Ankauf von illegal im Besitz befindlicher scharfer Munition - rechtlicher Aspekt

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 5.882 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. August 2020 um 19:51) ist von Supernatural.

  • Munition wird, vorausgesetzt nicht vollkommen falsch gelagert, eigentlich nicht „schlecht“.

    Meine Surplus-GK-Langwaffenmunition ist aus den 70ern/80ern, zündet zuverlässig und ist darüber hinaus äußerst präzise.

    Auch alte KK-Munition von Vereinskameraden funktioniert nicht schlechter, als neue, moderne.

  • Jau, das ist der Rest von ca. 10.000 Schuß.
    .

    .
    Hat ein Fw-Kamerad 2013 bei Tangermünde vor der Elbe gerettet,
    pro Packung max. 2-3 mal die 9, sonst alles 10er,
    großes Pfadfinder Ehrenwort ... :whistling:

    Gruß Wolf

  • Für den Käufer ist das kein Problem, es gibt keine
    Verpflichtung die Berechtigung des Verkäufers zu
    prüfen.
    Für den Verkäufer könnte das böse enden...

    Ja, aber da gibt es eine andere Seite. An Hehlerware kann man auch kein Eigentum erwerben. Eine illegale Ware kann man nicht mit Weiterverkauf legalisieren.

  • Der Besitz und das Eigentum muss getrennt
    betrachtet werden.
    Auch wenn der Besitz unerlaubt ist kann das
    rechtmäßige Eigentum bestehen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der Besitz und das Eigentum muss getrennt
    betrachtet werden.
    Auch wenn der Besitz unerlaubt ist kann das
    rechtmäßige Eigentum bestehen.

    Ist im Grunde das gleiche wie wenn Kinder z.b ein Auto erben. Der Besitz geht über, die Verfügungsgewalt dann aber erst mit 18 und fahren sogar erst wenn zusätzlich noch ein Führerschein da ist.

  • Ich kann jederzeit Munition als Berechtigter von einem Unberechtigten übernehmen. Aber nur wenn er sie rechtmässig geerbt hat. Andere Fälle scheiden aus. Ausser beschlagnahmte Munition und Funde. Dafür bekomme ich falls ich in dem jeweiligen Kaliber berechtigt bin von der Behörde einen Nachweis zur Übernahme. Beschlagnahmte Waffen werden ja auch selten vernichtet. Sofern sie nicht in eine Straftat verwickelt sind und einen Wert darstellen werden sie dem regulären Markt zugeführt. Damit können die einzelnen Länder/Behörden ihre Kosten kompensieren. Das ist richtig und Praxis. Auch eine Waffe stellt natürlich einen Handelswert dar. Wer kauft nicht gerne den Schuß S&B in 8x57 JS für 0,10 Cent. Die Menge ist bei Eintrag unbegrenzt. Steht das Kaliber in der grünen WBK sind selbst 10 000 Schuß kein Problem.

  • Munition wird, vorausgesetzt nicht vollkommen falsch gelagert, eigentlich nicht „schlecht“.

    Meine Surplus-GK-Langwaffenmunition ist aus den 70ern/80ern, zündet zuverlässig und ist darüber hinaus äußerst präzise.

    Auch alte KK-Munition von Vereinskameraden funktioniert nicht schlechter, als neue, moderne.

    So arbeiten wir auch. Sparen ist immer gut. Ich stehe ja auf den grünen Lack am Zündhütchen und an der Crimpstelle der Hülse. Tropensicher ! :D
    Ich schieße 223 und 308 zum Training nur als Surplus von den Spreewerken. Hab sogar schon mal mit Surplus 308 von Sabine S. ( 2000-er kleine Holzkiste ) den 2. Platz belegt mit dem Rem. 700 Varmint. Und da waren recht gute Schützen mnit an Bord.

  • Ich kann jederzeit Munition als Berechtigter von einem Unberechtigten übernehmen. Aber nur wenn er sie rechtmässig geerbt hat. Andere Fälle scheiden aus.

    Belege das doch mal bitte mit dem einschlägigen
    Gesetzestext...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Gesetze sind immer nur für den Konfliktfall gemacht.
    Es ist Unsinn sie dort anwenden zu wollen wo alles funktioniert und keine
    Rechte verletzt werden.

    Diese Art von Gehorsamsstaat will doch keiner und darum sollten wir ihn hier nicht
    herbeireden.

    Ich wurde mal von einem vom Ordnungsamt darauf hingewiesen daß ich das
    Auto nicht waschen darf ohne Ölabscheider.
    Dabei habe ich nur Pfützendreck von der Scheibe gespült.
    Ich soll also von Amts wegen zu einer Waschstraße fahren, obwohl ich nicht
    durch die Scheibe gucken kann?
    Also ADAC holen, auf den Hänger laden, mit dem verdreckten Auto zur Waschstraße,
    damit ich keine Gesetze verletze?
    Wo bitteschön habe ich Öl auf der Scheibe?

    Zurück zum Thema:
    Wenn ich mit verdreckten Scheiben zu einer Waschstraße fahre und nichts passiert
    interessiert es niemanden.
    Wenn ich dabei einen Unfall baue weil ich nichts gesehen habe interessiert das schon.

    Wenn ich Munition an einen Berechtigten abgebe sollte das auch niemanden interessieren.
    Und das ist ungefährlicher als mit der verdreckten Scheibe.

  • Dazu starte man im öffentlichen Teil eines Forum
    einen Fred mit möglichst reißerischer Überschrift,
    wo bei min. drei Schlagwörter jeder Überwachungs-PC anspringt,
    wähle als "rein fiktive" Kaliberangabe das fast ausschließlich
    bei Behörden gebräuchliche 9x19
    und wundere sich dann, wenn plötzlich Besuch vor der Tür steht,
    der mal nachsehen möchte ob hier vielleicht einige der zigtausend
    Murmeln zu finden sind, die dem Bund momentan fehlen ... :whistling:

    Gruß Wolf

  • Naja,
    Wenn der TE eine rein fiktive Geschichte sich ausgedacht hat, sollte er nichts zu befürchten haben

    Die Polizei wird jetzt nicht wahllos bei dem die Türe eintreten, die wissen schon ganz genau wo die richtig liegen und wo falsch.

  • Belege das doch mal bitte mit dem einschlägigenGesetzestext...

    Gehe da vom Erbenprivileg aus.
    § 20 WaffG

    "Ist dies nicht der Fall, ist die Munition (genau wie nicht gewollte Waffen) innerhalb einer angemessenen Frist an den Fachhandel oder andere nachweislich Berechtigte zu übergeben."

    Die Frage wäre eigentlich: Bin ich als WBK oder JS Inhaber nachweislich berechtigt. Würde wenn das Kaliber stimmt mit Ja Antworten. Oder weisst du mehr ?

  • Das betrifft den Verkäufer.
    Es ging um den Käufer, der muss nicht prüfen
    ob der Verkäufer die Munition besitzen darf.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Lieber @Mr.EK


    Aber nur wenn er sie rechtmässig geerbt hat. Andere Fälle scheiden aus.

    Ich kann jederzeit Munition als Berechtigter von einem Unberechtigten übernehmen.

    Das erste was ich höre.

    Belege das doch mal bitte mit dem einschlägigen
    Gesetzestext...

    2006 erbte ich die Waffe, passende Munition dazu durfte ich nicht besitzen. In Bemerkungen der WBK: "Aus dem Nachlass des Vaters"
    Von: "Ist berechtigt für die umseitig aufgeführte Waffe Munition zu erwerben." fehlte jede Spur.

    Nach der Novelle 2008 war die Waffe als Gegenstand immer noch mein rechtmäßiges Erbe, da das aber kein Bedürfnis im waffenrechtlichen Sinne darstellt, hätte ich sie zertifiziert blockieren lassen müssen, Sichtwort: Erblockierung.

    Wenn man also eine gebrauchsfertige Waffe nicht erben kann, so vermute ich Munition erst recht nicht. Einzelheiten dazu findest Du hier:

    Ein rabenschwarzer Tag :(.

    Also nichts von "habe ich irgendwo gehört..." Schwarz auf weiß so im Briefkasten.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • @Udo
    Es geht um die Frage ob ein Berechtigter
    Munition von jemandem erwerben darf der
    diese ohne Berechtigung besitzt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es geht um die Frage ob ein Berechtigter
    Munition von jemandem erwerben darf der
    diese ohne Berechtigung besitzt.

    Nur wie soll ein unberechtigter legal Besitz an Munition erwerben? Selbst wenn er sie findet, gehört sie lange noch nicht ihm, oder?

    Vielleicht wenn jemand die WBK entzogen wird. In dem Moment hat er keine Berechtigung mehr, könnte oder dürfte sie jedoch an einen Berechtigten weiter verkaufen.

    Sagen wir so, wenn ich jetzt 42000 Schuss finde, würde ich zuerst bei der Bundeswehr fragen, ob die sie vielleicht verloren hat. Das wäre am wahrscheinlichsten.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!