Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt

Es gibt 151 Antworten in diesem Thema, welches 17.745 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2020 um 12:42) ist von Esti.

  • Warum wurde eigentlich der KWS und die damit verbundene Möglichkeit eine SSW führen zu dürfen, eingeführt?

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Das Problem ist ja ein Ohmachtsgefühl oder zumindest das ungute Gefühl, nachts auf Menschen der "Party-&Event-Szene" zu treffen.

    Kann ich durchaus nachvollziehen. Die Gefahr dabei ist allerdings, dass die SSW zwar gegen das Ohnmachtsgefühl hilft, aber man deshalb genauso ohnmächtig ist, als hätte man keine dabei. Dann doch lieber nachts ein Taxi nehmen, um unerwünschte Begegnungen zu vermeiden.

    Ein geeigneter Hund kann eine Waffe sein, ein Baseballschläger kann eine Waffe sein, ein Bowiemesser kann eine Waffe sein, selbst ein Bleistift, sofern man John Wick heißt - aber eine SSW ist keine. Die Dinger haben wir als Kids getragen und uns dabei groß gefühlt, aber als Erwachsener würde ich mich niemals darauf verlassen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Da hänge ich mich gleich mit ans Stichwort "Statistik":

    Wo finde ich Beispielsfälle oder Fallauswertungen zu realen Konfliktsituationen in denen tatsächlich eine SSW geführt oder eingesetzt wurde?
    Völlig unabhängig davon, wie das Ganze ausging und wer die SSW führte.

    Egal ob Medienbericht, Polizeibericht, Gerichtsveröffentlichungen, Kriminalstatistiken oder wissenschaftliche Arbeiten.

    Mir ist schon klar, dass nur ein Bruchteil möglicher Ereignisse in Medien oder Akten landet. Theorien und Meinungen gibt es genügend. Deshalb wäre es interessant, einen Blick auf Fallzahlen und konkrete Geschehensabläufe zu werfen.

  • Warum wurde eigentlich der KWS und die damit verbundene Möglichkeit eine SSW führen zu dürfen, eingeführt?

    Der Schein wurde eingeführt, um angeblichen Missbrauch zu verkleinern.
    Gleichzeitig war man anfangs ebenso überrascht und enttäuscht, dass gar nicht soviel Geld in die Säckel der Kommunen kam,
    wie zunächst vermutet.
    Also ähnliche Doppelmoral wie bei Tabak: "Zigaretten sind böse! Es sei denn, wir generieren dadurch Steuereinnahmen."

    Jetzt - gut anderthalb Dekaden später ist man entsetzt, dass soviele den KWS beantragen.

    Doppelmoral ick hör dir trapsen!

    Fördermitglied des VDB.

  • Warum wurde eigentlich der KWS und die damit verbundene Möglichkeit eine SSW führen zu dürfen, eingeführt?

    Wie 5-atü schon schrieb, ging es offiziell um Risikominimierung im Umgang mit Waffen.

    Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte z.B. mit Beschluss vom 10.07.2018 den Widerruf des KWS wegen mangelnder Zuverlässigkeit (es ging um einen regionalen Präsi des Bikerclubs "Outlaws MC Germany").
    Es sei ständige Rechtsprechung, daß "nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden."

    Zum Gebot der Risikominimierung heißt es weiter: "Hinzu kommt der missbräuchliche Umgang mit solchen Waffen, den der Gesetzgeber durch die Einführung der Erlaubnispflicht durch das Waffenrechtsneuregelungsgesetz vom 11. Oktober 2002 (...) eindämmen wollte (...). Nach dem Waffen- und Sprengstoffbericht des Bundeskriminalamtes für das Jahr 1996 waren 55 % der für die Begehung von Straftaten verwendeten Waffen bis dahin erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen."

    Der Knackpunkt dieser "Logik" des Gesetzgebers:

    - Die zuverlässigen, gesetzestreuen Bürger, die einen KWS beantragen, kommen als zukünftige Straftäter kaum in Frage.
    - Die echten Kriminellen werden auch weiterhin SSW frei erwerben/beschaffen und einsetzen, ohne die Waffe auf sich registrieren zu lassen oder einen KWS zu beantragen. Genauso wie Fluchtwagen üblicherweise "organisiert" und nicht vorab für bankräuberische, gewerbliche Sondernutzung angemeldet werden...

    Insoweit bleiben als tatsächlicher "Nutzwert" des KWS "nur" Verwaltungsgebühren und die Datenerfassung von regelmäßig rechtstreuen und zuverlässigen Bürgern.

  • Genauso wie Fluchtwagen üblicherweise "organisiert" und nicht vorab für bankräuberische, gewerbliche Sondernutzung angemeldet werden...

    Herzlichen Dank für diese Rhetorik, dass muss ich mir merken! Unübertroffen :thumbsup:

    LG Pit

    "ich habe noch niemals versagt, ich habe nur tausende Möglichkeiten gefunden wie es nicht funktioniert"

  • Waffennarr

    ist ein unsäglich dummdeutscher Begriff, denn wenn jemand, der freizeitlich Umgang mit Waffen hat, ein Waffennarr sein soll, dann ist ja: ein Modelleisenbahner ein Modelleisenbahnnarr. Schrebergärtner, Gartenbewirtschaftungsnarren, Tennisspieler, Tennisnarren. Weiter gibt es noch Downhill-Narren, Sojamilchnarren, Fußball-im Fernseh-Guck-Narren und natürlich meine persönlichen Favoriten zu Fasching: Die Narrennarren.

    So wie mir das scheint, bin ich jeden Tag von Narren umgeben... Man muss die Leute, die uns als Waffennarren betiteln nur mal nach ihren Hobbies fragen. Vielleicht ist ja dann ein Hauch von Einsehen, wie dähmlich dieses Wort ist.

  • Waffennarr

    ist ein unsäglich dummdeutscher Begriff, denn wenn jemand, der freizeitlich Umgang mit Waffen hat, ein Waffennarr sein soll, dann ist ja: ein Modelleisenbahner ein Modelleisenbahnnarr. Schrebergärtner, Gartenbewirtschaftungsnarren, Tennisspieler, Tennisnarren. Weiter gibt es noch Downhill-Narren, Sojamilchnarren, Fußball-im Fernseh-Guck-Narren und natürlich meine persönlichen Favoriten zu Fasching: Die Narrennarren.

    So wie mir das scheint, bin ich jeden Tag von Narren umgeben... Man muss die Leute, die uns als Waffennarren betiteln nur mal nach ihren Hobbies fragen. Vielleicht ist ja dann ein Hauch von Einsehen, wie dähmlich dieses Wort ist.

    Narren gibt es nur an Fastnacht. Und das ist eine Todernste Angelegenheit. Gerade in der nördlichsten Stadt von Italien. Köln ! :D
    Übrigens hieß es in Deutschland auch nie Militär-Gewehr-Schießen, sondern immer Ordonnanz-Gewehr-Schießen. Aus Angst der "Bürger" könnte denken wir kriechen bei der Veranstaltung mit Pickelhaube und Bajonett über den Acker.

  • 3 Wochen All Inclusive dann war er da. Alles Online gemacht. Nach 2 Tagen kam Post zum unterschreiben und zurückschicken. Hat 80,- Euro gekostet. Wieder einer mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.EK (15. August 2020 um 20:24)

  • Der Einsatz einer SSW bei einem Angriff mit einer Holzlatte ist mit einiger Sicherheit gerechtfertigt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass der Einsatz einer scharfen Waffe gegen einen Messerangreifer i. d. R. rechtens ist, scheint hier die Verhältnismäßigkeit gegeben zu sein.

    Die ganz große Frage ist natürlich: Weshalb wird der KWS eingezogen? Dazu verliert die Polizei kein Wort. Dass die SSW eingezogen wird, kann man noch irgendwie mit Überprüfung und der etwaigen Unerfahrenheit der eingesetzten Beamten beantworten. Für die Rekonstruktion des Tathergangs wird der KWS kaum eine Rolle spielen. Gäbe es vernünftige Gründe, kann man die nennen. Vielleicht fragt man die Polizei danach und die wissen es selbst nicht bzw. wird irgendein Schlaule sagen, dass das schon immer so war.

  • Da wird eh erstmal alles einkassiert und dann ermittelt ,es ist auch zu ermittelt ob als die SSW gezogen wurde überhaupt noch ein Angriff andauerte ,ist dies nicht der Fall gewesen ist das ganz klar nicht mehr von Notwehr gedeckt .

    Und das könnte durchaus sein ,denn er hat diese erst aus dem Rucksack geholt nachdem er das Eis geworfen hat .

    Notwehr liegt nur vor wenn der andere mit seinem Holz kurz davor ist zu zuschlagen oder noch auf einen einschlägt .

    Ist der Angriff aber schon beendet braucht man nicht mehr anfangen sich zu verteidigen .

  • Da wird eh erstmal alles einkassiert und dann ermittelt

    ... weil das schon immer so war und deshalb kann es ja nicht falsch sein.

    Ich sage es klar so, wie ich es denke: Bei Waffen werden alle halt erstmal doof.

    Hier ist übrigens der Originalartikel der Polizei:

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/4679575

    Die Polizei zieht die persönliche Eignung in Zweifel. Das ist alles. Kein Anfangsverdacht auf eine Gesetzesübertretung. In meinen Augen lässt sich das Vorgehen der Polizei nicht mit Vernunftbegabung erklären: Das Ordnungsamt braucht den KWS nicht, um die persönliche Eignung zu überprüfen. Der KWS ist bedeutungslos für die Begehung von Straftaten, also hat die Polizei nicht präventiv gehandelt. Schließlich ist die Polizei auch nicht befähigt ein Urteil über die persönliche Eignung zu treffen (Das ist Sache der Waffenbehörde; die Polizei kann ihr dazu natürlich Erkenntnisse mitteilen). Zum Widerruf des KWS bei fehlender persönlicher Eignung braucht die Waffenbehörde auch keine Polizei, sondern kann diese Entscheidung selbst treffen und vollziehen. Mit dem Entzug des KWS hat die Polizei genau ein Ergebnis herbeigeführt: Wenn der Typ jetzt noch immer eine SSW führt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, weil er die Erlaubnisurkunde nicht vorzeigen kann. Und mit dieser Tat ist Bremen wieder ein Stück sicherer geworden.

  • Da wird eh erstmal alles einkassiert und dann ermittelt ,es ist auch zu ermittelt ob als die SSW gezogen wurde überhaupt noch ein Angriff andauerte ,ist dies nicht der Fall gewesen ist das ganz klar nicht mehr von Notwehr gedeckt .

    Und das könnte durchaus sein ,denn er hat diese erst aus dem Rucksack geholt nachdem er das Eis geworfen hat .

    Notwehr liegt nur vor wenn der andere mit seinem Holz kurz davor ist zu zuschlagen oder noch auf einen einschlägt .

    Ist der Angriff aber schon beendet braucht man nicht mehr anfangen sich zu verteidigen .

    Hallo Christian.

    nicht Mutmaßen. Das dreht der Anwalt vor Gericht. Man weiß ja nicht in welchem Verhältnis die zueinander standen und ob da etwas bewusst provoziert wurde bzw. die "Yellow Press" über das Ziel hinaus geschossen ist. Ne Dachlatte abzuwehren bedarf eigentlich nur einem harten Schädel.. Den KWS bekommst du wenn du unbelastet bist. Ohne Ansehen der Person. Nach Aktenlage. Ganz klar spricht man immer gerne von Waffeneinsatz. Ganz unglücklich steht ja im KWS eingetragen das nicht geschossen werden darf. Erst das Beiblatt das du nicht mitführen musst klärt auf. Da nimmt die Polizei erst mal alles mit wenn die Kontrahenden aufgebraxht am Tatort stehen. Bevor noch mehr passiert. Völlig Normal. Bei mir würden die nichts mitnehmen. Ganz einfach. Ich könnte die Situation Regelkonform vor Ort klären, oder ich wäre nicht mehr am Tatort.

  • Mit dem Entzug des KWS hat die Polizei genau ein Ergebnis herbeigeführt: Wenn der Typ jetzt noch immer eine SSW führt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, weil er die Erlaubnisurkunde nicht vorzeigen kann. Und mit dieser Tat ist Bremen wieder ein Stück sicherer geworden.

    Hier bietet sich der Transport der SSW in einer Discounter Tragetasche, deren Henkel mit einem Schloß verschlossen sind, an.Nach belieben auch eine plastikfreie Papiertüte.

  • Vollkommen richtige Entscheidung.
    Verkehrsrowdy trifft auf Dorfsheriff.

    Warum schleppt er überhaupt so ein "Ding" mit sich rum.

    PCP Pistolen und div.

    2 Mal editiert, zuletzt von Radi38 (15. August 2020 um 13:58)

  • Hallo Christian.
    nicht Mutmaßen. Das dreht der Anwalt vor Gericht. Man weiß ja nicht in welchem Verhältnis die zueinander standen und ob da etwas bewusst provoziert wurde bzw. die "Yellow Press" über das Ziel hinaus geschossen ist. Ne Dachlatte abzuwehren bedarf eigentlich nur einem harten Schädel.. Den KWS bekommst du wenn du unbelastet bist. Ohne Ansehen der Person. Nach Aktenlage. Ganz klar spricht man immer gerne von Waffeneinsatz. Ganz unglücklich steht ja im KWS eingetragen das nicht geschossen werden darf. Erst das Beiblatt das du nicht mitführen musst klärt auf. Da nimmt die Polizei erst mal alles mit wenn die Kontrahenden aufgebraxht am Tatort stehen. Bevor noch mehr passiert. Völlig Normal. Bei mir würden die nichts mitnehmen. Ganz einfach. Ich könnte die Situation Regelkonform vor Ort klären, oder ich wäre nicht mehr am Tatort.

    Die sagen dir schon was du zu machen hast ;) ,beschweren kannst du dich hinterher .

  • Mich würde es nicht wundern, wenn er seinen KWS verliert..
    Eltern-Kind,Frauen und Behinderten Parkplätze die zu einem Einzehandel gehören sind nur Vorschläge und keine pflicht. Theoretisch darf da jeder parken und durch gegenseitige Rücksichtnahme funktioniert das auch. Natürlich kann ich den „Vater“ verstehen, das er sich sehr darüber ärgert und das er denjenigen blöd anredet, aber ein Eis nach ihm werfen geht halt zuweit.
    Das der andere Typ gleich mit einer Holzlatte ankommt ist irre und auch nicht angemessen.

    Wer einen KWS hat und so provoziert, der ist in meinen Augen nicht geeignet.Hätte er kein Eis geworfen, wäre es vllt. gar nicht so eskaliert.

    Grüße

    Mike

    Grüße

    Mike