauf und Verschluss und stabilem Upper abgefeuert werden zu können.

    PS: was du natürlich zu Hause in deinen eigenen vier Wänden machst, musst du entscheiden.

  • Ach, DAZU sagt man Springer?Ich dachte, dass ist eine Softair, Springer haben eher etwas mit Messern zu tun.
    Gut, dass man mich mal aufklärt ...

    Aber davon mal ab, das ist genau so ein Teil, das der TE basteln will. Kann er sich sparen, gibt es zu kaufen, sagte ich schon mal.
    Alles andere, was ihm wahrscheinlich vorschwebt, ist ein selbst gedrucktes Teil, das nicht schussfähig ist, aber mehr als 0,5 Joule bringt.

    Ok, In dem Fall bin ich raus.

    Alles andere, was ihm wahrscheinlich vorschwebt, ist ein selbst gedrucktes Teil, das nicht schussfähig ist, aber mehr als 0,5 Joule bringt.

    Ich habe nicht vor irgend etwas illegales zu tun!
    Sonst würde ich doch nicht fragen oder?
    Und außerdem, warum eigentlich so aggressiv mir gegenüber?
    Beispiele:

    Was willst du eigentlich wirklich?

    Ach, was ist ein billiger Springer von Amazon?

    Und natürlich

    Alles andere, was ihm wahrscheinlich vorschwebt, ist ein selbst gedrucktes Teil, das nicht schussfähig ist, aber mehr als 0,5 Joule bringt.

  • Upper- und Lower Receiver (Gehäuseteile) von Langwaffen (z.B. in dem Youtube Kanal das ersichtliche AR-15) und Griffstücke von Kurzwaffen sind "wesentliche Waffenteile".

    Ich würde sagen, ein ausgedruckter AR-15 Lower z.B. bringt dich rein rechtlich in Teufels Küche.
    Dieser ist augenscheinlich AR-15 Abzugsgruppenkompatibel und wäre theoretisch somit in der Lage mit Lauf und Verschluss und stabilem Upper abgefeuert werden zu können.

    PS: was du natürlich zu Hause in deinen eigenen vier Wänden machst, musst du entscheiden.

    Es sind Waffen wesentliche teile ja aber doch nur wenn sie schon einmal an einer echten Waffe dran waren oder?
    Deswegen sind Salutwaffen doch auch jetzt WBK pflichtig?
    Und Schreckschuss Waffen eben nicht da sie kein Schuss Waffen sind?
    Zumindest habe ich dass so verstanden,

  • ...vollständig kompatibler AR-15...

    Da sehe ich eine Chance.
    Es soll ja nur ein Modell sein.
    Dann muß man einfach nur den Maßstab abändern.
    Die Teile sind nicht kompatibel, und das Kaliber passt auch auf nichts.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Sage ja. Alles eine Frage des Begriffes: ;)
    "Anscheinswaffe", "Spielzeug", "Dekowaffe", ...................... Man kann ihn sich frei aussuchen und hat dann die passenden Schwierigkeiten oder nicht. ;)

    Mach einen Haken und eine Öse zum festschrauben dran und nenne es "Handtuchhalter" und dann ist alles gut (Wegen des Begriffes). ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Es ist NUR eine Frage des Beriffes bzw des Begriffes, der die Hauptfunktion kennzeichnet.
    Das geht dann von Handtuchhalter über Wasserpistole bis zu Deko und Anscheinswaffe.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play