Meine erste Armbrust ohne Wurfarme

Es gibt 107 Antworten in diesem Thema, welches 17.689 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Mai 2023 um 16:03) ist von bolzenschuss.

  • Pneumatik hat der russische Experimentalbogenbauer verwendet, weil Pneumatik eben sehr schnell arbeitet. Hydraulik wird dort verwendet wo es auf sehr hohe Kräfte ankommt aber nicht auf Geschwindigkeit...
    Den Bogen mit Hydraulikikkolben möcht ich sehen... Der Schuss würde in Zeitlupe ablaufen

  • So das Material ist bestellt, meine Zylinder waren etwas zu heftig deswegen habe ich auch neue bestellt :
    https://www.amazon.de/Heschen-Druckl…s%2C155&sr=8-28
    Ist gutes Mittelmaaß :D

    Nur so ein Gedanke : Ich gehe jetzt auf Druck, das heißt die Luft im Zylinder wird komprimiert und dehnt sich beim Schussvorgang aus!
    Aber was ist wenn ich auf Zug gehe: Luft aus dem Zylinder ziehe und dan quasi gegen das Vakuum ziehe?
    Bei beiden Systemen ist keine Pressluft oder CO2 nötig! Das Vakuum hat viel Kraft 8o:D
    https://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburger_Halbkugeln


    Na das währe doch mal was, nicht so pansig wie der Steambow ^^^^^^^^^^^^

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Die Kraft wird nach wie vor über Muskelkraft eingebracht wie bei einer Klassischen Armbrust!

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  • Stimmt, aber wo steht dass "Muskelkraft" vs. "andere Energiequellen" der Unterschied zwischen Armbrüsten und Pfeilabschussgeräten ist?

    Das BKA könnte auch der Meinung sein, dass eine Armbrust ausladende Wurfarme hat, ein Pfeilabschussgerät aber nicht. Es ist ja gerade die Sperrigkeit, die eine klassische Armbrust so ungeeignet für Straftaten erscheinen lässt.

    Bis entsprechende Feststellungsbescheide vorliegen bzw. eine neue AWaffV oder Richtlinie genaueres sagt wird man wohl ab dem 1.9.2020 nur auf der sicheren Seite sein, wenn es sich um eine vollkommen klassische AB handelt. Aber wenn Du die Waffe vor dem 1.9.20 fertigstellst hast Du ja noch ein ganzes Jahr Zeit und kannst in Ruhe abwarten, wegen der Übergangsregel.

  • Hm. . .hast du dir den Trööt mal angesehen mit den Beispielen? Ausladende Wurfarme hat sie auf alle Fälle, sonst würde der Bogen des Russen ja nicht funzen :

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    Ein Bekannter aus dem Schützenverein ist zufällig beim BKA, er meinte schon vor längerem, das es da wohl eher um die Schussabgabegeschwindigkeit geht!

    Da müßte man Sperrig mal genau definieren, ist eine kleine Pistolenarmbrust Sperrig? Für mich eher nicht, die bekomm ich problemloß unter die Jacke!
    Das geht mit meiner Federpfeilschleuder mit 156cm wohl eher nicht :S
    Was währe dan mit den ganzen modernen Tennpoint AB's die sind stellenweise extrem kompakt und schlank!?

    Alles andere als Pressluft-Pfeilgewehre zu rglementieren halte ich für unsinnig, da jeder eine AB, Baliste oder Seilschleuder Zuhause zusammendröseln kann!

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  • Wir wissen einfach (noch) nicht, wie man die Unterschiede zwischen WBK-pflichtigen Pfeilabschussgeräten und erlaubnisfreien Armbrüsten definieren wird. Aber eine solche Definition wird es geben müssen, und zwar recht bald. Die Range ist da recht groß.

    Extremfall: Alles, was einen Pfeil beschleunigt, ist ein Pfeilabschussgerät.

    Minimalfall: Nur Pfeilwaffen, die per Luftdruck arbeiten und nicht nur durch Körperkraft gespannt werden, sind WBK-pflichtig.

    Die "Grenzfälle", so wie die "Steambow", den "Lancehead F1" etc., sind momentan fragwürdig. Wir werden sehen.

    Schusswaffen aller Art können leicht selbst gebaut werden, da machen Pressluft-Pfeilgewehre keine Ausnahme. Das hat aber den Gesetzgeber noch nie davon abgehalten Verbote zu erlassen.

  • @JMBFan
    „Extremfall: Alles, was einen Pfeil beschleunigt, ist ein Pfeilabschussgerät.“

    Nope ;)
    Denn AB‘s sind ausdrücklich vom neuen Gesetz ausgenommen worden !

    Also diesbzgl. sollte sich keiner unnötig „Sorgen machen“ müssen ...

    Alles andere, was Du geschrieben hast, stimmt natürlich (leider) dennoch.

  • Natürlich sind Armbrüste weiterhin von der WBK-Pflicht ausgenommen, aber was genau IST eine Armbrust - und was ist ein Pfeilabschussgerät? Das Gesetz definiert beide Waffentypen exakt gleich. Das steht nirgendwo "Armbrust = Mukelkraft, Pfeilabschussgerät = andere Energiequelle".

    Nimmt man das Gesetz wörtlich, dann sind lediglich solche Waffen WBK-frei, die KEINEN Lauf aufweisen und KEINE Pfeile beschleunigen. Kugelschnäpper zum Beispiel.

    So wird es hoffentlich nicht kommen. Schauen wir mal.

  • Ich will da wirklich nicht „klugscheissen“, aber
    in diesem Fall sieht es doch einigermaßen gut aus ... schau bitte einfach mal selber:

    Schusswaffen
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Arten von Schusswaffen
    Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird.

    Im Sinne dieses Gesetzes
    schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt,

  • Naja, diese Airbow-Pfeilabschussgeräte haben ja auch keinen Lauf und fallen jetzt trotzdem unter die WBK-Pflicht.
    Man müsste sich noch mal die genaue Definition ansehen und checken das die Konstruktion von @Jan von Katzenbach nicht die gleichen Merkmale erfüllt.

    p.s.: Finde das Teil aber echt cool und bin sehr beeindruckt von der Umsetzung!! :thumbup:

    Gruß
    Dom:)


    Hier steht nix... :whistling:

  • Bei den Pfeilabschussgeräten fehlt der Punkt, das Muskelkraft eingebracht wird.
    Das ist wohl die hauptsächliche Unterscheidung.

  • Wenn die Federn wie klassische Wurfarme zählen, ist alles gut. Es gibt ja auch extrem kompakte Armbrüste...

    Gruß
    Dom:)


    Hier steht nix... :whistling:

  • Federn sollten dazuzählen. Sonst würde gogun die neuen Lancaster nicht verkaufen können, die arbeiten ja mit Federn.

    gogun würde ich nicht unbedingt als Referenz hernehmen. Die sind in erster Linie Händler und wollen Geld verdienen. Und ganz ehrlich, deren "tolle" Videos waren mit Sicherheit auch ziemlich hilfreich bei der Verschärfung des Waffengesetzes... :whistling:

    Gruß
    Dom:)


    Hier steht nix... :whistling:

  • Das ist natürlich richtig und sehe ich auch so, aber man kann über JS sagen was man will, er hat die gesetzlichen Grenzen zwar ausgelotet aber nicht überschritten.

  • Das mag sein aber die Art und Weise macht halt den Unterschied!
    Und sie pumpen immer noch die Teile als "LAST CHANCE SPECIAL" in den deutschen Mark. Kann für ahnungslose Käufer auch nach hinten losgehen. Aber Hauptsache der Rubel rollt!

    p.s.: Aber das sollte es jetzt hier an dieser Stelle auch sein, wir wollen ja nicht @Jan von Katzenbach Beitrag zulabern ;)

    Gruß
    Dom:)


    Hier steht nix... :whistling: