Moin,
ich hab zwar ein "Grundwissen" vom aktuellen WaffG. was Freie Waffen angeht, aber über den Transport hab ich mir noch keine richtigen Gedanken gemacht.
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, "transportiert" man eine (z.B.) eine Schreckschusswaffe solange sie nicht geladen ist?!
d.H. Ich kann die Pistole ins Handschuhfach legen und das geladene Magazin in die Hosentasche/Türfach stecken?
Bzw. Pistole in der rechten Tasche, Magazin in der linken Tasche?!
Ein Waffe zu "führen" bedeutet meiner Meinung nach sie "Betriebsbereit" mit sich zu tragen, das wäre hier ja nicht der Fall.
So hab ich das mal von nem Händler erzählt bekommen.
Was haltet ihr davon?