Gastschießen - Rechtliches

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 13.012 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juni 2021 um 21:58) ist von Sho Ishida.

  • Jeder der den Lehrgang nach § 32 1. Verordnung SprengG. für das Schießen mit SP abgelegt hat und die Erlaubnis nach § 27 SprengG ausgestellt bekommen hat. Dafür steht expizit im §27 Büchlein:

    Die Erlaubnis erstreckt sich auf Hilfspersonen und Auszubildende soweit diese unter der Aufsicht des Erlaubnisinhabers handeln.

    Das bedeutet, das ich neben den Schützen stehe, 3-4 Mal lade, dabei den Neuling an meiner Seite habe, schieße ich 2x selbst, dann übergebe ich die Waffe und lasse schießen, beantworte Fragen...
    Dann wird der Neuling unter meiner Aufsicht selbst laden und schießen... allerdings anfangs nur mit dem Perkussionsgewehr...

    Meine Jungs und Mädels haben den Lehrgang alle bein ersten Mal bestanden...

    Ich bring auch zum Schießen unterschiedliche Waffen mit (Perkussion, Stein in kurz und lang, Sharps, VL-Revolver...) damit sie die unterschiedlichen Systeme und Waffenarten kennenlernen... auch die Unterschiede beim Laden, Ladehilfen...

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    Einmal editiert, zuletzt von erik_fridjoffson (9. Juni 2021 um 17:21)

  • Ist für mich alles noch neu.
    Wozu das Zwischenmittel? Wenn 30 gr Pulver zu stark für den Lauf wären, konnte man doch nur 15 g laden und die Kugel weiter nach hinten schieben.

    Weil mit 15 grn der Pulversack noch nicht gefüllt ist und Du dadurch eine Pulververbrennung produzierst, die sich von Schuss zu Schuss ändert, was man bei SP tunlichst vermeiden sollte. Hier mal ein Querschnitt der den Pulversack in der Schwanzschraube zeigt

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  • Die Erlaubnis erstreckt sich auf Hilfspersonen

    Ich führe das nicht weiter aus. Nur kurz - im Fachkundebuch Prüfung nach dem SprengG ist das erklärt, warum das für Privatpersonen nicht gilt (neueste Ausgabe 13, Seite 18 ff. Deswegen wird das normalerweise von den Behörden aus dem Pulverschein auch wieder gestrichen, wenn denn dieser für Privatpersonen ausgestellt wird.
    Dieses Heftchen wird auch für Gewerbetreibende ausgestellt. Es mag als Hinweis genügen, dass in den Lieferbescheinigungen Sprengschnüre u.ä. aufgeführt sind, die wir als Privatperson nicht bekommen. Ähnlich ist das mit Pyrotechnik der Kl. 4, die auch nur an Gewerbetreibende abgegeben wird. Besonders im letzten Fall findet man auch die Hilfsperson wieder, die am Aufbau mitwirken darf, wie das auch generell für Azubis und Angestellte des Handels vorgesehen ist.

    Wenn das so wäre, bräuchte es auf dem Stand nur eine Person mit 27'er, um das den Umgang ... für alle anwesenden Schützen zu erlauben und damit die eigene Fachkunde zu umgehen.
    Auch deswegen haben die Lehrgangsträger mit Anerkennung eine Ausnahmegenehmigung, um die Teilnehmer den Umgang zu ermöglichen.

    Praxis ist, ein Berechtigter lädt die Waffe und übergibt diese dem Schützen im nicht schussbereiten Zustand. Auf Aufforderung der Aufsicht macht der Schütze diese durch Anbringen des Zündmittels schussfertig und schießt.
    Die Übergabe einer geladenen, jedoch nicht schussfertigen Waffe wird geduldet, weil der Schütze anders sein Bedürfnis nicht erlangen kann. Aber er hat auch damit keinen Umgang mit dem Treibmittel.

    Wenn der Berechtige dem Schützen das Treibmittel zum Laden überlässt, könnte das zum Bumerang werden.

  • Jau, mei Beitrag 12.10.20 so hab ichs gelernt bekommen und am Stand hatten ich ein Zündhütchen Setzer den der Gastschütze erst an der Feuerlienie bekam.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Bei uns auf dem Lehrgang, der vom Pulver Müller durchgeführt wurde haben wir das expliziert so gelernt, und das wurde vom Prüfer des GAA auch bestätigt.
    Das die Waffenbehörden versuchen die Erlaubnisse zu beschneiden ist bekannt, da werden Mengen verkürzt, Einträge gestrichen, so das man z.B. Patronen nicht mehr mit SP laden kann ...

    Zündhütchen bekommt der Neue auch erst am Schießtisch kurz vor dem Schuss, das ist klar..

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  • Ich äußere mich dazu nicht weiter, auch weil das blöde und missverständlich in der Erlaubnis steht. Aber wenn da was passiert, könnte das Konsequenzen haben und man ist trotz Freundlichkeit der Dumme.

  • Ich kenne das eigentlich auch nur so, wie Erik das schildert. Und das an verschiedensten Orten.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."