Taschenmesser, Einhandmesser,... Ich blicke nicht durch.

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 15.598 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2021 um 05:50) ist von Nick_Nolte.

  • Laut einem anderem Forum über Messer hat es jetzt in zwei Instanzen ein Urteil gegeben, das ein Boeker + XS, ein nicht verriegelndes Slip Joint Taschenmesser , einhändig zu öffnen, unter Paragraph 42 fällt. Es wurde eigentlich extra konstruiert, damit es nicht unter Para. 42 fällt

    Laut Gesetz heisst es eigentlich deutlich, das nur wenn verriegelnd UND mit einer Hand zu öffnen ein Führverbot besteht.

    Die Gerichte haben argumentiert, das wenn man das Messer richtig in der Hand hält, es nicht zuklappen kann und daher als verriegelt betrachtet wird. Juristen haben vermutlich noch nie die technischen Begriffe "formschluessig" oder "kraftschluessig" gehört.

    Also kann man eigentlich nur noch raten, feststehende Messer unter 12 cm Klingenlaenge und ohne Eigenschaften einer Waffe (Dolch, Karambit, geschwärzte Klinge, Tanto) zu führen, will man nicht in juristische Fallstricke geraten.

  • Echt kompliziert...
    Habe jetzt ein Opinel No8 bestellt. Lässt sich sich (im Neuzustand) auf keinen Fall einhändig öffen.
    Evtl könnte es man mit einer Hand halten und mit den Zähnen packen und öffnen. :D

    Welche feststehen Messer unter 12cm darf man noch führen. Schwarze Klinge??? :S

    Darf ich meine "Einhandmesser" zu Hause nutzen? Sind teilweise Werbegeschenk von Kotte und Zeller, Engelbert Strauss..

  • Wenn Du ein klappbares Messer mit feststellbarer Klinge haben möchtest, welches aber zweihändig zu bedienen ist, dann sieh Dir einmal die OPINEL-Messer an.Früher war ein Springmesser auch das Taschenmesser meiner Wahl. Seit die unter das Führverbot gefallen sind, ist es das Opinel.


    Opinel No. 12 und optimieren, meinetwegen frittieren, ich tauche die in ein Teelicht.

    Die Dinger sind sauschnell auf und arretiert.

    Noch Tick besser geht frittieren, das geht auch ohne Demontage.

    Durchaus eine ernstzunehmende Waffe, sofern man sowas will.

    Zum Stechen weniger geeignet, aber hält man das Messer Griff hoch, Klinge unten am Arm entlang und wehrt damit Faustschläge ab, kostet es den Agressor einige Finger.

    Als Waffe halte ich das Opinel höchstens für eine Devensiv-Waffe, wenn man sonst nix dabeihat.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • ... Imbus-Multitool ....

    INbus: INnensechskantschraube Bauer Und Schaurte...

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bauer_%26_Schaurte_Karcher

    https://de.wikipedia.org/wiki/Innensechskant

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (28. Juni 2020 um 18:34)

  • Generell gilt:Führungsverbot für Einhandmesser
    Generell verboten ist das öffentliche Führen von feststellbaren Einhandmessern. Sobald der Klappmechanismus eines Taschenmessers einhändig bedient werden kann, gilt das Führungsverbot. In Ihrer Wohnung müssen Sie Einhandmesser sicher und für andere unzugänglich aufbewahren. Das heißt, das Messer muss in einem verschlossenen Schrank oder sonstigem Behälter gelagert werden. Es darf in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück nicht offen liegen gelassen werden. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück mit dem Messer, muss dieses in einem verschlossenen Behälter transportiert werden.

    Ich habe zwei Messer, ein Schweizer Taschenmesser und ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 8 cm. Das Einhandmesser habe ich schon seit ca. 20 Jahren, gebraucht habe ich dieses auf meinem Seglelboot aus Sicherheitsgründen >eine Hand für das Boot, eine für meine Sicherheit< nach verlassen des Seglers, lag das Einhandmesser immer verschlossen in einer festgeschraubten Geldkassette.

    Das Schweizer Messer ist dann zum Apfel schälen und ähnlichen Dingen gedacht.

    Warum sollte ich öffentlich ein feststehendes (Einhandmesser - Klinge <12 cm) mit mir führen, sehe ich keinen Sinn drin, ein Schweizer Messer deckt meinen Freizeitbedarf im öffentlichen Raum da völlig ab.

    Ist das Taschenmesser kein Einhandmesser(lässt sich die Klinge also nur mit beiden Händen ausklappen) und ist die Klinge kürzer als 12 cm, darf es problemlos öffentlich mitgeführt werden und 11 cm sind schon verdammt lang.

    LG Matze


    In diesem Sinne: immer ein Schuss ins Schwarze

    Matze ;)



  • In Ihrer Wohnung müssen Sie Einhandmesser sicher und für andere unzugänglich aufbewahren. Das heißt, das Messer muss in einem verschlossenen Schrank oder sonstigem Behälter gelagert werden. Es darf in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück nicht offen liegen gelassen werden.

    Diese Pauschale Aussage halte ich für ein Gerücht.

  • Diese Pauschale Aussage halte ich für ein Gerücht.

    Ich weiß jetzt nicht, was daran ein pauschales Gerücht sein soll, kannst du das >pauschale Gerücht< auch begründen?

    Zitat:
    Das Führungsverbot nach dem Waffengesetz greift, sofern der Klappmechanismus einhändigt bedient und festgestellt werden kann.Außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks, müssen die Messer in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Handelt es sich um ein Einhandmesser, muss dieses in der Wohnung für andere unzugänglich und sicher gelagert werden (in einem Behältnis oder verschlossenen Schrank) und darf nicht offen herumliegen.
    Ausnahmen werden nur gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse zum öffentlichen Führen vorliegt. Das kann zum Beispiel für eine Berufsausübung, eine Sportveranstaltung oder die Brauchtumspflege der Fall sein.

    >Eine Genehmigung kann bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden<.

    Wenn man sich erklären kann, weshalb und wieso, sollte man das machen, wenn nicht, besser die Finger von solchen Dingern lassen, dass ist meine Meinung dazu.


    In diesem Sinne: immer ein Schuss ins Schwarze

    Matze ;)

  • Überleg dir mal in deiner Wohnung wo du überall Messer hast.

    Ist bei Dir der Besteckkasten abschließbar? Wie sieht es mit der Spülmaschine aus?
    Lagerst Du dein Brotmesser oder andere feststehende Messer jenseits von 12cm verschlossen?
    Lässt du niemanden unter 18 Jahren der Hände besitzt in deine Wohnung?
    Was ist mit langen Schraubendrehern?

    Du merkst selber was das für ein Schmarn ist.

    Was Du in deiner Wohnung wie aufbewahrst ist deine Sache, bei Schusswaffen jeder Art ist das was anderes, da gibts klare Gesetze.

    Bei allem anderen ists Schnurz.

  • Um es klar zu stellen: Leider ist das was Matze55 geschrieben hat zu weiten Teilen falsch bzw reine Fantasie.
    Normale Messer, das gilt auch für Einhandmesser, sind rechtlich keine Waffen sondern maximal gefährliche Gegenstände, wie Kettensaegen oder Schraubenzieher auch. Daher brauchen Sie auch nicht verschlossen aufbewahrt werden und unterliegen nicht der Altersgrenze von 18 Jahren.
    Als Waffe wird das BKA ein Messer dann einstufen, wenn es bestimmte Merkmale aufweist wie zweischneidige Klinge, Klingenformen wie Tanto, Karambit etc. Auch beidseitige Parierstangen, geschwärzte Klingen und selbst die Werbung des Herstellers mit Waffeneigenschaften kann zu dieser Einstufung fuehren.
    Legale Springmesser sind übrigens grundsätzlich als Waffe eingestuft.
    Bei Waffen gelten dann in der Tat die gesetzlichen Vorgaben was Aufbewahrung und Transport angehen.

    Zu dem Punkt "feststehende Messer unter 12 cm" - schwingt da ein wenig "...brauch ich nicht also verbieten..." mit?
    Ein Autor, ich glaube es war Jerry Ahern, hat mal beschrieben, wie er sich aus einem feststeckendem Aufzug in einem brennendem Gebäude retten konnte, weil er ein solches Messer dabei hatte. (Er hat die Tür aufgehebelt)
    Zudem ist ein solcher Messertyp derzeit einer der wenigen, die man führen kann ohne sich in eine rechtliche Grauzone zu begeben. Siehe meinen Post weiter oben.

    "Eine Genehmigung kann bei der zuständigen Waffenbehoerde beantragt werden."

    Wenn man seine Waffenbehoerde mal wieder zum Lachen bringen moechte, empfehle ich dort, wie von Matze55 geraten, einen Antrag zum Führen eines nach Paragraph 42 unter Fuehrverbot stehenden Messers einzureichen.

    Man wird bestenfalls eine Antwort bekommen das die Behoerde dafür nicht zuständig ist und es keine gesetzliche Grundlage für eine solche Genehmigung durch diese Behörde gibt. Für die beschriebene Aufgabe sei auch ein nicht unter dieses Verbot fallende Messer hinreichend geeignet- die fachgerechte Handhabung eines Segelbootes (zum Beispiel) sei auch mit einem feststehenden Messer unter 12 cm oder einen zweihändig bedienbarem Taschenmesser moeglich.

    Falls Matze55 oder sonst jemand eine solche Genehmigung besitzen sollte, würde ich gerne mal einen Scan sehen aus der auch die ausstellende Behoerde ersichtlich ist.

  • Generell gilt:Führungsverbot für Einhandmesser


    Ist das Taschenmesser kein Einhandmesser(lässt sich die Klinge also nur mit beiden Händen ausklappen) und ist die Klinge kürzer als 12 cm, darf es problemlos öffentlich mitgeführt werden und 11 cm sind schon verdammt lang.

    LG Matze

    Ziemliches Wirrwarr und ist doch eigentlich ziemlich Simpel.
    Alles was Feststehend ist und kein Kampfmesser also quasi nur einseitig Geschliffen darf bis 12 cm geführt werden.
    Alles was mit einer Hand geöffnet wird und verriegelt ist verboten.
    Und alles was mit 2 Händen geöffnet wird und verriegelt oder mit einer Hand geöffnet wird ohne Verriegelung ist ohne Längenbegrenzung erlaubt.

    Ausnahmen bestätigen BKA Feststellungsbescheide bzw. verbotene Gegenstände wie zb. Faustmesser.

  • Auch nicht korrekt.
    Klingen bis 4 cm sind erlaubt in den neuen Waffenverbotszonen bzw. als Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis gilt auch wieder Paragraph 42.a

    • Bin zwar weder Polizeibekannt noch jemals auf Waffen kontrolliert worden bis auf Konzerte aber auch die "Rennleitung" ist an Gesetze gebunden. Notfalls erkläre ich denen per § das Gesetz oder hole mein Messer falls ich eins führte am nächsten Tag ohne Konsequenzen ab.


    Aber was soll das nun bedeuten? Das das neue WaffG nicht für die Polizei gilt oder?
    Denke Spekulationen auf eventuelles Verhalten von Polizisten bringt wenig bei der Frage was Strafbar und was Erlaubt ist.... :rolleyes:

  • Mit 10 Jahren hatte ich ein Fahrtenmesser.

    Mit 14 bekam ich ein Luftgewehr.

    Mit 18 hatte ich 3 Jahre lang mit Kalaschnikow und Makarow zu tun.

    Ist nie was passiert, weil ich weiß wie man mit Waffen umgeht.

    Jetzt habe ich einen kleinen Waffenschein. Mir wurde Zuverlässigkeit bescheinigt.

    Und jetzt darf ich kein Einhandmesser, was für mich Werkzeug und keine Waffe ist, tragen ?

    Halten die da oben uns für total verblödet ?

  • Offensichtlich lassen sich "von oben" bürgerliche Freiheiten aller Art, nicht nur im Waffenbereich, immer weiter einschraenken, ohne das es zu Reaktionen kommt.

    Bis Anfang der 2000er Jahre dürften SSW und Messer aller Arten, selbst Blankwaffen und Schlagwaffen, problemlos geführt werden. Ausser auf öffentlichen Veranstaltungen oder auf dem Weg dahin. Es genügte über 18 zu sein und den Ausweis dabei zu haben.
    In jener Zeit hatte ich oft ein Fairbairn Sykes dabei, oder ein Gerber Mark 1,
    nicht weil ich es brauchte, sondern weil ich es durfte.
    Die Messer habe ich noch, allerdings sind wir schon lange nicht mehr zusammen ausgegangen :)

    Seid jener Zeit gab es gesetzliche Verbote des Messerfuehrens.
    Allerdings sind in der heutigen Zeit sicherlich mehr Menschen durch kriminelle Messerstecher zu Schaden gekommen als in Zeiten liberaler Gesetzgebung. Wo die wahren Ursachen liegen ist für jeden zu sehen, der die sehen will. Ich erspare mir die zu beschreiben.