WBK-pflichtigen Flobert 6mm Revolver geerbt - was tun?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 6.785 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. September 2020 um 14:56) ist von Ritztec.

  • Moin zusammen,

    mein Vater hat einen registrierten Flobert 6mm Revolver mit "F" im 5-eck und PTB Nummer hinterlassen. Mit dem Ordnungsamt zusammen überlege ich nun was ich damit mache.
    Es bleibt mir nur: a) verschrotten b) blockieren (lohnt nicht) c) verkaufen (wohl nicht viel wert) oder d) selber behalten.
    Zu letzterem habe ich mal eine Frage... da ich bisher überhaupt keine Berührung zu solchen Dingen. Wie ist denn die rechtliche Lage einer "bedürfnisfreien" Waffe zu verstehen? Kann ich als "Laie" so eine Waffenbesitzkarte beantragen und das Ding dann wieder im Tresor im Keller verschwinden lassen?
    Alles etwas kompliziert...

    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von Flammpanzer (5. September 2020 um 11:48)

  • Hallo und willkommen!

    Du müsstest eine Waffensachkunde nachweisen (also einen Lehrgang machen mit Prüfung) und den entsprechenden Tresor (0 der 1) vorweisen, dann kannst Du eine Grüne WBK beantragen und die Waffe behalten.

    Ein weiteres Bedürfnis wie Sportschießen oder Jagd brauchst Du für das Teil auch nach dem neuen WaffG. nicht.

    Viel bekommst Du in der Tat nicht dafür (je nach Zustand und Modell, was ist das für einer?), nach meiner Einschätzung lohnt sich das Behalten eigentlich nur, wenn Du dafür bereit bist, einiges an Geld in die Hand zu nehmen. Vor allem der Tresor ist ein Kostenfaktor. Die Sachkunde ist keine Zauberei und auch interessant, will aber auch gemacht und bezahlt werden.

    Alternativ: Alle freien Teile ausbauen, bei eGun verkaufen und den Rest wie Trommel, Rahmen mit Lauf bei der Behörde abgeben. Ich weiß aber nicht, wie sehr Du an dem Revolver hängst (Erinnerungswert).

    Oder Du fängst halt an, diese Teile zu sammeln. Man bekommt die meisten Modelle recht günstig. 8o Einige hier machen das und erfreuen sich daran, zuhause mal mit Knall und Rauch schießen zu können. Es gibt in 4m20 und 4mmR noch einige interessante Waffen, siehe unten. Die Munition für 4m20 wird aber nicht mehr hergestellt.

    Hast Du die o. g. Voraussetzungen, dann ist übrigens auch der Weg zum Sportschießen mit den Scharfen nicht mehr weit.

    Jens

  • Als Erbe ist keine Sachkunde erforderlich.
    Soweit mir bekannt gibt es kein zugelassenes
    Blockiersystem für 6mm Flobert. Daher muss
    auch nicht blockiert werden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Um Dir eine Übersicht über das Thema Erbwaffen (Erwerb infolge eines Erbfalls) zu machen, empfehle ich Dir meinen Praxisleitfaden:
    Erwerb infolge eines Erbfalls

    Du hast zwei Möglichkeiten:

    Antrag auf eine Waffenbesitzkarte für Erben (§ 20 I 1. HS WaffG). Auf diese WBK hast Du einen Rechtsanspruch! Die Voraussetzungen sind: Zuverlässigkeit, Persönliche Eignung, und sichere Verwahrung. Das Erfordernis der Sachkunde oder gar eines Bedürfnisses entfällt. Die Behörde hat von der Pflicht zur Blockade abzusehen, wenn es kein Blockiersystem für diese Waffe gibt. Der Erwerb ererbter Munition in Deinem speziellen Fall kein Problem, da erlaubnisfrei.

    Antrag auf eine "Grüne Waffenbesitzkarte" Dies erfordert: Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Persönliche Eignung, Sachkunde und sichere Verwahrung.

    An Deiner Stelle würde die WBK für Erben beantragen. Wegen des Waffentresors: Sprich die Behörde mal auf die Norm des § 13 VI AWaffV an! Darin heißt es:

    (6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.

    Weiß jemand, welche Bewegungsenergie 6mm Flobert mit einer Waffe mit F im Pentagon erzeugt? Generell halte ich einen erfolgreichen Ausnahmeantrag im geschilderten Fall für aussichtsreich.

  • Einen 6mm Revolver braucht man nicht blockieren lassen, das sollte dein Sachbearbeiter auch wissen.
    Entweder läßt du dir eine Erben WBK ausstellen, brauchst da auch keine Sachkunde da kein Munitionserwerb drauf möglich.
    Dann kannste das Ding, ordnungsgemäße Lagerung vorausgesetzt als Andenken Lagern, oder du überlässt das Ding Jemanden der eine WBK hat und 6mm ".sammelt", bei der Behörde abgeben bzw. verschrotten würde ich soweit die Waffe noch in einem erhaltenswerten Zustand ist, das Ding nicht, es gibt immer Jemanden der sich über so etwas freut.
    Viel Geld bringen Flobert Waffen heute nicht mehr, zumal die 6mm Munition auch kaum noch hergestellt wird und auch recht teuer ist.

  • Bist du dir da sicher?

    Als ich damals meine Sachkunde machte, war da ein Erbe dabei, den die Behörde genau deswegen zum Lehrgang schickte, bzw. den von ihm verlangt hatte.

    Das ist absolut sicher. Etwas anderes gilt nur, wenn der Erbe die Antragstellungsfrist versäumt hat.


    Zitat von Rz. 20.2.1 WaffVwV

    20.2.1 Das Erbenprivileg besteht darin, dass nach § 20 Absatz 2 die Erlaubnis abweichend von § 4 Absatz 1 zu erteilen ist, wenn der Betroffene zuverlässig (§ 5) und persönlich geeignet (§ 6) ist. Sachkunde und Volljährigkeit sind nicht erforderlich.

  • Antrag auf eine Waffenbesitzkarte für Erben (§ 20 I 1. HS WaffG). Auf diese WBK hast Du einen Rechtsanspruch! Die Voraussetzungen sind: Zuverlässigkeit, Persönliche Eignung, und sichere Verwahrung. Das Erfordernis der Sachkunde oder gar eines Bedürfnisses entfällt. Die Behörde hat von der Pflicht zur Blockade abzusehen, wenn es kein Blockiersystem für diese Waffe gibt. Der Erwerb ererbter Munition in Deinem speziellen Fall kein Problem, da erlaubnisfrei.

    6mm Flobert ist ist nicht erlaubnisfrei, 6mm Flobert Knall ja.
    Eine 6mm Flobert kann bis zu 40 Joule erzeugen....

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • @'knobel

    Ich habe jetzt ein wenig darüber nachgedacht und rate Dir daher stark an, einen Ausnahmeantrag nach §13 VI AWaffV zu stellen. Folgende Begründungen solltest Du darin anführen:

    • Das Kaliber 6mm Flobert erzeugt eine weitaus geringere Geschossenergie. Dies mindert auch die Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit.
    • Falls die Geschossenergie max. 7,5 Joule beträgt: Die Aufbewahrungsvorschriften für Druckluftwaffen sollten analog anwendbar sein. Für Druckluftwaffen ist lediglich die Aufbewahrung in einem abschließbaren Behältnis vorgeschrieben.
    • Die Waffe ist allein schon deswegen als minder gefährlich anzusehen, da sie frei ist, d. h. ohne Bedürfnis zu erwerben.
    • Falls der Erblasser einen Waffentresor besitzt: Foto von Tresor + Zertifizierungsschild machen und der Behörde mitteilen, dass Du die Waffe darin aufbewahren wirst.
    • Dein Fall weicht von dem üblichen Anwendungsgebiet des § 13 AWaffV klar ab. Die Regelungen sind vor dem Hintergrund getroffen, dass sie auch für großkalibrige Waffen gelten.
    • Schließlich der wirtschaftliche Aspekt: Der Verwertungserlös dieser Waffe dürfte klein. Das stellt ein erhebliches Missverhältnis zwischen dem Wert und den Anschaffungskosten für einen dem aktuellen Stand erforderlichen Waffentresor dar. Da Du aber ideellen Wert an dieser Waffe hast, stellt dies eine unbillige Härte für Dich dar.

    Die Geschossenergie kannst Du im örtlichen Schützenverein oder im Fachhandel mit Schießbahn messen lassen. Ich erinnere Dich auch daran, dass Du als Erwerber infolge eines Erbfalls keine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Erbwaffe benötigst, solange eine WBK noch nicht erteilt worden ist (Gilt übrigens auch für einen ererbten .44 Magnumrevolver).

  • Weiß jemand, welche Bewegungsenergie 6mm Flobert mit einer Waffe mit F im Pentagon erzeugt? Generell halte ich einen erfolgreichen Ausnahmeantrag im geschilderten Fall für aussichtsreich.

    Ja, max. 7,5 Joule - sonst hätte Sie kein F.
    Damit sollte die Aufbewahrung im verschlossenen
    Behältniss möglich sein (auf Antrag).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • 6mm Flobert ist ist nicht erlaubnisfrei, 6mm Flobert Knall ja.
    Eine 6mm Flobert kann bis zu 40 Joule erzeugen...

    Schei§e, habs mit 4mmM20 vertauscht. Hast recht.


    Ja, max. 7,5 Joule - sonst hätte Sie kein F.

    Ist das sicher so? Ich denke da an Altbestände, die trotz F im Pentagon mehr als 7,5 Joule haben können. Luftgewehre mit beliebiger Geschossenergie sind auch frei, wenn sie vor glaub' 1972 (BRD) bzw. 1990 (DDR) gebaut worden sind (Altbestandschutz).

    Einmal editiert, zuletzt von Supernatural (5. September 2020 um 13:32)

  • Wenn du bis dato nichts mit Waffen am Hut hattest, würde ich das abgeben.
    Zwar sind die Hürten für den Besitz sehr klein. Aber trotzdem musst du dich
    immer kümmern, solange es in deinem Besitz ist. Und du bist als Waffenbesitzer
    bei den Behörden registriert.

  • Selbst die 4mmM20 sind mittlerweile Erwerbsschein Pflichtig....

    Habs grad auch gesehen. Zumindest verlangen Frankonia und Konsorten eine Erwerbsberechtigung. Hat das der Gesetzgeber vorgeschrieben? Ich frage das deshalb, weil es bestimmte freiwillige Kastrieru... ähm meinte Selbstbeschränkungen des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler gibt. 12/70 Leuchtpatronen rücken die Verbandsunternehmen nur gegen Vorlage einer Erlaubnis raus. Bei Zink (Pyrotechnische Fabrik) habe ich die 12/70 ohne Erlaubnis gekauft. Mitarbeiter meinte: "Nein, die sind erwerbsscheinfrei"

  • Selbst die 4mmM20 sind mittlerweile Erwerbsschein Pflichtig....

    12/70 Leuchtpatronen rücken die Verbandsunternehmen nur gegen Vorlage einer Erlaubnis raus. Bei Zink (Pyrotechnische Fabrik) habe ich die 12/70 ohne Erlaubnis gekauft. Mitarbeiter meinte: "Nein, die sind erwerbsscheinfrei"

    Die sind in der Tat "noch" Erwerbsscheinfrei.
    Viele Händler rücken die aber nur gegen Mes oder entsprechender Erlaubnis raus.
    Die Leuchtpatronen sollen aber nicht besonders gesund sein für die Läufe. Ich hatte da auch mal eine Packung von, habe aber nur diese eine mal verschossen.
    Soo toll waren die nun auch wieder nicht, um sich damit evtl. die Läufe zu ruinieren.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Ist das sicher so? Ich denke da an Altbestände, die trotz F im Pentagon mehr als 7,5 Joule haben können. Luftgewehre mit beliebiger Geschossenergie sind auch frei, wenn sie vor glaub' 1972 (BRD) bzw. 1990 (DDR) gebaut worden sind (Altbestandschutz).

    Die :F: Flobert Waffen haben alle nur max. 7,5j (meist durch Entlastungsbohrungen), die ohne Drossel (30-40j) haben auch kein :F: .

  • Ich denke da an Altbestände, die trotz F im Pentagon mehr als 7,5 Joule haben können. Luftgewehre mit beliebiger Geschossenergie sind auch frei, wenn sie vor glaub' 1972 (BRD) bzw. 1990 (DDR) gebaut worden sind (Altbestandschutz).

    Altbestände haben kein <F>.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.