Bearbeitungserlaubnis

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.856 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2020 um 14:30) ist von NC9210.

  • So nun zum eigentlichen Thema Waffengesetz. Ich habe schon mal im INDEX gesucht Reparatur von Waffen. Das eine defekte Waffe von einen Fachmann oder befugten Personen ausgeführt werden "darf ?? oder sollte" ist klar. Wenn es aber eine kleine Rep. ist wo ein Teil hängt oder ähnliches könnte oder darf man das selber ausführen ???Wie wäre es wen ein Freund zu mir käme mit einer SCHARFEN WAFFE und mich fragen würde kannst Du mal nachsehen was hier nicht in Ordnung ist und kannst Du das beseitigen . Darf ich an dieser Waffe dieses durchführen ??( Keine Veränderung )Ich frage nur weil es manchen am liebsten wäre das man wenn man keine BERECHTIGUNG hat diese Waffen nicht mal berühren dürfte.

    MfG Alfred

  • Reparaturen dürfen durchgeführt werden.
    Dabei gelten folgende Beschränkungen:
    Spanabhebende Bearbeitung von wesentlichen
    Waffenteilen ist erlaubnispflichtig.
    Der Berechtigte darf den Besitz (und damit die
    tatsächliche Kontrolle) nicht aufgeben. Wenn Er
    dabei anwesend ist genügt das also.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wie wäre es wen ein Freund zu mir käme mit einer SCHARFEN WAFFE und mich fragen würde kannst Du mal nachsehen was hier nicht in Ordnung ist und kannst Du das beseitigen . Darf ich an dieser Waffe dieses durchführen ??( Keine Veränderung )
    MfG Alfred

    Moin Alfred,

    die Frage kannst du recht eindeutig beantworten. Natürlich nein. Ich kenne das aus Erfahrungen da ich solche Fälle im Umfeld schon mitbekommen habe. Stell dir folgenden Fall vor. Du baust einen Abzug aus, da du sonst an ein nicht Systemrelevantes Teil heran kannst. Nach dem Einbau hat der Abzug sein Verhalten geändert und löst früher oder leichter aus. Und es passiert dadurch etwas. Was du an deinen eigenen Waffen machst ist deine Sache und irgendwie wiederum gedeckt solange du nichts manipulierst. Du musst ja einen Halbautomaten z.B zum reinigen auch selbst zerlegen und wieder zusammen bauen können. Oder eine Waffe "strippen" zum brünieren. Das geht. Natürlich darfst du bei einem Freund helfen wenn er nicht weiß wie man einen Schaft abschraubt. Das war es dann aber. Bei Ihm ! Nicht bei Dir.

    Wenn dein Freud dich fragt ob du mal nachsehen kannst was nicht in Ordnung ist, dann kannst du das machen und ihm empfehlen sofern es sich um Systemrelevante Teile handelt sich an einen BüMa zu wenden. Mit Rechnung falls etwas passiert hinterher. Er ist auch versichert gegen so etwas.

    Beispiel.
    Liegt schon Jahre zurück. Den Gewehrtyp kann ich nicht mehr auswendig sagen. War aber ein sehr starker GK Repetierer. Bei dem konnte man durch entfernen eines Haltestiftes den Lauf leicht drehen und herausziehen. Bei uns hatte so ein Schütze so ein Ding. Ihm ging beim Zusammenbau der kleine Stift verloren. Gewehr leicht gedreht und schon war es unbemerkt passiert. War ein Konstruktionsfehler. Wurde dann behoben per Rückruf. Passiert ist folgendes dabei. Der gesamte Verschluß ging dem Schützen mit voller Wucht ins Gesicht. Mit etlichen schweren Blessuren und Narben später. Der Lauf lag 50 Meter weiter auf der Bahn. Notarzt und Kripo. Waffe beschlagnahmt. Jetzt stell dir vor dein Freund sagt das du mit ihm vorher an der Waffe geschraubt hast. In meinem geschilderten Fall war es so das von unabhängiger Seite untersucht und der Fehler gefunden wurde. ( Hersteller, Schmerzensgeld )

    Also die Grenze ausloten. Denke bei einem K98 wird wohl weniger passieren. Bei dem modernen "Gerödel" sieht das etwas anders aus. Müsste mal die Frage stellen wer hier eine AR15/M16 schießt. Was passiert wenn dieses Gewehr mit vollem Magazin Kolben voran auf dem Boden auftrifft. Ganz einfach. Es lädt sich alleine durch die Masse des Verschlußes und der recht sanften Kolbenfeder alleine durch. Du hebst das Gewehr auf, und legst es quasi durchgeladen und entsichert auf den Tisch am Stand. Ohne das du es weisst. Was passiert wenn du den kleinen Splint im Drehverschluß innen vergisst. Der Verschluss verriegelt in der Drehung nicht mehr und will beim Abschuss nach hinten raus. Das kann und ist schon öfter böse ausgegangen. Wir haben solche Fallbeispiele bei Sachkundeprüfungen immer etwas mit einfließen lassen. Nur um den zukünftigen Schützen die Vorsicht mit an die Hand zu geben. Wer kennt nicht den Augenblick wenn der "Jungschütze" am Abend auf den Stand zum schießen kommt mit einem Schuhkarton unter dem Arm und seine zerlegte Pistole drin die er nach dem Reinigen nicht mehr zusammen bekommen hat. Der Teufel liegt da im Detail. Ähh kannst du mir mal helfen ? Als Standaufsicht kannst du das. Der Verein ist versichert.

    Also Augenmaß behalten dem Freund gegenüber. Und nicht alles zeigen und vorführen was du kannst. Wenn er nämlich zu Dir kommt heisst das auch das er alleine nicht zurecht kommt. Geht es nur um ein verdecktes Schräubchen am Schaft ist das wie gesagt kein Thema. Männer haben da übrigens immer eine kleine Hemmschwelle mit so was. Definition: Männer=Cowboy=Waffen. Haben wir ! Können wir ! Die zarte Damenwelt ist mir da lieber ehrlich gesagt. Kannst du mir mal helfen ? Und die versuchen dann auch jeden Schritt den du zeigst zu verstehen.

    Also aufpassen wie weit du gehst.

    Gruß
    Michael
    PS:Was das eigentliche Thema hier betrifft, dazu werde ich noch etwas aus eigener EU Erfahrung schreiben. Nur soviel. EU-Feuerwaffen Pass. Österreich durchfahren mit Jagd Waffen wegen Jagd in Ungarn und noch einiges anderes aus eigener leidvoller Erfahrung wie erlaubte Munition in Frankreich die nach Grenzübertritt zurück nach Deutschland den JS bzw. die WBK kosten kann falls noch eine letzte Patrone im Auto "herumkullert" die man übersehen hat.

  • Danke für die Antworten. Wie gesagt ist nur "WENN" mal so was kommen würde. Ansonsten ab in die Werkstatt die das beseitigen DARF !!! :thumbup:

    Genau Alfred,

    du tust dir selbst einen großen Gefallen damit und kannst ruhiger schlafen. Glaub es mir. Noch besser erkläre es deinem Freund. Er wird es verstehen. Damit hast du ihm am meisten geholfen bei seinem Problem.

  • Mit Freund meinte ich nur als Beispiel. Meine Freunde haben den Waffenschein und sind selber befugt so was zu machen. Wie gesagt wenn mal so was sein sollte. Danke für die INFO ! :)

    Einmal editiert, zuletzt von LeutnantH (4. Juli 2020 um 07:54)

  • @LeutnantH, der kleine Waffenschein berechtigt dich aber nicht "scharfe" Waffen zu führen, dieser gilt nur für PTB Waffen, also Schreckschuss/Gas Waffen.
    Der Besitz von scharfen Waffen ist mit der Waffenbesitzkarte (WBK) geregelt.
    Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt.
    Dann gibt es noch den großen Waffenschein der das Führen von scharfen Waffen erlaubt, diesen bekommt man als "Normalbürger" aber eigentlich nicht, da müssen dann schon ganz bestimmte Vorraussetzungen/Bedingungen erfüllt sein.

  • Du benötigst eine Erlaubnis nach § 26 WaffG.


    Die WaffVwV beschreibt das genauer:


    Logischerweise wird das nicht so einfach auf Antrag erteilt, sondern stellt eine Ausnahme dar. Dazu muss man schon fundierte Kenntnisse und Sachkundigkeit nachweisen können, wie auch begründen müssen, warum man Schusswaffen herstellen bzw. bearbeiten will. Dazu werden sicherlich nicht alleinig wirtschaftliche Gründe ausreichen, weil der Büchsenmacher zu teuer ist.

  • Zur Bearbeitung nicht wesentlicher Teile braucht man keine Erlaubnis und für Arbeiten an wesentlichen Teilen die keine spanende Bearbeitung darstellen (Gravuren oder Polieren usw. sind dabei nicht als spanende Bearbeitung definiert) braucht man auch keine weitergehende Erlaubnis als die zum Umgang mit der jeweiligen Waffe.
    Ich kann also z.B. den Schlagbolzen einer Waffe gegen einen neuen Schlagbolzen tauschen, sofern ich den neuen Schlagbolzen nicht bearbeiten muss und zu diesem Zweck auch den Verschluss zerlegen und zusammensetzen. Ich muss nur die waffenrechtliche Erlaubns zur Waffe besitzen. Und der Eigentümer muss dabei sein.
    Ich sollte aber natürlich schon genau wissen, was ich da tue, um nicht belangt zu werden, falls es durch Fehler beim Arbeiten zu einem Unfall kommt.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich kann also z.B. den Schlagbolzen einer Waffe gegen einen neuen Schlagbolzen tauschen, sofern ich den neuen Schlagbolzen nicht bearbeiten muss und zu diesem Zweck auch den Verschluss zerlegen und zusammensetzen.

    Da ein Schlagbolzen kein waffenwesentliches Teil ist, darf man ihn sogar komplett selbst herstellen.

    Möglicherweise geht es dem Themenstarter nicht um das Bearbeiten von waffenwesentlichen Teilen, sondern um den temporären Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe.
    Das ist im § 12 WaffG geregelt:

    Zitat

    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

    ...
    2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

  • Absolut korrekt.
    Der Fragesteller betreibt aber kein Gewerbe.
    Es bleibt nur die Option daß der Besitzer dabei bleibt.
    Dann erwirbt er keinen Besitz.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Der Fragesteller betreibt aber kein Gewerbe.

    Das ist der Knackpunkt. Privat kann man sich keine erlaubnispflichtige Waffe temporär in Besitz nehmen, Ausnahme als Beauftragter von Schützenverein zum Wettkampf oder eben im Schützenverein oder auf anderen Schießständen.
    Eine Privatperson könnte ja immer den Rechtfertigungsgrund der Reparatur oder Bearbeitung anführen, wenn er eine erlpfl. Waffe zu Hause hätte.
    Wie ich ja schon schrieb, geht mir aus der Fragestellung nicht eindeutig hervor, ob es dem Fragesteller um das Bearbeiten von irgendwelchen Teilen, oder um dem temporären Besitz einer erlpfl. Waffe geht.

  • So wie ich Ihn verstanden habe würde er anderen (Freunden?)
    Ihre Waffen einstellen, reinigen oder kleinere Reparaturen machen
    weil er sich mit den Teilen aus seiner beruflichen Zeit gut auskennt.
    Das geht halt am einfachsten wenn der Besitzer dabei ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.