Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 10.258 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2021 um 18:15) ist von Butcher me..

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    Also wenn da jetzt als Absender Waffen Schlottmann oder so steht darf ich mir meine Softair bei der Polizei abholen, weil son Postbote was mit Waffen gelesen hat und nicht weiß was ne Softair ist?

    Alleine das ein Postbote berechtigt sein soll Pakete zu öffnen ist schon ein Unding, kam doch schon bevor sie das Recht hatten, trotz Briefgeheimnis in der Post nach dem Wert zu schnüffeln vor, das Sendungen abhanden gekommen sind....

  • Mein Postbote kann nicht mal lesen ..........so oft wie der falsche sachen hier ablädt. :D

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Um die ganze Tragweite zu erfassen, müsste man den genauen Text des Gesetzesentwurfs kennen. Den habe ich noch nicht finden können.

    Es wird immer gruseliger, mit welcher Selbstverständlichkeit die Parlamentarier unsere Grundrechte in die Mülltonne treten.

    Falls jetzt sogar die suspekten "Subunternehmer" der Lieferdienste (die mit den rostigen weißen Sprintern ohne Beschriftung) nach Lust und Laune schauen dürfen, ob Drogen oder Waffen im Paket sind, landet der Inhalt im Zweifel gleich im richtigen Verteilermillieu.

    Es gab schon Postboten, die sich als Ärzte ausgaben und damit erst spät aufgeflogen sind. Wahrscheinlich hat inzwischen jeder DHL, DPD, UPS, GLS oder Hermes-Fahrer / Sortierer eigene Zertifikate als vereidigter Waffensachverständiger, Sprengmeister und einen Beleg über die gentechnische Veränderung zum Drogenschnüffelhund.

    In Zukunft sollten wir die Türen weit offen stehen lassen. Nicht, dass der Postbote sie noch aufbrechen muss, wenn das nächste Corona-Postgesetz ihm die Befugnis zu Hausdurchsuchungen und sofortiger Beschlagnahme verdächtiger Gegenstände überträgt. :cursing:

    Sollte zukünftig auch nur eines meiner Pakete geöffnet werden oder auf dem Versandweg verschwinden, werde ich gegen dies verfassungswidrige Regelung vorgehen.

  • Die Frage ist wie sowas in der Praxis aussieht.

    Ich stelle mir vor unser Postbote wird zum xten mal bei der Polizei vorstellig weil er wieder ein Paket geöffnet hat in dem Tee,eine Softair oder ein Dildo war. Wie erfreut müssen da die Beamten sein :D
    Die werden den ja nicht einfach ohne Bericht wieder weg schicken können.

    Und wieviel Zeit hat ein Zusteller um sich Gedanken über die Inhalte der Pakete zu machen?

    In der Praxis wird es wohl eher so ablaufen, dass die Vorgesetzten der Zusteller ihre Leute impfen, bloss die Pakete zu zu lassen.
    Und wenn doch mal einer öffnet und da offensichtlich Fehlalarm war, kommt neues Paketband drum mit dem Hinweis "Paket nachverpackt" ;)

  • Drum prüfe . . .


    Fünf Sekunden Google zeigen, dass die Überschrift nur 5% Wahrheit beinhaltet
    Natürlich darf die Post NICHT in Zukunft Pakete auf Verdacht öffnen.
    Alles, was durch die Änderung des Postgesetzes vom Freitag beschlossen wurde ist,
    dass die Post Pakete mit illegalem Inhalt, der Polizei übergeben muss.
    Sie darf die Pakete aber NICHT öffnen.
    Nur wenn das Paket beschädigt o.Ä. ist und daher deutlich klar wird,
    dass der Inhalt illegal ist (Drogen, Waffen, Sprengstoffe), muss sie das Paket der Polizei übergeben.

    Und jetzt zurücklehnen, beruhigen und Tee trinken . . .

  • Ich habe mich über die Pressestelle des Bundestages durchgehangelt,
    z.B. Der Drogenbeauftragte des Bundestages etc. Genau auf den Text achten!

  • Ich denke in der Praxis wird es so aussehen dass den Zustellern der Inhalt völlig egal ist. Die wollen die Pakete los werden und pünktlich Feierabend haben, nicht noch ewig bei den Cops hocken und zusätzlichen Papierkram erledigen müssen.

    Ein mal bekam ich eine LP geschickt die sehr suboptimal verpackt wurde. Der Lauf durchstieß die Pappe und ragte 5cm weit aus dem Karton, als ich das Paket bei der Post abholte. Hat keinen interessiert. Das wäre so ein Fall der jetzt vielleicht kritisch werden könnte.

    Aber mal ehrlich, wenn jemand Drogen oder so verschickt, wird er ja wohl alles dafür tun es so unauffällig wie möglich zu gestalten. Luftdicht verpackt, gut gepolstert, neutraler Karton. Auch einen falschen Absender zu verwenden ist gängige Praxis. Daher halte ich diesen Gesetzesentwurf für völligen Humbug. Die Leute die sich das ausgedacht haben ziehen wahrscheinlich selbst gern mal einen durch und wollen den Einzelhandel stärken. :D

  • Ich würde mich persönlich da beruhigen, die Postboten derzeit können kaum die aktuelle Paketmenge bewälligen.

    Ich glaube nicht das sie da noch Zeit für Kontrollen haben.

    "Früher war alles runder."


  • Richtig und unrichtig.

    Was das Ganze etwas abmildert, ist das Wort "beschädigt". Solche Sendungen durften die Lieferdienste schon vorher öffnen. Wenn sie diese ansonsten nicht hätten zustellen können. Da bestand ohnehin schon eine Grauzone. Trotzdem blieben die Sendungsdaten (Versender und Empfänger) allein beim Lieferdienst. Ansonsten wäre die Weitergabe der Daten als Verstoß gegen das Postgeheimnis strafbar.

    Nun sind die Lieferdienste aber verpflichet, verdächtige Sendungen unverzüglich der Polizei zu übergeben. Ansonsten drohen andere Sanktionen. Um aus der Klemme zu kommen, wird man im Zweifel lieber die Behörden einzuschalten, um die Sache zu überprüfen. Und da ist das Problem, wenn es um unsere freien Waffen geht. Die gehen die Polizei nämlich grundsätzlich nichts an. Das Postgeheimnis umfasst nicht nur den Inhalt der Sendung, sondern schon die Information, wer etwas an wen sendet.

    Sobald auch nur "beschädigte" Sendungen bei der Polizei landen, um Verstöße gegen das Waffenrecht zu prüfen, entstehen daraus offizielle Vorgänge, die behördlicherseits gespeichert werden. Wer weiß, ob spätere Gesetzesänderungen andere Verwendungen dieser Daten zulassen? Wenn ich eine SSW oder CO2 bestelle, das Paket beschädigt wird und DHL es neu verpackt, ist das eine Sache. Wenn die Polizei hier nach Überprüfung möglicherweise gewissenhaft notiert, dass ich folgende Waffe, Hersteller, Modell, Seriennummer... besitze, die ich von Händler X bezogen habe, beruhigt mich der Tee nicht wirklich.

    Weil man wieder sieht, wie holzschnittartig die Medien berichten, hätte ich doch gern den völlständigen neuen Gesetzestext.
    Die Drogenbeauftragte bezieht sich nur auf Drogen. Eliche Medien nennen weiteres, wie Waffen. Was gilt denn nun?

    Einmal editiert, zuletzt von Bleikeller (13. Februar 2021 um 22:09)

  • Ich weiss auch gar nicht welche Aufregung so ein Artikel verursacht.

    Jeder, der legal was bestellt hat doch nichts zu befürchten.

    Von daher,was solls?

    "Früher war alles runder."

  • Die Regelung gab es doch schon vorher, ist nur etwas erweitert worden.
    Verdächtige Packete müssen bei der Polizei gemeldet/abgegeben werden.
    Ist schon seit RAF Zeiten so.
    Hauptsache der Postbote darf sie nicht öffnen. Das wäre der Supergau.

    Im übrigen, ist noch niemandem aufgefallen, das sich die Politik in letzter Zeit öfter
    älterer Regelungen und Gesetzten bedient um diese als neueste Errungenschaften zu verkaufen.

    Irgendwie müssen sie ja von dem Totalversagen, in das dank deutscher Ratsherschaft ganz Europa hineingezogen wurde, in der Coronakrise ablenken.

  • Ich weiss auch gar nicht welche Aufregung so ein Artikel verursacht.

    Jeder, der legal was bestellt hat doch nichts zu befürchten.

    Von daher,was solls?


    Es geht nicht nur um Strafe. Du hast auch nichts zu befürchten, wenn jeder deiner Forenbeiträge unter Nennung deiner persönlichen Daten an den Staat gemeldet würde. Aber möchtest du das wirklich? Ich bin bei Grundrechten halt noch Old School eingestellt. Was man verliert, bekommt man nicht wieder. Auch wenn es modern ist, freiwillig in den sozialen Medien selbst intimste Details über sich an alle Welt zu verteilen.

    Interessant wäre auch die Abwicklung. Würde ein Paket nur von der Poliziei als "harmlos" abgenickt, oder bekomme ich meine Sendung erst nach Wochen und wird sie mir dann wenigstens zugestellt? Ich durfte schon mal eine internationale Sendung beim 20 Kilometer entfernten Zoll abholen, weil der Versender "Geschenk" darauf geschrieben hatte. Alles legal, Warenwert gering, Zoll null, aber ein verschenkter Nachmittag samt Fahrtkosten.