Dekowaffen und deren Teile

Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 12.481 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. September 2020 um 22:41) ist von gilmore.

  • So sieht es aus. Theoretisch könntest Du auch die vollauto Teile noch bis zum September versuchen zu veräußern. Wäre ein bisschen schade und blöd sie einfach zu zerstören.
    NOCH kannst Du sie legal verkaufen.

    LG

    Praktisch ist das absoluter Blödsinn. Auf WBK lässt du dir ein G3 eine SVT 40 oder eine Schmeisser M16 in 223 als Halbautomat eintragen. Je nach Bedürfnis. Was willst du dann noch mit dem Deko Krempel. Ausser dir den legitimen Zugang vergeigen. Was soll das ? Vollauto Teile und WBK. Warum ist das blöde die zu zerstören ? Kapiere ich nicht ganz ehrlich gesagt. Mit der WBK wird das "Lager" gewechselt. Und da hat nichts was auch nur in irgendeiner Form die Zuverlässigkeit gefährden könnte veräussert. Ab in den Schrott damit. "Jugendsünden" und abgehakt. Mit WBK hängt nichts mehr auch nur irgendwo. Das Zeug steht im Panzerschrank 0. Das sollte man aber ausreichend erklärt haben. Mit der WBK wird das Wort Deko aus dem Vokabular gestrichen. Das ist dann Vergangenheit. Ausser der TE fragt mal an und hat überhaupt keine WBK. Kommt mir gerade so vor. Sorry.

    Entweder er hat eine WBK dann sind Aussagen wie "Jeder Dekowaffensammler muss ja jetzt Sachen abgeben" hinfällig und gegessen, oder er hat keine und will nur mal die Gesetzeslage sondieren was noch so gehen könnte. Tendiere eher zu letzterem. Am besten sollte er mal seinen WBK Prüfer konsultieren mit der Anfrage.

  • Wie sieht das eigentlich bei Salut aus? Soll man da eine Durchführungsverordnung abwarten? Oder im Corona Chaos gleich eine WBK beantragen?
    Und was ist mit den Magazinen?

  • Auf WBK lässt du dir ein G3 eine SVT 40 oder eine Schmeisser M16 in 223 als Halbautomat eintragen. Je nach Bedürfnis. Was willst du dann noch mit dem Deko Krempel.

    Diesen Gedanken hatte ich Eingangs schon geschrieben.

    Wie sieht das eigentlich bei Salut aus? Soll man da eine Durchführungsverordnung abwarten? Oder im Corona Chaos gleich eine WBK beantragen?

    Für Salutwaffen wird künftig ein Bedürfnisnachweis verlangt. So wie bislang bekannt, werden Bedürfnisse für Film und Theater anerkannt. Da aber keine Altfallregelung vorgesehen ist, werden diese Waffen in Privathand wohl abgegeben werden müssen.

    Und was ist mit den Magazinen?

    Das ist ja bekannt - große Magazine werden verbotene Gegenstände, egal ob blockiert oder nicht. Sie müssen angemeldet werden. wenn Magazine vor dem13.Juni 2017 erworben wurden, muss man diese anmelden. Nach diesem Stichtag BKA Ausnahme nur mit Bedürfnis möglich.
    Meldefrist ist der 1.Sept. 2021

  • Und mir erschließt sich nicht ganz, warum sich WBK und Dekowaffensammeln ausschließen soll.

    Wenn man mal angefangen hat zu sammeln und irgendwann später eine WBK beantragt hat, muss man doch nicht alles was nicht mehr schießen kann, sofort wegschmeißen?

    Und genau so kann es sein, daß man zwar Sportschütze ist, aber z.B. alte Waffen toll findet, die es auf WBK halt nicht gibt.
    Und dann stellt man sich halt ein MG42 ins Wohnzimmer, das nix mehr kann, ausser gut auszusehen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hi Kentucky,

    ich habe das nicht böse gemeint gegen den TE. Sollte der Eindruck entstanden sein dann möchte ich mich höflichst bei Ihm entschuldigen. Mir erschließt sich halt nicht ganz der Sinn der Frage. Wenn man mal alles durch rechnet ist das erlangen einer WBK schon mit einigen finanziellen Aufwendungen verbunden. Man bekommt sie. Als Gesetzestreuer Bürger keine Frage. Die Hürden wurden mit den neuen Gesetzen aber nochmal um einiges höher gesetzt. Also noch mehr Aufwand. Und mehr Ausgaben. Warum etwas riskieren ?

    Wir haben das früher bei den Sachkundeprüfungen immer sehr ausführlich besprochen. Einmal ging es um die "alte KK Gartenflinte" von Opa ein andermal um irgendwelche Deko Teilesätze. Letztere haben sich schon immer in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Dazu haben wir ausserdem noch die jeweiligen Durchführungsverordnungen der einzelnen Bundesländer. Jeder meint immer ein Gesetz gelte Bundeseinheitlich. Im Prinzip ja. In der Praxis eher nicht. Da werden nochmals Unterschiede sichtbar. Was in einem Bundesland noch als Kavaliersdelikt gesehen wird, kann im nächsten Bundesland schon zu einer Verurteilung führen. Habe ich diesbezüglich nichts zu Hause als WBK Inhaber dann ist die Sache eindeutig.

    Es lauern jede Menge Fallstricke. Selbst Dekowaffen sind heute ein Weitläufiger Begriff. Es gab zu viele Vorgaben die letzten Jahrzehnte zur Abänderung. Nicht auszuschließen das ich dann etwas zu Hause habe was nicht mehr erlaubt ist. Zum Beispiel ein Griffstück einer 08 das noch voll Funktionsfähig ist und aus einer Zeit stammt wo nur der Lauf geschlitzt wurde, und alles mit einem BKA Stempel versehen war. Ansonsten war alles Funktionstüchtig. Deko ? Oder kein Deko. Gab es so früher mal. Waren andere Vorgaben.

    Ich wohne in Grenznähe zu Frankreich. Da gab es mal eine Zeit da sind viele Leute über die Grenze gefahren und haben sich zu Neujahr mit Schwarzpulver Böllern eingedeckt vor Neujahr. ( ähnlich später zu Polen ) Grenzkontrollen, Bußgelder. Fertig. Wurde den Deutschen Behörden aber gemeldet. Da waren einige Jäger und Sportschützen unter den Käufern. Ergo: Zuverlässigkeit verloren. JS und WBK Ade. Deshalb mahne ich jeden WBK Inhaber da eine besondere Sorgfalt walten zu lassen. Und ein Deko MG egal welches stellst du schon lange nicht mehr ins Wohnzimmer. Das kann sehr schnell in die Hose gehen bei einer Waffenschrank Kontrolle.I m übrigen konnte man Deko Teilesätze von "echten" Waffen zwar kaufen, aber nicht zusammen setzen. Bei Nachbauten sieht das anders aus. Würde jetzt den Rahmen hier sprengen das Thema anzugehen.

    Natürlich kann der Technik Begeisterte WBK Inhaber sich auch einen schönen Deko Kropatschek oder was weis ich zulegen. Man muß nicht immer alles gleich in "Scharf" haben nur weil einem das alte System halt technisch interessiert. Aber weg vom WBK Schrank. Fallen aber modernere Geschichten an wie Upper´s und Lowers´s dann wäre ich vorsichtig. Gesetze sind wie gesagt auch immer ein klein wenig Auslegungssache. Könnte da noch was sein ? Müsste man da mal etwas genauer nachschauen ? Deshalb trennt man sogar das "Werkzeug" falls mehrere JS Inhaber in einem Haushalt leben.

    Aber alles Ansichtssache. Und Maßgeblich ist immer die Ansicht der Beamten. Noch nicht mal die der Polizei. Die sind da oft auch Überfordert bei der verworrenen Gesetzeslage.

    Also nochmals Entschuldigung an den TE hier. Wollte niemandem auf die Füße treten.

    Gruß
    Michael

  • Für Salutwaffen wird künftig ein Bedürfnisnachweis verlangt. So wie bislang bekannt, werden Bedürfnisse für Film und Theater anerkannt. Da aber keine Altfallregelung vorgesehen ist, werden diese Waffen in Privathand wohl abgegeben werden müssen.

    Mal ganz ehrlich.
    Wer tut das, doch nur derjenige der auch zu Hause mit der Corona Schutzausrüstung aufs Klo geht.

    freischütz

  • Und mir erschließt sich nicht ganz, warum sich WBK und Dekowaffensammeln ausschließen soll.

    Wenn man mal angefangen hat zu sammeln und irgendwann später eine WBK beantragt hat, muss man doch nicht alles was nicht mehr schießen kann, sofort wegschmeißen?

    Und genau so kann es sein, daß man zwar Sportschütze ist, aber z.B. alte Waffen toll findet, die es auf WBK halt nicht gibt.
    Und dann stellt man sich halt ein MG42 ins Wohnzimmer, das nix mehr kann, ausser gut auszusehen.

    Gruß K.

    Nennt sich wohl wie in DE gerne praktiziert vorauseilender Gehorsam. *lol* :smash: :roll:

    Der letzte Post von Mr.EK bestätigt meine Vermutung. ;)

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • @El Tadashi,

    ja das ist mir schon klar. Man kann es schlecht anders formulieren. Besser einen "Warnschuß" mehr abgesetzt als weggesehen. Letztendlich sind wir erwachsene Menschen. Jeder muß wissen was er macht. Aber lies dir bitte die Anfrage vom TE nochmals genau durch.

    Zitat:
    "Habe mich viel eingelesen mit dem neuen Waffengesetz aber ich werde aus ein paar Dingen nicht sehr schlau."

    Okay das blicken z.Zt einige nicht. Sehr schlau wird er da auch nicht werden, da es nicht sehr schlau verfasst wurde vom Gestzgeber. Ist ja nicht verwunderlich. Schwammige Grauzonen Stellenweise. Zähle mich dazu.

    Weiter:
    "Wie soll man es handhaben wenn man zb. Einen Teilesatz oder Teile wie einen FullAuto Lower besitzt muss ich diese anmelden bzw auf meine WBK eintragen lassen"

    Teilesatz ! ( welches Modell. MG ? )
    Teile ! ( welche Teile, Systemteile dabei ? )
    Full Auto Lower ! ( Funktionstüchtig. Alte Abänderung ? )

    Wer gibt da jetzt einen wasserdichten brauchbaren Tip ab. Du, Ich ( nicht ) oder schlimmstenfalls der Amtsrichter. Er hat ja scheinbar eine WBK wie er schreibt. ( was für eine ? ) Jetzt hat er so einen Full Auto "Gedöns" in der Schublade. Weiß nicht für was man das braucht ohne richtige Waffe. Zum ansehen. Und was für einen Lower. Von was ? AR15/M16. So jetzt habe ich die gleiche Waffe auf WBK. Natürlich als Halbautomat. So wie erlaubt mit Bedürfnis. Auch nicht ganz billig so ein Schätzchen. ( habe ja eins ) Und so ein wohl möglich noch passendes Full Auto Deko Gedöns in der Schublade rumliegen. ( weiß gar nicht ob die überhaupt erlaubt sind da eigentlich doch Systemtragend )
    Da stehe ich bei einer Kontrolle aber sehr blöde da.

    @Floppy K hat es geschrieben.

    "Der Lower mit vollauomatischer (Abzugs)Funktion ist ein verbotener Gegenstand!"

    Dazu etwas vom BKA. Eine Definition. Griffe und Griffunterstücke. Wo fängt der Griff jetzt an, und wo hört das Unterteil auf. Könntest du das einem Amtsrichter plausibel erklären. Auch wenn dieser wahrscheinlich unter der Woche andere Resorts bedient wird er sich nötigenfalls einen Waffenfachmann vom BKA oder sonst wo dazu holen. Und dieser Fachmann wird dir dann auch erklären das "vorauseilender Gehorsam" meist die sauberste und billigste Lösung ist. Dann ist es aber schon zu spät. Zumindest hast du aber für teuer Geld mal deinen nicht gewünschten Bekanntenkreis etwas erweitert. :D

    Also ab in den Schrottcontainer damit. Als WBK Inhaber aber im Galopp bitte.

    Gruß
    Michael

  • Mal ganz ehrlich.
    Wer tut das, doch nur derjenige der auch zu Hause mit der Corona Schutzausrüstung aufs Klo geht.

    Tja, das muss jeder selbst wissen.
    So wie das momentan zu beurteilen ist, hätte man dann eine erlaubnispflichtige Waffe ohne Erlaubnis zu Hause. Für WBK - bzw. Jagsscheininhaber hat diese Straftat natürlich weitreichende Konsequenzen, als für Leute ohne Erlaubnis. Es stellt sich aber die Frage, ob sich dieses Risiko für so eine an sich minderwertige Waffe "lohnt".
    Das ist unvoreingenommen der Tatsache, dass das neue WaffG auf diesem Weg eine Enteignung des Besitztums vornimmt, sofern nicht die Regelung über § 8 WaffG möglich ist.

    Es ist aber auch eine Tatsache, dass es immer mal wieder Zufallsfunde unerlaubten Waffenbesitzes gibt. So kann dann aus einem kleinen Problem ein großes werden.

  • Dann informiert man sich vorher und verkauft die Dinge eben bevor man wie in diesem Fall ab September potenziell Ärger bekommen kann.

    WBK Besitzer hin oder her.

    Wo ist das Problem?

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Da das Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage für Dekowaffen kurz bevorsteht, habe ich mal meiner zuständigen Behörde geschrieben und nachgefragt ob schon etwas bekannt ist wie die Anmeldung vonstatten gehen wird.

    Hier meine Frage:
    "Guten Tag,

    ich würde mich gerne informieren wie der genaue Ablauf für die Anmeldung einer Dekowaffe ab dem 01.09.2020 ist?

    Gibt es hierfür schon Formulare?

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    Müssen die Dekowaffen irgendwo vorgezeigt, oder markiert werden?

    Bitte seien sie so freundlich und geben sie mir Auskunft darüber.

    Freundliche Grüße"

    Hier die Antwort vom dem Sachbearbeiter:

    "Sehr geehrter Herr ...,


    mit Inkrafttreten weiterer Teile des 3. WaffRÄndG am 01.09.2020 kann eine Anzeige- und Eintragungspflicht für Dekorationswaffen bestehen. Für Waffen, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden und bi zum 27.06.2018 unbrauchbar gemacht wurden gilt Besitzstandswahrung. Diese Waffen sind nicht Waffenbesitzkartenpflichtig und werden auch nicht im Nationalen Waffenregister gespeichert. Diese Pflicht besteht nur für Waffen, die nach 27.06.2018 unbrauchbar gemacht wurden oder die Überlassen werden. Wenn die Waffen dann über eine Deaktivierungsbescheinigung neuer Art verfügen, kann eine Anzeigebescheinigung ausgegeben werden. Liegt eine solche Deaktivierungsbescheinigung nicht vor, ist die Waffe wie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe behandelt und ist Waffenbesitzkartenpflichtig.

    Voraussichtlich werden bis zum 01.09.2020 entsprechende Anzeige- bzw. Antragsformulare auf unserer Homepage bereitgestellt. Ansonsten beginnt die Anzeigepflicht ab dem 01.09.2020 und endet zum 01.09.2021, sodass Dekorationswaffenbesitzer ein Jahr Zeit haben, eine entsprechende Anzeige zu tätigen.


    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag"


    Es besteht also für gewisse Dekowaffen Bestandsschutz.

    Gruß Tadashi

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Ja, steht auch so im Gesetz. Problematisch sind auch nur die Dekowaffen, die aus einer vollautomatischen Kriegswaffe entstanden sind, so wie alle (!) Salutwaffen.
    Ungeklärt ist nach wie vor, ob bei betroffenen Waffen ein wirtschaftliches Bedürfnis über § 8 im Sinne der Besitzstandwahrung anerkannt werden kann. Mal schauen was die nächste WaffVwV darüber aussagen wird, wenn diese an dem aktuellen Waffenrecht ab Sept. 2020 angepasst sein wird.

  • Was mir noch zu denken gibt ist diese Passage "Liegt eine solche Deaktivierungsbescheinigung nicht vor, ist die Waffe wie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe behandelt und ist Waffenbesitzkartenpflichtig."

    Dies bedeutet also dass unzählige ordnungsgemäß deaktivierte Dekowaffen welche jedoch ohne Zertifikat verkauft wurden nun ein Problem für viele Leute wird.

    Kriminalisierung ahoi...

    Ich denke mal nicht dass die betroffenen diese Waffen zur Überprüfung geben können damit sie doch noch ein Zertifikat erhalten.

    Bei einigen Dekowaffen hängen ja Sammlerwerte von mehreren tausend € dran.

    Diese Waffen landen dann wohl zwangsläufig früher oder später in der Verschrottung...

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Was mir noch zu denken gibt ist diese Passage "Liegt eine solche Deaktivierungsbescheinigung nicht vor, ist die Waffe wie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe behandelt und ist Waffenbesitzkartenpflichtig."

    Ja, diese (EU-)Bescheinigung ist für neuere Dekoumbauten zwingend notwendig. Es wurde sogar eine Abteilung geschaffen, die diese Bescheinigungen überwacht, wie auch bei Verlust entsprechend handelt. Diese Bescheinigung ist faktisch fast eine WBK, jedoch ohne Personalisierung. Es ist aber ein Dokument, welches zwingend zur Dekowaffe gehört und der Verlust anzuzeigen ist. Ohne diese Bescheinigung darf die Waffe nicht gehandelt werden, auch privat nicht.

  • Hallo zusammen,
    so wie ich das jetzt verstehe ist es doch so:

    ZITAT: Diese Pflicht besteht nur für Waffen, die nach 27.06.2018 unbrauchbar gemacht wurden oder die Überlassen werden. Wenn die Waffen dann über eine Deaktivierungsbescheinigung neuer Art verfügen, kann eine Anzeigebescheinigung ausgegeben werden. Liegt eine solche Deaktivierungsbescheinigung nicht vor, ist die Waffe wie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe behandelt und ist Waffenbesitzkartenpflichtig.


    Heißt für mich, das Alt Dekowaffen vor dem 27.06.2018 nicht registriert werden und unter den Altbestand/Bestandschutz fallen!
    Liege ich da nicht richtig?
    Gruß: Hohenwolf

  • Heißt für mich, das Alt Dekowaffen vor dem 27.06.2018 nicht registriert werden und unter den Altbestand/Bestandschutz fallen!
    Liege ich da nicht richtig?

    Wahrscheinlich ja. Aber die letzte Änderung des WaffG ist noch gar nicht als Gesetz veröffentlicht. Da müssen wir den 01. Sept. abwarten, wie die genaue Fassung lauten wird.
    So wie ich die Entwürfe interpretiere, wird es künftig keine Dekowaffen aus Vollautoumbauten geben, wie auch generell keine Deko ohne diese Bescheinigung.
    Fakt ist auch, dass Salutwaffen allesamt anmelde- und bedürfnispflichtig werden, jedoch nicht Salutumbauten aus Vollauto. Letztere werden sogar ohne Ausnahme verbotene Gegenstände.
    Ich habe nun nicht im Kopf, was mit alten Dekoumbauten aus Vollautomaten wird.

    Weil da das Thema Salut und Dekoumbauten als vormals völlig freie Waffen zusammengehört, erwarte ich nach Sept. eine Übersicht aller betroffenen Waffen, wie diese künftig behandelt werden müssen.

  • "Pre EU" Dekowaffen sind weder meldepflichtig, noch müssen irgendwelche Zertifikate vorliegen, sofern nach damaligem Gesetzesstand korrekt abgeändert. Die ehemalige Vollautomaten-Eigenschaft ist ebenso völlig irrelevant.

    Das einzige Problem sind die klassischen Altdekorepetierer aus den 70ern mit unverändertem Verschluss (nicht abgeschrägt). Hierzu wird es Einschränkungen geben.

    Lesen und verstehen. Der obige Sachbearbeiter hat es recht klar formuliert. Der Rest ist Interpretation einiger User, die nicht lesen können.