Taschenmesser, Einhandmesser,... Ich blicke nicht durch.

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 15.566 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2021 um 05:50) ist von Nick_Nolte.

  • Hallo.

    Ich bin auf der Suche nach einem einfachen Taschenmesser und habe mir ein paar hiervon bestellt.

    https://www.amazon.de/dp/B084BYWY7J/…i_5l67EbX7NJFEZ

    Die Klinge hat keine Knopf zum einhändigen öffnen, lässt sich aber mit Schwung aufwerfen und arretiert.

    Darf ich das in der Fahrradtasche, Handschuhfach mitnehmen, oder verboten.
    Spielt evtl die Klingenlänge bei Einhandmessern noch eine Rolle?
    Soll Werkzeug sein und wird nie "am Mann" getragen.

    Mist :cursing: könnte ein Admin bitte die Überschriften abändern. Peinlich, peinlich. Schnell versendet ohne Korrektur zu lesen. :whistling:

  • §42a WaffG sind alle Einhandmesser verboten. Klingenlänge aller anderen Art bis 12cm erlaubt.
    wieso willst Du so ein "Schrottmesser"? Keine Angaben über die Art des Stahls? Nimm doch wenigstens 20 € in die Hand und hast halbwegs was für die "Ewigkeit".
    Bekommst ordentlichen 440erC Stahl oder besser.

    "ich habe noch niemals versagt, ich habe nur tausende Möglichkeiten gefunden wie es nicht funktioniert"

  • Bei Klappmessern grundsätzlich keine Längenbeschränkung, bei feststehenden Messern 12 cm, was das zulässige Führen in der Öffentlichkeit angeht.

    Messer, die einhändig zu öffnen sind und in geöffnetem Zustand die Klinge arretieren, dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Darunter fallen auch Klappmesser, bei denen sich die Klinge mit Schwung öffnen lässt - im Zweifelsfall wird so ein Messer von der Polizei beschlagnahmt, wenn man es in der Öffentlichkeit mit sich führt.

    Führen = das Beisichtragen des Messers dergestalt, dass man ohne weitere Umstände direkt darauf zugreifen kann. Typisches Beispiel: Tragen eines Messers in der Hosentasche oder in einem Messerholster.

    Davon abzugrenzen das Transportieren. Faustregel: wenn mindestens drei Zwischenschritte nötig sind, um an das Messer zu gelangen, liegt kein Führen, sondern ein Transportieren vor. Typisches Beispiel: Messer wird in seiner Originalverpackung in einem verschlossenen Rucksack geführt, den man auf dem Rücken trägt.

    Hope that helps

  • Das ist immer so eine Sache:

    Generell gilt führbar ist was nicht verboten oder entsprechend ausgeschlossen ist ;)

    verboten sind:

    Frontspringer, Fallmesser, Faustmesser und Butterfly Messer (sowie Springmesser die seitlich aufgehen und eine Klingenlänge über 8,4cm haben)


    ausgeschlossen sind:

    feststehende Messer mit Klingenlänge über 12cm.
    Messer die einhändig, umgehend zu öffnen sind und arretieren.

    Wenn dein Messer keine Öffnungshilfe hat und du es trotzdem aufwerfen kannst, dann solltest du lieber ein anderes nehmen, weil wenn du einen Polizisten erwischst, der halbwegs denken kann, dann kann er das auch aufwerfen :)

    Wenn dir die einhändige Öffnung wichtig ist, dann kannst du es in der Radtasche haben, weil beim Radfahren ein Messer als Werkzeug sinnvoll sein könnte und das ein legaler Grund ist. Im Handschuhfach verschlossen auch kein Problem. Aber zugriffsbereit, wohl Auslegungssache - deshalb eher nein.

  • @Peterle57 Richtig, kann man nicht viel falsch machen.

    @Korinta bitte zitierten Gesetzestext lesen....

    Ich baue seit X-Jahren Messer, bin hier raus! nix für ungut..

    "ich habe noch niemals versagt, ich habe nur tausende Möglichkeiten gefunden wie es nicht funktioniert"

  • 12cm feststehend sind iO, aber 5cm die mit einer Hand zu öffnen sind und zum Schluss ebenfalls fest stehen, sind es nicht.
    Muss man das verstehen? :S

    Ich glaube, ich kaufe ein gutes "altes" Taschenmesser. Wobei eine arretierende Klinge schon hilfreich ist. Danke für den Tipp mit Lidl.

  • Das ganze Gesetz ist nur zum Schutz der Beamten bei Festnahmen entstanden.

    da man den Beamten nicht zumuten kann, dass sie beiden Arme fixieren oder im Blick haben können, kann mit einem verstecktem einhändig zu öffnenden Messer mehr Schaden verursacht werden (deshalb sind ja auch versteckte Waffen verboten worden)

    Ein Fixed ist wohl nicht so einfach zu verstecken... laut Gesetzmachern.

  • mit dem Satz " ich bin raus" war überhaupt nicht bös oder negativ gemeint!

    Es ist nur eine "Endlosschleife" mit Waffenverbotszonen bis zu 42a Konformität; von Werkzeug bis Brauchtumspflege über Ausübung eines Hobby`s (Bushcraft, Angeln.. usw).

    Fakt ist Einhandmesser NEIN, gibt grundsätzlich Ärger...

    "ich habe noch niemals versagt, ich habe nur tausende Möglichkeiten gefunden wie es nicht funktioniert"

  • Im Angelkoffer, im Werkzeugbeutel beim Radeln, im Werkzeugkoffer...

    Man muss es eben bewusst als Werkzeug sehen und dann auch so definieren, dann definiert auch der Beamte das so, aber keiner trägt beim Radfahren sein Imbus-Multitool in der Hosentasche.

  • Im Angelkoffer, im Werkzeugbeutel beim Radeln, im Werkzeugkoffer...

    Man muss es eben bewusst als Werkzeug sehen und dann auch so definieren, dann definiert auch der Beamte das so, aber keiner trägt beim Radfahren sein Imbus-Multitool in der Hosentasche.

    wenn das Behältnis nicht "verschlossen" sondern nur "geschlossen" ist, kanns halt trotzdem Ärger geben, je nach Laune des Polizisten...

  • .

    @Korinta bitte zitierten Gesetzestext lesen....
    .

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten
    1.
    Anscheinswaffen,
    2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen


    Es ist verboten .... zu führen. Aber ja du bist hier raus.
    Wenn du den Unterschied zwischen führen und besitzen nicht kennst, dann mach doch einfach mal ne Waffensachkunde. Wenn du die schon hasst. Naja, dann ...

  • Das bedeutet für mich, bevor ich mir die Finger klemme, weil ein Taschenmesser zuklappt, kaufe ich ein "kurzes" feststehendes und bin gesetzlich fein raus?

  • Mach dir nicht so viele Gedanken, kontrolliert wird eh so gut wie gar nicht. Falls doch ist das Messer weg, das kannst du positiv sehen, und du kannst dir was Gutes kaufen.

  • Das bedeutet für mich, bevor ich mir die Finger klemme, weil ein Taschenmesser zuklappt, kaufe ich ein "kurzes" feststehendes und bin gesetzlich fein raus?

    Wenn Du ein klappbares Messer mit feststellbarer Klinge haben möchtest, welches aber zweihändig zu bedienen ist, dann sieh Dir einmal die OPINEL-Messer an.
    Früher war ein Springmesser auch das Taschenmesser meiner Wahl. Seit die unter das Führverbot gefallen sind, ist es das Opinel.