T4E/RAM zur Verteidigung (war: Bitte nicht lachen....)

Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 14.987 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Juni 2020 um 19:33) ist von Knickerboy.

  • Ändert nichts an dem Fakt, daß andere Leute gefälligst die unegalen Griffel von dem Zeug zu lassen haben, das in dem Einkaufswagen liegt, den ich vor mir herbugsiere. Das liegt da nämlich nicht ohne Grund drin.

    Richtig, allerdings haben du und ich einen nicht zu unterschätzenden Vorteil. Ist ab und zu nicht verkehrt hoch und breit zu sein.

  • Hallo
    Also das mit dem Klopapier war natürlich nur eine Metapher. Es gibt schon ernstere Gründe etwas zu verteidigen. Allerdings hatte ich nicht gewusst, das man für RAM's nicht mal den kleinen Waffenschein nutzen kann, obwohl dieser ja auch für Reizgaswaffen eigentlich gilt und man mit der RAM eben ja auch Reizgas (Pfeffer) verschiessen kann. Möglicherweise besteht hier ja eine rechtliche Gesetzeslücke die diese RAM's als Reizgaswaffe gar nicht erfasst. Keine Ahnung.... ich werde mich mal informieren.
    Naja... danke jedenfalls für alle Antworten. Dann werden wir diese Waffe eben nur zuhause halten. Zurück schicken werden wir sie nicht.

    nette Grüße
    Kalle

    Mein Lieblingszitat: ineinander passen alle..... zueinander nur wenige
    Dann: wer Lust hat, kann meine Homepage besuchen: http://www.kaheti.de

  • Moin,

    Der KWS berechtigt PTB Waffen zu führen und keine F Waffen.

    MfG

    Luftdruck: CP99, Perfecta 47, Zoraki HP-01, SSW: Röhm RG3, Airsoft: KWC SP2022 Federdruck, P99 AEG, 2X Umarex MP7 AEG, Umarex G36C, Franchi SAS 12 Federdruck, Armbrust: Umarex CF 118

  • Der sog. Kleine Waffenschein berechtigt zum zugriffsbereiten/schussbereiten führen von Abwehrgeräten und Schreckschuss/Signal-Waffen mit PTB im Kreis. Und damit ist nicht der Landkreis gemeint, sondern eine Stempelung die am Gerät angebracht sein muss.

    Dazu muss man rund 10-15 Minuten mit Tante google verbringen um das alles heraus zu finden. Geht doch bitte nicht so unbedarft an den Waffenbesitz heran! :)

    Als nächstes sollte man beim Thema Waffen zur Selbstverteidigung zumindest grob umfasst informiert sein darüber, was Notwehr ist und wie die Grenzen sind.

  • Sind denn diese Pfefferkugeln für RAMs/T4Es überhaupt zu irgendwas nutze? Gibt's da irgendwo Tests? Ich kenne die nicht aus eigener Anschauung.

    Ich kenne nur die RAM-Farbkugeln, und die platzen eher ungern, wenn man sie auf etwas Weiches schießt, aber dafür manchmal in der Pistole selbst ...

    Hier ist ein ausführlicher Artikel zum Thema SV mit solchen Waffen, allerdings habe ich aus dem Text nicht den Eindruck, dass er bei den Pfefferkugeln aus Erfahrung spricht:

    https://www.defport.com/ram-real-action-marker/

    EDIT: ah, ok, in dem Video testet er sie.

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    Allerdings schießt er da halt auch auf Holz, und die Wolke sieht nach 6 Schuss wirklich sehr klein aus.

    4 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (31. März 2020 um 15:22)

  • Ist das selbe mit den Pfeffer.
    Im Ausland bei 16 Joule evtl. nutzbar aber nicht bei 4 Joule.

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  • Gesetzeslücke die diese RAM's als Reizgaswaffe gar nicht erfasst.

    Zum ersten Pfeffer ist kein Reizgas.
    So fängt das schonmal an.
    Dann ist der Einsatz von Pfeffer gegen Menschen schonmal direkt verboten.
    Deswegen steht auf Pfefferspray Dosen auch drauf "nur zur Tierabwehr".
    Somit erklärt sich auch von selbst das das auch für JPX, Pepperballs und auch Pfefferkartuschen für SRS Waffen gilt.

    Dann wie schon erwähnt gilt der "kleine Waffenschein nur zum führen von SRS Waffen mit PTB im Kreis.

    Die T4E ist aber eine Waffe die mit kalten Gasen ein projektil mit unter 7,5J verschiest und damit mit F im Fünfeck gekennzeichnet.

    Hier zur zum Vergleich beide Zeichen. :F::ptb:

    Kurzum nix gesetzeslücke sondern klipp und klar nicht gewollt.

  • Wobei man in Notwehr alle Mittel einsetzen darf. Auch SSW, Jpx Jet-Protector, Pfefferspray, Knüppel etc.

    Natürlich muß man sich danach gefallen lassen dass gegen einen ermittelt wird. Das ist allerdings auch gut so. So gehts auch Polizisten die auf jemanden schießen. Es muss halt verhältnismäßig sein. Ein aufgesetzter Schuss mit der SSW an die Schläfe wenn einer sagt du bist dämlich, zählt nicht dazu :whistling:

  • Genau, führen darf man so eine T4E-Waffe nicht. Zum Pfeffer "zur Tierabwehr" gilt: Notwehr bedeutet ja gerade, dass man etwas macht, was ohne Notwehr nicht erlaubt ist, um einen Angriff abzuwehren, dazu gehört dann auch der Pfeffereinsatz. Ich finde dieses Argument "nur zur Tierabwehr" auch nicht mehr sehr überzeugend, seitdem die Polizei selbst bei jeder Gelegenheit gern Pfeffer einsetzt.

    Also könnte man ja auf die Idee kommen, dass so eine RAM zur Verteidigung zuhause taugt. Aber nach meiner Erfahrung mit den Farbkugeln und nachdem ich das Video gesehen habe, würde ich persönlich sagen: nein, und erst recht nicht mit den 4 Joule, die wir hier haben. Die Auftreffenergie erzeugt letztlich die Größe der Wolke, das heißt, bei einem weichen Aufprall platzt die Kugel, wenn überhaupt, mit noch weniger Energie, und der Pfeffer verteilt sich kaum. Vorausgesetzt, meine CO2-Kapsel ist überhaupt noch funktionstüchtig.

    Lieber einen Jet Protector oder ein Strahlspray.

  • Bei beiden Videos sehe ich ein mögliches Resultat:
    Einbrecher ist beschossen worden und stinksauer. Dann bekommt man richtig auf die Glocke, wird abgestochen oder erschossen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (31. März 2020 um 17:11)

  • Aber nach meiner Erfahrung mit den Farbkugeln und nachdem ich das Video gesehen habe, würde ich persönlich sagen:

    Die Pfefferkugeln platzen regelmäßig bei relativ festen Untergründen, dazu reichen Jacken und Mäntel.
    Bei YT gibt es viele Videos dazu, meine persönlichen Ergebnisse bei Fremdbeschuss: bei .43 Kaliber ist das eingeschränkt, hängt aber von der Masse der Kugeln ab. Bei .68 ist das schon richtig anders.
    Man schnüffelt ganz anders. ;)

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Passt zu Thema.

    Da versucht jemand mit der Angst der Mitmenschen einen Reibach zu machen.

    Man kann es ja mal versuchen.....

    Direktlink entfernt, da 1. Forenregeln das so wollen und 2. ist das eh nur illegaler Kram, zudem völlig überteuert und auch nutzlos.

    Flammpanzer

    Einmal editiert, zuletzt von Flammpanzer (1. April 2020 um 19:40)

  • Aber auch wenn Pfeffer als Notwehr eingesetzt werden kann, bleibt dann doch immer noch das (vorsätzliche?) Führen einer Schusswaffe ohne Berechtigung, oder irre ich?

    Mit einem handlichen Spray kommt man wohl geschmeidiger davon, zumal auch deutlich sicherer in der Handhabe, als auch in der Führung.

    Lieben Gruß aus Essen,
    Jan :^)

  • Die Pfefferkugeln platzen regelmäßig bei relativ festen Untergründen, dazu reichen Jacken und Mäntel.Bei YT gibt es viele Videos dazu, meine persönlichen Ergebnisse bei Fremdbeschuss: bei .43 Kaliber ist das eingeschränkt, hängt aber von der Masse der Kugeln ab. Bei .68 ist das schon richtig anders.
    Man schnüffelt ganz anders. ;)

    Habs nicht ausprobiert aber in dem Video hat der sich ja mit Pfeffer in cal 68 beschießen lassen ohne das es ihn irgendwie Eingeschränkt hat.
    Wenn überhaupt würde ich nen Regulären Makierer mit 200 Gummigeschossen laden.
    Bei den Schussraten von denen könnte das schon schmerzhaft werden. :D

  • Habs nicht ausprobiert aber in dem Video hat der sich ja mit Pfeffer in cal 68 beschießen lassen ohne das es ihn irgendwie Eingeschränkt hat.

    In DEM Video? Ich habe keines geladen. Dazu gibt es ziemlich viele Videos bei YT
    Fakt ist auf jedem Fall - mit 0.43ern Pepper kann man schon ziemlich viel Unruhe stiften, ich habe das bei Wildschweinen in meinem Vorgarten ausprobiert und die waren geschlossen der Meinung, dass sie nicht wiederkommen möchten. So richtig blöde sind die nicht..,.
    Im Kaliber .68 funktioniert das Ensemble noch besser, weil mehr Wirkstoff. Auch dazu gibts etliche YT-Videos. Ob das nun jemanden komplett abhält von irgendwas oder nur noch böser macht - keine Ahnung. Auf jedem Fall hat er er ein ernstes Problem mit der Atmung und der Wahrnehmung, sobald eines der Balls aufplatzt, ist das in Minisekunden vorbei und man hat Handlungsmöglichkeiten.
    Diese Pepperballs funktionieren besser als beim zitierten User aus Österreich.

    Keine Ahnung ob Klaus Kinski genial war. Eines seiner berühmten Zitate jedoch absolut. Danke, Max Giermann.

  • Aber auch wenn Pfeffer als Notwehr eingesetzt werden kann, bleibt dann doch immer noch das (vorsätzliche?) Führen einer Schusswaffe ohne Berechtigung, oder irre ich?

    Tierabwehrspray (Pfefferspray) unterliegt nicht dem Waffenrecht. Man darf es also "führen", aber nicht gegen Menschen einsetzen. Wobei in einer Notwehrsituation jedes verfügbare Mittel zur Gefahrenabwehr erlaubt ist, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und damit eben auch Pfefferspray.

    Ob Pfefferspray nun unter allen Bedingungen (geschlossene Räume, gegen den Wind, etc.) ein wirksames Mittel ist, sei dahingestellt. Ich würde mich da nicht drauf verlassen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Du hast meine Ausführung wohl falsch verstanden.
    Ich wollte darauf hinaus, dass auch wenn Pfeffergas (hier aus Pepperballs) gegen einen Angreifer eingesetzt wird, man sich danach trotzdem dem unerlaubten Führen einer RAM strafbar gemacht hat.
    Pfeffer- Spray/ - Gel/ - SSW-Kartuschen mögen zwar in der Notwehr gegen Menschen geduldet werden, der Einsatz einer RAM halt nicht. Sollte man die SSW draußen rum schleppen ohne KWS, wird die Anzeige wohl die gleiche werden.

    Auf nichts anderes wollte ich hinaus..

    Lieben Gruß aus Essen,
    Jan :^)

  • Eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit findet bei der Notwehr nicht statt. An den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind lediglich staatliche Organe gebunden. Hier wird bloß die Gebotenheit geprüft. Aber das ist ein anderes Thema....

    Wenn ich ständig von diesen Notwehr Themen hier lese, stell ich mir immer folgende Frage : Wie oft musstet ihr euch schon in Notwehr verteidigen ? Und kennt jemand von euch einen Fall in dem sich jemand schon mal erfolgreich mit einer Schreckschusspistole oder dergleichen verteidigt hat ? Mir persönlich ist kein solcher Fall bekannt.