Jagdschein? Nun aber schnell!

Es gibt 210 Antworten in diesem Thema, welches 22.272 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2021 um 20:27) ist von Vanguard.

  • Auch sonst, lieber Udo. Waffen und Alkohol sind keine gute Kombination.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das berühmte "Zielwasser" im Edelstahl/Leder Flachmann. ;) Diese Generation von Jägern waren mir aber immer die Liebsten. Das eine ist Gesetz das andere Brauchtum. Man muß nur die Grenzen kennen.

    Aber mal was anderes am Rande. Ich möchte natürlich nicht stänkern und auch nicht über die "Zunft" herziehen. Manche Dinge sind Ausnahmen. Manche halt nicht. Man bekommt oft sehr gute Jagd Videos zu sehen. Gerade aus Frankreich und England wo es auf der Jagd oft sehr Traditionell und gesittet zu geht. Andere Videos wiederum gehören verboten. Jagen gehe ich vor der "Haustüre". Okay die darf auch mal 100 Kilometer weg sein. Nichts dagegen. Oder mal zu Freuden ins Münsterland oder nach Niedersachsen. Aber reiner Jagdtourismus würde für mich ausscheiden. Ich muß keine Gams auf 600 Meter über das Tal schießen nur um eine Profilneurose zu behandeln. Für Geld natürlich.

    Da liegt bei mir der Stein des Anstoßes. Ich habe da mal ein Beispiel was in manchen Revieren so läuft. Natürlich nenne ich nicht Ort und keine Namen. Da grenzen zwei Reviere aneinander deren Pächter sich nicht verstehen. Beide Pächter würde ich der Gruppe JJ zuordnen da sie zwar das Geld aber nicht die nötige Erfahrung besitzen. Pächter A setzt eine Treibjagd mit Gästen an. Zwischen beiden Revieren ( Gemeinden ) verläuft ein kleiner Bachgraben mit einem breiten Weg. Da Pächter B den Pächter A scheinbar nicht leiden kann fährt er an diesem Tag ständig den Weg auf und ab und hat bei offenem Fenster einen "Gettoblaster" voll aufgedreht. Klar in den angrenzenden Wiesen und Buschwerk lässt sich noch nicht mal mehr ein Karnickel blicken. Ja das gibt es wirklich. Die sind sich oft untereinander nicht "grün". Als ich noch regelmässig zur Jagd gegangen bin früher, da hieß es vom Förster oder vom Pächter immer ! Grüße mir mal den und grüße mir mal jenen. Ach der "Soundso" ? Macht er das Revier immer noch in seinem Alter. Das waren Kollegen. Ich sehe das aber immer weniger. Also unter den Jungen Pächtern und JJ. Auf dem Land sollte das doch eigentlich noch funktionieren. Okay es gibt sie noch die "Stätten" wo Waidmannsheil noch eine Bedeutung hat und man in der "Zunft" gut aufgehoben ist. Man ist Jagdfreund oder Jagdkollege. Egal ob man 400 Ha unter dem Pflug hat oder im Walzwerk Schienenstränge herstellt.

    Ich kenne einen Holzfäller/Forst Mitabeiter von einem Forstamt. Der geht seit seiner Jugend ( 16 ) auf die Jagd. Er ist der "Jäger vor dem Herrn". Hat es so von seinem Vater und der vom Großvater schon übernommen. Wenn Gesellschaften kommen dann ist er sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Jagd als "Beischütze" sprich Begleiter dabei. Mit seinem alten ollen 8x57. Er kennt die Chose aus dem EFEF. Behandelt wird er aber wie ein Lakai. P mach mal dies und P hol mal das. Natürlich macht er auch die entsprechende Nachsuche für den Gast. Der kann das ja selten. Ich meine genau die Klientel. Nicht den gestandenen Bauern und nicht den Jung Jäger der sich wirklich dafür interessiert. Was das jetzt mit der neuen Regelung zu tun hat. Nichts ! Oder doch einiges ?

  • Auch sonst, lieber Udo. Waffen und Alkohol sind keine gute Kombination.

    Esti überspitzt gesagt: Wenn sie dich auf dem "Kieker" haben reichen u.U schon zwei rote Ampeln um dich aus dem Verkehr zu ziehen. Aber bedenke eines. Nicht bei jedem. Da hilft dann nur noch die Advo-Card. Anwalts Liebling. :D

  • Ich dachte so ein Jagdschein wäre grundsätzlich auf Probe und zwar für immer. Man liest doch öfters, dass der nach "groben Missgeschicken" entzogen wurde.

    Wenn du beim ansitzen im Maisacker ein entlaufenes Weiß/Braunes Pony als Wildsau ansprichst, oder ein Rentner nach seinem Spaziergang die Schrotkugeln aus dem Leder des Geldbeutels den er in der linken Brusttasche getragen hat kratzen muß weil im Weinberg Jagd war, dann weiß ich nicht. Möglich. Die Jagd an der Südlichen Weinstrasse ist ja eigentlich schön. Gerade im Herbst. :D

  • Die Jagd an der Südlichen Weinstrasse ist ja eigentlich schön. Gerade im Herbst

    Lass wir uns doch nichts vormachen, lieber @Mr.EK, unter allen Fraktionen gibt es welche, die mächtig Fragen aufwerfen. Ob nun Auto-, LKW-, Motorradfahrer, Fußballer, Schützen, Jägern usw. In der Regel sind es immer Minderheiten, die den überwiegend integeren mächtig am Ruf kratzen. Muss man das ausgerechnet in einem Waffenforum erklären? Vermutlich nicht, oder? Denn keiner weis das besser als wir.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ja schon klar Udo. Ist auch alles ein wenig mit Augenzwinkern gemeint. Klar muß man bei manchen Geschichten schon irgendwo schmunzeln. Der Verursacher hat ja da eher weniger Gründe dazu. ;) ( Ist aber keine Schadenfreude )

  • Eine Reform des Bundesjagdgesetzes war schon an der Zeit.
    Allein die Mindestdeckungssummen der Jagdhaftpflicht waren extrem antiquiert, aber wurden dennoch legal angeboten.
    Nun springen natürlich eine Menge Trittbrettfahrer auf und versuchen ihre Wünsche zu integrieren.
    Halte ich mir dazu noch den ganzen EU-Kram vor Augen...dann ist allein die ganze Fleischhygiene-Gesetzgebung inzwischen einen eigenen Lehrgang wert.
    Wenn ich mit älteren Jägern spreche, die den aktuellen Stoff kennen, dann sagen sie mir aus dem "grünen Abitur" ist mittlerweile ein "grünes Studium" geworden.

  • Wird aber sehr viel unnötiger Kram diskutiert in der EU. Die Jagd in Frankreich oder Holland ist nicht die selbe wie in Deutschland Vermarktung von Wild lag bei ca 234 000 Tonnen in 2019 laut Angaben in Deutschland. Davon Importe und Zucht eingerechnet. Versicherung kann man anpassen. Würde man alles berücksichtigen wollen dann könnte man ein Studium draus machen. Das glaube ich aber eher nicht.

  • Jetzt ist es soweit. Die Novelle des Bundesjagdgesetzes ist heute vom Kabinett durchgewunken worden.
    Dazu noch eine Änderung des Waffengesetzes und des Naturschutzgesetzes.
    https://www.bmel.de/SharedDocs/Pre…jagdgesetz.html
    Wald vor Wild, bundeseinheitliche Jagdscheinprüfung, Übungsnachweis für Gesellschaftsjagden (interessanterweise auch für Schrot), Bleifreigebot und Zertifizierung von Munition..alles dabei.
    Zu meiner Freude wurde aber auch das sinnfreie Verbot von IR-Aufhellern an Nachtsichtvorsatzgeräten gekippt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Ab wann kommt jetzt die Jagd vom Ipad aus mit der Drohne wo nur noch der J-Scheinerhalt mit Abschußzahlen dokumentiert werden muß ? Ein Abo auf die Wildsau und der Score stimmt. Die Klöckner hat doch eh keine Ahnung. Sollen doch die Abschußzahlen 2021 erhöht werden wegen dem Wildverbiss. Das verstand noch nicht mal der Sprecher vom DJV. In Zahlen hochgerechnet müsste man dazu das ganze Wild ausrotten. Darf man nur noch in den Bundestag wenn man am Turret Syndrom leidet ?

  • Zu meiner Freude wurde aber auch das sinnfreie Verbot von IR-Aufhellern an Nachtsichtvorsatzgeräten gekippt.

    Ja, ich konnte auch kaum glauben. Nachtzielgerät, wie auch Infrarotaufheller bleiben verbotene Gegenstände, aber die Ausnahme für Jäger wird demnächst in § 40 WaffG definiert, wo auch die Ausnahme zum Umgangsverbot für Jäger bei Faustmesser steht.
    Allerdings wird die Verwendung auf Schwarzwild und invasives Raubwild beschränkt.
    Da die Jagd zur Nachtzeit, wo aktive Nachtsichtgeräte Sinn machen, ohnehin zur Zeit nur auf Schwarzwild zulässig ist, scheint das soweit keine Einschränkung zu sein. Ob aber daran auch der Erwerb gekoppelt wird, muss man abwarten.

  • Da die Jagd zur Nachtzeit, wo aktive Nachtsichtgeräte Sinn machen, ohnehin zur Zeit nur auf Schwarzwild zulässig ist, scheint das soweit keine Einschränkung zu sein. Ob aber daran auch der Erwerb gekoppelt wird, muss man abwarten.

    Nein, musst du keine Angst haben.
    Da Jäger Bedürfnisfrei kaufen dürfen, kann es da garkeine Verbindung geben, weil das Amt garnicht prüfen kann, ob ein Jäger nicht zu einem Nachtansitz bei einem Bekannten eingeladen werden wird, wenn er sich so ein Gerät holt...

  • Nein, musst du keine Angst haben.Da Jäger Bedürfnisfrei kaufen dürfen, kann es da garkeine Verbindung geben, weil das Amt garnicht prüfen kann, ob ein Jäger nicht zu einem Nachtansitz bei einem Bekannten eingeladen werden wird, wenn er sich so ein Gerät holt...

    Das stimmt so nicht ganz.
    Für den Erwerb von Waffen ist das Bedürfnis Jagdausübung.
    Allerdings gilt das auch nicht komplett pauschal.
    Bei Kurzwaffen gilt dieses Pauschalbedürfnis aber nur für die ersten zwei. Für jede weitere muss ein individuelles Bedürfnis nachgewiesen werden, was kaum möglich ist.
    Für Schalldämpfer galt bis vor der Novelle auch ein individuelles Bedürfnis.
    Nichtsdestotrotz bleibt das wohl problemlos.
    Vorsatzgeräte waren als Dual Use Geräte vorher frei und werden es wohl auch bleiben.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Ab wann kommt jetzt die Jagd vom Ipad aus mit der Drohne wo nur noch der J-Scheinerhalt mit Abschußzahlen dokumentiert werden muß ? Ein Abo auf die Wildsau und der Score stimmt. Die Klöckner hat doch eh keine Ahnung. Sollen doch die Abschußzahlen 2021 erhöht werden wegen dem Wildverbiss. Das verstand noch nicht mal der Sprecher vom DJV. In Zahlen hochgerechnet müsste man dazu das ganze Wild ausrotten. Darf man nur noch in den Bundestag wenn man am Turret Syndrom leidet ?

    Problem ist auch die regional hohe Besucherfrequenz, besonders in Corona-Zeiten, da lässt sich ggf auch nicht mehr viel Abschuss realisieren, da die Gefährdung durch die Decke geht.
    Vor Absperrungen macht ja auch keiner mehr halt.

  • Das stimmt so nicht ganz.Für den Erwerb von Waffen ist das Bedürfnis Jagdausübung.
    Allerdings gilt das auch nicht komplett pauschal.

    Das Bedürfnis war erfüllt, wenn ein gelöster Jagdschein vorhanden war.

    Die aktive Jagdausübung wird nicht voraus gesetzt.

  • Wenn wir es ganz genau nehmen, ist der gelöste Jagdschein nur der allgemein geläufige Nachweis des Bedürfnisses.

    (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn
    1.glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und
    2.die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

    Der gelöste (Jahres-)Jagdschein allein reicht also theoretisch nicht aus.
    Es wird aber von den Behörden vorausgesetzt, dass ein Jagdscheininhaber auch die Jagd ausübt.

    Das ist jetzt aber Korinthenk...kerei.
    Wichtig ist, dass auch ein Jäger ein Bedürfnis zum Waffenerwerb braucht und das ist die Jagd.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich hole meinen Fred aus aktuellen Gründen wieder hoch.
    Heute (18.12.2020) hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Bundesjagdrechts beschlossen. Demnach wird u.a. eine deutlich verschärfte Schießprüfung empfohlen. Ohnehin sollen die Prüfungsanforderungen bundeseinheitlich gestaltet werden.
    Wie ich mit dem Start dieses Freds schon schrieb, ist mit der bundesweiten Vereinheitlichung der Prüfung, die bislang Ländersache war, eine deutliche Verschärfung insgesamt zu befürchten. Man wird sicher eher auf ein gestiegenes Niveau gemeinsam einigen, als man eine einfache Prüfungsordnung eines Bundeslandes zum Maßstab nimmt.

    Offenbar ist aber noch Zeit. Diesem Link zur Folge rechnet man erst zum Herbst 2021 mit einem neuen Bundesjagdgesetz. Zudem dürften bis dahin begonnene Ausbildungen auch immer nach dem alten Recht geprüft werden.
    https://www.natuerlich-jagd.de/kommentare/bun…schwaechen.html

    Wer also mit dem Gedanken schwanger geht Jäger werden zu wollen, dem ist aus gutem Grund angeraten sich baldigst um eine Ausbildung zu bemühen. Corona wird sicherlich zusätzlich ein Thema sein, aber der/die Interessent/in kann und sollte sich baldigst informieren und anmelden. Ein Heimstudium mit den dann empfohlenen und vielleicht schon ausgegebenen Unterlagen kann nicht schaden. Wenn es die Pandemie - hoffentlich - im Frühjahr erlaubt, kann es dann weiter gehen.

    Ansprechpartner sind die örtlichen Kreisjägerschaften, die sicherlich auch einen Kontakt zur nächstgelegenen Jägerschule vermitteln können, sofern die im Augenblick keine Kurse anbieten können. Ebenso kennen die Waffengeschäfte und Waffenbehörden die richtigen Stellen.

  • Wer also mit dem Gedanken schwanger geht Jäger werden zu wollen, dem ist aus gutem Grund angeraten sich baldigst um eine Ausbildung zu bemühen.

    Hallo @all.

    Ja, der Gedanke schwebt mir auch so vor....
    Weiß jemand ob ich als Sportschütze das ganze Procedere absolvieren muss?
    Sprich das ganze Waffenrechtliche Verfahren habe ich ja bereits absolviert. Gelbe und Grüne WBK sind vorhanden, Waffen auch.
    Bliebe doch "nur" noch das Jagdrecht etc. und eine Schießprüfung...Oder?

    LG shooter45

  • Weiß jemand ob ich als Sportschütze das ganze Procedere absolvieren muss?
    Sprich das ganze Waffenrechtliche Verfahren habe ich ja bereits absolviert. Gelbe und Grüne WBK sind vorhanden, Waffen auch.
    Bliebe doch "nur" noch das Jagdrecht etc. und eine Schießprüfung...Oder?

    Naja, so bin ich damals auch angefangen.
    Erspart oder angerechnet wird da nix. Du hast es mit der schon bekannten Waffenhandhabung einfacher. Wenn du Tontauben schießen kannst, umso besser. Ansonsten geht man an die Flinte besser unbefangen ran.
    Ansonsten ist da nicht viel, was man aus dem "Vorleben" als Sportschütze brauchen kann.