Diana 35 von der WBK runter bekommen

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.651 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Januar 2021 um 15:00) ist von Esti.

  • Hallo zusammen,

    leider konnte ich zu meiner Frage bisher nirgends eine Antwort finden:
    Ich habe eine Diana 35 in Bestzustand, quasi wie neu. Sie war sehr günstig, da sie auf der WBK läuft (BJ 72 ohne "F" im Fünfeck). Soweit so gut, sie ist auf meiner WBK eingetragen und steht im Waffenschrank bei den anderen WBK-pflichtigen Waffen.

    Jetzt wird es dort aber langsam aber sicher eng, und ich hätte die 35er gerne raus und auch runter von der WBK- möchte sie aber behalten.
    Ist so etwas prinzipiell möglich?
    Ich stelle mir eine "Kastration" mittels 7,5J-Feder vor und danach eine Prüfung vom Büchsenmacher? Beschussamt beschießt ja keine LGs, oder? Nachträgliches "F" en mit einer Art Bescheinigung, mit der man dann zum Sachbearbeiter gehen kann?
    Ist so etwas möglich, bzw. hat jemand von euch sowas schon mal gemacht?

    Danke schon mal!

  • Ja, man kann WBK Pflichtige Luftgewehre ein-effen lassen.
    Frag aber erstmal deinen Büchsenmacher ob er es machen will. Die meisten haben KEIN Interesse an sowas.

    Hier im Forum würden gerne einige Leute WBK Pflichtige Luftgewehre eindeutschen lassen, weil es die nicht mit dem "F" erhätlich sind.
    Leider gestaltet sich das als fast unmöglich, wenn man keine sehr gute Beziehung zu einem willigen Büchsenmacher hat.

  • Ich hatte das gleiche Problem mit einer alten HW35. Mit einer Bestätigung von Weihrauch, dass das Baujahr vor dem Stichtag lag und damit nicht eintragungspflichtig ist, wurde das Gewehr aus der WBK entfernt. Vorher hatte ich das mit dem entsprechenden Sachbearbeiter besprochen. Die Bestätigung von Weihrauch hat allerdings 15,00 Euro gekostet. Also, mit dem Sachbearbeiter bei der Behörde sprechen und klären, ob so eine Bestätigung für die Diana zu bekommen ist. An dem Gewehr muss dann vom Büchsenmacher nichts verändert werden. Du unterliegt dann den Regularien für Waffen ohne F.

    LG aus Ostfriesland von der Küste.
    Das Leben an sich ist sehr gefährlich und endet tödlich. Immer.

  • @rawing Baumonat und Baujahr sind bei meiner Diana auf der Systemhülse eingeschlagen, sie liegt nach dem Stichtag und ist ohne F, daher fällt diese Möglichkeit leider weg. Trotzdem danke dafür!

    @Thiel Ok, also sollte das Prinzipiell gehen.
    Leider habe auch ich keine wirkliche "Beziehung" zu einem BüMa... Der würde doch dann nur chronen, F einschlagen und Bestätigung geben, oder?
    Sofern es ok wäre, dass ich die "schwache" Feder einbaue. Ansonsten käme das halt auch nochmal drauf.

    Die Diana ist halt so gut, dass sich auch mal ein Hunderter an Investition lohnen würde, um das F zu bekommen.

  • Das geht noch einfacher.
    Wenn du magst schreib mir eine PM.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • § 11 Abs. 6 der Beschussverordnung regelt das. https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/__11.html

    Als Berechtigter darfst Du die Abwicklung mit dem Beschussamt ohne Büma machen. Das Beschussamt stempelt das :F: und stellt Dir ein in diesem Thema abgebildetes Dokument aus.
    Art. Nr. 10, S&W Revolvergewehr

    Alternativ kannst du auch Diana fragen, ob die es machen.

    Lass mal hören, was vom Finanz-, Zeit- und Nervenaufwand der eleganteste Weg war.

    Andreas

  • § 11 Abs. 6 der Beschussverordnung ist NICHT einschlägig.
    Der ist nur relevant für für Schusswaffen, die nach § 9 Abs.
    2 Nr. 1 des Gesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2
    Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 des Waffengesetzes anzuzeigen sind.
    Das ist hier nicht der Fall.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    • Hilfreichste Antwort

    Die Leistungsmessung und die :F: Stempelung darf jeder Büma machen, die stellen dann auch den Wisch zum austragen aus der WBK für die Behörde aus.
    Bei vielen Büchsenmachern hapert es aber schon am nicht vorhandenen Schlagstempel und dem Chrony.

  • Gerade mit SB und mit einem BüMa gesprochen:

    SB: Ihm reicht ein Wisch vom BüMa, auf dem sowas wie "Standartfeder unter 7,5J verbaut" drauf steht. Er muss weder Gewehr, noch Feder dazu sehen. Dann trägt er sie problemlos aus.

    BüMa: Er macht sowas und verbaut eine Feder, die er direkt vom Hersteller bezieht. Selber Feder mitbringen oder selber einbauen ist nicht. Gechront wird danach nix, stempeln kann er und auf der Rechnung steht dann oben genanntes drauf. Kostenpunkt aus dem Bauch geschätzt sagt er: 100-150€

    Das ist machbar.

    Parallel habe ich jetzt auch mal ne Anfrage bei Diana (GSG) gestartet. Mal sehen, was die sagen.

    Ich halte euch auf dem Laufenden! Danke schonmal für den Input.

  • ... Zumal ich in den letzten 10 Jahren wahrscheinlich mehr Diana Druckpunktabzug- LGs mit den 3 Kugeln zerlegt habe, als jeder Büchser.
    Aber ich kann es verstehen, bin KFZ-Technikermeister und baue auch keine Bremsbeläge ein, die der Kunde mitbringt.

  • Das mit der Feder vom Händler ist ja nachvollziehbar, der muss ja sicher sein dass es eine Original :F: Feder ist (wenn er nicht messen will/kann). Das kann er bei einer mitgebrachten nicht.
    Nur 100-150€ für einen Federwechsel mit Material bei einem einfachen Knicker ist schon heftig.

  • Kleine Anmerkung zum Preis noch.
    Der reine Einbau der Feder mag eine halbe Stunde dauern.
    Für den Büchsenmacher kommt aber noch ein Stück Papierkram dazu.
    Teile bestellen, Meldung an die Waffenbehörde...
    Kleinkram, der sich aber zusammenläppert.
    Und dann war es auch eine Schätzung vorab.
    Ein guter und ehrlicher BüMa wird auch weniger nehmen, wenn er schneller ist.
    Ist für den Kunden auch angenhmer, als einen kleinen Preis zu nennen und nachher doch mehr zu nehmen, weil die erste Schätzung zu knapp war.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Sehe ich auch so, deshalb habe ich ja gesagt "das ist machbar".
    Wenn man bedenkt, dass ich meine D35 in PERFEKTEM Zustand für 50€, da WBK pflichtig bekommen habe, dann sind 100-150€ nicht falsch investiert, um sie ge "Ft" zu bekommen.

  • Ich habe eine Diana 35 in Bestzustand, quasi wie neu. Sie war sehr günstig, da sie auf der WBK läuft (BJ 72 ohne "F" im Fünfeck).

    Ich hatte das gleiche Problem mit einer alten HW35. Mit einer Bestätigung von Weihrauch, dass das Baujahr vor dem Stichtag lag und damit nicht eintragungspflichtig ist,

    Beides ist nicht miteinander zu vergleichen, weil das entscheidende Datum 01.01.1970 unterschiedlich ist.

    Als Berechtigter darfst Du die Abwicklung mit dem Beschussamt ohne Büma machen. Das Beschussamt stempelt das und stellt Dir ein in diesem Thema abgebildetes Dokument aus.

    Generell darf auch die Privatperson eine Waffe oder beschusspflichtes Teil zum Beschussamt zur Prüfung vorlegen. Dazu ist generell ein telefonische Kontakt ratsam, denn nicht alle Beschussämter machen auch jede Aufgabe. Das ist ohnehin bei Böllern üblich, weil diese alle 5 Jahre zum Beschuss müssen. Habe ich auch mal gemacht und verlief problemlos.

    SB: Ihm reicht ein Wisch vom BüMa, auf dem sowas wie "Standartfeder unter 7,5J verbaut" drauf steht. Er muss weder Gewehr, noch Feder dazu sehen. Dann trägt er sie problemlos aus.

    Das sehe ich anders. Denn die grundsätzliche Erlaubnispflicht ... ist entweder die (belegbare!) Herstellung von vor 1970 oder ein F-Zeichen. Es mag ja sein, dass der SB die Waffe aus der WBK nimmt, aber was ist mit einem späteren Erwerber, insbesondere wenn das Schriftstück nicht mitgegeben/vergessen wird? Der hat dann formell eine erlaubnispflichtige Waffe ohne WBK.

  • War da nicht was? Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass ein BüMa das nicht mehr darf, sondern grundsätzlich über die Beschussämter zu gehen hat.
    Sollte das so ein, stellt sich die wirtschaftliche Frage. Für die Prüfung meines kleinen Handböllers habe ich mit Portokosten rund 85 € bezahlt.
    Ansonsten ist das richtig. Wenn der Büma eine Bescheinigung ausstellt, kann der SB entsprechend handeln. Das war bis vor kurzem auch bei Waffenerwerb so und dürfte im Fall einer Waffenvernichtung immer noch so sein.

  • Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass ein BüMa das nicht mehr darf

    Wird oft behauptet, entbehrt aber jeder Grundlage.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.