Armbrust doch meldepflichtig?

Es gibt 112 Antworten in diesem Thema, welches 19.831 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2020 um 22:19) ist von Pfeilbeschleuniger.

  • Nur weil eine Harpune auch mit normalen Pfeilen funktioniert heißt das nicht das es sich nicht mehr um eine Harpune handelt. Im Gesetz steht nichts davon, welche Art Pfeile eine Harpune verschießen muss um als eine solche zu gelten. Es zählt einzig und allein die Zweckbestimmung.

    Wenn allerdings damit GEWORBEN wird, dass die Harpune nicht nur über Wasser abgeschossen werden kann, sondern auch dafür BESTIMMT ist und somit explizit als SV-Waffe angeboten wird, dann ist das etwas anderes. Ich kann mir aber nicht vorstellen dass die Firma in diese Falle tappt.

    Nochmal, es kommt auf die Zweckbestimmung an. Ein normales Messer kann als Küchenmesser angeboten werden - dann ist es keine Waffe - oder als Kampfmesser, dann IST es eine Waffe.

    Mit der Piexon ist es dasselbe. Andere Farbe, eine Aufschrift "Tierabwehrgerät", und zack wird aus der WBK-pflichtigen Waffe ein freies Gerät.

    EDIT: Eine scharfe Waffe kann nicht auf diese Weise zur Harpune erklärt werden. Wenn Munition - also auch Platzpatronen - als Antriebsmittel verwendet wird gilt die Ausnahmeregelung nämlich nicht. Deshalb verwenden Harpunen Gummizüge oder Druckluft. Modelle mit heißen Gasen als Antriebsmittel werden in Deutschland meines Wissens nach nicht angeboten. Die anderen Modelle gibt's bei amazon. Sind ja keine Waffen.

    Einmal editiert, zuletzt von JMBFan (20. Februar 2020 um 12:28)

  • Leider hast du die erste Zeile meines Beitrags ignoriert deshalb frage ich nochmal. Du denkst also, wenn ich eine scharfe Waffe als Briefbeschwerer verkaufe, dann ist es ein Briefbeschwerer und jeder kann sie sich kaufen ohne WBK? Deiner Argumentation nach kommt es ja nur darauf an wie man etwas nennt.

    Oder dein Beispiel mit den Messern...wenn du ein Butterflymesser als Küchenmesser deklarierst, dann ist es kein verbotener Gegenstand mehr? Ernsthaft?

    Edit: Let's agree to disagree :)

  • Leider hast du die erste Zeile meines Beitrags ignoriert deshalb frage ich nochmal. Du denkst also, wenn ich eine scharfe Waffe als Briefbeschwerer verkaufe, dann ist es ein Briefbeschwerer und jeder kann sie sich kaufen ohne WBK? Deiner Argumentation nach kommt es ja nur darauf an wie man etwas nennt.

    Oder dein Beispiel mit den Messern...wenn du ein Butterflymesser als Küchenmesser deklarierst, dann ist es kein verbotener Gegenstand mehr? Ernsthaft?

    So ist es natürlich nicht.

    Es gibt bestimmte Waffen, deren Definition im Waffengesetz auf die Zweckbestimmung verweist.

    Schusswaffen gehören generell auch dazu, allerdings ist hier die Definition sehr weit ausgelegt.
    "Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."

    Diese Definition wird dann noch weiter ausgeweitet durch die Gegenstände, die den Schusswaffen gleichgestellt sind - Armbrüste zum Beispiel, aber auch andere Gegenstände. Dein Briefbeschwerer findet sich hier:
    "Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind"

    Hier gibt es dann aber einige Ausnahmen.
    Blasrohre zum Beispiel. Oder eben die Harpunen, aber nur wenn sie nicht mit Schießpulver angetrieben werden. Gummi, Sprungfeder, Luftdruck - alles OK.

    Das ist also kein "genereller" Trick um dem WaffG zu entgehen. Es funktioniert nur für explizit im Gesetz vorgesehene Gegenstände.

    Butterflymesser sind im Gesetz anders definiert. Hier kommt es darauf an, ob diese Messer IHREM WESEN NACH als Waffe bestimmt sind. In der Tat wäre ein Buttermesser - also nicht scharf und nicht spitz - legal, auch wenn es mechanisch wie ein Butterfly funktioniert, genauso wie die "Trainer" mit stumpfen Alu-Klingen. Wenn man ein scharfes, spitzes Butterflymesser als Küchenmesser anbietet, dann ist es dem Wesen nach aber immer noch eine Waffe.

  • Das ist also kein "genereller" Trick um dem WaffG zu entgehen. Es funktioniert nur für explizit im Gesetz vorgesehene Gegenstände.

    Ok ich bau mir kein Nun Chaku, aber ich repariere künftig gebrochene Besenstiele nur noch mit einer Kette :D
    Besenstiele sind nämlich nicht explizit im Waffelgesetz erwähnt.

  • Prinzipiell hört sich das durchaus plausibel an was du schreibst, aber eine Sache fällt mir grade noch auf:

    Dein Briefbeschwerer findet sich hier:
    "Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind"

    Unter Nummer 1.1 ist der Zweck "Briefe beschweren" aber nicht erwähnt.

  • Ok klären wir das ganze mal auf.

    Ob das Ding ein Pfeilbeschleuniger ist oder eine Harpune ist müsste im zweifel vom BKA geklärt werden.
    Das passiert aber nur wenn es dort jemand vorlegt.
    Das könnte der Hersteller/Iporteur tun.
    Im Zweifel tut es die Staatsanwaltschaft wenn der erste damit aufgegriffen wird.
    Im übrigen müsste den Weg auch der Hersteller vom schießenden Briefbeschwerer gehen.

    Bei meinem Besenstiel wurde das schon geklärt, ist der selbstbau einer verbotenen Waffe.

  • Aber gerne doch.

    verboten sind:

    "Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);"

    Wenn Du also zwei Besenstiele in voller Länge nimmst, am besten noch mit Reisig unten dran, und das Verbindungsseil zu kurz oder zu lang zum Würgen ist, wird das wohl in Ordnung sein. Ansonsten würdest Du wohl in Erklärungsnot kommen. Welchen Zweck erfüllt Dein Gegenstand dann?

    Beim Briefbeschwerer müsstest Du erklären warum er wie eine Pistole aussieht und in der Lage ist zu schießen. Da wird's eng.

    Wenn der "Scuba Ringer" als Harpune ungeeignet sein würde und/oder Elemente aufweisen würde, die eine Harpune nicht braucht, dann würde der Hersteller sicher in Erklärungsnotstand kommen. Aber hier sehe ich das nicht. Es gibt ja wohl sogar Unterwasservideos mit erfolgreichem Gelatinebeschuss.

  • Wenn der "Scuba Ringer" als Harpune ungeeignet sein würde und/oder Elemente aufweisen würde, die eine Harpune nicht braucht, dann würde der Hersteller sicher in Erklärungsnotstand kommen. Aber hier sehe ich das nicht. Es gibt ja wohl sogar Unterwasservideos mit erfolgreichem Gelatinebeschuss.

    Ich nehme mal an unsere Texte haben sich überschnitten.

    Im zweifel klärt das BKA was das für ein Ding ist.
    Die gehen wie wir wissen sehr Pragmatisch vor.
    Hat das Ding einen Lauf, (Lauf gleich Rohr durch das ein Projektil durchgeschossen wird)
    Nein hat es nicht.
    Ist das Teil eine Harpune?
    Also wird es unter Wasser getestet ja da schießt es.

    {Dann kommt das Problem mit dem auch Harpunen besitzer dann zu kämpfen haben.}

    Es wird getestet ist es ein Pfeilbeschleuniger?
    Also test aufm Schießstand jupp das Ding schießt auch an der freien Luft.
    Schon brauchst ne WBK.

  • Das ist eben nicht so. Jede Harpune schießt auch an der freien Luft, so will es die Physik. Deshalb wird sie nicht zur Armbrust und auch nicht zum Pfeilbeschleuniger. Ansonsten wären die Cressi-Druckluftmodelle übrigens sogar WBK-pflichtige Schusswaffen, wegen des rohrförmigen Laufes.

    Nochmal: Es kommt auf die Zweckbestimmung an. Das ist auch beim "Piexon" der ausschlaggebende Faktor. Hier der relevante Passus aus dem BKA-Bescheid:


    Also: Geeignet für die Nutzung gegen Menschen, aber nicht dafür bestimmt. Also keine Waffe.

    Genauso ist es mit den Harpunen auch.

  • Genauso ist es mit den Harpunen auch.

    Wart mal ab wenn der erste so ein Ding beim BKA vorlegt.
    Danach ist mit Harpunen Schicht im Schacht.
    Außer du schreibst drauf nur zur Hai Abwehr. :P

    In dem Bescheid vom Piexon steht ja sogar drin warum es keine Waffe ist.
    Das Ding besitzt keinen Lauf sondern eine Düse.
    So und damit eine Spezielle Form der Kinetischen Energie.
    Nicht nur lesen sondern verstehen den Bescheid.

    Und eben weil das Ding keinen Lauf hat ist es keine Waffe.

  • Naja, werden wir ja eventuell irgendwann mal sehen. Aber ich glaube nicht dass das BKA hier gegen den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ein de facto Verbot von Harpunen erlassen würde. Die Leute vom BKA halten sich in der Regel sehr genau an den Wortlaut des Gesetzes. Eine besonders strenge Auslegung kann ich nicht feststellen - sonst wären wohl die Pfeilbeschleuniger und die Tierabwehrgeräte nicht freigegeben worden.

  • Die Leute vom BKA halten sich in der Regel sehr genau an den Wortlaut des Gesetzes.

    Richtig!

    Eine besonders strenge Auslegung kann ich nicht feststellen - sonst wären wohl die Pfeilbeschleuniger...

    Auch Richtig nur hat sich eben seit dem 17.2.20 die Gesetzeslage geändert.
    Harpunen sind bisher noch nicht erfasst, müssten es aber streng genommen nach der änderung werden.
    Denn im Prinzip sind sie genau das was Pfeilbeschleuniger seit der änderung am 17.02.20 nach der Definition sind. :D


    die Tierabwehrgeräte nicht freigegeben worden.


    Und jetzt zitiere ich mal meinen Edit von eben. ;)

    In dem Bescheid vom Piexon steht ja sogar drin warum es keine Waffe ist.
    Das Ding besitzt keinen Lauf sondern eine Düse.
    So und damit eine Spezielle Form der Kinetischen Energie.
    Nicht nur lesen sondern verstehen den Bescheid.

    Und eben weil das Ding keinen Lauf hat ist es keine Waffe.

    Genau mit der Geschichte kamen die Pfeilbeschleuniger auch davon, bis zum 17.02.20

  • Die Harpunenausnahmen sind aber nun mal immer noch drin im WaffG, auch in der neuen Fassung. Sie sind vom Gesetz ausgenommen, auch von allen Vorschriften über Armbrüste und Pfeilbeschleuniger.

    Das war auch bisher relevant, denn die meisten Harpunen waren technisch gesehen auch Armbrüste. Aber sie fielen und fallen unter die Ausnahmeregelung. So wie Blasrohre auch Schusswaffen sind, aber eben explizit vom WaffG ausgenommen.

    Im übrigen gibt es keinen Stichtag "17.2.2020". Ein Teil des Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (heute, der 20.2.20), der hier relevante Teil aber erst am 1.9.2020. Am 17.2. hat sich jedenfalls KEINE Gesetzeslage geändert.

  • Gibt es zu dieser Waffenrechtsänderungsgesetzt vom 20.2.2020 irgendwo eine genaue Definition
    wo hervor geht, wie der Gesetzgeber eine Armbrust - Pfeilabschussgerät oder Pfeilgewehr definiert.
    Denn genau genommen sind doch alle drei Pfeilabschussgerät und wenn ich den Bogen noch dazu zähle wären es vier Begriffe.
    Fällt das jetzt alles unter Pfeilabschussgerät oder gibt es die Armbrust als Begriff so nicht mehr.
    Ganz schön verwirrend.
    MfG.Der Pfeilbeschleuniger

  • @Pfeilbeschleuniger...Warum ließt du nicht einfach diesen Thread von Anfang bis Ende. Es wurde mehrmals erklärt.

  • Entschuldige,Ich habe es nicht mitbekommen,bin auch nicht so oft im Forum.
    möchte aber auch nicht 98 Berichte lesen, wo bestimmt nur eine paar wenige Antworten
    meine Frage beantworten würden.
    MfG.Der Pfeilbeschleuniger