Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt

Es gibt 151 Antworten in diesem Thema, welches 17.794 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2020 um 12:42) ist von Esti.

  • Der Einsatz einer SSW bei einem Angriff mit einer Holzlatte ist mit einiger Sicherheit gerechtfertigt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass der Einsatz einer scharfen Waffe gegen einen Messerangreifer i. d. R. rechtens ist, scheint hier die Verhältnismäßigkeit gegeben zu sein.

    Nur mal ein Beispiel dazu, aus der Realität, wie Richter das sehen.

    Ein 40 Jähriger greift einen 20 Jährigen (Das alter stimmt nicht genau, aber der Altersunterschied waren 20 Jahre.), nach einem Streit mit einem Messer an.
    Der 20 Jährige verteidigt sich und verletzt den 40 Jährigen dabei so, das dieser ambulant behandelt werden muss.
    Der 20 Jährige hat keine Waffen oder Gegenstände benutzt und ist kein Kampfsportler, auch er wurde bei dem Kampf leicht verletzt.

    Das Urteil: In anbetracht des Altersunterschiedes hat der 20 Jährige unverhältnissmäßig reagiert. Ihm war von vornherein klar das er dem Angreifer überlegen ist, und hat deshalb mit Vorsatz gehandelt. Der Messerangriff des 40 Jährigen war vor Gericht gegenstandslos.

    Die Folgen des Urteils: Verurteilung des 20 Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, die Kosten des Verfahrens- Schmerzensgeld- Anwaltskosten der Gegenpartei- der eigene Anwalt, hatte der 20 Jährige zu tragen. In der Summe etwa 25.000 DM (Ja war noch zu DM Zeiten.)

    Soviel zur Verhätnismäßigkeit in der Realität.

  • Leider stimmt das was Bucher geschrieben hat.
    Hier ist was passiert was auch nicht zu verstehen ist.
    Dreieinhalb Jahre Haft. Es war das Messer des Angreifers.
    Und, der Angegriffene ist weggerannt. Der Messerstecher hinterher.

    Alles richtig gemacht. Dennoch Haft.

  • Wenn der Angriff mit der Holzlatte da aber schon beendet war liegt keine Notwehr mehr vor!

    Gemäß § 32 StGB entfaltet die Notwehr ihr Recht auf Selbstverteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.

    Und woran ist zu messen, dass der Angriff beendet ist? Sagt der Täter: "So, ich habe Sie jetzt geschlagen und sehe im Weiteren von meinem Angriff auf Sie ab" ?

    In der Realität sieht so etwas anders aus: Körpersprache, insb. Körperhaltung, verbale Äußerungen, bereits begangene Körperverletzungen (1. Schlag mit der Latte).

    Ich kann nur für mein Notwehrverständnis sprechen: Nach dem Schlag mit der Latte reicht es mir aus, dass er die Latte weiter in der Hand hält, um eine SSW, Pfefferspray oder ein Messer zu ziehen und präventiv-bedrohend vorzuhalten. Kommt er auf mich zu, schaue ich, dass ich vorhandene Gewaltmittel einsetze. Im Sommer rennt es sich im Übrigen mit Schlappen nicht besonders gut weg.

    @Butcher me.

    wie deutsch sind wir eigentlich? Wenn das, das ausschlaggebende Urteilskriterium war, muss ja jeder immer abwägen zwischen seiner eigenen Gesundheit und der so genannten Treue zur Rechtsordnung. Man wünscht sich den betreffenden Richter einmal in die selbe Situation, damit dieser abseits von der hohen Kanzel eine längst überfällige und für sich ganz persönlich sehr wertvolle Lebenserfahrung machen kann: Am eigenen Leib erfahren, weshalb Gewalt gegen einen anderen Menschen gesünder ist, als sich von ebendiesem Menschen die eigene Gesundheit nehmen zu lassen.

  • Nur mal ein Beispiel dazu, aus der Realität, wie Richter das sehen...

    Soviel zur Verhätnismäßigkeit in der Realität.

    Das Rechtsempfinden des Bürgers unterscheidet sich schon laaaaange deutlich von den gesprochenen Urteilen.
    In Ungarn fängt man nun an da mal nachzuhaken... die Urteile stehen denen nämlich zu sehr am "richterlichen persönlichen empfinden" und nicht im "Namen des Volkes"! Hier habe ich auch schon lange den Eindruck, das Richter wohl ihre persönliche Meinung mit dem Urteil kund tun....

  • Dann erklär dem Richter mal, warum du eine Scharfe GELADENE Waffe mit dir führst.
    Denk mal über das Groß geschriebene nach. (Ich hab so ner Gerichtsverhandlung beigewohnt), mehr kann und darf ich nicht dazu sagen!

    An
    yacuza gerichtet.

    Das wird dir bei der Waffen & Sachkunde gelehrt. (Ist ne Prüfungsfrage)

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Nur mal ein Beispiel dazu, aus der Realität, wie Richter das sehen.
    (...)
    Soviel zur Verhätnismäßigkeit in der Realität.


    Hast Du konkretere Fakten zur Hand?

    Sorry, aber Dein Beispiel ist von ähnlicher Qualität, wie die unsäglichen "journalistischen" Artikel, die alles so vereinfachen, dass die gewünschte emotionale Botschaft herüberkommt. Auch wenn die scharf und gefährlich aussehende "Kalaschnikow" tatsächlich nur eine Federdruckwaffe für gelbe Kügelchen war... Hauptsache es steht stellvertretend für alle "Waffennarren" - oder "Justiznarren"?

    Abgesehen davon, dass die Einführung des Euro schon bummelige 20 Jahre her ist (!) und Du nicht sagt, ob es sich um ein rechtskräftig gewordenes Urteil handelt...

    So einen Sachverhalt kann man nur würdigen, wenn man alle (!) Umstände kennt.
    Das tatsächliche Alter hast Du selbst schon abgewandelt. Aber auch das Alter allein sagt wenig aus.
    Es gibt 15-jährige vom Typ "Holzfäller" und 35-jährige Hänflinge.
    War ein Beteiligter betrunken? Hat jemand provoziert? War es ein versuchter Raub oder Streit? Oder... oder... oder...

    Bei Angriffsituationen wird nicht nur "Notwehr" geprüft, sondern auch der "Notwehrexzess", also das berechtigte Überschreiten der gebotenen Notwehr in einer Ausnahmesituation.
    Bis dann ein Ersttäter überhaupt eine Haftstrafe bekommt, muss heftigst was passieren.
    Nicht selten stehen in der Presse Angaben zu Haftstrafen, die nicht berücksichtigen, dass der Verurteilte schon unter Bewährung stand oder noch weitere Taten mitverhandelt wurden.

    Möglich ist daher alles: vom inkompetentem Richter (samt inkompetentem Staatsanwalt und Verteidiger) bis zu einer völlig anderen Sachlage.

  • Dann erklär dem Richter mal, warum du eine Scharfe GELADENE Waffe mit dir führst.
    Denk mal über das Groß geschriebene nach. (Ich hab so ner Gerichtsverhandlung beigewohnt), mehr kann und darf ich nicht dazu sagen!

    An
    yacuza gerichtet.

    Das wird dir bei der Waffen & Sachkunde gelehrt. (Ist ne Prüfungsfrage)

    Schön, dass Du den Aussagekern in Yacuzas' Beitrag verstanden hast ;)

  • Dann erklär dem Richter mal, warum du eine Scharfe GELADENE Waffe mit dir führst.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • So habe ichs auch gelernt, erinnere mich aber partout nicht mehr, wo das steht (damit meine ich ein Gesetz/Verordnung, nicht den Fragenkatalog). Im StGB oder BGB steht nichts von mildesten Mitteln, Verhältnismäßigkeit oder Ankündigung vor dem Einsatz der Waffe...

    @Burgenlaender57

    Das war der Kern meines Beitrages, und von scharfen Waffen mit sich rumtragen steht dort nichts.

    -----------------------------------------

    Rechtsprechung und Gesetz gehen zusehens auseinander. Mehr kann und darf ich dazu auch nicht sagen.

  • @Burgenlaender57
    Das war der Kern meines Beitrages, und von scharfen Waffen mit sich rumtragen steht dort nichts.

    -----------------------------------------

    Rechtsprechung und Gesetz gehen zusehens auseinander. Mehr kann und darf ich dazu auch nicht sagen.

    https://ska.gau-starnberg.de/doku.php?id=sk…notwehr:notwehr

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Ah, da sind wir wieder haarscharf bei der Sache.

    So wie ich Yacuza verstanden habe, wollte er uns ein Merkmal aufzeigen, das zur Verhältnismäßigkeit konkurriert: Das SV-Mittel muss ihm zur Folge erfolgsversprechend sein. Erfolgsversprechend in Bezug darauf den Angriff auf Leib und Leben wirksam abzuwehren. Dabei ist dieses "Erfolsgmerkmal" - so nenne ich es jetzt halt wohl gegen die Verhältnismäßigkeit abzuwägen

    Da wir jetzt aber den typischen Lebenszyklus eines in das Thema SV abdriftenden Threads erleben - nämlich die Aufdrösselung in diverse Nebenschauplätze - bin ich hier raus. Wünscht mir einen schönen Urlaub; morgen geht es ans schwäbische Meer ^^

    P. S.

    1. Ich habe einen Waffenschein, 2. ich habe meine Sportwaffe vor oder nach dem Training in Anschlag bringen können. Frag' mich jetzt aber ja nicht, wie wahrscheinlich das ist. Frag es Dich einfach selbst.

  • Sorry
    Aber, ich hab keinen Waffenschein sondern 2 Grüne und 1 Gelben WBK.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Ich kenn den offiziellen Fragenkatalog zur Waffensachkunde, den deine verlinkte Seite zum Thema Notwehr Notstand und Nothilfe so übersichtlich darstellt, aber das ist kein Gesetz und frage mich, wo das herkommt. Also keine Quelle!?

    Gängige Praxis der Rechtsprechung, Lexikon und Ethik sind wachsweich und können sich schnell ändern. Hier gabs ja schon genug Beispiele von Urteilen, die dem wiedersprechen (keine Abwägung von Rechtsgütern erforderlich, Recht muss dem Unrecht nicht weichen).

  • Du stellst Dich doch absichtlich so an :D Sorry, habe diesen Humor nicht gleich durchschaut.

  • Ja hol' mich der Teufel

    Zitat von Burgenländer57

    Dann erklär dem Richter mal, warum du eine Scharfe GELADENE Waffe mit dir führst.

    1. Ich habe einen Waffenschein, 2. ich habe meine Sportwaffe vor oder nach dem Training in Anschlag bringen können. Frag' mich jetzt aber ja nicht, wie wahrscheinlich das ist. Frag es Dich einfach selbst.

    Das sind Antworten auf Holgers überaus wichtigen Nebenschauplatzfragen (<-- Das ist Ironie), die ein rechtstreuer Bürger wie ich einem Richter entgegnen kann, falls, warum auch immer, wirklich zutreffend.

    Für's endgültige Verständnis: Ich habe keinen Waffenschein

    Einmal editiert, zuletzt von Supernatural (15. August 2020 um 21:10)

  • Wenn die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüber dem Angreifer gewahrt wurde ist alles geregelt und "Feierabend" für den Angreifer. Hat er z.B noch ein großes Messer ( keine Dachlatte. Bitte nicht ) und greift mich ohne Provokation meinerseits damit an kommt ein Richter selbst in der 2. Instanz nicht gegen ein Urteil gegen meine Person durch. Da kommt er ( der Angreifer ) auch mit einem Fehlurteil eines Richters nicht weiter. Notwehr ist und bleibt Notwehr. Egal wie schnell ich als geübter Schütze meine Waffe zum "Einsatz! bringe, Ich habe sogar die Pflicht eine Gefahr von mir oder einem anderen abzuwenden.Greift ein "K"-Hund ( natürlich kein Dackel. Siehe Verhältnis der Mittel ) ein kleines Kind an, und ich bin gerade auf dem Nachhauseweg vom SV oder der Jagd und schreite nicht ein, dann kann mich ein Richter im Nachhinein sogar belangen wegen unterlassener Hilfeleistung falls das bekannt wird. Und sogar die WBK oder den JS in Frage stellen. Spricht ein Richter dann ein Fehlurteil kann das ernsthafte Konsequenzen für ihn haben. Er hat das Recht zu vertreten und steht nicht über ihm. Ist er der Sache nicht gewachsen dann dann kann er allenfalls vom Strafrecht abwandern und sich in Richtung Familienrecht orientieren. Nicht jeder Richter darf auch alles verhandeln.Ich kenne solche Fälle aus der Praxis. Es werden normal auch nur erfahrene Richter dazu berufen solche Fälle zu bearbeiten.Schwerpunkt Strafrecht erfolgreich abgeschlossen vorausgesetzt. Sonst geht das garnicht. Wurde ich oder jemand anders ( von sich und von anderen ) ohne unser zutun unvermittelt angegriffen und verletzt und die 357 wäre das letzte Mittel der Wahl dann macht kein Richter was dagegen.

    Welcher Jäger kennt das Szenario von Militanten Tierschützern die im Umkehrschluß dem JS Inhaber schon mal eine Bedrohung unterstellen wollten, nur weil er Waffenträger ist. Und das in seinem Revier. Alles schon öfter mal verhandelt. Wurden ja auch Jäger schon tätlich angegriffen. Oder Hochsitze angesägt. Möge es euch nie passieren, aber wenn dann handelt Überlegt aber Zielgerichtet. Niemand wird mir unvermittelt irgendeinen Schaden zu fügen. Dazu habe ich den Notwehr und den Notstandsparagraphen an der Hand. Und diese beiden werde ich ausgiebig nutzen. Ohne ansehen der Person.

    Am besten noch: Wo kein Kläger da kein Richter. Könnt ihr mal selbst drüber nachdenken wie ihr das interpretieren wollt.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.EK (15. August 2020 um 21:25)

  • Spricht ein Richter dann ein Fehlurteil kann das ernsthafte Konsequenzen für ihn haben. Er hat das Recht zu vertreten und steht nicht über ihm. Ist er der Sache nicht gewachsen dann dann kann er allenfalls vom Strafrecht abwandern und sich in Richtung Familienrecht orientieren.

    Ich will und kann dich deswegen nicht persönlich angreifen.
    Es kann ja sein daß es stimmt.
    Nur gehen mir drei spektakuläre Fehlurteile durch den Kopf.
    Daß die Richter dann abgesetzt wurden kann ich mir nicht vorstellen.
    Zumal in dem einen Fall die Revision das Urteil bestätigt hat.

    Weder du oder ich stehen mit unserem Urteil über dem Richter.
    Und nicht mal dann wenn das ganze Forum unserer Meinung wäre
    kann man den absetzen.