Waffenschrank hausdurchsuchungssicher machen

Es gibt 154 Antworten in diesem Thema, welches 27.250 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2021 um 14:10) ist von Floppyk.

  • Naja, ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn bei mir das Amt vorbeikommt und die WBK hoch und runter abklappern möchte, dann sammelt man so ganz schnell Minuspunkte. Wenn dann noch ein nicht angemeldetes Magazin irgendwo rumliegt...... Im schlimmsten Fall geht es dann an die Zuverlässigkeit.

    wenn du dann auch wirklich nie aufs Klo gehst..ansonsten müsstest alles mit auf den Topf nehmen :D

    Plot Twist: Die Waffen sind auf Klo.

  • Es kommt aber niemand um deine Luftpusten oder Knallpistölchen auf korrekte Aufbewahrung zu kontrollieren.
    Das passier erst wenn ein Hinweis auf missbräuchlichen Umgang damit im Raum steht.

    Auch dafür kommt keiner. Das wird nur relevant wenn
    bei einer Hausdurchsuchung nichts gefunden wird und
    man die Kosten nicht an der Backe haben will.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das passier erst wenn ein Hinweis auf missbräuchlichen Umgang damit im Raum steht.


    "Wir haben einen Hinweis bekommen, dass sie mit den Waffen missbräuchlich umgehen..."
    "Nein Herr Wachtmeister...gucken sie..alles im eigenen Behältnis und verschlossen...""
    "Na, dann ist ja alles gut..schönen Tag noch!"

    Wenn es erstmal soweit kommt..warum auch immer, ist es eh egal. Die räumen dan alles aus..ob mit oder ohne Schlösschen. Hauptsache man kann belegen, das man keine Illegalen hat...und seine legalen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind/waren.

    Ich würde mir eher um ne HD Gedanken machen, wenn ich mir solche Sachen bestelle
    "Wird das mitgelieferte Export-Teilekit montiert (Achtung: In Deutschland nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig) dann leistet die Waffe bis zu 100 Joule. Ein voller Tank reicht dann für immer noch 38 Schüsse mit voller Power. Man hat im Prinzip ein schallgedämpftes halbautomatisches Kleinkalibergewehr."

    https://gogun.de/de/produkt/hub…ca-ende-januar/

    Ok, sind ja nur 100J..

    Geht aber noch besser
    "Wie immer legen wir die Export-Düse bei, als Ersatzteil für den Auslandseinsatz. Besitz ist legal, Einbau ist in Deutschland strafbar. Die offene Version erreicht mit Bleigeschossen ca. 550 Joule Geschossenergie"

    https://www.facebook.com/52064462831298…54266114950828/

    Somit hat jeder die Möglichkeit, schnell an eine Waffe zu kommen, die leistungsmäßig bei einer 9mm Parabellum liegt....das dürfte die nächste Diskussion ums Waffengesetz entfachen. Man beachte die perfide, indirekte Werbung dafür.

    Einmal editiert, zuletzt von Olja (24. Januar 2021 um 01:19)

  • Wobei 7,5j mit .50 Gummikugeln aus nem hübschen Gewehr hört sich schon interessant an.
    Auch wenn ich den Kerl nicht mag, Ideen hat er.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (24. Januar 2021 um 03:36)

  • Wer mit 7,5J schon mal Gummigugeln geschossen hat, weiß, dass das Blödsinn ist. Der Kundenfang besteht hier auf das Exportventil und die 550 J.
    Low hanging fruit!

  • Der Kundenfang besteht hier auf das Exportventil und die 550 J.
    Low hanging fruit!

    Klar, ist nen "pfiffiger" Geschäftsmann der Geld verdienen will.
    Dass der mit solchen Sachen nicht gerade vorteilhaft auf das Waffengesetz einwirkt und so mancher Kunde hinterher unangenehmen Besuch bekommen könnte, ist klar.


  • Vom Bundesverwaltungsamt..sogar mit Adler
    https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=4

    Art der Aufbewahrung..d)


    Hm... auch diese Info vom Bundesverwaltungsamt geht offenbar nur von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern aus. Bis hin zu Beispielen, dass ein Kellerraum allseits ummauert sein muss, wenn dort ein Waffenschrank aufgestellt wird. Kellerverschläge mit Lattenrosttüren oder Maschendraht hatten zumeist die Gründerzeitmietskasernen. Ist das immer noch "Berliner Hauptstadt-Standard"?

    In Beitrag #46 wurden Auszüge aus einem Kommentar zum Strafgesetzbuch zitiert. Darin ging es "nur" um die Definition des "Behältnisses". Was ich bisher vermisse, sind entsprechende Urteile. Wäre ein abgeschlossenes Zimmer ohne zusätzliches Behältnis ein Problem, müssten sich Gerichte damit befasst haben. Wenn schon keine hohen Gerichtshöfe, dann zumindest "kleine" Gerichte der ersten Instanz. Allein zum Rauchen auf dem Balkon gibt es Unmengen lokaler Entscheidungen.

    Falls zum Thema "Zimmer statt Behältnis" nur Meinungen oder Behördenflyer existieren, hätte das die praktische Relevanz von "Kaisers Bart". Oder sind diese Vorschriften zu neu, um schon irgendwelche Gerichte beschäftigt zu haben? ?(

  • Was definitiv existiert, ist die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz.
    Und die sagt:

    Leider überlesen viele Leute hartnäckig die Worte "Mindeststandard" und " vergleichbare Sicherung".

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Waffengesetz ist nur ein Rahmen..das vergessen auch viele.....was sollen die auch noch da reinschreiben? Im Prinzip steht da eh schon zuviel drin, was verwirrt..und schon recht irgendwelche Behördenhonks, die darin rumblättern.
    Es geht darum, einen unberechtigten Zugriff zu verhindern. Ein Satz hätte da genügt. Siehe zu, das keiner ohne Gewalteinwirkung an die Knifte kommt, der dazu nicht berechtigt ist. Fertig.

    " oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B."

    z.B wird auch gerne überlesen.

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu hier im Forum, lese aber schon geraume Zeit mit und beschäftige mich seit mehreren Jahren mit legalen Waffen.
    Dies beschränkte sich allerdings bisher auf Softair in der Jugend, später dann Bogensport und Armbrustschiessen.
    Seit neuestem besitze ich auch Luftgewehre und Luftpistolen <7,5Joul. Die Waffen hängen bisher in meinem Hobbyraum (darin sind nur diverse Angeln und die Waffen mit Zubehör).

    Der Raum ist im meinem Keller und kein Durchgangsraum. Ich habe ihn immer verschlossen und war bisher der Meinung das reicht auch so aus. Auf Hinweis eines befreundeten Jägers habe ich aber doch gedacht ich recherchiere mal wie die Waffen konform aufbewahrt werden müssen. Ich habe keine Lust in Schwierigkeiten wegen ein paar Lupis zu kommen mit denen ich nur im Keller auf 10 Meter auf Blechschweine und Co. schieße.

    Nachdem ich hier die wilde Diskussion lese überlege ich mir allerdings bei der hiesigen Kripo oder Polizeidienststelle einfach mal anzurufen und nachzufragen. Das wären ja dann die Personen die im Falle wenn sie mal vorbei schauen möchten, auch kommen werden und sehen das alles ordnungsgemäß verstaut ist.

    Wenn ich da sagen würde: Ja aber im Forum stand das doch ganz anders drin kommt verständlicherweise nur ein müdes lächeln.

    Macht das Sinn oder liege ich hier falsch?

    Gruß Wolle

    Gruß Wolle

    -jage nicht was Du nicht töten kannst-

  • Einfach einen billigen Blechschrank kaufen, das Zeug rein und Zusperren fertig!

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Es ist DEIN Hobbyraum, DU hast den Schlüssel und du schließt bei Verlassen ZU.
    Was willst du noch mehr?
    Keiner kann an deine Spielzeuge und keiner wird kontrollieren kommen. Wieso sollte er?
    (Jaja, konstruieren kann ich alle Möglichkeiten, von der spionierenden Nachbarin, bis zur zufälligen Drohnenaufnahme durchs Kellerfenster.)
    Lasst doch die Kirche im Dorf.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Da hast du natürlich recht.

    So wie ich ihn verstanden habe, geht's ihm einfach darum wie es rechtlich aussieht.

    Auf der sicheren Seite ist er wenn er die Waffen in einen abschließbaren Schrank packt.

    Ich habe eine günstige Vitrine (25 Euro) bei ebay Kleinanzeigen gekauft. Da gibt's oft abschließbare oder man macht für 5 Euro ein Schloss dran.

    Sieht gut aus, die Teile stauben nicht so schnell ein und rechtlich ist alles in Butter.

  • Ich wohne im Dorf in nem alten Bauernhaus das ich restauriert habe.
    Das Zimmer ist im Erdgeschoss, welches bei uns als Keller genutzt wird, die Waffenwand genau gegenüber vom Fenster, von der Straße aus einsehbar.
    Das sieht halt dann schon recht professionell aus :D

    Ich hab da nix verbotenes drin, außer vllt. grenzwertig, ein paar Messer.

    Ich habe auch keine dummen Nachbarn. Mir geht es lediglich darum das ich im Herbst die Jagdprüfung ablegen möchte und will da einfach kein Risiko eingehen und mir da nichts verbauen. Ich hab mir bisher in 38 Jahren nichts zu schulden kommen lassen und das sollte halt auch für ein sauberes Führungszeugnis so bleiben.

    Gruß Wolle

    -jage nicht was Du nicht töten kannst-

  • Ich wohne im Dorf in nem alten Bauernhaus das ich restauriert habe.
    Das Zimmer ist im Erdgeschoss, welches bei uns als Keller genutzt wird, die Waffenwand genau gegenüber vom Fenster, von der Straße aus einsehbar.
    Das sieht halt dann schon recht professionell aus :D

    Ich hab da nix verbotenes drin, außer vllt. grenzwertig, ein paar Messer.

    Ich habe auch keine dummen Nachbarn. Mir geht es lediglich darum das ich im Herbst die Jagdprüfung ablegen möchte und will da einfach kein Risiko eingehen und mir da nichts verbauen. Ich hab mir bisher in 38 Jahren nichts zu schulden kommen lassen und das sollte halt auch für ein sauberes Führungszeugnis so bleiben.

    Wenn du die Waffen von der Straße aus einsehbar lagerst, würde ich mir da noch ein paar Gedanken mehr machen, denn dann besteht immer mal die Gefahr, das irgendwer hier übereifrig den aufmerksamen Bürger spielt. Das muss ja kein Dorfbewohner sein, es reicht ein Besucher von auswärts.
    Und eine Hausdurchsuchung, egal wie sie endet, ist immer blöd.
    Da würde ich entweder doppelt sichern, mit Schrank zur Aufbewahrung oder ich würde die Fenster undurchsichtig machen, z.B. mit matter Fensterfolie.
    (Wobei das ja im Dorf für Getuschel sorgen kann, weil es die Fantasie der Nachbarn beflügelt. ;) )
    Das alles ausdrücklich nicht aus vorauseilendem Gehorsam, denn so wie ich das sehe, hast du die Aufbewahrungsbedingungen erfüllt, wenn der Raum tatsächlich nicht als regulärer Wohnraum dient und auch ein Gericht annehmen kann, dass der Raum regulär verschlossen ist.
    Aber es dient der Absicherung gegen menschlichen Übereifer.
    Wenn du deine Jagdprüfung ablegen willst, ist ein laufendes Verfahren das letzte was du brauchen kannst.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich stell einfach nen Schrank für die F Waffen rein und gut. Dann bin ich da auf der sicheren Seite.
    Mit den Jagdwaffen ist das eh ein anderes Thema. Die kommen in den richtigen Waffenschrank. Nur will ich den nicht mit den Spielzeugen zustellen :)

    Gruß Wolle

    -jage nicht was Du nicht töten kannst-

  • Ich hab da nix verbotenes drin, außer vllt. grenzwertig, ein paar Messer.

    Da gibbet nix grenzwertiges.
    Heißt? Ist da ein verbotenes Messer im Sinne der Anlage 2 WaffG dabei oder nicht?
    Wenn da ein Messer bzw. Blankwaffe dabei ist, so muss das unter Verschluss, wie jede andere freie Schusswaffe auch.

    Mit den Jagdwaffen ist das eh ein anderes Thema.

    Da du deinen JS machen willst - hier falscher Begriff. Das WaffG unter scheidet nicht zwischen Jagd-, Sport- oder sonstigen Schusswaffen. Die Verwahrung unterscheidet lediglich in erlaubnispflichtigen und nicht erlaubnispflichtigen, also den freien Waffen. Beide müssen unter Verschluss, jedoch mit unterschiedlichen Anforderungen.

    Wenn du einen Kurs zum JS machen willst, dann beeile dich. Das Bundesjagdrecht befindet sich in der Änderung. Wenn das gültig wird, werden die Anforderungen an die Jägerausbildung und -Prüfung steigen. Das wird vermutlich im Herbst geschehen. In einer Übergangsphase wird man nach altem Recht geprüft. Das ist aber abhängig der Anmeldung. Siehe auch:
    Jagdschein? Nun aber schnell!

    Daher ist meine dringende Empfehlung: Wer sich entschlossen hat die Ausbildung zum Jäger zu machen, sollte sich schnellst möglichst nach Ausbildungsmöglichkeiten umsehen und sich schnell anmelden. Was das Finanzielle betrifft, so sind Abschlagszahlungen üblich, wie das auch in jeder Fahrschule gemacht wird.
    Frage mal die Kreisjägerschaft deines Wohnortes an oder/und suche eine Jagdschule auf. Beide haben verschiedene Konzepte und auch Preise. Im Grundsatz sind Schulungen über die Kreisjägerschaft weitaus günstiger, sind aber als Abendkurse angelegt. Das dauert also. Die Jagdschulen sind flexibler, kosten aber ungefähr das Doppelte.
    Ich habe das bei der Kreisjägerschaft über 8 Monate als Abendkurs absolviert. Wo man eine Ausbildung bekommen hat, spielt keine Rolle. Da der Prüfungsausschuss über den Landkreis zusammengestellt wird, ist er gleich, wenn die Ausbildungen im gleichen Landkreis liegen. Auch für den eigentlichen JS spielt das keine Rolle. Im Jägerzeugnis stehen keine Noten und auch nicht wo man die Ausbildung gemacht hat.