Nicht ganz richtig. Nicht nur die Feder ist relevant., Auch Engstellen oder Kolbengewicht oder Federführungshülsen oder Unterlegscheiben, Transferports, .......
Einfach gesagt. Hat man am LG rumgefummelt (bei den v0 relevanten Teilen), ist man dafür verantwortlich.
Das ist richtig und klar. Wenn du an einer F-Waffe noch anderweitig herumschraubst, kannst du ggf. verurteilt werden.
Aber andere Bearbeitung mal aussen vor gelassen, kannst du nicht für den Tatbestand "Besitz einer Exportfeder" verurteilt werden. Der reine Besitz ist legal.
Erst das verbauen der Feder und daraus resultierende Leistung über den Grenzen für eine freie Waffe machen eine Straftat daraus.