Armbrust doch meldepflichtig?

Es gibt 112 Antworten in diesem Thema, welches 19.739 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2020 um 22:19) ist von Pfeilbeschleuniger.

  • Ihr habt die Texte bzw. Änderungen quasi aus dem Kontext gesogen und falsch interpretiert.

    In der Anlage 1 befinden sich die Begriffsdefinitionen. Nun wird die Definition und Gleichstellung der Armbrust zur Schusswaffe unter
    Anlage 1,
    Abschnitt 1:
    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1:
    Schusswaffen 1.
    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    ...
    1.2.3
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen
    werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch
    eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste)
    ...

    nun um die Pfeilabschussgeräte erweitert. Somit sind dann die Pfeilabschussgeräte zusammen mit den Armbrüsten in ihrer Eigenschaft definiert und (beide) den Schusswaffen gleichgestellt.

    Nummer 1.2.3 wird wie folgt gefasst:
    „1.2.3
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper
    gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie
    durch Muskelkraft oder eine andere
    Energiequelle eingebracht und durch eine
    Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten
    werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte).
    ...

    Zusätzlich wird der § 58 stark ergänzt, der den Altbesitz - also die bereits im Besitz befindlichen Gegenstände regelt:

    § 58 wird wie folgt geändert:
    a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
    㤠58
    Altbesitz; Übergangsvorschriften“.
    ...
    (20) Hat jemand am 20. Februar 2020 ein
    nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
    Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes
    Pfeilabschussgerät besessen, das er vor
    diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens
    am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10
    Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte an-
    dere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder
    das Pfeilabschussgerät einem Berechtigten,
    der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle
    zu überlassen.
    ...

    Dort wird bestimmt, dass die Pfeilabschussgeräte erlaubnispflichtig werden, bzw. wer keine Erlaubnis bis zum 01.09.2021 nachweisen kann, muss er diese an ... abgeben.

    Der § 10... sagt:
    (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt.
    ...
    Offenbar also vollumfänglich mit Bedürfnis und WBK nachzuweisen.
    Mir fällt da nun kein Bedürfnis ein, was faktisch auf ein Verbot hinausläuft, wenn denn die Sportverbände nicht eine Disziplin schaffen. Dazu wäre ja prinzipiell noch bis Herbst nächsten Jahres Zeit, damit Mitglieder eines Schützenvereins dafür ein Bedürfnis und nachfolgend eine WBK dafür beantragen können. Allerdings ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass irgendein Verband sich darüber Gedanken macht. Das muss dann ja auch bis dahin in einer Sportordnung als Disziplin stehen.

    Von Armbrüsten ist da nicht die Rede. Da die Gleichstellung zur Schusswaffe schon vorher da war, ändert sich diesbezüglich nichts.

    Ob werter Herr Jörg Sprave an diesem Umstand nun "Schuld" ist, ist unbewiesen und auch nebensächlich. Fakt ist aber, dass diese Pfeilabschussgeräte nicht seine Erfindung sind, wenn er diese aber auch wohl kräftig beworben hat. Ich kannte diese Dinger vorher jedoch nicht. Aber einen bis dato zulässigen Gegenstand zu bewerben, ist ja auch nicht verwerflich. Warum und unter welchen Umständen diese Dinger nun genau der Politik aufgefallen und in Ungnade gefallen sind, wissen wir ja nicht.

    Ist das nun aufgeklärt?

  • Was damit dann heißt, das für die AB alles beim Alten bleibt und sie auch nicht meldepflichtig wird..... so wie es schon die ganze Zeit kommuniziert wurde.
    Ich hoffe ich interpretiere das richtig.

  • Hab ich was verpasst? Ist das Gesetz nun Verkündet?
    Dann werden wohl einige stornierungen für die Ende März kommenden Pfeilgewehre auflaufen.
    Ich hatte auch kurz überlegt ob ich mir noch eine zulege. Sollte man ja auch später mit WBK auf eine normale Dreamliner umrüsten können und die Lite würde mich eh interessieren.
    EDIT: Wenn das dann komplett wegfällt un man sie als Pfeilgewehr nicht mehr nutzen darf ist das eh uninteressant

    LG Oliver

    CR600W, Airbug, H&K G3 6mm, Glock 17 Gen5 6mm, P320 4,5mm
    HW30S, HW35
    Stormrider

    ... und ich lächelte und es kam schlimmer!

  • Das sich das Gesetz ändert und auch schon beschlossen wurde war mir bekannt. Dachte eigentlich auch es ist schon verkündet worden.
    Gogun macht aber aktuell Werbung auf der Webseite das es stand 12.2. noch nicht verkündet wurde. Ich weiß nicht ob man das hier zitieren darf aber kann ja jeder mal schauen. Ist glaube ich noch nicht so lange auf der Webside. Hab vor ein paar Tagen mal geschaut ob es schon was zu den neuen LGs von FX gibt.
    Auf Altbesitz kann man sich ja nur berufen wenn man vor der offiziellen Verkündung schon Besitzer war wenn ich es richtig verstanden habe.
    Na ist eh egal. Wenn kaufe ich dann eine "richtige" Dreamliner wenn es denn so weit ist. Vorher ein weing mit Pfeilen zu spielen hätte halt noch was gehabt. ;)

    LG Oliver

    CR600W, Airbug, H&K G3 6mm, Glock 17 Gen5 6mm, P320 4,5mm
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    ... und ich lächelte und es kam schlimmer!

  • Wie er auf die Idee kommt, dass er die "Pfeilabschussgeräte" weiter verkaufen darf, wenn er dazu sagt, dass sie nur unter Wasser benutzt werden dürfen...vorsichtig formuliert...das erschließt sich mir nicht wirklich.

  • Für Harpunen gibt es glaub ich wieder Ausnahmen. Die kann man dann sicher künftig auch noch WBK pflichtig machen. Vielleicht zusammen mit Bogen und Armbrust? Der Jörg ist halt ein fleißiges Kerlchen.

  • meine güte . das das bewerben im endeffekt dazu führt , das eine größere menge leute die kennt, bleibt ja unumstritten.... sollte der umstand aber zu dem verbot führen. halte ich die werbung für nicht gelungen , auf lange sicht bertrachtet..... :D

    gruß edwin

    INVICTUS

  • meine güte . das das bewerben im endeffekt dazu führt , das eine größere menge leute die kennt, bleibt ja unumstritten...

    Tja, so siehts eben aus in dem besten Deutschland ever:

    Kaum stellt sich ein Sportgerät als "gefährlich" heraus, wirds Wbk-pflichtig o. gleich verboten !

    Man könnte ja glatt glauben die "Oberen" hätten Angst vor dem normalen Bürger....

  • @dalli

    das muss man nicht glauben, dafür liegen die Beweise schon am Tisch.

    Weil jemand Jörg Sprave "dankte": ist es nicht so das wir viele Modelle (auch der ominösen Pfeilwaffen) überhaupt erst ihm verdanken? Ich bin froh das es noch ein paar kreative Leute gibt.

    Zum Thema: ist D das einzige Land wo die Dinger WBK-pflichtig werden?

  • Zum Thema: ist D das einzige Land wo die Dinger WBK-pflichtig werden?

    Wozu ist das nun noch wichtig? Die Dinger sind ja recht neu gewesen und haben sicher Exotenstatus. Wahrscheinlich bzw. sicherlich hat sich der Gesetzgeber auch mit dieser WBK-Pflicht beeilt, bevor diese Pfeilabschussgewehre eine große Verbreitung bekommen und dann faktisch nicht mehr aus den Haushalten zu bekommen sind.
    Jedenfalls gehe ich davon aus.

  • Das ist eh Sinnfrei, da jeder mit etwas Geschick die Dinger selbst in der Garage zusammenwursteln kann!
    J.S hat hierführ vor einiger Zeit eine Bauanleitung in das Natz gestellt.

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • @dalli

    das muss man nicht glauben, dafür liegen die Beweise schon am Tisch.

    Weil jemand Jörg Sprave "dankte": ist es nicht so das wir viele Modelle (auch der ominösen Pfeilwaffen) überhaupt erst ihm verdanken? Ich bin froh das es noch ein paar kreative Leute gibt.

    Zum Thema: ist D das einzige Land wo die Dinger WBK-pflichtig werden?

    Naja der Jörg hat FX besucht und deren Pfeilbeschleuniger beworben und dann erst seine Airzooka gebaut und später nen Doppelläufigen Derringer zur SV in seinem Shop vertrieben und beworben.
    Er trägt bestimmt nicht die alleinige Schuld aber ich denke das er schon mit seiner Medialen Reichweite durchaus dazu beigetragen hat das sie nun verboten sind.
    Ich mag zwar seine Videos aber denke das er ab und an Gesetzeslücken ein wenig zu weit ausreizt.

  • Naja der Jörg hat FX besucht und deren Pfeilbeschleuniger beworben und dann erst seine Airzooka gebaut und später nen Doppelläufigen Derringer zur SV in seinem Shop vertrieben und beworben.Er trägt bestimmt nicht die alleinige Schuld aber ich denke das er schon mit seiner Medialen Reichweite durchaus dazu beigetragen hat das sie nun verboten sind.
    Ich mag zwar seine Videos aber denke das er ab und an Gesetzeslücken ein wenig zu weit ausreizt.

    Naja, trotzdem hat hier der "Gesetzgeber" etwas massiv verschärft ohne jede Deliktrelevanz !!

    Oder gab es irgendwelche Straftaten damit ?

    Sozusagen eine "vorrauseilende Verschärfung" !! :thumbdown:

    Und zwar von Kinderspielzeug direkt ohne Umweg zu Meldepflichtig ! :cursing:

    Wo gabs so was schon mal ??

    Ist mir nicht bekannt ?(