Apfelsinen- und Mandarinenschalen einritzen.
Gruß Play
Es gibt 790 Antworten in diesem Thema, welches 86.302 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Apfelsinen- und Mandarinenschalen einritzen.
Gruß Play
Das könnte im Kontext bedeuten, dass Waffenverbotszonen für Messer mit nicht feststellbaren oder nicht feststehenden Klingen oder mit Klingen unter 4 cm auch per Rechtsverordnung NICHT mehr eingerichtet werden dürfen.
Der neue Abs. 6 stellt eine Ermächtigung für den Verordnungsgeber dar, solche Zonen einzurichten, beschränkt dieses Recht aber zugleich auch.
Das wäre dann positiv, wenn es denn so ist.
Bleibt der Rest des § 42a WaffG so, wie er ist?
Wenn man jetzt auf einer Großveranstaltung ein Teppichmesser dabei hat, mit einer Klinge die auf 4 cm Länge gekürzt (sprich gebrochen) ist: Ist man dann noch im legalen Bereich?
Nein,denn diese kann man mit einer Hand öffnen und verriegeln dann
Hat jemand eigentlich schon eine Volltextausgabe entdeckt, wo die Änderungen mit eingearbeitet sind?
Da sitzen doch bestimmte schon einige Juristen dran - kann nur eine Frage der Zeit sein.Bisher gibt es vom Original ja -leider- nur die Änderungsanweisungen...
Meines Wissens gibt es nur für den Teil der Änderungen, die schon in Kraft getreten sind, eine Synopse (Vergleich Alt vs. Neu) hier:
https://www.buzer.de/gesetz/5162/v234432-2020-02-20.htm
Die übliche Seite gesetze.im-internet.de ist noch nicht so weit.
hallo
was genau endert sich bei srs pistolen?
Als Sportschützen brauchen wir keine Schalldämpfer, da wir auch damit keinesfalls auf den Gehörschutz verzichten können.
Für den Jäger und insbesondere für seinen Hund sieht das ganz anders aus
Beim Hund, Jäger und Umwelt bin ich voll bei dir.
KK Gewehr (50m) schießen aber auch viele Sportschützen ohne Gehörschutz, oder eben nur mit Stöpseln, da Kapselgehörschützer beim Gewehr schon hinderlich sind.
Ich würde mir wenn es erlaubt wäre, sofort einen Schalldämpfer auf's KK schrauben.
Beim KK dürfte es auch keine Probleme mit Überhitzung geben.
Und wenn son KK mit Schalli dann noch so laut wie eine Z Patrone oder ein Luftgewehr wäre, fände ich das Training schon angenehmer. Ich muss das nicht haben dass es möglichst laut knallt, aus dem Alter bin ich raus.
Und genau weil ein Schalldämpfer bei einer .22lfB sehr effektiv wirkt, wirst du ihn kaum legal freigegeben bekommen.
Es gibt nicht umsonst auch die Bezeichnung "Mossad-Kaliber" für die .22lfB.
Bei den Schalldämpfern zur Jagd ist der Zweck, den Lärmpegel beim Schützen unter die arbeitsmedizinisch festgelegte Grenze von 137dB(C) zu bekommen, nicht möglichst leise zu schiessen.
Ein KK-Dämpfer ist auf Pistolen sehr wirksam weil
die mit normaler Munition die Schallgrenze nicht
erreichen. Mit HV-Munition ist das vorbei.
Ein KK-Gewehr erreicht die Schallgrenze ebenfalls
spielend, das ist deutlich zu hören.
Bei den Schalldämpfern zur Jagd ist der Zweck, den Lärmpegel beim Schützen unter die arbeitsmedizinisch festgelegte Grenze von 137dB(C) zu bekommen, nicht möglichst leise zu schiessen.
Da wird ein KK auch ohne Schalldämpfer deutlich drunter liegen.
Wir haben vor ein paar Jahren Mal Schallmessungen auf dem Stand gemacht, bei KK (Standard Munition) waren das wenn ich mich richtig erinnere maximal 115dB (A), wobei es da bei verschiedenen Waffen auch deutliche Unterschiede gab.
Mit Zimmer und Flobert Munition waren es irgendwo bei 90dB (A).
Bleibt der Rest des § 42a WaffG so, wie er ist?
Fragen Sie den Juristen Ihres Vertrauens.
hallo
was genau endert sich bei srs pistolen?
kann wer was sagen?danke
Tudor, das hast Du am Samstag schon mal gefragt und beantwortet bekommen. Da war die jetzt veröffentliche Textgrundlage die gleiche.
Es ändert sich zum Erwerb, Besitz und Führen von SSW nichts. Es werden aber neue Zulasdungsrichtlinien kommen, damit weitere Hersteller SSW auf dem Markt bringen können.
Dazu werden es künftig mehr Waffenverbotszonen geben, wo das Führen aller gefährlichen Gegenstände verboten sein wird.
Weitere Änderungen, die SSW betreffen, sind nicht bekannt.
Andreas
Da kommt noch bald viel mehr auf uns zu mit den Gesetzen
Die Gefährdungslage wird sich durch die Freigabe gerade von Kleinkaliberdämpfern nicht erhöhen.
Warum?
Weil es schon seit Jahren zu Hauf Kleinkaliberdämpfer frei zu kaufen gibt und anscheinend trotzdem nicht mehr passiert als vorher.
Nur weil da ein "F" drauf ist, werden die meist nur "umdeklarierten" Dämpfer nicht ungeeigneter für .22lfb.
Es gibt auch extra für Luftgewehre hergestellte Dämpfer, aber viele von den Dingern werden im Ausland baugleich als KK-Dämpfer verkauft.
Also, wer damit Blödsinn anstellen will, der kauft sich halt für unter hundert euro so ein Ding und beantragt nicht extra einen.
Gruß K.
Das musst du nur den zuständigen Behörden und Ministerien klar machen.
Vielleicht ist es aber auch eine Verschwörung der Kissenhersteller, die befürchten, dass niemand mehr Sofakissen als Schalldämpfer missbraucht, die dann entsorgt und erneuert werden müssen....
Ingo.M:
Sorry, mein Fehler. Du hast natürlich Recht mit Kleinkaliber. Hatte ich so gar nicht dran gedacht, weil bei uns auf dem Stand von .22 bis .45 alles zusammen geschossen wird und da geht halt nichts ohne Gehörschutz, egal ob mit oder ohne Schalldämpfer
Hier noch eine "nette" Auswirkung der neuen Änderung; mal sehen wie Behörden so drauf sind...
Auf der GRA Internetseite gibt es eine Lese-Fassung der Änderungen im WaffG...
Vanguard: Und damit kann man davon ausgehen, dass es in den betroffenen Landkreisen ab sofort Personen mit unverschuldet illegalen Waffen / Munition gibt. Irgendwer muss ja immer gerade verlängern.
Ganz großes Kino. Wieso wird sowas nicht vorher geklärt?
Die nächste Verschärfung ist schon im anrollen.
https://m.faz.net/aktuell/politi…u-16646472.html
Zitat:"
Waffengesetze müssen „nachjustiert“ werden
Derweil bringen SPD und Grüne verpflichtende psychologische Begutachtungen für Waffenbesitzer ins Gespräch. „Nach der Gewalttat von Hanau müssen wir sehr ernsthaft prüfen, ob wir das Waffenrecht wieder nachjustieren müssen“, sagte SPD-Innenexperte Helge Lindh der Zeitung „Die Welt“. „Sollte sich herausstellen, dass die Behörden die psychologische beziehungsweise persönliche Eignung von Waffenbesitzern nicht ausreichend prüfen können, müssen wir das Gesetz entsprechend reformieren.“ Denkbar wäre, die Genehmigung von Waffenbesitzkarten künftig von der Vorlage eines psychologischen Gutachtens oder Tests abhängig zu machen, sagte Lindh.
Die Grünen wollen, dass Munition nur noch gelagert werden darf, wo auch geschossen werden darf – bisher sei es Sportschützen möglich, sowohl Waffen als auch Munition zu Hause zu lagern. Zudem reichten die bisherigen Zuverlässigkeitsprüfungen nicht aus. Es stelle sich schon die Frage, „ob das aktuelle System wirklich funktioniert und ob regelmäßige obligatorische psychologische Begutachtungen nicht besser wären“, sagte Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, der „Welt“. Ziel müsse sein, „dass nur diejenigen eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten, die auch die physische, kognitive und psychologische Eignung für Besitz von Schusswaffen haben“.
Zuvor hatte bereits Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine Überprüfung des Waffenrechts angekündigt. Der „Bild“-Zeitung sagte er: „Wenn die Ermittlungen hier einen Anhaltspunkt ergeben, dass wir früher hätten eingreifen müssen, was den Waffenschein betrifft, dann müssen wir das ändern.“ Möglicherweise könne es sinnvoll sein, ein medizinisches Gutachten oder eine ärztliche Bestätigung einzufordern, „dass da alles in Ordnung ist und die Verwirrung oder die Krankheit einer Person nicht zur Gefahr für die Allgemeinheit werden“, wenn jemand auffällig geworden sei.
Mehr Ämter bedeuten nicht mehr Sicherheit
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will prüfen, ob die gerade erst verschärften Regelungen im Waffenrecht auch konsequent umgesetzt werden. Demnach müssen die Behörden immer beim Verfassungsschutz nachfragen, bevor sie eine Waffenerlaubnis erteilen. Es müsse geprüft werden, ob die Behörden, die über die Zuverlässigkeit entscheiden, die nötigen Informationen bekommen.
Die FDP fordert zudem, die Sicherheitsstrukturen in Deutschland den neuen Bedrohungen anzupassen. „Dazu gehört eine Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern“, sagte FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. So müssten zum Beispiel kleinere Landesämter für Verfassungsschutz zusammengelegt und verbindliche Rechtsgrundlagen für das Gemeinsame Extremismus- und Terrorabwehrzentrum geschaffen werden. In Deutschland seien mehr als 40 Behörden für die Sicherheit verantwortlich, sagte Teuteberg. „Doch mehr Ämter bedeuten nicht mehr Sicherheit. Im Gegenteil.“ "
Zitat Ende