Armbrust Verein Kosten

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.876 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juli 2020 um 21:24) ist von exodus2000.

  • Die DSB/DFBV Abgaben möchte ich in diesem Thread nicht unbedingt besprechen. Ich sehe da für mich nämlich keinen Vorteil, da ich nicht an Turnieren teil nehme. Gerade für den Bereich AB macht der DSB meiner Meinung nach zu wenig. Dies ist natürlich nur meine Meinung.

    Die Verbände sind allerdings in der Hauptsache diejenigen, die für den Betrieb und Erhalt der Schießstände sorgen. Und die kann man dann auch ohne Wettkampfteilnahme nutzen.
    Wieviel der DSB für Armbrust tut...?
    Ich denke, rein für Armbrust gibt es wahrscheinlich bessere Verbände.

    Der Bogen Verein, in dem ich Mitglied bin, hat nur eine Wiese, welche AFAIK von der Stadt gestellt ist und kein Gebäude /Klo. Er ist nur Stundenweise und unter Aufsicht nutzbar. Grundsätzlich könnten diese Bedingungen auch auf einen AB-Verein zutreffen.
    Die Wiese muss natürlich gemäht werden=Kosten.
    ...

    Wenn kein Gebäude vorhanden ist entstehen auch keine Kosten. Klar arbeitet der Vorstand bei sich zu Hause im Gebäude ehrenamtlich. Ich möchte mit diesem Thread die Kosten auch nicht in Frage stellen, es ging mir eher um Unterschiede der Kosten zwischen AB und Bogen und hierzu gab es ja schon ein paar aussagen.
    [/quote]Für die Zulassung als Armbruststand müsste halt die Wiese gutachterlich abgenommen werden. Eventuell müssen Sicherheitseinrichtungen gebaut werden.
    Hier entstehen Kosten. Und ob eure Bogenwiese dann noch kostenfrei zur Verfügung steht...?

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Da wurde meinem Kumpel auf Nachfrage beim Amt dann was falsches erzählt, wir (mehrere vom Campingplatz) schießen seit Jahren im Sommer auf dem Campingplatz gelegentlich aus Spaß auf einer freien Wiese mit Bogen und auch Armbrust.
    Angeblich wäre dort jetzt nach dem neuen Waffengesetz das Schiessen mit der Armbrust verboten. Ich wollte mir auch schon eine AB kaufen.
    Eben weil kein Zaun um die Wiese drum rum ist und es deswegen führen einer Schusswaffe auf nicht befriedetem Gebiet wäre.

    Lies mal im Waffengesetz. Eine Armbrust darfst du jederzeit und fast überall führen.
    Wenn ein geistig nicht ganz auf der Höhe Befindlicher sich das Ding auf den Rücken schnallt und damit durch die Stadt läuft, ist das rechtlich kein Problem.
    Wie es auf andere Leute wirkt möchte ich nicht ausführen.... Und das er dann unter Umständen den Boden küsst und den Adler macht sollte ihm auch klar sein.
    Leider hat auch unsere gutgeschulte Polizei nicht alle Gesetze parat bzw. im Kopf. Grade nicht bei solchen Sonderfällen.

  • Lies mal im Waffengesetz. Eine Armbrust darfst du jederzeit und fast überall führen.Wenn ein geistig nicht ganz auf der Höhe Befindlicher sich das Ding auf den Rücken schnallt und damit durch die Stadt läuft, ist das rechtlich kein Problem.
    Wie es auf andere Leute wirkt möchte ich nicht ausführen.... Und das er dann unter Umständen den Boden küsst und den Adler macht sollte ihm auch klar sein.
    Leider hat auch unsere gutgeschulte Polizei nicht alle Gesetze parat bzw. im Kopf. Grade nicht bei solchen Sonderfällen.

    Ich bin kein Jurist, und vielleicht verstehe ich die Amtssprache auch nicht richtig, aber so wie ich das verstehe sind Armbrüste nach der neusten Fassung des Waffengesetzes, Schusswaffen gleichgestellt, dürfen so auch nur verschlossen gelagert und transportiert werden.

    WaffG.
    Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind Waffen Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände. Gegenstände solche "tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste).
    § 12(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer:
    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.

    Habe ich da was übersehen? Gibt es für die Armbrust eine Ausnahmeregelung?

  • Auszüge aus dem Waffengesetz:

    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1.
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    .
    .
    .
    1.10
    Armbrüste;

    3.
    Erlaubnisfreies Führen
    3.1
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
    3.2
    Armbrüste.

    4.
    Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
    4.1
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
    4.2
    Armbrüste.

    7.
    Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
    .
    .
    7.8
    Armbrüste;

    Quelle das WaffG: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html