Waffenschrank hausdurchsuchungssicher machen

Es gibt 154 Antworten in diesem Thema, welches 27.179 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2021 um 14:10) ist von Floppyk.

  • Aber er hat in weiser Voraussicht für die Zukunft gebaut!
    Das verheißt doch Gutes!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Danke für die Blumen :)

    Es geht alles noch feiner, aber für den Zweck gut ausreichend.

    Ich habe das auch schon gedacht das hier noch viel Luft ist. Als ich überschlagen habe was ich in letzter Zeit hier an Geld rausgeblasen habe wurde ich etwas blass um die Nase :rolleyes:

    Ich muss jetzt erst mal Pause machen mit shoppen, meine Frau hat so langsam aber sicher die Schmerzgrenze erreicht :love::D

    Gruß Wolle

    -jage nicht was Du nicht töten kannst-

  • Es geht alles noch feiner, aber für den Zweck gut ausreichend.

    Klar, das geht auch in Walnussholz mit Schellackpolitur und hochflorigem Veloursteppich auf dem Boden, statt mit "schnöder, gebeizter Fichtenhobelware" und Schlingenteppich... ;)
    Ich ergänze handwerklich geschickt um augenscheinlich mit einer perfektionistischen Ader ausgestattet.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • :D Ja diese Ader habe ich gelegentlich das muss ich zugeben ;)

    Was ich damit meinte ist mein ursprüngliches Vorhaben die Schaftfächer innen auch noch mit Teppich oder Filz auszukleiden das gewiss nichts an die Schäfte kommt. Das habe ich aber verworfen da ich beschlossen habe das Fichte weicher als das Schaftmaterial ist.
    Und das Brett für die Laufhalterung wollte ich ursprünglich so gestalten das ich mit der Oberfräse tiefere Nuten fräse und dann kleine Klappriegel als Sicherung vor jede Aussparung mache.
    Die stehen aber so stabil dagegen gelehnt das ich die Sicherung als überflüssig ansehe und die Herstellung mit Forstnerbohrer, anschließend fast mittig durchsägen und die Kanten mit nem 10er Radius fräsen schneller ging wurde das auch direkt so umgesetzt.

    Was ich Dir aber jetzt schon versprechen kann, wenn ich den Waffentressor für die erlaubnispflichtigen Waffen baue, da tropft Dir der Zahn 8) Es muss den edleren Waffen ja ebenbürtig sein :thumbsup:

    Gruß Wolle

    -jage nicht was Du nicht töten kannst-

  • Ich bin jetzt schon gespannt drauf, was da in Zukunft noch von dir kommt! :thumbsup:

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • @kurvenfreak

    Ich finde deinen Waffenschrank klasse, schön rustikal, selbstgemacht und die passenden Farben,
    nix mit Klavierlack und Acrylhochglanzoptik, so muß das
    Sieht fast so aus wie in meinem Hobbyraum ;)

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • moin,
    Ich finde die Waffenschränke auch sehr schick, aber habe nun ein anderes Problem.
    Der Aufpasser vom Vermieter behauptet ich hätte in meiner Bude geballert.
    Er will es dem Vermieter Petzen.
    Habe ich irgendwas an Konsequenzen zu erwarten?
    Kündigung Abmahnung, etc.
    Gruß

  • Waffengesetz (WaffG)§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht,
    wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.

    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. Durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

    Nach meiner Auffassung: Ja!

    Edit: Nc hat definitiv recht! Das Hausrecht liegt beim Mieter! Ich würde aber trotzdem mir das Verhältnis zum Vermieter nicht versauen und vielleicht darüber nachdenken in einen Verein zum schießen zu gehen :)

    Einmal editiert, zuletzt von Kallimero (4. März 2021 um 22:59)

  • Das Hausrecht liegt beim Mieter.
    Den Vermieter geht es nichts an was
    man in seiner Wohnung tut.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Moin!

    Wenn das aufgeräumt wäre, wäre es kein Hobbyraum mehr! :D Sehr schöner Schrank! :thumbup:
    Bin auch seit einiger Zeit wieder am suchen. Die jetzigen 2 reichen nicht mehr.
    Aber finde mal was anständiges welches sich bei einer Deckenhöhe von 169cm auch vernünftig passt. ;(
    Schränke gibt es irgendwie bis 120cm (Außenmaß) oder ab 190cm. Dazwischen wird es eng. Vor allem wenn es optisch auch noch gefallen soll. Sprich: Glastüren und rustikale Holzoptik. Und am besten 2m breit.
    Gaaaanz dünne Luft.....

    Bei Perleberg gibts so einen hallengrossen Antikhändler.

    Exakt so einen Schlafzimmer / Kleiderschrank in leichtem Art Deco-Stil um 1925 wie von kurvenfreak hier verwendet findest du da ab 20,-

    Bauernschrank ist das übrigens absolut nicht.

    In neuwertigem Topzustand kostet sowas etwa nen Fuffi.

    Die Möbel sind Vollholz, gut transportierbar, da meist simpel zerlegbar, und unkaputtbar.

    Ikea ist qualitativmässig Dreck gegen.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Der Aufpasser vom Vermieter behauptet ich hätte in meiner Bude geballert.

    Mit was denn?

    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. Durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

    je nach dem (Hausordnung) und besonders bei SSW wird flott die Einrede der Ruhestörung vorgebracht.
    Da sollte man wirklich darauf acht geben.
    SSW und Luftpuste ggf. mit SD ausrüsten, Kugelfang gut dämmen.

    Im übrigen wie @NC9210 schon schrieb, ist der Vermieter Eigentümer, der Mieter jedoch der Besitzer der Mietsache.
    Damit hat der Mieter das Verfügungsrecht im Rahmen des Mietvertrages.
    Ich gehe mal von einem Wohnraum-Mietvertrag aus und wenn Sport nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, ist das eine zulässige Nutzung.

  • Sag einfach du hättest mit Geschirr und Töpfen hantiert, dabei währen dir einige auf den Boden gescheppert!
    Oder du hättest Nägel in die Wand gehauen!

    PS: Hoffe jedoch das du kein Großkaliber in deiner Wohnung geschossen hast :D

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

    Einmal editiert, zuletzt von Jan von Katzenbach (5. März 2021 um 14:24)

  • Für mehr Ordnung und Übersicht in der Waffenkammer resp. im Waffenschrank hab ich mir 'nen CO2-Kapselständer gebaut. *lol*
    Übrigens hab ich meine Herkunftsbezeichnung von "Magdeburg" in "Wilder Osten" geändert. Magdeburg ist ja "bloß" meine Geburtsstadt, aber jetzt bin ich in Niederbayern, fast schon in Tschechien/Österreich. Da dachte ich, "Wilder Osten" ist besser, weil es beides abdeckt. :P

  • Zum Thema Hausdurchsuchung habe ich noch etwas gefunden:

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