Neues Waffenrecht ab September und Deko-Waffen

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 3.473 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2020 um 17:00) ist von Kentucky.

  • Hallo,

    das neue Waffenrecht sieht vor:

    • Unbrauchbar gemachte Schusswaffen gelten künftig als meldepflichtige Waffen. Das Überlassen und der Erwerb werden anzeigepflichtig. Den Umgang soll ein eigener Abschnitt in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung regeln.
    • Als wesentliches Teil gelten nun generell Gehäuse von Kurzwaffen und von Langwaffen sowie Verschlussträger. Sie stehen entsprechenden Schusswaffen gleich und sind einzutragen oder an Polizei, Waffenbehörde oder Berechtigte abzugeben.

    Was muss man dann in einer Woche mit den Deko-Waffen machen, die man schon jetzt besitzt?
    Alle auseinandernehmen und Gehäuse an Polizei abgeben?

  • In einer Woche kannst du es im Klartext im WaffG nachlesen, dann weißt du es.

    Nehmen wir an, dass "in einer Woche im Klartext im WaffG" genau dasselbe steht, was ich schon anfangs ganz oben zitiert hatte.
    Kannst du dann jetzt versuchen, die Frage zu beantworten?

  • Dekos darf man einfach weiter besitzen,
    aber nicht ohne weiteres weitergeben.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nehmen wir an, dass "in einer Woche im Klartext im WaffG" genau dasselbe steht, was ich schon anfangs ganz oben zitiert hatte.Kannst du dann jetzt versuchen, die Frage zu beantworten?

    Im Forum gibt es schon einige Threads zum Thema. Die SuFu ist da dein Freund. Sichworte wie Altdeko, Salutwaffen, Magazine...

    Egal was wir jetzt spekulieren - wie die tatsächliche Verwaltungspraxis aussehen wird, stellt sich erst nach und nach heraus, wenn die ersten Erfahrungen veröffentlicht werden.

    Wie HWJunkie schon schrieb, gibt es eine einjährige Übergangsfrist. Es macht immer Sinn, solche Fristen auszuschöpfen, solange Unklarheiten bestehen. Waffen, die man freiwillig zu früh abgegeben hat, bekommt man nicht wieder, wenn sich drei Monate später herausstellt, dass man sie hätte behalten dürfen...

  • Dekowaffen und deren Teile

    3. Eröffnen von neuen Threads

    3.1. Bevor man eine Frage stellt, sollte man sich unbedingt bemühen, eine Antwort im CO2air-Lexikon (in Wirklichkeit viel mehr als nur ein Lexikon), per Suchfunktion oder über Internet-Suchmaschinen selbst zu finden. Es ist für alle Nutzer nervend, wenn die immer gleichen Fragen, die schon vielfach beantwortet wurden, dauernd wieder neu gestellt werden. Außerdem ist die Suchfunktion auch meist die schnellste Art, eine Antwort auf seine Frage zu bekommen, weil man nicht auf die Beantwortung durch andere warten muss. Bei mehreren hunderttausend Beiträgen im Forum sind die Chancen ziemlich gut, eine schon vorhandene Antwort zu finden - zumindest, wenn man sich vorher über die Suchwörter auch ein paar Gedanken macht. Wer mit der Suchfunktion auf CO2air nicht klarkommt, kann auch eine Suchmaschine wie Google benutzen, um CO2air zu durchsuchen (siehe Online-Hilfe der entsprechenden Suchmaschine).

    Andreas

  • Bezüglich der in Dekowaffen enthaltenen Magazine, die nach neuem Waffenrecht zu lang wären, gibt es überraschend positive Neuigkeiten.

    Das hier, wurde schon mehrfach in diversen Foren verlinkt.

    Und darin ist auch ein Absatz bzw. eine Aussage enthalten, daß das eingesetzte Magazin einer Altdekowaffe als deren Bestandteil NICHT vom Magazinverbot betroffen sein soll.
    Bei Altdekowaffen ist das Magazin auch nicht festgesetzt, also auch entnehmbar.

    Heißt also, zumindest EIN Magazin darf mit der Dekowaffe ohne Anmeldung weiterhin besessen werden und ist nicht von den Neuregelungen betroffen.


    https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/91yfw2_de.pdf


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: