Dekowaffen und deren Teile

Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 12.404 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. September 2020 um 22:41) ist von gilmore.

  • Ist schon wieder Dekowaffen-Murmeltiertag ?! ;)

    Beiträge vom 05.09.2019

    Meldepflicht besteht soweit ich es verstanden habe für Dekowaffen nur bei Neuerwerb nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist.

    Bei Salut gilt es rückwirkend auf alle Salutwaffen.

    Ein aufgeschlossener Leser fände die zitierten Entwürfe nunmehr beschlossen:

    AWaffV: Bundesratsbeschluss vom 15.10.2019 - Grunddrucksache S. 8+9 sowie S. 27 + 28 lesen reicht

    WaffG: Beschlussvorlage Bundestag + Bundesrat - zu Dekowaffen so verkündet, S. 15 § 37d (Anzeigepflichten) und Begründung S. 54

    Das Murmeltier weiß nix Neues, dennoch der "I got you babe"-Ohrwurm wiederholt :

    Besitz: keine Registrierungspflicht, egal ob alt oder EU

    Überlassen: Anzeigepflicht des Überlassers und Erwerbers (binnen 14 Tagen), ab dann Registrierung im NWR, zusätzlich

    • bei EU Deko erhält man eine Anzeigebescheinigung, wäre schön, wenn diese beim nächsten Überlassen weitergereicht würde, sonst gibts viel Blabla bei der Erwerbsanzeige; vermutlich hat die Knifte und der Erwerber dann eine jeweils eigene NWR-ID Nummer, das mag die Behörde. Dann geht die Umtragung schnell und schmerzlos.
    • bei Alt-Deko braucht der Erwerber eine Erlaubnis (vorher, würde ich tippen). Sachkunde + Bedürfnis sind nicht erforderlich, Zuverlässigkeit und Eignung schon (keine Drogen, kein Verfassungsfeind, keine fette Vorstrafe wäre schon wichtig), gebührenpflichtige Zuverlässigkeitsprüfung wie beim KWS ist zu erwarten.
    • Aufbewahrungspflicht ist wie beim Luftgewehr (verschlossen), dem Sammeln bis der Arzt kommt sowie dem Verkauf steht nix im Wege, es wird nur teurer und papieraufwändiger, vielleicht werden die Alt-Deko-Preise dafür sinken ;)
    • der Erbe dürfte kaum vom sonstigen Erwerber unterschieden werden, ein Sammeleintrag auf Erben-WBK könnte günstiger sein, aber sonst ändert sich doch nix.

    Wie der SB von El Tadashi auf Übergangsfristen kommt, ist schleierhaft. Ich finde da im Gesetz nix. Klar, einfach mal anmelden dürfte gehen, macht aber doch nur Sinn bei Besitzwechseln ab 01.09.2020. In den Übergangsvorschriften sind deaktivierte nicht erwähnt, oder ?

    --------------------------------------------------------------------------------------------------

    Weiter nix Neues, dazu aber noch Offtopic:

    Bitte lasst die Salutwaffen künftig aus den Deko Themen. Das verwirrt total. In 10 Tagen sind Salutwaffen keine freien Waffen mehr im Sinne dieser Community. Macht dazu ein separates Thema unter Sammeln oder EWB-Waffen auf.

    Diese stoisch kolportierten Gerüchte über Bestandsschutz bei Pressluftarmbrüsten oder Salutwaffen oder das die waffenrechtliche Erlaubnis für einen konkreten Sachverhalt ein Freifahrtschein für alle weiteren den "Normalos" verbotenen Gegenstände in Waffenverbotszonen würde sind gefährlicher Unfug.
    Die Idee mal zu vermuten ist ja ok, die Hoffnung stirbt zuletzt. Dem unbedarften Leser sowas wiederholt zu präsentieren ist verdummdödeln. Ob der Dummdödel auf der Schreiber- oder Leserseite zu verorten ist, verbietet die Höflichkeit zu konkretisieren.

    --------------------------------------------------------------------------------------------------
    Kurz:

    Anzuzeigen bei der Behörde ist

    • Erwerb (egal ob Geschenk, Kauf oder Fund)
    • Überlassen
    • Verlust oder Vernichtung der Waffe, dann mit Abgabe einer Deaktiverungsbescheinigung, falls EU-Deko
    • Verlust der Deaktivierungsbescheinigung

    Alles ohne Gewähr, aber nach gründlicher Recherche.

    Andreas

  • Ich habe eine allerletzte Frage zu NEU-DEKOWAFFEN, also EU deaktiviert nach neuestem Standard ab 28. Juni 2018!

    Wenn ich eine solche Waffe schon VOR dem 1.9.20 besessen habe, muss ich die dann trotzdem AB dem 1.9.20 anzeigen bzw. melden? Ich dachte NUR der Erwerb, das Überlassen und der Verlust sind meldepflichtig ab dem 1.9.20.

    Ansonsten gilt auch (logischerweise) für die neuen wie auch für die alten die Besitzstandsregelung?

    Ich lese immer noch trotz VDB FAQ nur von Alt-Deko von einer NICHT-MELDEPFLICHT bei Besitz durch Bestandsschutz, sogar bei Waffen mit wesentliche teilen wenn Komplettdeko und kein Teilesatz

    Bei EU-Deko heißt mal so mal so - alle registrieren auch Besitz ODER nur registrieren bei Überlassen, Verlust, NEU-Erwerb ...

    Also - wie denn nun?

    Oh- habe mir die Frage durch Lesen selbst beantwortet!

    Zitat:

    Besitz: keine Registrierungspflicht, egal ob alt oder EU

    Überlassen: Anzeigepflicht des Überlassers und Erwerbers (binnen 14 Tagen), ab dann Registrierung im NWR, zusätzlich


    • bei EU Deko erhält man eine Anzeigebescheinigung, wäre schön, wenn diese beim nächsten Überlassen weitergereicht würde, sonst gibts viel Blabla bei der Erwerbsanzeige; vermutlich hat die Knifte und der Erwerber dann eine jeweils eigene NWR-ID Nummer, das mag die Behörde. Dann geht die Umtragung schnell und schmerzlos.
    • bei Alt-Deko braucht der Erwerber eine Erlaubnis (vorher, würde ich tippen). Sachkunde + Bedürfnis sind nicht erforderlich, Zuverlässigkeit und Eignung schon (keine Drogen, kein Verfassungsfeind, keine fette Vorstrafe wäre schon wichtig), gebührenpflichtige Zuverlässigkeitsprüfung wie beim KWS ist zu erwarten.
    • Aufbewahrungspflicht ist wie beim Luftgewehr (verschlossen), dem Sammeln bis der Arzt kommt sowie dem Verkauf steht nix im Wege, es wird nur teurer und papieraufwändiger, vielleicht werden die Alt-Deko-Preise dafür sinken
    • der Erbe dürfte kaum vom sonstigen Erwerber unterschieden werden, ein Sammeleintrag auf Erben-WBK könnte günstiger sein, aber sonst ändert sich doch nix.

    Einmal editiert, zuletzt von boltface (1. September 2020 um 20:09)

  • ich hatte ja gedacht das dekos ausgeschlachtet werden und die teile billig verkauft in zukunft. damit ich besser basteln kann. aber da tut sich ja gar nichts..... :D

    zum beispiel um luftgewehre in den katrabinerschaft einzuarbeiten und so

    INVICTUS

  • hallo

    mein schwigervati hat ein altes deko spanisch k98 gewehr ohne eine deaktivierte schein und ohne stempel. das lauf ist verschweist.es ist schon ser lang in seinen besitz.darf er behalten oder muss er abgeben oder zerstören oder was ist zu machen?bitte um antwort wir verstehn nicht.

    grusse tudor

  • Er darf es behalten.
    Solange es seins ist gibt es nichts zu tun.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (4. September 2020 um 10:48)

  • Seit 19.09.2020 gelten die vor einem Jahr angekündigten Änderungen der AWaffV.
    https://www.buzer.de/gesetz/2881/index.htm

    Somit existiert ein Paket für die Alt-Dekos, zumindest für Deaktivierungen nach den ab 1976 geltenden Verordnungen im entsprechenden Geltungszeitraum in § 25c [Link]

    ----------------------------------------------------------------------------

    Interessant im neuen WaffG:

    • Anlage 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt Nr. 10
    Zitat

    Erlaubnisfreie Unbrauchbarmachung unbeschadet der Anzeigepflicht nach § 37b Absatz 2:
    Sämtliche Schusswaffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1.

    Das dürfte wie folgt zu verstehen sein ?

    Unbrauchbarmachung ist keine erlaubnispflichtige Bearbeitung, soweit eine fristgerechte Registrierung unter Vorlage einer vom Beschussamt erstellten Deaktivierungsbescheinigung erfolgt.
    Das dürfte dann sowohl für Altdeko, um es in EU-Deko zu wandeln, für Salutwaffen sowie für auf WBK bestehenden "scharfen" Besitz möglich sein, soweit man umgangsberechtigt ist, z.B. die Meldefrist für Salut noch nicht abgelaufen ist.

    • Anlage 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 3.3
    Zitat

    Erlaubnisfreies Führen
    .......................
    3.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen.

    Hmm, da wird hoffentlich nicht jeder mit seinem deaktivierten Gedöns im Wald, auf der Heide und in der Einkaufsmeile rumlaufen dürfen ? Das Anscheinswaffenführverbot steht dagegen, dennoch haben wir hier in einem Gesetzestext eine an einer Textstelle verbotene und an andererer Textstelle erlaubnisfreie Art des Umgangs.

    Andreas