WBK-pflichtigen Flobert 6mm Revolver geerbt - was tun?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 6.817 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. September 2020 um 14:56) ist von Ritztec.

  • Knobel muss sich überlegen, ob er den Revolver grundsätzlich behalten will. Der Revolver ist ein Erinnerungstück an seinen entschlafenen Vater. Für ihn stellt sich die Frage: Ist der Revolver nur eines von vielen Erinnerungsstücken, hing sein Dad sehr an dem Revolver, gibt es gemeinsame Erinnerungen an seinen Dad, die mit dem Revolver zusammenhängen. Grundlegend machen diese Faktoren den ideellen Wert aus. Darauf kommt es im Wesentlichen auch an.

    Knobel befindet sich in einer komfortablen Position:

    • Für seine Erbwaffe sollte aus o. g. Gründen eine Ausnahme von den Aufbewahrungsvorschriften genehmigt werden. Kosten für einen Waffentresor dürften demnach auch entfallen.

    Sachkunde, Bedürfnis etc. braucht er als Erwerber infolge eines Erbfalls nicht nachzuweisen.

    Er braucht lediglich den Antrag für eine WBK für Erben stellen und die genannte Ausnahmegenehmigung. Bei der Ausnahmegenehmigung muss er möglicherweise ein wenig beharrlich sein - Je nach Sachkenntnis bzw. Verhinderungswillen des Behördenmitarbeiters.

    Mittlerweile dürfte er auch genügend Input haben, um eine Entscheidung zu treffen. Mal sehen wie er sich entscheidet. Falls es Probleme mit der Behörde geben sollte, kann er sich in diesem Forum auf fundierten Rat verlassen.

  • Soweit mir bekannt gibt es kein zugelassenes
    Blockiersystem für 6mm Flobert. Daher muss
    auch nicht blockiert werden.

    Vorläufig jedenfalls. Sobald es eins gibt, muss er das nachholen. Das heißt regelmäßige Brieffreundschaft.

    Für seine Erbwaffe sollte aus o. g. Gründen eine Ausnahme von den Aufbewahrungsvorschriften genehmigt werden. Kosten für einen Waffentresor dürften demnach auch entfallen.

    Da habe ich Bedenken. Die Kreispolizeibehörde überprüfte mich im Bezug auf Bedürfnis und Aufbewahrung, grüne WBK, Bemerkungen: Aus dem Nachlass des Vaters.
    Richtig: Waffensachkunde brauchte ich nicht.

    Ich erbte 2006, Novelle 2008, Überprüfung 2018. Keine Märchen zum Besitzstand bitte, denn den gibt es nicht.

    Ich habe damals einen ausführlichen Thread verfasst, die Post vom Amt war in jeder Hinsicht unmissverständlich. Link zum Thema hier:
    Ein rabenschwarzer Tag :(.

    Gerne hätte ich Dir was angenehmeres geschrieben...

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Da hast du dann aber auch was anderes als ein 6mm :F: Flobert.
    Für eine :F: Flobert braucht man kein Bedürfnis, also wird da auch keine Blockierung kommen.
    Das maximale womit der TE rechnen muss ist eine Aufbewahrungskontrolle.
    Kommt aber in erster Linie drauf an ob der TE den Revolver als Andenken an seinen Vater behalten möchte oder ob das einfach ein Stück Altmetall ist wo er jetzt sehen muss was damit wird.
    Im letzteren Fall wird er hier im Forum sicherlich einen Abnehmer finden der das Ding auf seine WBK nimmt.

  • Hallo Udo,

    es tut mir sehr leid, dass Dir diese schöne Anschütz nicht geblieben ist. Für Dich eine Waffe mit ganz hohem ideellen Wert :( ... Ich habe mich mit dem Thema Erwerb infolge eines Erbfalls tiefer auseinandergesetzt:
    Erwerb infolge eines Erbfalls ( <-- klick mich). Was darin fehlt: Es gibt keinen Altbestandschutz für Waffentresore - Da hast Du vollkommen recht. Bei einem Erwerb infolge eines Erbfalls muss der Erbe einen neuen Waffentresor mit WG 0 oder 1 kaufen, steht irgendwo in § 36 WaffG. Es ist Schade, dass viele schöne, ideell aufgeladene und teils Waffen, die zwei Weltkriege überlebt haben, nun dem unsäglichen Waffenkaputtmach-Willen des deutschen Staates anheim fallen: Leute: Verschenkt die guten Stücke an einen Händler, der sie exportiert. Es ist einfach schade und unnötig, wenn solche Waffen mutwillig zerstört werden.

    Bei dem TS liegt allerdings ein Sonderfall vor!

    Da habe ich Bedenken. Die Kreispolizeibehörde überprüfte mich im Bezug auf Bedürfnis und Aufbewahrung, grüne WBK, Bemerkungen: Aus dem Nachlass des Vaters.
    Richtig: Waffensachkunde brauchte ich nicht.

    Du brauchst als Erbe niemals ein Bedürfnis, sofern Du den Antrag auf eine Erben-WBK fristgerecht gestellt hast. Freilich besteht in diesem Fall eine Blockierpflicht und die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung. Die Blockierpflicht entfällt auch dann, wenn Du bereits im Vorfeld eine WBK als Sportschütze oder Jäger hast. Auch gilt: Als Sportschütze oder Jäger wird Dir die Erbwaffe auf keinen Fall in das Waffenkontingent eingerechnet. (Siehe meinen Lexikoneintrag).

    Die Behörde macht einen Fehler, wenn sie ein Bedürfnis von Dir verlangt oder noch schlimmer: Verschweigt Dir die Rechtslage willentlich.


    Ich erbte 2006, Novelle 2008, Überprüfung 2018. Keine Märchen zum Besitzstand bitte, denn den gibt es nicht.

    Ich habe nie von einem Besitzstand gesprochen. Es ging um den Ausnahmeantrag zur Verringerung der Aufbewahrungsvorschriften nach § 13 VI WaffG. Dazu hat der TS praktisch ideale Erfolgsvoraussetzungen. Dies habe ich in einem vorherigen Post dargelegt und begründet (S. 1 dieses Threads, 2. Post von mir).
    Wenn des TS Fall nicht für diesen sehr speziellen Fall (Eine freie, aber WBK-pflichtige Waffe steht in Rede) für den genannten Ausnahmeantrag ausreicht, na dann nimm die AWaffV zum saubermachen dorthin, wo man die Knie beugt; ist jetzt nichts gegen Dich. Aber das ist die Schlussfolgerung und der Wert einer Ausnahmeregelung, die nie angewandt wird.

  • Vorläufig jedenfalls. Sobald es eins gibt, muss er das nachholen. Das heißt regelmäßige Brieffreundschaft.

    Habe vergessen darauf einzugehen.

    Natürlich kann es sein, dass dereinst auch ein Blockiersystem für 6mm Flobert kommt. Folgendes ist dabei allerdings zu bedenken: Du brauchst für 6mm Flobert mit F im Pentagon niemals ein Bedürfnis - das Erbenprivileg - Bedürfnis ist nicht zu fordern - ist für eine solche Waffe demnach hinfällig. D. h. der Erbe kann statt einer Erben-WBK auch einfach eine "Grüne beantragen", er braucht zwar Sachkunde, Volljährigkeit etc., aber eben kein Bedürfnis. Und mit diesem faktischen Wahlrecht zwischen der Erben-WBK und einer sagen wir "normalen Grünen" kann der Erbe die Blockierpflicht aushebeln.

    Welches Interesse haben also Hersteller von Blockiersystemen für dieses Kaliber ein Blockiersystem zu entwickeln? Kosten durch Entwicklung ja, aber wie siehts erlösseitig aus?

  • Es gibt keinen Altbestandschutz für Waffentresore - Da hast Du vollkommen recht.

    Ich meinte, keinen Bestandsschutz/Besitzstand für bereits geerbte Waffen. Die SB unserer Kreispolizeibehörde erklärten mir, dass der Waffenschrank mit der jetzigen Waffe und WBK verknüpft wäre, d.h. gerade dafür Bestandsschutz besteht.

    Einfach formuliert:
    Für den besagten KK (WBK aus 2006) war der alte Waffenschrank ausreichend. WBK abgegeben und jetzt beantrage ich irgendwann eine neue, muss ein Schrank nach neuer Norm her.

    Die waren sehr nett und mit denen konnte man wirklich reden.

    Reine Vermutung:

    • Hätte ich die um eine Einzelgenehmigung gebeten, unter Vorlage meiner Teilnahmeurkunden an FT-Turnieren, dem Angebot eine Waffensachkunde zu machen und regelmäßig Gastschießen zu gehen, wären sie vielleicht darauf eingegangen. Aber ganz ehrlich, was für ein Aufwand!

    Mein Tipp für den Threadstarter:
    Höre doch bei Jägern oder Waffenbesitzern aus Deinem Bekanntenkreis nach, wie "umgänglich" die Sachbearbeiter sind. Wenn der Tenor " schwer in Ordnung" sagt,. mach da einen Termin und sprich mit denen das Weitere ab.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Selbst die 4mmM20 sind mittlerweile Erwerbsschein Pflichtig....

    Die sind in der Tat "noch" Erwerbsscheinfrei.Viele Händler rücken die aber nur gegen Mes oder entsprechender Erlaubnis raus.
    Die Leuchtpatronen sollen aber nicht besonders gesund sein für die Läufe. Ich hatte da auch mal eine Packung von, habe aber nur diese eine mal verschossen.
    Soo toll waren die nun auch wieder nicht, um sich damit evtl. die Läufe zu ruinieren.

    Da gibt es unterschiedliche Varianten. Nur die Zink-Signalpatronen mit dem BAM-Zulassungszeichen nach BAM PMI 063-065 sind frei ab 18 Jahren. Die anderen nicht.


    Grüße, Patrick :winke: