Jagdschein? Nun aber schnell!

Es gibt 210 Antworten in diesem Thema, welches 22.121 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2021 um 20:27) ist von Vanguard.

  • Meinst du das Akzeptieren wenn du den französischen Jagdschein hast, deinen Wohnsitz in Frankreich hast, oder deinen Wohnsitz in Deutschland hast ?

  • Man kann mit Wohnsitz im Ausland, bei Nachweis einer vergleichbaren Jägerprüfung und Jagdhaftpflichtversicherung, einen Ausländerjagdschein erlangen.
    Mit Wohnsitz in Deutschland ist zwingend eine in Deutschland abgelegte Jägerprüfung die Voraussetzung um einen Jagdschein zu bekommen.

  • Genau deshalb habe ich gefragt.
    Hätte mich gewundert wenn das Gesetz geändert worden wäre .
    Es bleibt also alles wie es war.

  • Am Gesetz ist (noch) nix geändert worden.
    Die Erteilung der Jagdscheine hatte der Bund sich ja vorbehalten.

    Drama für die Sachbearbeiter in den Unteren Jagdbehörden war aber immer die Feststellung,
    ob der beantragende Ausländer eine tatsächlich vergleichbare Befähigung vorlegt?

  • ob der beantragende Ausländer eine tatsächlich vergleichbare Befähigung vorlegt?

    Genau darum geht es. Das die abgelegten Jagdscheine in den jeweiligen Bundesländern gegenseitig als gültig akzeptiert werden. Also eine vergleichbare Befähigung. Mit einem derzeit gültigen Französischen Jagdschein kann ich nicht in Niedersachsen so einfach auf die Jagd gehen. In RLP oder BaWü schon. Das heisst der JS wird gleichwertig anerkannt. Trotz das bei den Prüfungen zum JS Regional in Frankreich andere Vorraussetzungen herrschen.In Frankreich sagt man. Richtig jagen lernt man nur beim Jagen. Bei uns sieht man das etwas anders. Und das bis herunter zum Hausjagdrecht. Bei dem ich selbst meine Liegenschaften egal wie groß sie sind für die allgemeine Jagd sperren kann. Egal welches Wild sich darin aufhält. Umgekehrt kann ich mit dem Deutschen JS wenn ich in RLP oder BaWü mit Wohnsitz beheimatet bin dort in den entsprechenden Departements jagen. In Frage käme für mich z.B Elsass und Lothringen bzw. Nordvogesen. Dazu noch vor dem Hintergrund das ich in Frankreich mit SP VL "ungestört" jagen darf.

  • Umgekehrt kann ich mit dem Deutschen JS wenn ich in RLP oder BaWü mit Wohnsitz beheimatet bin dort in den entsprechenden Departements jagen

    Ein deutscher Jagdschein ist ein deutscher Jagdschein, eine Unterscheidung nach Bundesländern oder Wohnorten gibt es nicht.
    Nach welchen Gesichtspunkten in Frankreich Jagderlaubnise erteilt werden weiß ich nicht.
    Aber nach Herkunft oder Wohnort bestimmt nicht, die Wahrung des Gleichheitsprinzipes traue ich unseren Nachbarn dann doch zu.

    Dazu noch vor dem Hintergrund das ich in Frankreich mit SP VL "ungestört" jagen darf.

    :thumbup: Genau die Inspiration welche Jagdscheinanwärter dringend brauchen.

  • Das Gewehr geschultert, den Flachmann gefüllt. Alkohol bei der Jagd: Offiziell wird erst danach getrunken. Doch Gegner der Jagd klagen an. Auch den Suff vor dem Schuss. 250 Millionen Patronen werden jährlich verballert bei der Jagd.
    Und noch immer ist – außer in Feuchtgebieten, wo es seit 2006 verboten ist – auch Blei in der Munition.

    Gejagt wird nicht nur auf freier Flur, sondern Jahrhunderte lang auch auf privatem Grund. Schuld daran war ein Graf. Comte Mirabeau hatte während der Französischen Revolution durchgesetzt, dass jeder jagen durfte, der Land besaß. Das Privileg des Adels war gebrochen, die Jagd demokratisiert. Das Volk knallt.

  • Ich gehe dort jagen wo Jagd noch Jagd ist. Und dazu gehört Deutschland seit Jahren mit Sicherheit nicht mehr dazu.Obwohl ich hier vor 45 Jahren den JJS gemacht habe. Aber da war Feld und Wald für Spaziergänger noch gesperrt. Inclusive der Weinberge.

  • Hallo,

    ich habe den Verdacht, dass hier irgendwie Begriffe durcheinander geworfen werden, die verschiedene Bedeutung haben.

    Abschlusszeugnis einer Jägerprüfung ist das, das was man nach bestandener Prüfung erhält.

    Jagdscheinmuss man in D lösen, wenn man einen solchen haben will. Voraussetzung ist das vorgenannte Zeugnis der abgelegten Jägerprüfung.

    Gruß
    Viper

  • Zitat

    RLP und BaWü akzeptiert den Französischen Jagdschein. Da sieht man mal wie es gehen kann wenn Bundesländer mit Sachverstand an etwas dran gehen. Im Gegenzug hält es das Elsass genau so. So kann man sich auf Länderebene auch verständigen. War ja ein lang gehegter Wunsch.

    In Dänemark (Stand 2019) hätten die mir gegen Vorlage eines deutschen Jagdscheins im dortigen Waffen/Angelladen alle vorhandenen Langwaffen verkauft.
    War aber erstens nix für mich dabei und zweitens habe ich auch null Bock auf irgendwelche Einfuhr/Transport/Zollmodalitäten gehabt.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)