Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.002 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2020 um 17:56) ist von Esti.

  • Im Waffenkoffer seh ich sie nicht.... und irgendwo in der Ecke stehen tut meistens den Schaftkappen auf Dauer nicht gut.
    Ich hab noch einige dicke Walnußbretter, die von einer anderen "Installation" über waren.... also alle 5cm ein 12mm Loch gebohrt und dazu aus
    Rundhölzern passend die nötigen "Pluggs"
    passt irgendwie immer für alle Gewehre... flexibel und einfach.

    einmal nach links "denken".... dann stimmts :D

  • Um das mittlere Gewehr beneide ich dich.
    Solche Halter sind schön, sowas hatte ich bis vor einiger Zeit auch noch, hier in Deutschland ist eine solche Lagerung aber leider nicht mehr erlaubt, sei froh so lange sowas noch in Schweden geht.

  • Nette Idee :thumbup:

    Ingo.M wo kein Kläger da auch kein Richter ;)

    Vom Prinzip her ja, nur dann kommt Kommissar Zufall.
    Und dafür setze ich meine Zuverlässigkeit nicht aufs Spiel.
    Ich persönlich halte einige Vorschriften, besonders im Waffenrecht ja auch für Sinnlos/Blödsinn, nur die Vorschriften sind nun Mal da, also sollte man sich auch dran halten.

  • und wie sieht es aus, wenn ich ein Drahtseil durch jeden Abzugsbügel schleife, und dann ein Schloss dran mache?

    Bei Asterix würde man mich Treffnix nennen :P

  • und wie sieht es aus, wenn ich ein Drahtseil durch jeden Abzugsbügel schleife, und dann ein Schloss dran mache?

    Rein rechtlich ist ein Drahtseil kein verschlossenes Behältnis, und das ist nun Mal gefordert.
    Wenn man das Ganze in eine abschließbare Glasvitrine packt oder mit einem Plexiglaskasten der an der Wand verschraubt wird abdeckt, kein Problem.
    Dann ist auch das Staubproblem gelöst.

  • Rein rechtlich ist ein Drahtseil kein verschlossenes Behältnis, und das ist nun Mal gefordert.Wenn man das Ganze in eine abschließbare Glasvitrine packt oder mit einem Plexiglaskasten der an der Wand verschraubt wird abdeckt, kein Problem.
    Dann ist auch das Staubproblem gelöst.

    Es ist ja auch mindestens ein verschlossenes Behältnis gefordert.
    Alles aus Sicherheitssicht gleich- oder höherwertige ist also erlaubt.
    Zumal ja sogar abschliessbare Wandhalter explizit als Beispiel in der Verwaltungsvorschrift erwähnt werden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Es soll wohl verhindert werden, dass man sich durch blosses Berühren mit dem Waffenaffinitätsvirus infiziert.

    Der Kluge macht so viel wie möglich richtig, der Weise so wenig wie möglich falsch.

  • Es ist ja auch mindestens ein verschlossenes Behältnis gefordert.Alles aus Sicherheitssicht gleich- oder höherwertige ist also erlaubt.
    Zumal ja sogar abschliessbare Wandhalter explizit als Beispiel in der Verwaltungsvorschrift erwähnt werden.

    Das ist mir jetzt neu, ob ein Drahtseil durch den Abzugsbügel jetzt hochwertiger als ein Verschlossenes Behältnis ist, lasse ich Mal dahingestellt.
    Hast du Mal einen Link zu dem Punkt der Verwaltungsvorschrift?

  • Um das mittlere Gewehr beneide ich dich.
    Solche Halter sind schön, sowas hatte ich bis vor einiger Zeit auch noch, hier in Deutschland ist eine solche Lagerung aber leider nicht mehr erlaubt, sei froh so lange sowas noch in Schweden geht.


    Ein verschlossener Raum reicht nicht aus? (In D. für F-Waffen)
    Doch, oder?

  • Hier sollte es eigentlich nicht um Rechtliches und die vorschriftsmäßige sichere Aufbewahrung von lizensfreien Druckluftwaffen gehen.... hier daheim bei mir ist das oben gezeigte völlig legitim... Ich wollte nur mein neues simples Gewehrregal vorstellen :D
    Ein bisschen Staub ist nicht das Problem... werden halt öfter mal geschossen und dabei gleich abgestaubt :)

  • In der Verwaltungsvorschrift steht:

    "36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen."

    Meines erachtens nach gilt die sichere Wandhalterung für Blankwaffen, nicht für andere Gegenstände.

  • @Chrissikofski, sorry ist etwas abgeschweift.
    Aber antworten möchten ich noch kurz.

    Ein verschlossener Raum reicht nicht aus? (In D. für F-Waffen)
    Doch, oder?

    Ein Raum ist nur ein Behältnis wenn in diesem nur ausschließlich das/die besagte/n Teile/Waffen gelagert werden, also sonstig nicht weiter benutzt wird, zB. eine dauerhaft abgeschlossene Abstellkammer nur für Waffen, dann ja, dann wird dieses als Waffenkammer gewertet, stehen da noch andere Sachen wie Staubsauger, Bügelbrett oder gar ein Stuhl oder Bett mit drin, nein, so damals zumindest die Aussage meines Sachbearbeiters von der Waffenbehörde.
    Ansonsten würde eine abgeschlossene Wohnung oder Haus ja auch als Behältnis gelten und ausreichen, das tun sie aber nicht.

  • In der Verwaltungsvorschrift steht:

    "36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen."

    Meines erachtens nach gilt die sichere Wandhalterung für Blankwaffen, nicht für andere Gegenstände.

    Blankwaffen haben aus waffenrechtlicher Sicht den gleichen Status wie freie LGs. Und daher gilt für beide auch die gleiche Aufbewahrung.
    Die Blankwaffen im Wandhalter waren explizit als Beispiel genannt.
    Ob im Messerforum die Leute auch denken, ihre Messer müssten in Wandhaltern aufbewahrt werden und im Koffer wäre es verboten?

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson