neues Waffengesetz, EU-Richtlinie und PTB - Fake-Nachricht?

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 1.195 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. November 2020 um 22:26) ist von andi67.

  • Hi!
    Ich surfe gerade im Internet so auf der Couch und suche Kartuschen. Dabei stolpere ich zufälligerweise über eine Seite, die von einer EU-Richtlinie "Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019" die seit dem 01.09.2020 gelten soll: WaffG neu Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 berichtet, wo es jetzt seit 01.09.2020 erlaub ist, SSW´s OHNE PTB, die aber der Durchführungsrichtlinie entsprechen, zu erwerben und zu besitzen.

    Ist das ein Fake? Die Richtlinie gibt es tatsächlich, auch den Unterabschnitt 2 in der Anlage 2 des Waffengesetzes.

    Wer kann Licht ins Dunkel bringen?

  • Sorry,aber das Thema wurde schon so oft durchgekaut.

    Such dich bitte mal durchs Forum.

    Ich kann dir aber jetzt schon sagen dass das theoretisch stimmt.
    In der Praxis wirst du aber zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine SSW finden auf die das zutrifft.

    Eine 100%ige Rechtssicherheit gibt's momentan leider noch nicht.

    Stand heute würde ich nicht empfehlen eine SSW ohne PTB zu kaufen. Es sei denn der Hersteller bzw Händler bescheinigt dir dass diese Waffen der geforderten Richtlinie entsprechen.

    So viel ich weiß gibt's noch niemanden der das macht.