LP mit Anschlagschaft für FT/HFT

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 10.324 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2020 um 22:25) ist von Markus30S.

  • Damit das Thema "Zeigt her Eure FT Sportgeräte" nicht missbraucht wird, mache ich hier mal ein neues Thema auf.

    Es geht darum, ob eine Luftpistole mit Anschlagschaft, wenn Lauf inkl. Verschluss mind. 30cm lang sind und die Gesamtlänge mind. 60cm beträgt, für FT/HFT gemäß BDS-Sporthandbuch (dort ist nur von Luftgewehren die Rede) zugelassen ist.

    Die Grundfrage ist, wenn ich es richtig verstanden habe, ob das Anbringen eines Anschlagschaftes (was nicht verboten ist) aus einer Luftpistole ein Luftgewehr macht! (wenn die entsprechenden Maße erreicht sind)

    holztoto hat geschrieben:
    Hier zählt die verwendete Länge, über 61 cm =Langwaffe.
    Und wenn man noch nen Schalli oder Kompensator dran schraubt ist es doch OK.

    Korinta hat geschrieben:
    Leider nicht alleine. Du hast die Lauflänge vergessen. Die muss länger 30cm sein.
    Der Lauf ist laut WaffG das was das Geschoss führt. Also z.B. kein Laufmantel etc.

    Udo1865 hat geschrieben:
    Nein, ist natürlich nicht zugelassen.
    Das steht doch oben im Absatz des WaffG eindeutig beschrieben.
    Kleiner Tipp: Gesetze muss man ganz genau lesen.

    Der Gesetzestext lautet:
    „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

    Meine Frage an Udo1865:
    Was meinst Du damit?
    Entschuldige bitte mein Unvermögen, würdest Du Deinen Tipp bitte etwas vergrößern!

    Hier nochmal das Bild:

    Gruß
    Thomas
    Field-Target-Team Kölschhausen

    Der Optimist lernt Chinesisch,
    der Pessimist lernt Arabisch,
    der Realist lernt Schießen!

  • Moin thomas.
    Ich muss zugeben ich habe udos Aussage auch nicht so ganz verstanden.... Vieleicht erklärt er uns ja was er meint.

    Ich glaub mich daran erinnern zu können, mal irgendwo in einem Gesetzestext was gelesen zu haben dass man das aussehen einer Waffe nicht "brutal" verändern dürfte. Zb aus einer Steyr lg 110 eine bullpup zu bauen.
    Natürlich ist es so wie es oft ist... Ich weiß nicht mehr wo ich Das gelesen habe und eben auf die schnelle natürlich nichts dazu gefunden. Aber ich werde Noch einmal schauen.
    Bis ich nen "Beleg" vorlegen kann dazu vermute ich das erst einmal ;)

    Feinwerkbau, the one and only PCPs

  • Hallo Thomas.

    ich seh das so wie Udo und Korinta. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

    Der Begriff Langwaffe ist im Waffengesetz eindeutig definiert. Lauf und Verschluss müssen länger als 30cm sein.
    Die Länge des Schaftes ist da unerheblich. Auch ein Schalli dürfte dieses Problem nicht lösen. Es bleibt eine Kurzwaffe.

    Da auch im FT Reglement eindeutig von Luftgewehren gesprochen wird, also Langwaffen, dürfte die Sache klar sein.

    Wenn es nach mir ginge, so hätte ich keinerlei Probleme damit, wenn jemand mit so einer Waffe beim FT antreten würde.
    Wichtig ist halt nur, daß beim Anschlag der Lauf über die Feuerlinie ragt.

    Beste Grüße

    Ralf

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Hallo,

    Solange ein Verband eine Disziplin anbietet, die einen Anschlagschaft an einer Kurzwaffe zulässt, muss doch nicht gleich nach Konformität mit dem WaffG geschrien werden.
    Wo wir schon dabei sind, ob eine Kurzwaffe verlängert oder eine Langwaffe verkürzt werden darf oder nicht, werfe ich mal die alten bekannte Umarex Morph 3x ein.
    Als was wird die angeboten?
    Man kann aus kurz lang machen und sogar an kurz einen Anschlagschaft. Und das ist sogar frei ab 18 zu kaufen. Was sagt das WaffG dazu?

    Davon abgesehen richten sich einige Verbände zum Glück nach dem Wünschen ihrer Mitglieder. Da werden Disziplinen ins Programm genommen, natürlich nach vorherigen Abgleich mit dem WaffG.

    Gruß Toto

  • Moin Ralf

    Hat er ja im Bild so dargestellt.
    Ich vermute wenn diese 2 maße eingehalten sind sollte doch alles gut sein wenn ich mich den gesetzestext so anschaue.

    Feinwerkbau, the one and only PCPs

  • Gegenfrage toto:
    Wäre es wenn man blei Dias schießt zulässig mit der morph eine sportliche langwaffen Disziplin (Ft hft) zu schießen?

    Weil so wie ich es bei Thomas rauslese bezieht er es ja explizit auf Ft und hft..... Wo ja definitiv von langwaffen die Rede ist...

    Feinwerkbau, the one and only PCPs

  • Alles richtig, was Ladehemmung schreibt!
    Nur die Grundfrage wird nicht geklärt:
    Macht das Anbringen eines Anschlagschaftes (was nicht verboten ist) aus einer Luftpistole ein Luftgewehr im Sinne des BDS-Sporthandbuches?
    Diese Frage stellt sich natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Maße (30cm Lauf+Verschluss, 60cm Gesamt) erreicht sind!

    Wenn Udo1865 mit seinem kleinen Tipp das Wort "bestimmungsgemäß" im Gesetz meint: Wer definiert das?
    Zwei Beispiele:
    Die Fa. Benke kauft sich eine FWB P8X und einen Anschlagschaft und bietet beides als HFT-Miniaustattung an!
    Oder müsste es so sein:
    Die Fa. FWB bietet eine P8X-HFT an!

    Nur weil es noch keiner gemacht hat, muss es ja nicht verboten sein.

    Ich denke, in Corona-Zeiten, kann man sich auch mal mit was Anderem beschäftigen ;)

    Gruß
    Thomas
    Field-Target-Team Kölschhausen

    Der Optimist lernt Chinesisch,
    der Pessimist lernt Arabisch,
    der Realist lernt Schießen!

  • Da auch im FT Reglement eindeutig von Luftgewehren gesprochen wird, also Langwaffen, dürfte die Sache klar sein.

    Wenn es nach mir ginge, so hätte ich keinerlei Probleme damit, wenn jemand mit so einer Waffe beim FT antreten würde.
    Wichtig ist halt nur, daß beim Anschlag der Lauf über die Feuerlinie ragt.

    Beste Grüße

    Ralf

    Hallo Ralf,

    Das Regelwerk, läßt aber eine beliebige Lauflänge an.


    Gruß Toto

  • Uiuiuih.
    Ich hatte ja damals im FT-Sportgerätethread diesen Passus aus der SpO ins Spiel gebracht, allerdings in anderem Kontext und ohne Absicht, das zu vertiefen.
    Mir persönlich isses nämlich eigentlich wumpe und ich hoffe nicht, dass einem von Euch daraus jetzt Stress erwächst.
    Meiner Einschätzung nach hängt es zumindest in diesem Fall vor allem am der Definition von "kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Länge".
    Lauf und Verschluss scheinen die >30cm herzugeben.
    Wenn die bestimmungsgemäße Länge mit dem Standardistolengriff zu messen ist, weil dieser Griff vom Hersteller zu bestimmungsgemäßen Verwendung vorgesehen ist, wäre es eine Kurzwaffe.
    Wenn die Messung mit fest montiertem Gewehrschaft zulässig ist, wäre es wahrscheinlich eine Langwaffe, denn ich gehe mal davon aus, dass die Länge Abzug-Schaftkape etwa 36-38 cm betragen wird.
    Im Gesetzestext konnte ich dazu nix finden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hallo Ralf,
    Das Regelwerk, läßt aber eine beliebige Lauflänge an.


    Gruß Toto

    Die Lauflänge ist beliebig, solange es dann noch eine Langwaffe ist.
    Die Untergrenze wird also durch die Definition Langwaffe vorgegeben, die maximale Länge ist nicht limitiert.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hallo Ralf,
    Das Regelwerk, läßt aber eine beliebige Lauflänge an.


    Gruß Toto

    Da aber von Gewehren gesprochen wird bezieht sich meines Erachtens nach die sprotordnung auf langwaffen wo dann wiederrum der Gesetzgeber 30cm lauflänge minimum vorschreibt. Oder?

    Feinwerkbau, the one and only PCPs

  • Ob jetzt BB's oder Diabolos, da sehe ich keinen Unterschied zur Waffenlänge.

    Wenn sich keiner aufregt, daß sich einer bei einem FT- oder HFT-Event mit einer verlängerten LuPi anmeldet und auch antritt, ist doch alles ok. Das zeugt von Mut, Selbstvertrauen und Überzeugung.
    Die Lupi's schaffen die 25 Meter für Klasse 3 allemal locker.
    Ich denke eher, dass es Gemecker geben wird, wenn eine langmassierte Piffti den Sieg in dieser Klasse holt. :win::laola:

    Gruß Toto

  • "kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Länge".

    Genau, wer definiert das?
    Siehe meine beiden Beispiele oben:
    Die Fa. Benke kauft sich eine FWB P8X und einen Anschlagschaft und bietet beides als HFT-Miniaustattung an!
    Oder müsste es so sein:
    Die Fa. FWB bietet eine P8X-HFT inkl. Anschlagschaft an!
    Oder kann ich als Schafthersteller sagen:
    Diese P8X ist mit meinem Anschlagschaft für das HFT-Schießen bestimmt!

    Gruß
    Thomas
    Field-Target-Team Kölschhausen

    Der Optimist lernt Chinesisch,
    der Pessimist lernt Arabisch,
    der Realist lernt Schießen!

  • Ich denke, ist nur meine Vermutung, wenn die p8x dann die langwaffen Maße einhält kannst du das durchaus sagen, also deinen letzteren abschitt. Ich muss spätestens morgen eh mit der Rechtsschutz telefonieren das schaue ich mal, dass ich nen Anwalt für waffenrecht ans Telefon bekomme. Der kann da evtl besser Auskunft geben.

    Feinwerkbau, the one and only PCPs

  • Der Gesetzestext lautet:
    „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“

    Jetzt sollte es klar sein. :thumbup:

    Wenn man das einhält ist es eine Langwaffe.
    Was Thomas definiert hat, ist in zweifacher Hinsicht eine Kurzwaffe.

    Ich sach ja: genau lesen.
    Für den Gesetzgeber ist das tatsächlich ein Unterschied. So lächerlich das erscheinen mag.


    Gruß Udo

  • Äh, hab ich jetzt einen an der Waffel?
    Soll das bedeuten 301mm Lauf mit Verschluss und 601mm Gesamt sind dann eine Langwaffe (Gewehr)?
    Das war der kleine Tipp (1mm)?

    Gruß
    Thomas
    Field-Target-Team Kölschhausen

    Der Optimist lernt Chinesisch,
    der Pessimist lernt Arabisch,
    der Realist lernt Schießen!

  • Das ist dann also ein Gewehr:

    Sieht "Korinta" das auch so?
    Kommt der Name eigentlich vom Rosinenauspressen?

    Gruß
    Thomas
    Field-Target-Team Kölschhausen

    Der Optimist lernt Chinesisch,
    der Pessimist lernt Arabisch,
    der Realist lernt Schießen!