DSU und Gruppen der DSU

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juli 2020 um 13:50) ist von blackys.

  • Guten Abend

    Ist Jemand bei der DSU oder bzw weiss wie es ist eine Schießsgruppe über die DSU zu Gründen?

    Ich glaube die nehmen ja auch Einzelmitglieder aber alleine schießen ist ja auch langweilig.

    Der Ansporn ist eigentlich ein paar Leute zu finden wo auch gerne die Disziplinen der DSU schießen wollen.

    Wie habt ihr es gemacht ?

  • Mir ist die Fragestellung nicht ganz klar?!

    Wenn du nicht den Weg der -sehr teuren- Einzelmitgliedschaft gehen willst, sind die Möglichkeiten wie bei jedem anderen Verband auch:

    Du wirst Mitglied in einem bereits der DSU angehörigen Verein
    Du bist Mitglied in einem Verein eines anderen Verbandes und bringst diesen Verein dazu, zusätzlich der DSU beizutreten
    Du gründest einen Verein, der Mitglied der DSU wird

  • Was man aber wissen sollte, das man als Einzelmitglied kein Bedürfnisbescheinigung bekommt. ( Bei BDMP nur die Gelbe WBK-Also keine halbautomatischen Waffen) DSU stellt zwar ihrer seit ein Bedürfnis aus, dies wird aber von den Behörden nicht anerkannt. Da kenne ich schon 2 Personen die gescheitert sind , weil die Behörde auf eine Vereinsmitgliedschaft besteht. Dass DSU gleichzeitig auch der Verein ist/sein soll, lassen sie nicht gelten. Das nur als Information.

  • Das beißt sich aber. Der DSU ist ein anerkannter Schießsportverband mit eigener Sportordnung und darf Bedürfnisse nach § 14 ausstellen. Das darf (jeder) Verband nur für seine Mitglieder. Ist das Bedürfnis bestätigt, so hat die Behörde auch die Erlaubnis zu erteilen, sofern Zuverlässigkeit, Lagerung usw. kein Versagungsgrund ergeben. das ergibt sich aus dem Antragsweg des Bedürfnisses, wobei der Verband auch die ordentliche Mitgliedschaft bestätigt. Daher muss die Mitgliedschaft auch nich tnachgeweisen werden, weil es das B. eben nur als Mitglieder bekommen können.
    Ist der Antragsteller kein Mitglied, so kann er auch kein B. von einem Verband bekommen.
    Aber es gibt auch die nicht organisierten Sportschützen. Die können nach strengeren Regeln Erlaubnisse bekommen. Das ist im § 8 geregelt.
    Also, ist der Antragsteller Mitglied in einem organisierten Verband -> Bedürfnis nach § 14.
    Ist er Mitglied in einem anderen Verein (Ausland!) -> Bedürfnis nach § 8.
    Das sind also zwei Paar Schuhe, die miteinander nichts zu tun haben. Die gelbe WBK ist eine privilegierte WBK, die nur organisierten Sportschützen ausgestellt wird.

  • Ja, rechtswidriges Handeln wird man sicher bei einigen der über 550 Waffenbehörden in der Republik finden. Insbesondere -wie in dem verlinkten Forum genannt- in Hessen gibt es wohl einige berüchtigte Exemplare.

    Aber ob das, wie hier behauptet, die Regel oder eher die Ausnahme ist? Die Mehrzahl der Einzelmitglieder wird problemlos ihre Eintragungen aufgrund der Bedürfnisbescheinigungen der DSU (oder auch einiger LV des BDS) bekommen.

    Im Umkehrschluss wären sonst grundsätzlich alle durch diese Verbände erteilten Bedürfnisbescheinigungen für Einzelmitglieder rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsamt müsste dann folgerichtig diesen Verbänden wegen wiederholt illegalen Verhaltens ihren Status als "anerkannter Schiesssportverband" entziehen...