WaffG. - Transport von Freien Waffen bzw. Schreckschuss

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 2.049 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. November 2003 um 12:25) ist von Dodger00.

  • Moin,

    ich hab zwar ein "Grundwissen" vom aktuellen WaffG. was Freie Waffen angeht, aber über den Transport hab ich mir noch keine richtigen Gedanken gemacht.

    Also, wenn ich das richtig verstanden habe, "transportiert" man eine (z.B.) eine Schreckschusswaffe solange sie nicht geladen ist?!

    d.H. Ich kann die Pistole ins Handschuhfach legen und das geladene Magazin in die Hosentasche/Türfach stecken?
    Bzw. Pistole in der rechten Tasche, Magazin in der linken Tasche?!
    Ein Waffe zu "führen" bedeutet meiner Meinung nach sie "Betriebsbereit" mit sich zu tragen, das wäre hier ja nicht der Fall.

    So hab ich das mal von nem Händler erzählt bekommen.

    Was haltet ihr davon?

    Einmal editiert, zuletzt von Dodger00 (4. November 2003 um 09:16)

  • Nein, das stimmt so nicht.

    Wenn die Waffe in wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen ist (auch ungeladen zum "Drohen"), dann fällt das schon unter "Führen". Wenn du sie im Handschuhfach oder in der Jackentasche hast, wird das immer "Führen" sein und kein Transportieren. Transportieren kann man auch immer nur auf dem (einigermaßen) direkten Weg von A nach B.

    Es gab dazu mal längere Diskussionen in WO und auch längere Artikel im Visier. Fazit war immer, daß man mit allen Versuchen, eine Waffe "als Transport getarnt" zu führen, sehr vorsichtg sein sollte, das klappt nämlich eigentlich nie. Die Polizei ist in dieser Hinsicht in den vergangenen Jahren immer strenger geworden, inzwischen darf man eine Waffe zum Beispiel nicht mehr in einer leicht zu öffnenden Tasche auf dem Rücksitz transportieren - man könnte ja nach hinten greifen. Die Tasche muß in den Kofferraum.

    Gruß,
    Marcus

  • Also am besten die Waffe in ein Futteral oder das original Köfferchen und ab in'n Kofferraum, oder am besten noch in ein gesondertes Fach dort. (Bei mir ist "unterm" Boden noch ein Staufach)
    Das ganze natürlich getrennt von Munition.

    Ach ja, wegen KWS, kann man da zu irgendeinem Ordnungsamt gehen oder muss man da zu dem in seinem Wohnort... Eigentlich Schwachsinn, nich jede Gemeinde hat nen Ordnungsamt... (oder doch?!)

    Einmal editiert, zuletzt von Dodger00 (4. November 2003 um 09:40)

  • Du mußt, soweit ich weiß, schon in Deinem Wohnort zu zuständigen Behörde hingehen. Ich würde einfach mal vorher bei der Gemeinde anrufen und fragen, wo Du die für Dich zuständige Waffenbehörde findest.

    Marcus

  • Wie sieht es eigentlich mit Transportieren im Zug aus. Wenn ich mal auf Heimaturlaub bei Muttern fahre habe ich öfter mal meine Anics in der abgeschlossenen Reisetasche dabeigehabt. Meistens lasse ich co2-kapseln und Diabolos dann da, weil auch in meinem alten Zimmer noch welche rumliegen. Aber ein oder zwei mal hatte ich beides auch schon in einer Seitentasche der Reisetasche dabei. Nun werde ich auf einer innerdeutschen Zugfahrt wohl eher selten in eine Kontrolle kommen, aber man weiß ja nie. Hat da einer ne Ahnung/ Erfahrung?

    Gruß, Chrisse

    Gutmensch aus Überzeugung!