Schreckschusswaffe schießen JA oder NEIN

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.797 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2020 um 22:45) ist von Schrotty.

  • Hallo Freunde,
    kurze Frage:
    Da ich vorhatte, mir für Silvester eine Schreckschusswaffe zu kaufen, habe ich eben die örtliche Polizeiwache angerufen.
    Ich fragte, ob ich diese Waffe, wenn ich sie in einem verschlossenem Koffer im Kofferraum transportiere, an einem abgelegenen Ort testen darf?
    Die Antwort war NEIN.
    Des weiteren fragte ich, ob ich sie an Silvester mit Signalmunition schießen darf.
    Auch hier war die Antwort NEIN.
    Der Polizist meinte nur, in meinem Keller oder dergleichen.
    Das wäre ja Blödsinn und somit habe ich mich damit abgefunden, keine Schreckschusswaffe zu erwerben.
    Wie seht Ihr die Situation?
    Im abgelegenen Bereich oder an Silvester??
    Es grüßt Euch, der Alex

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  • Zu # 1: Da hat der Polizist recht.

    Zu #2: So weit mir bekannt darf man Feuerwerk vom eigenen Grundstück aus verschießen.
    In unserer Ortschaft bin ich nicht der einzige, der an Silvester mit der SSW auch auf der Str schießt.
    Da kräht kein Hahn danach.
    In der Stadt, (Hochhaussiedlung / Fußgängerzone usw...) würde ich das auch lieber lassen.

  • 1.) da hat er Recht

    2.) Auf dem eigenen Befriedetem Grundstück heißt es muss ein Zaun drum sein oder Bauliche Maßnahmen das da nicht jeder einfach so drauf kann und dein Geschoss in dem Fall die Pyromunition darf dein Grundstück nicht verlassen können.

    Es gilt eigentlich das gleiche wie beim LG .

  • Du darfst die Waffe auf deinem Grundstück oder mit Erlaubnis des Eigentümers auf dessen Grundstück testen (Lärmbelästigung beachten), auch darfst du an Silvester Signalmunition von deinem oder mit Erlaubnis des Eigentümers, von dessen Grundstück aus abschießen.
    Einfach auf der Straße (öffentlicher Grund), darf man das nicht, auch wenn es an Silvester kaum Jemand kontrolliert.

  • Du hast eine rechtlich korrekte Antwort von der Polizei erhalten.
    Zum schiessen ausserhalb d. eigenen eingefriedeten Besitztums und ausserhalb einer Schiessstätte wird eine (schriftliche) Schiesserlaubnis der Ortspolizei (Bürgermeister) benötigt.
    Ausserdem ist Sylvester als öffentliche Veranstaltung zu werten, woraus sich ein Waffenverbot ergibt.
    Waffenkalender S2_2020_Druck.pdf

  • Die Frage kann er aber auch falsch verstanden haben was Silvester angeht, bzw. lese ich es auch nicht so richtig heraus wie du das meinst. An einem abgelegenen Ort der nicht in Privatbesitz ist, darfst du sicherlich nicht mit einer SSW schießen, auch nicht zu Silvester.

    Soweit mir aber bekannt ist, darfst du in deinem Garten oder mit dem Einverständnis des Eigentümers immer mit einer SSW schießen,solange du niemanden damit störst oder jemand die Polizei deswegen ruft.
    An Silvester fällt ja normalerweise der Krach nicht weiter auf und Pyromunition darf auch verschossen werden, solange es das befriedete Grundstück nicht verlassen kann.

    Grüße

    Mike

    Grüße

    Mike

  • Weil es gerade hier so gut reinpasst, warum ist das eigentlich so, das Pyromunition nicht das Grundstück verlassen darf? Silvester Raketen haben ja die gleiche bzw. eine höhere Reichweite als so ein Pappröhrchen von der SSW und Leuchtsterne verglühen ja komplett in der Luft. Die Gefahr von einer Silvesterrakete oder genauer gesagt von deren Leitstab samt Treiber getroffen zu werden ist doch viel höher und außerdem um einiges schmerzvoller..

    Grüße

    Mike

    Grüße

    Mike

  • warum

    Weil es garantiert irgendwann irgendwo einen Fall gegeben hat, wo so ein Ding weiter gebrannt hat.
    Du lebst ruhiger und entspannter wenn du nicht nach dem Warum fragst . . . 8o8)

  • @Schrotty nun ja, das Urteil ist von 1991 und bezieht sich auf einen Fall von 1989...in den letzten 30 Jahren hat sich da ein bisschen was verändert.
    Hier hab' ich mal das aktuelle Merkblatt zum kl. Waffenschein verlinkt.

  • ... ich habe bisher zu Sylvester noch nie gesehen, dass die Polizei was gegen Leute mit ner SSW unternommen haben. Abgesehen von den Idioten die auf Menschenmengen oder Fahrzeuge oder Balkone oder Einzelpersonen gefeuert haben.

  • ... ich habe bisher zu Sylvester noch nie gesehen, dass die Polizei was gegen Leute mit ner SSW unternommen haben. Abgesehen von den Idioten die auf Menschenmengen oder Fahrzeuge oder Balkone oder Einzelpersonen gefeuert haben.

    ...da hätte die Polizei auch, weiß Gott, mehr zu tun als sie leisten kann.
    Ich habe die Frage des TS auch so verstanden, ob man sich rechtlich angreifbar macht?
    Ja, macht man. Anzeige kann jeder erstatten und Fotos/Videos sind per. Smartphone flott bei der Hand.

  • Ein Silvester, als ich 4 SSW abwechselnd getestet habe, habe ich mich dabei mit dem Bürgermeister unterhalten :D

    Früher haben wir einfach Abends irgendwo in der Wildnis mit dem Auto angehalten und ein oder zwei Magazine geleert. Das würde ich heute nicht mehr machen.

    An Silvester allerdings baller ich auf meinem Grundstück rum wie ich mag. Das interessiert hier kein Schwein.