Schreckschusswaffen und das neue WaffG 2020

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 28.240 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. März 2021 um 17:10) ist von Snatsch.

  • Hallo Forums-Mitglieder,

    beim Lesen der neuen VISIER-Zeitschrift bin ich auf einen Artikel bezüglich des neuen Waffengesetzes 2020 gestoßen. Hier speziell zum Thema Schreckschusswaffen.

    Soweit ich es verstanden habe, soll es ja nun folgende Änderung geben:
    Ab dem 01.09.2020 sollen dann auch Schreckschusswaffen aus dem europäischem Ausland ohne PTB Zeichen in Deutschland frei ab 18 erwerbbar sein, solange der Mitgliedstaat aus dem die Waffe stammt, die technischen Spezifikationen ihrer Schreckschusswaffen der europäischen Kommission mitgeteilt hat. Laut Visier sind das zur Zeit u.a. folgende Staaten - Deutschland, Belgien, Österreich, Frankreich, Slowakei ...

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich ab dem 01.09.2020 auch legal Schreckschusswaffen aus z.B. Österreich kaufen kann, welche keine PTB-Kennzeichnung aufweisen? So habe ich das zumindest verstanden.

    Wie seht ihr die Problematik?

    Schöne Grüße

  • Also selbst, wenn es so kommen sollte, was ich nicht glaube, dann wird das mit aus Österreich denke ich nichts, da dort Waffen nicht per Post versandt werden dürfen, also auch so ihren Weg nicht nach DE finden werden können.

    Deko: Glock 17, Glock 23, H&K P30, Taurus PT99 / SSW: P99, P88, P22, P22Q, S&W CS, RG59, RG96, GPDA9, Colt 1911, P239 / CO2: P38

  • Also dass das neue Waffengesetzt am 01.09.2020 kommt ist wohl beschlossene Sache. Ob ich es richtig interpretiere ist wohl eher die Frage. Mir wäre es auch lieber, wenn die Änderungen nicht kommen.

    Das mit dem Waffenversand in Österreich wusste ich gar nicht. Ist eine persönliche Abholung vor Ort möglich?

    Die Seite "afg defense" sitzt wohl in der Slowakei und verschickt auch nach Deutschland.
    Shops aus den anderen zulässigen Ländern habe ich noch nicht überprüft.

  • Das mit dem Waffenversand in Österreich wusste ich gar nicht. Ist eine persönliche Abholung vor Ort möglich?

    Klar ist eine persönliche Abholung möglich, weil du ja wie z.b. in Österreich nichts illegales machst, die Frage ist nur wenn du den österreichischen Boden verlässt und das Ding mit nach Deutschland nimmst wie es dann aussieht.Da bleibt erstmal abwarten und schauen was das neue Waffg letztendlich sagt.

    Grüße

    Mike

    Grüße

    Mike

  • Ich denke das sich die "Physikalisch-Technische Bundesanstalt" nicht so ohne Weiteres das Zepter aus der Hand hat nehmen lassen. Eine Öffnung der Märkte (auch hier) ist wohl unerlässlich. Meine Vermutung: Eine nette kleine Gebühr an die PTB.

  • Und es ergibt sich im genannten Fall eine Schwierigkeit, wenn die gekaufte Schreckschusswaffe geführt werden soll.

    Im KWS ist die PTB-Zulassung zwingend gefordert und daher bezieht sich dieses Dokument auch in Zukunft nur auf PTB-Waffen.

    Ich persönlich glaube nicht, daß man Nicht PTB Waffen hier erlauben wird. Selbst wenn es theoretisch möglich wäre, wird man einen Grund finden. Und mit Sicherheit lässt sich heute fast alles rechtfertigen, gerade wenns um Waffen geht...


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ab 01.09. sind wir dann wohl schlauer.

    Fakt ist, dass damit dann auch Modelle zu uns kommen könnten, welche es bis jetzt noch nicht gab und die jetzigen Modelle dann auch ohne die hässlichen Schwächungen erhältlich sind. Leider aber auch, dass kriminelle "Bastler" die Waffen dann wieder zu "scharfen" umbauen werden.

  • Das wäre doch Mal ein interessantes Thema für eine der nächsten Visier Ausgaben.

    *winkmitdemzaunpfahl* ;)

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Ich finde es nur mal wieder total irre:
    Wenn es tatsächlich so kommen sollte, dass nicht PTB Waffen in Deutschland zulässig werden, wird genau das Gegenteil erreicht, was die Politiker immer predigen. Eine Verschärfung des WaffG trägt in diesem Punkt nämlich nicht zur Sicherheit bei. Im Gegenteil. Das aktuelle Lagebild zur Waffenkriminalität vom BKA sagt, dass es eine steigende Zahl umgebauter Schreckschusswaffen gibt (vor allem türkischer Herkunft). Dass die nicht PTB Waffen wesentlich leichter umzubauen sind, als die mit Prüfstempel, ist ja logisch.

    Vorteil für alle gesetzestreuen Waffenliebhaber ist wie oben geschrieben natürlich neue Modelle am Markt und keine hässlichen Schwächungen mehr.

  • Irre finde ich das nicht. Sollte es tatsächlich so kommen, ist das nämlich ein perfekter Grund für eine neue Waffenrechtsverschä
    rfung. Kann schließlich nicht sein, daß es mal in die andere Richtung geht und irgendwas liberaler wird.
    Nicht in Deutschland...


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Danke für den Link zum VDB! Das ist geballte Info, verständlich auf den Punkt gebracht. :thumbsup:

  • In einem anderen Forum wurde da rüber auch geschrieben und unter anderem dieser Artikel verlinkt :

    https://www.detmolder-schuetzen.de/wichtigste-and…fengesetz-2020/

    dort steht folgendes

    SRS-Waffen:

    Bisher waren ausschließlich solche SRS-Waffen in Deutschland erlaubnisfrei erwerbbar, die das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) trugen. Zukünftig darf man alle SRS-Waffen erwerben, die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.

  • Vielen Dank für den Link
    Demnach scheine ich es doch richtig verstanden zu haben.

    Wie es in der Praxis gehandhabt wird, wird sich dann im September zeigen.
    Soweit ich weiß, strebt die GRA ja eine Klage gegen die WaffG-Änderung 2020 an. Vielleicht tut sich noch was.

  • Gibt es denn schon einen Staat, der seine Richtlinien der Kommission mitgeteilt, oder überhaupt, wie von der EU gefordert, solche erlassen hat.

    Für mich sieht das eher wie der Versuch der EU aus jedem Staat eine Art eigene PTB zu verpassen.

    Zumindest, wenn keiner aus der Reihe tanzt werden sich erfahrungsgemäß die meisten Mitgliedsstaaten wohl an einem Staat orientieren, der seit langem solche Vorschriften erlassen hat und diesbezüglich die höchsten Standards verfolgt ... .

    Ratet Mal, welcher das sein könnte... .

    Die Hoffnung, das es anders kommt hab ich zumindest noch.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Bad.Boy (29. August 2020 um 17:14)

  • Nach den Antworten an den VDB scheint es, dass der Verkauf erleichtert wird. Fragt sich, welche Hersteller die EU-Richtlinie (EU) 2019/69 wie technisch umsetzen. Problematisch koennen die deutschen Beschussaemter (die ja nur auf Sicherheit, nicht auf illegale Umbaumoeglichkeiten pruefen) werden. Ob auslaendischer Beschuss anerkannt wird? Sollte bei EU-CIP-Laendern der Fall sein.
    Fuer die KWS-Inhaber sehe ich folgende Moeglichkeiten:
    1. der Besitz ist erlaubt, das Fuehren weiterhin auf PTB-Waffen beschraenkt.
    Interessant fuer den Sammler- nicht fuer das Fuehren, also geringere Verkaufszahlen.
    Waee EU-rechtlich ein nichttarifaeres Handelshindernis.
    2. Im KWS wird die Einschraenkung PTB-Waffen durch einen den neuen Bedingungen angepassten Zusatz
    ersetzt und die Waffen duerfen gefuehrt werden.
    Gruss pak9