Änderungen an Waffen - viel weniger erlaubt als bisher angenommen?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 4.994 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2021 um 16:30) ist von ArrisArcher.

  • Nachdem wir an dieser Stelle: Beschuss von RAM-Waffen mit F im Fünfeck (bis 7,5 Joule)
    ziemlich weit vom Thema abgekommen waren, hier ein Neubeginn zum bislang spannenden Thema.

    Der entscheidende Punkt, an dem wir m.E. angekommen waren, ist folgender Part aus dem deutschen WaffG:

    Meiner bescheidenen Meinung nach, kann es so interpretieren, dass gemäß Absatz 8.2.3 ein Beschuss bzw. sogar eine vorige Genehmigung vorliegen muss, sobald die Leistung verändert wird, selbst dann, wenn nach der Leistungssteigerung 7,5 Joule Energie nicht überschritten werden. Ich zitiere nochmals. Auch wenn...:

    Zitat von WaffG

    nicht die Nummern 8.1, 8.2.1 oder 8.2.2 zutreffen ...

    besteht Beschusspflicht. Sie besteht nicht, solange:

    Zitat von WaffG

    lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung,
    vorgenommen werden.

    Zitat von BeschG § 3 Absatz 2

    Wer an einer Feuerwaffe oder einem Böller, die nach Absatz 1 geprüft sind, ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht für Feuerwaffen, deren höchstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle höchstbeanspruchten Teile mit dem für diese Waffen vorgeschriebenen Beschussgasdruck beschossen worden sind.


    Also IMHO: "Kosmetische" äußere Veränderungen - nicht mehr.
    Ich kenne mich mit Airsoft nicht aus, jedoch könnte dies IMHO sogar bedeuten, dass Drehen an einer vorhandenen Leistungsschraube oder sogar der Einbau eines so genannten "Tuninglaufs" bereits gegen dieses Gesetz verstößt.

    Ich bin gespannt und freue mich auf den weiteren Diskurs. Aber lasst uns bitte sachlich bleiben, so bisher auch. Nach dem Motto: Es gibt keine dummen Fragen ;)
    Danke.

  • Druckluftwaffen werden nicht beschossen!
    Es gibt nämlich keine Überdruckdiabolos.
    Bitte höre auf zu raten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich will gar nicht raten. Mir geht es darum, welchen Interpretationsspielraum ein Staatsanwalt hier ins Spiel bringen könnte, wenn man als Privatmann eine CO2- oder Luftdruckwaffe öffnet und darin irgendwelche Teile verändert, ohne dafür eine besondere Erlaubnis (Schein) zu haben.

    Ein Szenario: Ich öffne das Gehäuse der Waffe oder des Magazins, drehe die Leistung hoch und stelle lediglich selbst mit einem (superguten) Chrony sicher, dass die Leistung unterhalb 7,5 Joule bleibt.
    Aus irgendeinem Grund wird die Waffe von Amts wegen später beschlagnahmt (z.B. weil der böse Nachbar die Schussgeräusche gehört und die Polizei gerufen hat). Bei der amtlichen Durchsicht wird festgestellt, dass die Waffe geöffnet und am Ventil manipuliert wurde. Die Staatsanwaltschaft wird hinzugezogen und es kommt zum Verfahren.
    Und nun? Wie geht es Eurer Ansicht nach weiter?

  • Also wäre der im anderen Fred verlinkte Erlaubnisschein:
    http://www.muzzle.de/Recht/Bearbeit…etzung_von.html
    überhaupt nicht erforderlich, falls man "nur" eine oder 2 CO2-Waffen mit F im Fünfeck sein Eigen nennt und mechanisch, durch Öffnen des Gehäuses, Entfernen oder spanabhebende Bearbeitung des Ventils, sicher stellt, dass 7,5 statt 4-5 Joule erreicht werden?
    Und es wäre auch keine Benachrichtigung irgendwelcher Behörden erforderlich?

    Um das für alle noch mal verständlich zu machen: Ich selbst möchte keinen Stress bekommen, falls ich solche Veränderungen vornehme. Und bevor ich mir so einen Schein hole, lasse ich es bleiben. Aber falls es legal ist - why not?

  • Erlaubnispflichtig ist das spanende Bearbeiten wesentlicher Teile der Waffe, ausgenommen Arbeiten wie Gravuren.
    Einen fertigen Lauf z.B. darfst du selber wechseln.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • @timzett
    Rechtssicherheit hast du nur durch ein Urteil. Hier kann dir keiner garantieren, dass bei einer Änderung am Ventil der Staatsanwalt sich nicht dafür interessiert.
    Eine Stufe darunter wäre einen geeigneten Anwalt nach seiner Auffassung zu fragen, ist aber keine Garantie. Wenn du eine WBK hast würde ich mir das nochmal genau überlegen. Einzig sichere Variante ist meiner Meinung nach wenn du das offiziell von einem Büchsenmacher machen lässt.

  • Ich will gar nicht raten. Mir geht es darum, welchen Interpretationsspielraum ein Staatsanwalt hier ins Spiel bringen könnte, wenn man als Privatmann eine CO2- oder Luftdruckwaffe öffnet und darin irgendwelche Teile verändert, ohne dafür eine besondere Erlaubnis (Schein) zu haben.

    Ein Szenario: Ich öffne das Gehäuse der Waffe oder des Magazins, drehe die Leistung hoch und stelle lediglich selbst mit einem (superguten) Chrony sicher, dass die Leistung unterhalb 7,5 Joule bleibt.
    Aus irgendeinem Grund wird die Waffe von Amts wegen später beschlagnahmt (z.B. weil der böse Nachbar die Schussgeräusche gehört und die Polizei gerufen hat). Bei der amtlichen Durchsicht wird festgestellt, dass die Waffe geöffnet und am Ventil manipuliert wurde. Die Staatsanwaltschaft wird hinzugezogen und es kommt zum Verfahren.
    Und nun? Wie geht es Eurer Ansicht nach weiter?


    Du versuchst hier etwas, was nach deinen eigenen Vorgaben unmöglich ist.
    Keine Hobbycommuntity kann dir rechtssichere Auskünfte für hypothetische Gedankenspiele geben. Schon allein, weil es auf den Einzelfall ankommt und Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte auch gern mal unterschiedlicher Ansicht sind.

    Dass ein böser Nachbar Schußgeräusche hört, die Polizei deshalb eine CO2-Waffe beschlagnahmt, die ein F-im-Fünfeck trägt, dann eine "amtliche Durchsicht" (was auch immer das sein soll) erfolgt und die freie Waffe auf Leistung getestet wird... ist schon weit hergeholt. Okay, Toyota-Prinzip: Nichts ist unmöglich. Trotzdem wird der Lottojackpot nicht ständig geknackt.

    Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann frage vorab die örtlich zuständige Waffenbehörde und Staatsanwaltschaft. Das sind die Leute, mit denen du im konkreten Fall auch zu tun hättest. Ist deren Einschätzung in deinem Sinne, kannst du dich später darauf berufen.

    Oder du meidest jeglichen Besitz von Co2-Waffen oder ziehst in eine abgelegene Gegend ohne Nachbarn. (Nur Spaß!)

  • Also wenn ich ein Federdruckgewehr mit "F" habe, es mit verschiedenen Diabolos nur 4 Joule bringt, ich daraufhin eine stärkere Feder einbaue, die mit verschiedenen Diabolos nun 7 Joule erzeugt, ist das auch illegal ?

    Nein, es ist erlaubt.

    Warum sollte es dann bei Pressluftwaffen oder co² Waffen illegal sein ?
    Unterscheidet das Waffengesetz da ?

    Wenn ein Luftgewehr von der Polizei einkassiert wird, heißt das übrigens nicht automatisch, das es von einem Waffensachverstädigen überprüft wird.
    Es kommt immer auf die Umstände an.

  • Warum muß man(n) ein Zweites Thema aufmachen, wenn schon beim Vorhergehenden ins Leere läuft.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Ich will gar nicht raten.

    Genau das machst du aber. Es ist offensichtlich daß du weder
    von der Juristerei an sich noch vom Waffenrecht im Speziellen
    über irgendwelche Kenntnisse verfügst. Trotzdem stellst du
    Behauptungen auf die dann -wenig überraschend- nicht zutreffen.

    Wenn du etwas nicht weist ist das nichts Schlimmes, das geht ja
    gerade im Waffenrecht den Meisten so. Dann ist es allerdings
    wesentlich sinnvoller zu fragen als sich selbst etwas zusammen
    zu reimen.

    Meistens bekommst du dann auch eine fundierte Antwort. Leider
    halt auch zusätzliche mehrere Sinnfreie von Leuten die selber
    nur raten :(

    Ein Szenario: Ich öffne das Gehäuse der Waffe oder des Magazins, drehe die Leistung hoch und stelle lediglich selbst mit einem (superguten) Chrony sicher, dass die Leistung unterhalb 7,5 Joule bleibt.
    Aus irgendeinem Grund wird die Waffe von Amts wegen später beschlagnahmt (z.B. weil der böse Nachbar die Schussgeräusche gehört und die Polizei gerufen hat). Bei der amtlichen Durchsicht wird festgestellt, dass die Waffe geöffnet und am Ventil manipuliert wurde. Die Staatsanwaltschaft wird hinzugezogen und es kommt zum Verfahren.
    Und nun? Wie geht es Eurer Ansicht nach weiter?

    Die Überprüfung der Leistung erfolgt in der Regel beim
    zuständigen LKA. Dort wird die Leistung der Waffe im
    Fundzustand geprüft. Wenn diese sich im gesetzlichen
    bewegt und die erforderliche Kennzeichnung vorhanden
    ist gibt es die Waffe ohne weitere Beanstandung zurück.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dass ein böser Nachbar Schußgeräusche hört, die Polizei deshalb eine CO2-Waffe beschlagnahmt, die ein F-im-Fünfeck trägt, dann eine "amtliche Durchsicht" (was auch immer das sein soll) erfolgt und die freie Waffe auf Leistung getestet wird... ist schon weit hergeholt. Okay, Toyota-Prinzip: Nichts ist unmöglich. Trotzdem wird der Lottojackpot nicht ständig geknackt.

    Das kommt durchaus häufig vor. Einige Fälle sind hier
    im Forum dokumentiert, die Mehrzahl der Betroffenen
    hält sich aber bedeckt. Ich kenne persönlich weit mehr
    als 100 Fälle - und ich sehe nicht mal die Spitze des
    Eisbergs, allenfalls eine Scholle ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Meistens bekommst du dann auch eine fundierte Antwort. Leider
    halt auch zusätzliche mehrere Sinnfreie von Leuten die selber
    nur raten

    Deswegen das Szenario in meinem letzten Post.
    Dass ich nach deiner Auffassung von Juristerei im Allgemeinen keine Ahnung haben soll, ist spekulativ bzw. unterstellend, und ich möchte das bzgl. meiner Erfahrungen verneinen.

    Ansonsten können ja gerne noch andere Beispiele weiter diskutiert werden, wie z.B. das mit der Feder von @Thiel.

    Ich sehe auch nicht, dass das Thema ins Leere läuft. Es gibt doch ganz offensichtlich genug Unsicherheiten hier, die man ja vielleicht etwas sicherer machen kann.

    Für meinen Teil kann ich mir jetzt ja in Ruhe überlegen, ob ich mich rechtlich beraten lasse oder den ganzen Hickhack einfach vermeide. Vermutlich wird dabei in der Tat wenig herauskommen, so in etwa: "Holen Sie sich so ein Papier, dann sind Sie safe". Nur das ist mir wie schon gesagt, dafür der Aufwand nicht wert.

    Danke an alle bis hierher, die bereits hilfreiche Antworten gegeben haben.

    EDIT: Ich finde es mehr als Schade, dass man nicht schon vom Hersteller die Waffe so zu kaufen bekommt, dass sie mit der "Test-fürs-F-Zeichen-Munition" (wie auch immer die definiert ist) die Leistung heraus bekommt, die sie tatsächlich haben dürfte. Und das scheint ja in Deutschland so ziemlich der Normalfall zu sein (bei Luft-/Federdruck-Gewehren vielleicht nicht so krass, aber da kenne ich mich nun wirklich überhaupt nicht aus)

    3 Mal editiert, zuletzt von timzett (8. Januar 2021 um 12:02)

  • Zum Thema Federn gab es schon wie @NC9210 anmerkte etliche Hausbesuche als Leute bei nem bestimmten Händler Federn/Ventile eingekauft haben.
    Einer hier hat auch nur für Teuer Geld durch seinen Anwalt die Waffen wiederbekommen, obwohl nichts Illegales geändert wurde.
    Bitte nicht nen neuen Thread aufmachen wie ungerecht die Welt ist, falls nach nem potenziellen Kauf es an der Tür geklingelt hat und erstmal alles beschlagnahmt wurde. ;)
    Kauft doch einfach die Waffen welche die Leistung bieten die ihr braucht. :rolleyes:

  • @timzett
    Lass es doch einfach sein, hab mir mal deinen Gesamten Beiträge durchgelesen und muß feststellen, dass du wirklich ein Problem hast.
    Der Schulz ^^ hatte es doch im Beitrag 80 deines Alten Themas schon geschrieben .

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

    Einmal editiert, zuletzt von Burgenlaender57 (8. Januar 2021 um 12:13)

  • Wie geht es Eurer Ansicht nach weiter?

    Ich verklage den Hersteller meines Chronys.
    Der Staatsanwalt kann die Waffe ja dann mit meinem Chrony prüfen und wird feststellen, dass ich nichts unversucht gelassen habe gesetzeskonform zu handeln. Ich wurde dann praktisch arglistig getäuscht von meinem Chrony...

    Der wird dann zum Tod durch erschießen verurteilt, d.h. an die Wand und in die Tonne!


    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich finde es mehr als Schade, dass man nicht schon vom Hersteller die Waffe so zu kaufen bekommt, dass sie mit der "Test-fürs-F-Zeichen-Munition" (wie auch immer die definiert ist) die Leistung heraus bekommt, die sie tatsächlich haben dürfte.

    Deswegen heißt es ja auch < (bis oder unter, kleiner als) 7,5 Joule.
    Sonst würden die Waffen ja alle als =7,49 Joule verkauft werden.
    Ist doch eigentlich logisch.
    Und bei den allermeisten Waffen steht die tatsächliche Leistung oftmals in der Produktbeschreibung.

  • Kauft doch einfach die Waffen welche die Leistung bieten die ihr braucht.

    Habe ich, eine schöne HW 30 S. Nach vielleicht 1000 Schuss erinnerte die Feder an eine Glücksspirale:

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    Garantie abgelaufen, Weihrauchfedern sind in der Zeit nicht besser geworden. Und jetzt?

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Das kommt durchaus häufig vor. Einige Fälle sind hierim Forum dokumentiert, die Mehrzahl der Betroffenen
    hält sich aber bedeckt. Ich kenne persönlich weit mehr
    als 100 Fälle - und ich sehe nicht mal die Spitze des
    Eisbergs, allenfalls eine Scholle ...


    Okay, wenn du persönlich schon mehr als 100 Fälle kennst, habe ich den polizeilichen Übereifer unterschätzt. Das mag regional verschieden sein, ist nun aber weiterer ein Grund für mich, im Keller zu bleiben. :(