Neues von Ravin...500fps!!!

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 9.218 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2021 um 21:40) ist von Maraudeur.

  • Hat leider auch nichts mit vorhandener WBK zu tun wie ich das verstanden habe. Um so ein Ding auch in eine vorhandene WBK einzutragen musst du ja das Bedürfnis nachweisen. Bei Sportwaffen etc. ist das ja kein Problem, für die Air-Teile gibt es nicht mal eine Disziplin oder Wettbewerbe, über die man ein Bedürfnis begründen könnte....

    Somit wohl in den meisten Fällen wirklich schlicht und ergreifend rausgeworfenes Geld.

    Selbst wenn es so einfach möglich wäre das in eine ggf. vorhandene WBK einzutragen, muss man erstmal einen Sportschützen finden der sich überhaupt dafür interessiert und bereit ist, auch noch Geld dafür hinzublättern.

  • Rote WBK mit Sammelgebiet zeitgenössische Pfeilschussgeräte. :whistling:

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich denke, die allermeisten Kunden, die sich kurz vor Toresschluss noch so ein Ding besorgt haben, werden es wohl eher nicht anmelden. Die Waffen werden Teil der Masse an illegalen, WBK-pflichtigen Objekten, die frei in der Öffentlichkeit zirkulieren - so wie viele alte KK-Gewehre, LEP-Umbauten etc. etc.

    Da der Gesetzgeber versäumt hat, die Liste der "wesentlichen Teile" von erlaubnispflichtigen Waffen zu erweitern, muss der "Altbesitzer" ja nur die Waffe demontieren und hat dann einen freien Pfeilgewehr-Teilesatz. Bei EWB-Luftdruckwaffen ist ja nur der Lauf erlaubnispflichtig, und einen Lauf gibt es nicht bei den Pfeilgewehren. Denn es wird ja nach wie vor kein Geschoss DURCH einen Lauf getrieben.

    Die Prepper-Gemeinde kann sich also für den Fall der Fälle ein paar von den Dingern mit abgeschraubtem Starterrohr oder abmontierter Kartusche weglegen. Kommen dann die Zombies, ruck zuck ist alles einsatzbereit.

    Wundert mich eigentlich, dass solche Teilesätze nicht längst bei eGun aufgetaucht sind.

  • Es ist auch eine Frage der Konsequenzen. Falls so ein Teil bei einer Zufallskontrolle sichergestellt wird, könnte das für WBK-Inhaber übel ausgehen, weil es die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährdet.

    Ansonsten hängt es von den Umständen ab. Letztens landete ein Ehepaar vor Gericht, weil sie aus der Erbmasse des Vaters eine verbotene Kriegswaffe (Kalashnikov) nebst Munition besaßen, also eine Straftat begangen haben. Die Richterin sprach eine Geldstrafe zur Bewährung aus und darüber hinaus musste noch eine kleine Summe (an eine wohltätige Organisation?) gezahlt werden. Unter dem Strich kamen die Beiden mit ein paar hundert Euro davon.

    Bei Pfeilschussgeräten geht es dagegen nur um eine Ordnungswidrigkeit. Zum Zeitpunkt des Erwerbs waren die nicht als Waffe eingestuft und es ließ sich auch nicht absehen, dass sich daran in der Zukunft etwas ändern würde. Dafür gab es schließlich das BKA-Gutachten. Wenn jemand so ein Gerät in den Jahren 2019 oder früher gekauft hatte und glaubhaft machen kann, von der zwischenzeitlichen Änderung des WaffG in Bezug auf Pfeilschussgeräte keine Kenntnis zu haben, könnte er auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit hoffen. Die Waffe wird natürlich eingezogen und vielleicht muss er auch noch ein paar Euro bezahlen. Aber zu einer Vorstrafe wird das wohl kaum reichen.

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    - George Washington -

  • Es stimmt, dass zuvor unbescholtene Bürger oft nur recht leicht bestraft werden, wenn man bei Ihnen eine WBK-pflichtige Waffe findet, die sie NICHT mit hoher krimineller Energie illegal gekauft haben (also im Darknet oder auf der Bahnhofstoilette etc.). Man geht dann eben NICHT davon aus, dass die Waffe für Straftaten verwendet werden sollte.

    Also etwa Erbwaffen, von denen die Erben dachten sie wären erlaubnisfrei, oder eben Waffen, die früher unreguliert waren. Der Wurfstern aus den 80ern, der seit damals in einer Kiste auf dem Dachboden neben dem alten Mofa-Helm liegt, oder auch Opas altes Flobert-Gewehrchen hinten in seinem längst vergessenen Altkleiderschrank in der Abstellkammer. Da gibt's dann einen Patsch auf die Pfote und das war's.

    Aber es geht bei den Pfeilabschussgeräten NICHT "nur um eine Ordnungswidrigkeit". Der Besitz (ohne WBK) ist für Altbesitzer ab dem 1.9.21 eine Straftat, es sei denn, sie haben vor dem 1.9.21 einen Antrag zur Erteilung einer WBK gestellt. Ob man hier - wie 2008 bei den "gekorenen" LEP-Waffen - wieder das wirtschaftliche Bedürfnis anerkennen wird steht noch nicht fest. Das wird wohl von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt, danke Föderalismus.

    Meldet ein Altbesitzer die Waffe NICHT bis zum 1.9.21 an, dann ist er an diesem Stichtag zum Straftäter geworden und muss sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen. Bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Selbst wenn es sich um eine fahrlässige Tat handelt (also der Altbesitzer glaubhaft macht, von der Gesetzesänderung nichts gewusst zu haben) bleiben bis zu zwei Jahre Haft möglich. Wie gesagt, in der Regel wird ein Gericht bei unbescholtenen Bürgern milde entscheiden. Aber eine Straftat bleibt das trotzdem.

  • Der Wurfstern aus den 80ern, der seit damals in einer Kiste auf dem Dachboden neben dem alten Mofa-Helm liegt

    Wurfsterne hatte ich seinerzeit auch besessen, die sind beim Umzug aus dem Elternhaus allerdings verschütt gegangen.

    Aber das Beispiel passt gut zu den Pfeilabschussgeräten.

    Bei scharfen Waffen kann die notwendige Erlaubnispflicht als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden. Bei Pfeilgewehren verhält es sich anders. Wer so ein Ding vor ein paar Jahren als Sportgerät gekauft und mangels Interesse längst eingemottet und vergessen hat, bekommt von der rechtlichen Umdeklaration zur Waffe doch unter Umständen gar nichts mit. Zumal zwar die Änderung des Waffengesetzes durch die Presse kommuniziert wurde, aber Pfeilwaffen dabei nicht extra erwähnt wurden.

    Das ist so ähnlich wie mit der Änderung der Drohnenverordnung. Ohne den Artikel hier im Forum hätte ich davon weder Kenntnis genommen, noch mich daran erinnert, eine Drohne zu besitzen, die seit 4 Jahren auf dem Speicher gammelt. Nun kann man bei einem durchschnittlichen Drohnenbesitzer aber kaum voraussetzen, dass er regelmäßig den Bundesanzeiger nach möglichen Gesetzesänderungen durchstöbert. Drohnenbesitz unterliegt keiner besonderen Sorgfaltspflicht und ähnlich verhielt es sich mit Pfeilschleudern in der Vergangenheit.

    Das Waffengesetz unterscheidet nach Verbrechen, Vergehen und Ordnungswidrigkeiten. Der Besitz einer verbotenen Waffe ist ein Verbrechen, der Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ohne EWB ein Vergehen und das Führen einer SSW ohne KWS eine Ordnungswidrigkeit.

    Streng genommen müsste damit der Besitz des vergessenen Wurfsterns strenger bestraft werden als der Besitz einer Pistole ohne erforderliche WBK. In der Praxis wird das von den Gerichten aber wahrscheinlich anders bewertet. Sollte nach dem 01.09.21 bei einer Zufallskontrolle ein Pfeilgewehr auf dem Dachboden gefunden werden, führt das sicherlich zu einem Ermittlungsverfahren. Aber ob es anschließend zu einer Hauptverhandlung kommt und diese eventuell zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldsumme führt, hängt sicherlich von der Selbstdarstellung des Besitzers und vom Geschick des Anwalts ab.

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    - George Washington -

  • Noch etwas:

    Wenn JS nach eigenen Angaben bereits 4000 Exemplare seiner Airringers verkauft hat, dürfte sich eine fünfstellige Zahl von Pfeilschussgeräten im Umlauf befinden und sollte bei der nächsten Änderung des WaffG, wie bereits angedacht, die AB auf den Index wandern, ist man sicherlich im sechsstelligen Bereich.

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    - George Washington -

  • Es stand zumindest bereits auf der Agenda, die AB erlaubnispflichtig zu machen. Auch wenn bei der letzten Änderung des WaffG davon noch Abstand genommen wurde.

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    - George Washington -

  • Bitte versucht doch mal nicht aus jedem Thread ein Verbots / Anti-Grün Thread zu machen.

    Es bringt einfach nichts und nervt nur. Der Grossteil der Typen die hier abhängen wählen eh nicht Grün, müssen also nicht überzeugt werden.

  • Alles ab Beitrag #32 gehört sowieso nicht in diesen Thread. Wäre gut, wenn ein Mod das mal auslagern könnte.

    Hier soll es ja schließlich um die neue Ravin gehen.

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    - George Washington -

  • Wenn es nächstes Jahr bei mir besser läuft kommt die 500FPS AB in meine Sammlung :thumbup:
    Allerdings ohne Elo-Motor ;)

    Habe mir seit über einem Jahr kein neues Sportgerät gegönnt :(
    Und meiner Freundin gefällt die Bauweise sehr gut. . .Sie wollte sie allerdings mit Elo-Motor :D
    https://ravincrossbows.com/product/ravin-r500e/
    Wir nehmen die Schwarze Variante, ich denke das die noch etwas günstiger wird!

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Bei mir wird es die R18, wenn es nicht größere Mängel gibt. In der 500fps Klasse gibt es einen anderen Hersteller auf den ich warte, vorher werden keine Entscheidungen getroffen. Die ersten Shops haben sie mit Preisen gelistet.

  • Wir nehmen die Schwarze Variante, ich denke das die noch etwas günstiger wird!

    Die gibt es doch nur in schwarz.

    In der 500fps Klasse gibt es einen anderen Hersteller auf den ich warte

    2 Hersteller: Tenpoint und Scorpyd. Wobei mir Scorpyd ABs von den Abmessungen zu groß sind.

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    - George Washington -

  • Tenpoint rechne ich aktuell nicht mit. Scorpyd wird wohl nicht lange dauern. Die aktuelle Nemesis ist mir schmal genug, alles darunter bin ich skeptisch (Sehnenwinkel, MW-Verschleiß etc.). Für richtig kompakt gefällt mir die R18, da kann ich mit geschätzten 310fps bei 400grn Pfeilen gut leben. Mit der Aculeus kommt man mit leichten Pfeilen in Richtung 500fps, wie Haenel1975 schon geschrieben hat. Aber wozu zurück auf die starken Wurfarme? Die langsameren 135lbs Arme sind bei mir nicht grundlos verbaut. Weniger Verschleiß, leichter zu spannen, Pfeile besser zu ziehen und immer noch über 400fps. Mit der Bulldog 440 hat bei mir der Lernprozess in die Richtung eingesetzt.

  • Bitte versucht doch mal nicht aus jedem Thread ein Verbots / Anti-Grün Thread zu machen.

    Es bringt einfach nichts und nervt nur. Der Grossteil der Typen die hier abhängen wählen eh nicht Grün, müssen also nicht überzeugt werden.


    DANKE!

    Oder macht einfach ein Laberthread, Off-Topic Thread wie auch immer ;)