Armbrust doch meldepflichtig?

Es gibt 112 Antworten in diesem Thema, welches 19.734 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2020 um 22:19) ist von Pfeilbeschleuniger.

  • Kurzform: Nein nicht vernünftig definiert; Für die Armbrust ändert sich nix, für den Bogen auch nicht.

  • Hey Otti208,
    die Frage ist mir sehr wichtig sonst hätte ich die bestimmt nicht gestellt,
    es ist eben nicht jeder im Juristendeutsch so gebildet wie du und versteht gleich alles genau,
    oder hat die Zeit alle Thread zu lesen, wobei meine Frage bestimmt in dieser Form noch nicht gestellt wurde,
    aber sicherlich noch öfter gestellt wird, wenn sich jemand mit dem Gesetzestext beschäftigt und durch liest.
    Ich möchte dich auffordern in so einem Forum etwas kollegialer zu sein.
    Der Pfeilbeschleuniger.

  • Sehe ich richtig und der Knackpunkt ist nach wie vor, dass kaum ein Bedürfnis für so eine Waffe erteilt wird oder hat sich da was verbessert?

  • Ich wüsste generell nicht wie so ein Antrag auf Bedürfnis von den Pfeilbeschleunigern vernünftig begründet werden sollte.
    Die sind kein Bestandteil einer bestehenden Schießsport Disziplin und auch die Jagd mit Pfeilen ist in DE nicht erlaubt.

  • Pfeilbeschleuniger:
    es sind grade mal 6 Seiten, deine Frage steht auf Seite 5, die Antwort muss also davor sein.
    In der Zeit die du brauchst hier weiterzulesen und zu antworten hättest du dir die Antwort auch suchen können.
    Insofern hat Otti recht, wenn dir das wichtig ist einfach mal Prioritäten setzen.
    Warum soll ein anderer seine Zeit für die Suche nach der Antwort für eine Sache, die dich scheinbar interessiert, opfern?

  • Die Frage wurde schon einige Male gestellt und beantwortet.
    Wenn Du die Zeit nicht hast, kann es nicht so wichtig sein!
    Kollegial wäre es, wenn Du dir die Zeit nimmst und den Thread liest
    und nicht erwartest das andere Forenkollegen ihre Zeit opfern.
    Ich kann mit Juristendeutsch nichts anfangen, dazu bin ich zu blöd.
    Mit den Antworten im Thread kann ich schon etwas verstehen.

    Du hast deine Antwort ja schon bekommen.
    Pfeilbeschleuniger sind eben Pfeilbeschleuniger und alles Andere nicht!
    Schlecht definiert im Gesetz.

    Steht auch so im Thread oder so ähnlich.

    Gruß Otti

  • Bin zwar kein Fan von Waffengesetzverschärfungen
    aber die kurzen Derringer müssen meiner Meinung nach auch nicht unbedingt im Umlauf sein.

    Power von nem KK aber ohne Altersbeschränkung Erwerb und Führbar... Schade das es die echten von FX nun auch getroffen hat aber war leider absehbar.

  • Mr Totot,
    ich kann dir helfen und sagen,meine Frage ist noch nicht gestellt worden,
    also lass dich nochmals herab und erkläre die Definition aus juristischer Sicht, was ist eine Armbrust-Pfeilgewehr oder Pfeilabschussgerät?

  • Jetzt wirst Du mit deiner Frage ja genauer.
    Die Antwort musst Du dann bei einem Juristen deines Vertrauens finden.

    Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt eben die genaue Definition.

    Bei den ersten Klagen die kommen, müssen sich die Gerichte darum kümmern.
    über Kurz oder Lang wird es dann auch im Gesetztext Anwendung finden.

    Aktuell ist wohl das Merkmal einer Armbrust, die Wurfarme.

    Gruß Otti

  • Mr Totot,
    ich kann dir helfen und sagen,meine Frage ist noch nicht gestellt worden,
    also lass dich nochmals herab und erkläre die Definition aus juristischer Sicht, was ist eine Armbrust-Pfeilgewehr oder Pfeilabschussgerät?

    Ich hab mir jetzt doch mal die Mühe gemacht es rauszusuchen, am Beispiel Verminator. Hier mal der Text, in der Anlage der Feststellungbescheid mit Beschreibung des BKA (Bundeskriminalamt).
    Das ist die Definition des BKA für diese Geräte.

    Pfeilgewehr "Verminator" als Vorbild
    Bereits 2015 hat das Bundeskriminalamt (BKA) das Pfeilgewehr "FX-Verminator MkII Extreme" für eine waffenrechtliche Einstufung geprüft. Mittels Feststellungsbescheid gab das BKA bekannt, dass dieses Pfeilgewehr nicht unter das aktuelle Waffengesetz fällt. Beim "Verminator" der schwedischen Firma FX Airguns werden Pfeile auf ein Abschussrohr aufgesteckt und diese mit Druckluft verschossen.
    Da hierbei keine Geschosse durch einen Lauf getrieben werden, handelt es sich nicht um eine Schusswaffe nach der Definition im Waffengesetz. Die Pfeile selbst sind auch keine Munition im Sinne des Waffengesetzes, da ja keine Geschosse mittels Treibladung angetrieben werden. Damit ist der "Verminator MkII Extreme" auch kein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand.
    Nach Ansicht des BKA ist es ebenso keine Armbrust, da die Energie für die Pfeile mittels Druckluft und nicht mit Muskelkraft eingebracht wird. Last but not least ist das Pfeilgewehr nicht einmal eine Anscheinswaffe. Es gibt kein Vorbild einer scharfen Schusswaffe. Das BKA hat den "Verminator" tatsächlich in die Schublade "Spielzeugwaffen" eingestuft. Und das bei einer Energie von etwa 77 Joule und höchste Treffgenauigkeit selbst auf 100 m. Hier können Sie den Feststellungsbescheid des BKA zum "Verminator" nachlesen.

  • Jetzt wirst Du mit deiner Frage ja genauer.
    Die Antwort musst Du dann bei einem Juristen deines Vertrauens finden.

    Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt eben die genaue Definition.

    Bei den ersten Klagen die kommen, müssen sich die Gerichte darum kümmern.
    über Kurz oder Lang wird es dann auch im Gesetztext Anwendung finden.

    Aktuell ist wohl das Merkmal einer Armbrust, die Wurfarme.

    Gruß Otti

    Und besonders auch die Art der Energiespeicherung mit Hilfe der Sehne. Keine Gase oder ähniches.

  • @ Mr Tolot - Otti - asdfqwer

    Danke euch für die Antworten auf meine Frage, die für mich aufschlussreich und beruhigend sind.
    Ich komme aus dem aktiven Bogensport und habe immer Turnierwettkämpfe bestritten,
    da ist das Waffengesetzt nebensächlich, aber seit einiger Zeit habe ich auch viel Spaß am Armbrustschießen und die steht nun mal im WaffG, wo ich mich noch nie so richtig mit beschäftigt habe.

    Gruß. Der Pfeilbeschleuniger