Open Carrying in DE: keine gute Idee!

Es gibt 184 Antworten in diesem Thema, welches 20.390 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. August 2020 um 17:41) ist von LeutnantH.

  • Meiner ist von 2013. Bißchen länger gibt's den aber meine ich.
    Denke da stimmen die meisten überein das verdecktes Tragen sinnvoll ist....
    Wenn ich von einer Behördenseite sehe das es vorgeschrieben ist interessiert mich der Absatz im Gesetz aber schon.
    War ja bisher von Landkreis zu Kreis unterschiedlich was da auf dem Schein stand. Genau wie die Überprüfung, habe in 7Jahren nicht einmal Gebühr bezahlt.

  • Danke

    2003, alle Achtung und so einige habens bis Dato noch nicht begriffen, dass die Leute in der Heutigen Zeit gegen so was Allergisch sind. Ich nen das Gesunder Menschenverstand, da muß man(n) nicht nach nem Gesetzblatt rufen.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Ja, gegen gesunden Menschenverstand sind so einige allergisch, wie es scheint...

    In etwa so, wie ich auf das Wort Beförderung mit V.

    Das ist so, wie Tomate mit CKY in der Mitte...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Hier ruft keiner nach dem Gesetzesblatt..und egal was da drin steht. Der hat sich selbst in die Situation manövriert..da sind sich doch alle einig. Mich würde lediglich interessieren, gegen was er verstossen hat...

    Ich finde das verdeckte Führen weder in der Verwaltungsvorschrift noch im Waffengesetz. Lediglich bei den Hinweisen vom Bundesverwaltungsamt.

  • Genau das meine ich. Mich interessiert der rechtliche Aspekt.

    Wenn ich zB auf einer Straße mit 100 km/h fahre auf der 100 km/h erlaubt sind und dann nur leichter Nieselregen einsetzt, werde ich bei einem Unfall wahrscheinlich wegen "unangepasster Geschwindigkeit" belangt.
    Jetzt interessiert einfach wie dieser Fall mit der SSW ausgelegt wird.

    Das hat nichts damit zu tun ob man das jetzt toll findet oder nicht.

  • Kam wahrscheinlich mit der 'Novellierung des Waffengesetzes' in einem Zuge im April 2003, nachdem der Steinhäuser ausgerastet ist. Da musste ja wieder notwendig was passieren, auch wenn es mit dem Problem nix zu tun hatte. Aber immerhin fiel damals der Anscheinsparagraph weg...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

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  • Ja, der KWS kam mit der Novellierung des Waffengesetzes April 2003.
    Die Änderung des Waffengesetzes (1972/76) war schon länger geplant. Der Amoklauf von Erfurt brachte nur noch weitere Verschärfungen mit sich.

    Die eigentlich Idee des KWS war es, nur noch rechtschaffenden Leute das Führen dieser Waffen zu erlauben und damit Straftaten mit SSWs zu verhindern. War aber eben nur halb durchdacht, denn kaufen kann man die Teile bis heute auch ohne Schein.

    Und mit dem Wegfall des alten §37, dem damaligen Anscheinsparagraphen, der alle Waffen/ Spielzeuge/ Gegenstände verbot, die dem ganzen den Anschein geben würden, es handele sich um eine Schnellfeuer-/ Kriegswaffe, tauchten wiederum die ganzen täuschend echten Softairs auf, die zu neuen Problemen führten. Nicht nur das Drama um 0,08 J und 0,5J, sondern eben auch die ganzen Freizeitkrieger, die nun überall Krieg spielen mussten.

    Der KWS ist nach wie vor eine Krücke. Er erlaubt nicht mehr oder weniger, als das was vorher auch schon ohne den Lappen erlaubt war: ein SSW mit PTB-Stempel zu führen. Aber eben nicht überall. Volksfeste, usw. sind weiterhin ein Tabu. Auch in den meisten Waffenverbotszonen ist der KWS keine Ausnahmegenehmigung.
    Dennoch kann sich jeder Depp nach wie vor eine solche Waffe zulegen und damit rumlaufen. Und gibt auch weiterhin die Fälle, wo die Waffe nach Kauf und Belehrung dann doch mal in der Öffentlichkeit ausprobiert werden muss...

    Es fehlt den meisten Leuten an der Sachkunde oder zumindest einem Mindestmaß an Kenntnissen der Gesetzeslage (was ist Notwehr, was ist Notwehrüberschreitung, usw.). Offenbar auch an guten Ratschlägen, wie man damit umgeht - oder besser nicht.

    Fördermitglied des VDB.

  • einem Mindestmaß an Kenntnissen

    Ist zwar schon eine Weile her, aber bei Antragsstellung erhielt ich eine
    ca. 20 minütige Einweisung was ich darf und zu lassen habe.
    Diesen Unterricht habe ich mit Unterschrift bestätigen dürfen.
    Schlecht was das nicht . . . 8)

  • ... "kleine" WaffSK für den KWS. Gute Sache finde ich - machen! Gruß HD

    Ja, wurde hier im Forum auch mehrfach besprochen, nur hat das auf politischer oder gesetzgebende Ebene niemanden interessiert.

    Das Problem ist aber auch hier die mangelnde Interessensvertretung. Während es für Jagd- und Sportschießen Verbände gibt, die ihren (Tunnelblick) vertreten, gibt es das für die Freien Waffen nicht.
    Wenn bei der nächsten Gesetzesverschärfung für Schreckschusswaffen eine Sachkunde fällig werden würde; wenn für den Kauf einer SSW der Besitz des KWS zwingend wäre oder gar diese Waffenart verboten werden würde - es würde kaum jemanden interessieren.
    DSB, BDS, DJV, usw. würden einfach nur mit den Schultern zucken.

    Auch die Umsetzung der Idee, Einhandmesser den bösen Buben leichterdings abnehmen zu können, trieb ebenso Blüten und Absonderlichkeiten, die von der eigentlichen Intention des Gesetzes und der Gefahrenabwehr weit entfernt waren. Da wurden Bundeswehr-Soldaten am Bahnhof abgepasst; Rentnern das Aldi-Taschenmesser abgenommen... aber die eigentliche Zielgruppe der Intensivstraftäter wurde verfehlt oder blieb (medienwirksam) unkontrolliert.

    Es gab ja zur Novelle 2003 auch die Idee, dass man SSWs registrieren lassen wollte; also eine WBK für PTB-Waffen im Gespräch war.
    Doch da wurde zum Glück früh festgestellt, dass es kaum möglich wäre, nachträglich alle verkauften und im Besitz befindlichen Modelle zu erfassen und dass es für künftige Waffenkäufe ein enormer Mehraufwand wäre, der auch keinen wirklichen Sicherheitsmehrgewinn mit sich brächte.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ist zwar schon eine Weile her, aber bei Antragsstellung erhielt ich eineca. 20 minütige Einweisung was ich darf und zu lassen habe.
    Diesen Unterricht habe ich mit Unterschrift bestätigen dürfen.
    Schlecht was das nicht . . . 8)

    Das weiß ich auch ohne Vortrag ,ich kann lesen und normal denken ,da müsste man eigentlich selbst drauf kommen ;) .


    Und jeder der so rum läuft wie dieser den sie da aufgegabelt haben ist nicht mehr ganz dicht .

    Und man muss anzweifeln ob er geistig überhaupt in der Lage ist .

    Jeder hat wohl mitbekommen was in den letzten 20 Jahren so passiert ist .

    Da muss man schon selten dämlich sein.

  • Man kann hier natürlich wieder alles zerfleddern....Dass jeder normal denkende Mensch das Ding nicht offen trägt, dürfte klar sein.
    Mich interessiert nur, gegen welches Gesetz er nun verstossen hat ?(

  • §1 Gesunder Menschenverstand

    Ist aber wirklich komisch das der ein oder andere Kreis es vorschreibt, der andere wieder nicht und es keinen entsprechenden §en gibt.

  • !Achtung Satire!

    Ich wäre für offenes Tragen, dann wüsste jeder woran man
    im Falle der Fälle ist. Ist doch Mist, wenn jeder Berechtigte
    seine Zinkmaschischine verstecken muss... :D:P:whistling: