Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.221 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2021 um 19:34) ist von golgomer.

  • Hallo zusammen !
    Ich bin hier neu und weiß deshalb nicht ob ich hier im richtigen Thread bin.
    Bei meiner Frage geht es um folgendes:
    Ich habe vor zig Jahren über meinen damaligen Arbeitgeber eine Schulung und abschließender Prüfung zum § 31 gemacht und bestanden,
    mir wurden aber nie irgendwelche Unterlagen dazu ausgehändigt.Bei Dienstantritt wurde mir aber regelmäßig meine Waffe ausgehändigt welche bei Dienstende wieder abgegeben werden musste.
    Nachdem ich jetzt wieder in den Werk- und Industrieschutz wechseln möchte bräuchte ich einen Nachweis über meine abgelegte Prüfung,kann mir hier im Forum jemand weiterhelfen und mir sagen an
    welche Behörde ich mich wenden muss (habe schon mit Ortspolizei telefoniert , die meinten ehemaligen Arbeitgeber/ die wiederum haben angeblich keine Unterlagen dazu)?

  • ... mir wurden aber nie irgendwelche Unterlagen dazu ausgehändigt...


    Das ist schlecht... Also uns wurde bei unserer WSK-Prüfung zum Ende extra noch einmal gesagt, dass das ausgehändigte Zeugnis im Original der einzige Nachweis ist und es auf alle Fälle nur in Kopie weiter gereicht werden soll. Bei Verlust an den Prüfer wenden, da auch nur er es neu ausstellen kann.

    Jetzt weiß ich allerdings nicht, wie das in deinem speziellen Fall aussieht, da es bestimmt Unterschiede zwischen beruflich erforderlichem Waffenbesitz und einer Sportschützen WBK gibt!

    Ich würde an deiner Stelle aber auf alle Fälle auch noch einmal mit deinem damaligen Lehrgangsverantwortlichem Kontakt suchen und um einen schriftlichen Nachweis bitten.

    Gruß
    UCh

  • Dein ehemaliger Arbeitgeber hat keine Unterlagen über Deine Sachkundeprüfung und hat Dir täglich eine Waffe ausgehändigt?
    Das kommt mir doch sehr merkwürdig vor.

    Weißt Du noch, wo Du den Sachkundelehrgang gemacht hast? Ich war bei einem privaten Anbieter, die sagten, dass sie die Prüfungsunterlagen im Archiv aufbewahren. Also dort mal nachfragen.

    Ansonsten fällt mir noch ein, dass auf dem Prüfungszeugnis ein Aktenzeichen der staatlichen Anerkennung steht. Wenn Du noch weißt in welchem Ort die Prüfung war, könntest Du bei der dort zuständigen Polizeidirektion anfragen.

    Gruß
    Salva

  • Normalerweise sollte es doch eine Aufbewahrungspflicht für wichtige Dokumente geben, im allgemeinen sind das glaube ich 10 Jahre nach Ausscheiden aus der Firma.
    Ich weiß jetzt nicht wie das beim Wachschutz läuft, aber normalerweise müsste die Firma da von irgendeiner Behörde doch auch für den jeweiligen Mitarbeiter sowas wie eine Waffentrageerlaubnis im Dienst oder gar einen Beruflichen Waffenschein ausgestellt bekommen haben. Die Behörde müsste dann doch auch die Bescheinigung der Waffensachkundeprüfung als Kopie archiviert haben.

  • Den §31 WaffG gibt es so heute nicht mehr, wurde bei der Neufassung des Waffengesetzes anderweitig hinterlegt, ich meine in §32.
    Wenn ich mich richtig erinnere ging es dabei um Transportvorschriften von Waffen in Verbindung mit §28 Wachunternehmen (Gewerbe).
    Die Waffensachkunde dürfte in §7 geregelt sein.
    Bin da aber auch nicht so auf dem laufenden.

  • Meinst du die Sachkundebescheinigung für Wachpersonen nach § 34a Gewerbeordnung und § 28 Waffengesetz?
    Dann solltest du die Industrie- und Handelskammer und die Gewerbeaufsicht am Firmensitz deines früheren Arbeitgebers kontakten. Die müssten die Ausstellungsdaten für die bestandene Prüfung gespeichert haben oder zumindest sagen können, wer sonst zuständig ist. Spätestens die Aufsichtsbehörde wird deinen Ex-AG nachdrücklich fragen, was er mit deinem Nachweis gemacht hat. Der sucht dann lieber dreifach danach, als seine eigene Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen.

    Ich selbst habe aus meiner Sportschützen WSK nur dunkel in Erinnerung, dass es diese Spezialvorschriften für Wachdienste gibt. Die normale Polizei wird da auch überfragt sein. IHK und Gewerbeaufsicht sollten dir aber weiterhelfen können.

  • Fundiert kann auch nicht definitiv eine Antwort geben.

    Was ich aber in Erinnerung habe das ein Bekannter eben auch vor zig Jahren in einem Unternehmen für Geld und Werttransporte gearbeitet hat.
    Dafür musste er auch an einem Lehrgang und einer Prüfung teilnehmen um in seinem Arbeitsbereich berechtigt zu sein eine Schusswaffe gemäß dem Waffengesetz (während seines Dienstes) zu führen. Der Lehrgang wurde vom AG bezahlt.
    Eine Erlaubnis auch privat Schusswaffen gemäß Waffengesetz zu besitzen (ohne Führen sowieso) war darin nicht enthalten. Soll heißen, die WSK die dort für den speziellen Fall abgelegt wurde war rein auf das Unternehmen in dem er beschäftigt war beschränkt.
    Er hat darüber auch keine Unterlagen erhalten. Die lagen bei dem Unternehmen. Die Firma konnte aber nachweisen das (wenn eine Kontrolle anstand) Max Mustermann mit der Dienstnummer 123456 die auf seinem Dienstausweis vermerkt war berechtigt war diese seine "Dienstwaffe" mit der ID Nr. xyz in Ausübung seines Dienstes zu führen.

    Kein Interesse daran hatte der Unternehmer dem Arbeitnehmer irgendwelche Unterlagen auszuhändigen. Brauchte er auch nicht, da er als Unternehmer der zuständigen Behörde nachgewiesen hat das Maier, Müller, Schulz befähigt sind ....

    Daran das Müller dann zu einem andern Unternehmen wechselt und dem neuen Unternehmen die Koste erspart wieder den Herren Müller als berechtigten Führer ein Schusswaffe auszubilden und der Behörde zu melden hat man logischerweise kein Interesse.

    Soll heißen,
    wenn @Creeping Pain wieder in das Gewerbe als Arbeitnehmer einsteigen will wird er wohl neu anfangen müssen.

    shooter45

  • Das hört sich schlüssig an und würde alle Umstände erklären. Ich dachte ursprünglich es hätte sich um eine "normale" WSK gehandelt, der abweichende Paragraph war mir nicht aufgefallen.

    Gruß
    Salva

  • Wenn nur eine betriebsinterne WSK absolviert wurde, beschränkt sich diese Erlaubnis lediglich auf das Führen der Waffe während der Arbeit beim Betrieb, der die Waffensachkundeprüfung gestellt hat.
    Falls du deine Arbeitsstelle wechselst, müsstest du dementsprechend die WSK erneut absolvieren.

    Als "Angestellter" hast du gewisse Rechte aber auch Pflichten.

    Falls du privat eine Waffensachkundeprüfung absolvierst und eigene Waffen auf WBK besitzt, darfst du die wohl logischerweise auch während der Arbeit aus Selbstschutzgründen führen dürfen. Das ist aber eine individuelle Regelung vonseiten des Arbeitgebers, vielleicht besteht er sogar auf eine betriebsinterne WSK.

    Aber die Waffe erst bei Arbeitsbeginn zu erhalten ist aus verschiedenen Gründen eine Absicherung, unter anderem auch weil sie nicht abhanden kommen kann und die sichere Lagerung ist eindeutig überprüfbar.
    Denn der Arbeitgeber hat auch eine Verantwortung für den Moment, wenn die Waffe abhanden kommt oder davon Gebrauch gemacht wird.