Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 10.386 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Oktober 2021 um 12:01) ist von Wilfried21.

  • Das soll hier ein Sammelthread für Anfängerfragen werden.

    - Ich habe Messinghülsen und Geschosse von Artax im Kaliber .451. Die Geschosse lassen sich auch mit Kraftaufwand nicht bis zum Anschlag in die Hülsen drücken. Soll ich die reinhämmern oder müssen die nicht so fest sitzen?

    - Zur Pflege habe ich u.a. Multifunktions-Waffenöl von Artax. Kann ich damit den Lauf auch von außen leicht einölen, oder schadet das der Brünierung?

    - Rechtlich: Ich vermute mal, VL-Waffen dürfen nicht mehr an die Wand gehängt werden, sondern müssen in einem abgeschlossenen Behältnis gelagert werden? Und kann man die Zündhütchen in den selben Behälter dazu packen?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

    Einmal editiert, zuletzt von Maraudeur (20. Oktober 2020 um 19:39)

  • Messinghülsen und Geschosse von Artax im Kaliber .451 - wofür willst Du die nutzen?

    Waffenöl schadet sicher nicht, einen rostfreien Lauf würde ich immer vorziehen.

    Warum solltest Du freie Vorderlader nicht an die Wand hängen? Für Zündhütchen gibt es keine Aufbewahrungsvorschriften.

    Viele Grüsse aus Egelsbach

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety. By Benjamin Franklin 1775

  • Wo ist das festgelegt (Quelle) ?

    Viele Grüsse aus Egelsbach

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety. By Benjamin Franklin 1775

  • Nach dem § 36 Waffengesetz muss auch eine freie Waffe vor dem unberechtigten Zugriff geschützt werden.
    Laut der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz wird als Mindeststandard ein verschlossenes Behältnis oder eine gleichwertige Sicherung definiert.
    Wenn du einen Wandhalter hast, der mindestens genauso gut vor unbefugtem Zugriff schützt, wie z.B. ein Futteral oder Koffer...

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

  • Messinghülsen und Geschosse von Artax im Kaliber .451 - wofür willst Du die nutzen?

    Für einen Sharps Karabiner im Kaliber 45.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Guten Abend Freunde,

    ich habe mal eine Frage.

    Hatte mir über Egun einen Philadelphia Derringer Perkussion gekauft. Über einen Versand hatte ich mir Zündhütchen von RWS bestellt. Sie passen auch Top auf das Piston.

    Sylvester hatte ich den mal Ausprobiert. Wollte nur mal wissen wie laut die Zündhütchen sind. Von 10 Stück welche ich verbraucht habe, haben 4. nicht gezündet.

    Ist das normal? Die Packung war Original verschlossen.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • Wenn du einen Wandhalter hast, der mindestens genauso gut vor unbefugtem Zugriff schützt, wie z.B. ein Futteral oder Koffer...

    Sehe ich auch so. Das Futteral als verschlossenes Behältnis ist nur beispielhaft genannt.

  • Sylvester hatte ich den mal Ausprobiert. Wollte nur mal wissen wie laut die Zündhütchen sind. Von 10 Stück welche ich verbraucht habe, haben 4. nicht gezündet.

    Ist das normal? Die Packung war Original verschlossen.

    Nein, normal ist das nicht. Hast du das ZH wirklich fest auf das Piston gesetzt? Ruhig mal mit dem Daumennagel nachdrücken.
    Bei meinen Perkussionsvorderladern zünden die ZH selbst zuverlässig. Ob die auch das Schwarzpulver zünden, klappt jedoch nicht zu 100 %, insbeasondere wenn man die nach der Reinigung wieder schießen will.

    Silvester - da musst aufpassen, denn da wartet eine gefährliche Falle. Das geht nicht um das Schießen selbst, sondern das Führen eines VL mit Perkussionszündung ist erlaubnispflichtig und stellt ohne eine Straftat dar. Also im Garten, Keller oder so ist das Hantieren kein Problem, jedoch darf auch da nicht (mit SP) geschossen werden. Außerhalb dem Haus nur im verschlossenen Koffer o.ä.

  • - Ich habe Messinghülsen und Geschosse von Artax im Kaliber .451

    Was für Hülsen, was für eine Waffe? Klingt nach Sharps.
    Generell wird da nichts mit Gewalt gemacht, wenn man das stramme Stopfen von gepflasterte Kugel direkt in den VL-Lauf mal absieht.

    - Zur Pflege habe ich u.a. Multifunktions-Waffenöl von Artax. Kann ich damit den Lauf auch von außen leicht einölen, oder schadet das der Brünierung?

    Waffenöl ist immer gut, sofern man die Waffe darin nicht badet. Wenn du den VL geschossen hast, solltest du ihn mit reichlich heißem Wasser reinigen, trocknen und ruhig gut einölen. Sonst rostet das schnell. Vor dem nächsten Schießen musst den Lauf wieder entölen.

  • Auch auf dem eigenen Gelände darf nicht geschossen werden. Nicht mal nur zum Böllern. Entweder hat das Ding einen scharfen Beschuss, dann darf nur auf einem genehmigten Schießstand, oder der Jäger im Revier damit schiessen oder Böllern.
    Hat er einen Böklerbeschuss, dann steht auch die Pukvermenge und Vorlage auf dem Lauf. Dann darf auch auf privatem Grund geballert werden . Alles andere ist ein Verstoß gegen das Waffengesetzt. Zwar ist der Erwerb von Vorderladern laut Gesetz recht einfach gehalten . Aber beim Schiessen damit gelten sehr strenge Regeln.

  • Auch auf dem eigenen Gelände darf nicht geschossen werden. Nicht mal nur zum Böllern. Entweder hat das Ding einen scharfen Beschuss, dann darf nur auf einem genehmigten Schießstand, oder der Jäger im Revier damit schiessen oder Böllern.
    Hat er einen Böklerbeschuss, dann steht auch die Pukvermenge und Vorlage auf dem Lauf. Dann darf auch auf privatem Grund geballert werden . Alles andere ist ein Verstoß gegen das Waffengesetzt. Zwar ist der Erwerb von Vorderladern laut Gesetz recht einfach gehalten . Aber beim Schiessen damit gelten sehr strenge Regeln.

    Iss ja ok.

    Hatte nur mal die Zündhütchen ausprobiert. Mehr nicht. :saint::saint:

  • ich habe in zwar in erster lienje für die vitriene,wohlte aber ap und an auch mit inoor pieston schiessen.Nun meine frage dazu welcher pieston past.ich habe kunstof munietzieon in cal.45 dazu gefunden rundkugeln und gummie dieabolos ,die lassen sich ja wiederferwenden.wie sieht es mit blei dieabolos im cal.45 aus?die sind ja für kleine pulverladungen gedacht,reicht die ennergie aus bei 209 schrotzünder?um auch mahl eine dose zu lochen.Bevor etwas zum rechtlichen kommt, ich habe schon bei e gun einen kronnie auf der beobachtungs liste,da ich die 7,5 jul nicht umbedingt überschreiten möchte und gegebenfals auf schwechere zünder zurück greifen möchte. Ich weis vielle fragen auf einmal, bin halt in dem gebiet anfenger.Ich freue mich schon sehr auf eine antwort.

    MFG.Wilfried