Schreckschusswaffen und das neue WaffG 2020

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 28.366 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. März 2021 um 17:10) ist von Snatsch.

  • Vollautomatische SRS Waffen sind in Deutschland nach wie vor absolut verboten!

    I think it is a false statement.

    From yesterday everything is a legal gas-alarm gun in Germany IF:

    1, have PTB-sign (no matter it is conform with 69/2019 or not)
    OR
    2, have not PTB-sign, BUT conform with 69/2019.

    And there is NO limitation on full auto in the 69/2019. Therefore it is legal to have full auto gas-alarm gun in Germany NOW, IF that gun is conform with the 69/2019.

  • Warum? Du hast dann unter Umständen mehr Auswahl bei den Waffen, aber gleichzeitig, muss JEDER, welcher solche Waffen nur sammeln will, einen KWS beantragen, der laufende Kosten mit sich bringt und der Staat dann so auch ganz genau, bei wem "was liegen könnte", im Fall einer Kontrolle oder Hausdurchsuchung.

    Hobbys sind einfach teuer, einen richtigen Sammler schrecken die "paar" Euro des Kws auch nicht ab. (Meine Meinung)
    Und vor allem was Waffen angeht finde ich es richtig transparent zu sein, da darf der Staat ruhig wissen was ich habe! (Meine Meinung).

    Ich weiß das meine Meinung etwas aneckt, aber ich hoffe trotzdem das sie irgendwo aktzeptiert wird.

    Mit den Vollautomatischen SSW´s wäre ich extrem vorsichtig, ich weiß nicht ob es nicht doch irgendwo im Gesetz noch einen Paragraphen gibt der 69/2019 aushebelt, oder das es nachträglich hinzugefügt wird da es vergessen wurde oder ähnlichen.
    Jeder is für seine taten Verantwortlich aber ich kann jedem aktuell nur abraten SRS Waffen aus dem Ausland zu bestellen oder sogar Vollautomatische SRS zu besitzen.

    Edit: Ich habe jetzt einfach eine Anfrage an den VDB gestellt und halte euch auf dem laufenden.

    Einmal editiert, zuletzt von Kallimero (3. September 2020 um 00:00)

  • Vollautomaten sind verbotene Schusswaffen laut Anlage 2, Abschnitt 1, 1.2.1.1 des Waffengesetzes.
    Dort wird nicht in Schreckschuss oder scharfe Waffe unterschieden.
    Ihr könnt ja mal die Hersteller anfragen, ob sie nicht eine Gatling als SSW bauen.
    Die ist waffenrechtlich gesehen keine automatische Schusswaffe.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • I think the 7.2 b is NOT even a Firearm, so the Vollautoverbot is not valid at all. (However, I am just a foreigner, and don't know what will be the final accepted stance in Germany. But practically I wrote this part of the new Hungarian gun law, and it is clear here: the 2019/69 conform devices are not firearms at all.)

    2019/69: "Member States shall ensure that, in order not to be considered a firearm under Directive 91/477/EEC, devices with a cartridge holder which are designed to fire only blanks, irritants, other active substances or pyrotechnic signalling rounds are required to comply at all times with the technical specifications set out in the Annex to this Directive."

    7.2
    Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen,
    a)die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder
    b)die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;

  • I think the 7.2 b is NOT even a Firearm, so the Vollautoverbot is not valid at all. (However, I am just a foreigner, and don't know what will be the final accepted stance in Germany. But practically I wrote this part of the new Hungarian gun law, and it is clear here: the 2019/69 conform devices are not firearms at all.)


    2019/69: "Member States shall ensure that, in order not to be considered a firearm under Directive 91/477/EEC, devices with a cartridge holder which are designed to fire only blanks, irritants, other active substances or pyrotechnic signalling rounds are required to comply at all times with the technical specifications set out in the Annex to this Directive."

    7.2
    Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen,[/u]
    a)die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder
    b)die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;

    The first sentence of 7.2 (i marked it in your Quote) is valid for both points, a and b.
    So also 7.2b talks about alarm guns from other EU Countries as firearms.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Es geht nicht um die Art der Waffe, sondern um das vollautomatische Schießen.

    Alles was laut Gesetz eine Waffe ist, z.B. auch Softairwaffen mit F, also über 0,5 Joule, sind von dem Verbot betroffen.
    und meines Wissens wurde da auch in der der neuen Fassung des Waffenrechts nichts geändert.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat VDB:

    Frage: Der DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE (EU) 2019/69 ist zu entnehmen, dass eine Abnahme durch die PTB für den Verkauf von Gas- und Signalwaffen nicht mehr erforderlich ist. Damit müsste eine behördliche Abnahme (Beschussamt) und die Bestätigung des Herstellers über die Einhaltung der Durchführungsrichtlinie(EU) 2019/69 für den rechtssicheren Verkauf und Erwerb ausreichen.

    Antwort: Ja.

    Frage: In der Richtlinie wird nicht davon gesprochen, dass Gas- und Signalwaffen keine Dauerfeuer-Funktion haben dürfen. Bedeutet dies, dass man in Deutschland nun auch Gas- und Signalwaffen mit Dauerfeuer-Modus anbieten darf?

    Nein, denn nach der neuen Fassung des Waffengesetzes sind nun auch diese vollautomatischen Waffen verboten.

    Frage: In der Richtlinie werden keine Kaliber vorgeschrieben. Könnten nun auch Gas und Signalwaffen in anderen Kalibern angeboten werden als in den bisher üblichen?

    Antwort: Nur wenn diese Kartuschenmunition der einheitlichen technischen Richtlinie entspricht.


    Ich denke damit ist fürs erste alles geklärt, natürlich ist das keine Rechtsauskunft und man handelt aktuell auf eigene Gefahr! Ich rate dennoch davon ab etwas aus dem Ausland zu bestellen.

  • Ja diese Aussage ist sehr schwammig, nach meiner Einschätzung könnte das aber so viel bedeuten das es prinzipiell erlaubt ist solange es vor allem CIP Konform und Bauart bedingt mit 2019/69 kompatibel ist.
    Alte Kaliber wie 22. 32. 35. usw könnten wieder aufleben, das Kaliber ist ja nicht verboten, nur die Herstellung in Deutschland von neuen Waffen in diesen Kalibern wurden untersagt und nicht von der PTB frei gegeben, die aber jetzt wegfällt.

    Falls ich da überhaupt richtig informiert bin :)

    (Achtung keine Rechtsauskunft!!)

  • War da nicht mal was von wegen, daß entsprechende Kaliber deswegen aussortiert wurden, weil das scharfe Gegenstück bzw. ein scharfes Kaliber mit ähnlichen Maßen in das Patronenlager passt?

    Also .22, 8mm, 12..

    Sollte das wegfallen, würde ich mich über ne schöne Schreckschussdoppelflinte im Kaliber 12 freuen :D

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Na ja, es sicher ging auch um die Umbaubarkeit.
    In ein 8mm Magazin passen ja nun mal auch 6,35er Patronen.
    Zu meinen Sammlerzeiten hab ich mir zu präsentationszwecken auch ein paar Dekopatronen in die RG800 Magazine gepackt, einfach weil es gut aussieht.

    Und in .22 passen ja die scharfen Patronen ohne jegliche Änderung rein.
    Die 22er gibts ja auch in kürzer bzw. die Flobertdinger.
    Da was Schießendes draus zu zaubern, dürfte nicht all zu schwer sein.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ehrlich gesagt bin ich da nicht großartig bewandert was das angeht, aber aktuell kann man sich ja noch die alten PTB Varianten in den Kalibern kaufen bzw. die dazugehörigen Kartuschen.

    Laut meinem Wissensstand hat einfach die PTB keine Zulassung mehr erteilt.
    Aber wie wir ja bei den Dauerfeuer Ssw's gemerkt haben gibt es irgendwo immer ein Gesetz das es dann doch verbietet.

  • Die Zulassung wurde wegen der genannten Gründe nicht mehr erteilt.
    Den Behörden war anscheinend das Risiko von eventuellen Umbauten zu hoch.

    Vorhandene Waffen waren nicht betroffen, weswegen es noch massig gebrauchte Waffen in den entsprechenden Kalibern gibt.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Dann dürfen wir ja mal gespannt sein was die nächsten Monate/Jahre noch so kommen wird!
    Sobald Frankonia und co. etwas ohne PTB im Sortiment hat wird es interessant :)

  • So ne SPAS 12 als SSW mit den wär doch Mal was Feines. ;)

    Irgendwo hatten wir das schonmal hier im Forum.
    Leider gab's da aber auch eine Rechtsvorschrift die dagegen sprach.


    Ich bin aber trotzdem gespannt ob wir in nächster Zeit wieder Modelle in 8mm oder. 22 sehen werden.

    Schön wäre es schön.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Ich habe mal in einem deutschen Shop sowie einem ausländischen Shop nachgefragt wie das jetzt abläuft mit der Bauartzulassung 2019/69.
    Hier schon mal die Antwort des deutschen Shops:

    Auch soll es wohl korrekt sein, dass es eine Bauartbedingtezulassung geben soll. Wie dies umgesetzt werden soll und wird ist wohl aber noch fraglich. Die Hersteller sind derzeit noch immer gebunden an die PTB und am prüfen wie hier weiter vorgegangen wird in Zukunft.
    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsverbindliche Erklärung handelt. Dazu sollten Sie sich von einem Waffenrechtsanwalt informiere lassen.

    Interessant und selbsterklärend, keine Rechtsverbindliche Antwort! ^^

  • Was hat das zu bedeuten, ob jetzt alle Modelle ohne PTB gekauft werden können oder ob sich die Hersteller zukünftig eine EU 2019/69 Zertifizierung besorgen müssen um ihre Modelle in EU-weit zu verkaufen. Ich habe jetzt schon bei Händlern in Osteuropa angefragt, aber die scheinen auch alle keine Ahnung zu haben... ?(

  • Ich vermute das es entweder ein einheitliches ersatz "Ptb" Zeichen geben wird Europaweit bzw. die sich der Baurtzulassungsrichtlinie anschließen, oder das es dann einfach per Beschusszeichen der zugehörigen Länder kontrolliert wird.