Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt

Es gibt 151 Antworten in diesem Thema, welches 17.736 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2020 um 12:42) ist von Esti.

  • Hallo,
    wieder Bremen und wieder Huchting (wie 32)

    Signalgeber? "akustischer Signalgeber für heiße Gase"

    Ausführung Pistolen oder Revolver mit Ausschuß oben schräg versetzt nach vorn oder seitlich angebrachte Bohrunge am Lauf.
    Lauf in der Regel vorn dicht. Start- oder Weinbergpistolen mit PTB

    Gruß
    Radi

  • Da hat sich der KWS mal wieder gelohnt!

    POL-SU: Angreifer werden durch Schuss aus einer Schrecckschusspistole gestoppt

    Am Abend des 26.09.2020 kam es gegen 22:05 Uhr zu einem Angriff mehrerer Jugendliche auf einen 54jährigen Eitorfer, der im Parkhaus am Bahnhof seinen Roller abgestellt hat. Er war in Begleitung seines 22 jährigen Sohnes. Bei den Angreifern handelte es sich um bis zu 8 Personen, die zum Teil im Bereich des Tatortes angehalten werden konnten. Nach ersten polizeilichen Ermittlungen war es zu einem verbalen Streit und einer Sachbeschädigung an dem Roller des späteren Opfers gekommen. Als der Geschädigte den Jugendlichen nach der Sachbeschädigung zur Rede stellen wollte, griffen die Freunde des Täters den Mann an, schlugen und traten auf ihn ein. Als der 54jährige zu Boden ging und die Jugendliche nicht von ihm abließen, griff der 22jährige Sohn des Opfers seine Schreckschusswaffe, die er in einem Rucksack mitführte und gab einen Schuss in die Luft ab. Hierdurch abgeschreckt ließen die Täter von ihrem Opfer ab, der bei dem Angriff leicht verletzt wurde. Weiterhin wurden die Mitarbeiter der Citystreife der Gemeinde Eitorf aufmerksam und informierten über Notruf die Polizei. Durch ihr Erscheinen wurde die Lage beruhigt. Der Sohn des Opfers ist im Besitz eines kleinen Waffenscheines und führte die Waffe somit rechtmäßig. Inwieweit die Schussabgabe gerechtfertigt war, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben. Gegen die Angreifer, die soweit bisher bekannt, zwischen 17 und 24 Jahre alt sind und aus Eitorf und Windeck stammen, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Die bisher bekannten Angreifer sind der Polizei einschlägig bekannt. (DS)
    Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-KreisPressestelle


    Er hätte besser einen KWS gehabt!

    POL-DA: Groß- Umstadt: Schreckschusswaffe bei Fahrzeugkontrolle sichergestellt


    Groß-Umstadt (ots)
    Die Kontrolle eines 52 Jahre alten Mannes aus Brensbach endete am Sonntag (27.9.) mit einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Gegen 15.30 Uhr hatten die Ordnungshüter den Mann in der Krankenhausstraße am Steuer seines Autos gestoppt und überprüft. Dabei stellten sie eine Schreckschusswaffe in der Jackentasche des 52-Jährigen sicher. Weil dies ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist, wird sich der Mann nun zukünftig strafrechtlich verantworten müssen.
    Rückfragen bitte an:
    Polizeipräsidium Südhessen
    Pressestelle


    Immer wieder Interresant was so Passiert mit und ohne KWS.

    „Besser haben als Brauchen“!

    Mors ultima linea rerum est

  • "Inwieweit die Schussabgabe gerechtfertigt war, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben..."

    würde mich nicht wundern wenn der Sohn des Opfers aus irgendwelchen abstrusen Gründen auch verknackt wird... :S
    mal abwarten was daraus wird, ich drücke ihm jedenfalls die Daumen !

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • "Inwieweit die Schussabgabe gerechtfertigt war, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben..."

    würde mich nicht wundern wenn der Sohn des Opfers aus irgendwelchen abstrusen Gründen auch verknackt wird... :S
    mal abwarten was daraus wird, ich drücke ihm jedenfalls die Daumen !

    Das Zitat halte ich mal für Wichtigtuerei. §32 StGB ist eindeutig.

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Strafrechtlich passiert dem nichts.

  • Zunächst steht ja erstmal das Schiessen mit einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit im Raum.
    Es wird jetzt nur ermittelt, ob der Waffengebrauch, der ja eigentlich strafbewehrt ist, durch die Notwehrlage "legalisiert" wurde.
    Wenn da alles plausibel ist, wird die Ermittlung wohl eingestellt werden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • > griff der 22jährige Sohn des Opfers seine Schreckschusswaffe,
    > die er in einem Rucksack mitführte [...]
    > Der Sohn des Opfers ist im Besitz eines kleinen Waffenscheines
    > und führte die Waffe somit rechtmäßig. I

    Im Rucksack wird das Ding nicht geführt, sondern transportiert. Dazu braucht man m. W. keinen KW.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • ...wenn er verschlossen ist. Glaube kaum, das er ein Schloss oder Kabelbinder drum hatte.

    Wie dem auch sei...offensichtlich hat es sich gelohnt.

    "Bei den Angreifern handelte es sich um bis zu 8 Personen"

    Ach wat...mal ne neue Vokabel. Sonst heißt es immer ..eine Gruppe Jugendlicher...

  • Kleiner Waffenschein entzogen


    Polizei entzieht "Die Rechte"-Politiker Kleinen Waffenschein
    Die Dortmunder Polizei hat dem Oberbürgermeister-Kandidaten der Partei "Die Rechte", Bernd Schreyner, seinen Kleinen Waffenschein zum Führen von Gas- und Schreckschusspistolen entzogen. Der Mann erfülle als Anhänger einer Partei mit antisemitischen, fremdenfeindlichen und insgesamt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Positionen nicht mehr die vom Gesetzgeber geschaffenen Voraussetzungen, teilte die Polizei mit. Der Kommunalpolitiker sei dazu bereits angehört worden, habe aber keine triftigen Gründe für den Waffenbesitz anführen können und seinen Kleinen Waffenschein inzwischen abgegeben. Schreyner hatte bei der NRW-Kommunalwahl Mitte September in Dortmund kandidiert.


    https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Ta…le22077937.html

    Wieso muss man triftige Gründe angeben:

    Der Kommunalpolitiker sei dazu bereits angehört worden, habe aber keine triftigen Gründe für den Waffenbesitz anführen können

  • Und besitzen darf er sie ja immer noch.
    Das man das nie auseinanderhalten kann, wozu der kW berechtigt, und wozu nicht?

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Bin mit Der Rechten nicht auf dem Stand was Parteiprogramm etc. angeht.
    Ich musste damals beim Antrag aber angeben das ich kein Mitglied in einer Verfassungsfeindlichen Organisation bin oder so ähnlich.

  • Dann hätte man dir den Schein verweigern können. Aber in den Laden gehen und mit Knallpistole wieder rauskommen kann dir trotzdem keiner verwehren. Man überschätzt einfach den KW.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ja, ein Waffenbesitzverbot ist sehr viel schwieriger zu verhängen.

    Allerdings irritiert mich die Formulierung "triftigen Gründe für den Waffenbesitz". Ich dachte, für einen Kleinen Waffenschein benötigt man sowas nicht.

  • Da liegt der Fehler mit Sicherheit an der Presse. Die Polizei bzw Staatsanwaltschaft dürfte diese Aussage nicht getroffen haben.

    Für die Presse ist es schon ein Verbrechen wenn bei einer Hausdurchsuchung ein Schlagstock gefunden wird. Dass den selbst ein 18 jähriges Mädchen frei kaufen darf, interessiert keinen.

    Mich wundert nichts mehr.

    Interessant wäre im aktuellen Fall der Bericht der Polizei.

  • Richtige Waffenscheine die man noch großartig einziehen könnte gibts ja so gut wie nicht mehr ,da müssen halt die Kleinen dran glauben und wenn man die wieder alle hat weil wie können die Bürger nur sowas beantragen kann man sich ja den WBK's wittmen :whistling: