Flinte auf Stand bis 7000J

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.933 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juli 2020 um 21:57) ist von Esti.

  • Moin Moin

    Am Wochende kam im Schützenhaus eine Diskussion auf.

    Thema Flinte schießen auf dem Schießstand. ( Mit Slugs)

    Ist der Stand für Waffen bis 7000J zugelassen darf man dann mit einer Flinte Slugs auf diesem Stand verschießen?

    Oder braucht es für Flinten einen Extra Zulassung für den Stand?

  • Was genau steht denn in der Zulassung des Standes?
    "Nur Waffen mit gezogenen Läufen"?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Es ging allgemein darum war jetzt nicht speziell auf einen Stand bezogen. Unserer ist nicht zugelassen.
    Bin nur Verwundert habe mir vorher darüber keine Gedanken gemacht. Dachte immer Stände bis 7000 J wäre so was möglich.

  • Bei den Ständen, die ich kenne, ist Schrot sowieso auf der Kugelbahn ausgeschlossen und Slugs meistens auch verboten. Und das Slug-Verbot ist auch dann extra ausgewiesen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Da bei uns der teure Kipphase auf dem Schrotstand immer wieder mit Slugs hingerichtet wird, sind die mittlerweile wieder verboten (bis auf wenige Ausnahmen). Von den Joule her müsste es aber noch passen.

    Der normale LW-Stand ist im Verein bei uns m. W. bis 10.000 Joule zugelassen, trotzdem ist dort die Benutzung von Schrotflinten nicht erlaubt. Auch hier wird wahrscheinlich sonst zu viel kaputt geschossen.

    Jens

  • Ist der Stand für Waffen bis 7000J zugelassen darf man dann mit einer Flinte Slugs auf diesem Stand verschießen?


    Oder braucht es für Flinten einen Extra Zulassung für den Stand?

    Die 7000J kommen von der Zugfestigkeit des im Kugelfang verwendeten Stahls, der dann diese Geschoßenergie aufnehmen darf. das ist aber nur einer von vielen Faktoren (wenn auch ein wichtiger), der für die Zulassung des Standes herangezogen wird. Allein ein 7000J Kugelfang reicht nicht, falls Du das mit Deiner Frage meintest.

    In der Zulassung steht drin, mit welchen Waffen und welcher Munition auf dem konkreten Stand geschossen werden darf. Dieser Teil der Zulassung muß auch sichtbar am Stand aushängen.

    Wheel guns are real guns

  • Die 7000J kommen von der Zugfestigkeit des im Kugelfang verwendeten Stahls, der dann diese Geschoßenergie aufnehmen darf. das ist aber nur einer von vielen Faktoren (wenn auch ein wichtiger), der für die Zulassung des Standes herangezogen wird. Allein ein 7000J Kugelfang reicht nicht, falls Du das mit Deiner Frage meintest.

    Nicht ganz, die Standzulassung in J wird nach dem schwächsten Bauteil + Sicherheitszugabe erteilt.
    Unser Stand hat zB gar kein Stahl, wir haben einen Sandwall der wahrscheinlich auch eine Panzerfaust stoppen würde, allerdings ist bei uns das Dach der Schwachpunkt, so ist der Stand nur bis 4.000J zugelassen, wobei das für das "Normale" ja auch ausreichend ist.

  • Unser indoor LW Stand ist bis 15000 Joule zugelassen.
    Alles andere kann man eh nicht mehr tragen.
    Die Kaliberbeschränkung bis Kal. .50 würde da aber einen Riegel vorschieben.
    Erfahrungsgemäß zersägen die Schrotladungen die Stände.
    Man will eben nicht, dass man dort mit Schrot oder Slugs schießt.
    Technisch ist das eher kein Problem.

  • Boyer Bunker?

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  • Das klingt fein.
    Ich war ein paar Mal dort zum Einschiessen vom FT-LG.
    Was wird denn auf den zwei neuen Etagen passieren?
    Ich muss ja ehrlich sagen, ich weiß nicht, ob ich auf dem LW-Stand eine Waffe mit knapp 15kJ erleben möchte..

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  • Kommt wahrscheinlich auf den Stand und dessen Ordnung drauf an, auf unserem 25m Stand sind Slugs erlaubt und werden auch des öfteren geschossen.

    So kenne ich das bei uns auch. Bei uns sind Indoor auch Casull und IMI 50 AE zugelassen bei 25 Metern. Da gehen natürlich auch Slugs. Ausserdem alle Langwaffen mit Kurzen Kalibern. Schrot ist auf dem LW Stand normal immer aussen vor.

  • Das klingt fein.
    Ich war ein paar Mal dort zum Einschiessen vom FT-LG.
    Was wird denn auf den zwei neuen Etagen passieren?
    Ich muss ja ehrlich sagen, ich weiß nicht, ob ich auf dem LW-Stand eine Waffe mit knapp 15kJ erleben möchte..

    IPSC-KK, Lupistände, Lasertac, 50m Langwaffenstände, Seminarräume, vielleicht eine Kletterwand außen, Bisto-Treffpunkt,....
    Vieles ist möglich und die Möglichkeiten sind enorm.
    Vereinsleben auf 3000m²

  • Beim Suchen in den Schießstandrichtlinien ist mir ein Grund dafür aufgefallen, warum es mal so und mal so ist.
    Laut den Richtlinien sind für Langwaffengeschosse bis 7000J entweder Auffangsysteme mit "Prall- und Gleitflächen" und mit "Sand- oder Granulatfüllung" zulässig. Für FLG bis 4000Jsind aber die ersteren Auffangsysteme vorgeschrieben.
    Hat der Stand als einen Kugelfang mit Sandfüllung, ist die Nutzung mit FLG nicht erlaubt.
    Ich vermute, es liegt daran, dass die Abprallgefahr der dicken und langsamen Pillen auf dem Sandhügel zu groß ist.

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  • Das hört sich logisch an, den Abpraller kommen häufiger als gedacht vor. Darum wurde auf unserem Stand mit normalem Sandkugelfang auf einer Bahn eine Stahlkonstruktion für FLG aufgestellt und abgenommen.

    Bei der Gelegenheit, als zwei Spaßvögel Wasserflaschen auf den Erdboden gestellt haben, da man auf Youtube öfters sieht, wie schön diese zerplatzen, sind uns dann auf dem FT-Stand, 50 m weiter, die 500 gr. Bleibatzen um die Ohren geflogen.

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  • 2.8.5.6 Geschossfang für Bleischrot und FLG aus LW bis zu einer E0 von 4 000 J
    Geschossfangkästen zum Auffangen der FLG müssen den Bedingungen nach Nummer 2.8.5.5.1 entsprechen, ausgenommen solche nach Nummer 7.5.5.
    Bei Schießanlagen „Kipphase“ sind Geschossfänge über die gesamte Bahnbreite erforderlich. Ein Fangdach ist vorzuschreiben.

    Dort ist der Kugelfang nach Nummer 2.8.5.5.1 für FLG vorgeschrieben.
    Die Ausnahme 7.5.5 bezieht sich auf Stände für das Vogelschiessen.

    2.8.5.5.1 Geschossfangsysteme mit Prall- und Gleitflächen
    Bei Geschossfangkästen und Stahllamellen-Geschossfängen sind Stähle mit Dicken ≥ 15 mm und einer Zugfestigkeit ≥ 1 000 N/mm2 einzusetzen. Aufgrund der verschiedenartigen Geschosskonstruktionen unterschiedlicher Kaliber sind schräg angeordnete Stahlplatten zum Auffangen von Projektilen, insbesondere bei Geschossgeschwindigkeiten über 800 m/s, nur bedingt geeignet. Die Geschossfangsysteme müssen splitter- und bleistaubsicher sein und eine frontseitige Abdeckung mit Förderbändern, Gummimatten o. Ä. erhalten.
    2.8.5.5.2 Geschossfangsysteme mit Sand- und Granulatfüllung
    Biologische Bremssysteme sollen eine Dicke der Füllung in Höhe des Scheibenzentrums und in horizontaler Richtung (Schussrichtung) von ≥ 2,50 m besitzen. Bei mit Gleitblechen kombinierten Systemen kann die Dicke der Füllung reduziert werden.

    Sandfangvorrichtungen sind also nicht zulässig, da sie nicht den Vorgaben entsprechen.
    Ist die Anlage in P.burg eventuell eine kombinierte Variante?

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