Bedürfnis Waffenerwerb

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.496 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2020 um 11:12) ist von John Matrix.

  • Hallo zusammen,

    eine Frage beschäftigt mich zur Zeit:
    Ich b in Mitglied in einem Schützenverein, der wiederum Mitglied im DSB ist.
    Der Schützenverein schießt nur mit freien Waffen.
    Nun bin ich hin und wieder bei befreundeten Schützenvereinen auf den Schießbahnen und schieße mit ausgeliehenen scharfen Waffen. Lang, kurz, großkaliber, KK usw.

    Die Frage: Darf mein Schützenverein, in dem keine scharfen Waffen geschossen werden, mir eine Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14WaffG) ausstellen, oder darf das nur ein Verein, in dem diese Waffen auch geschossen werden?

    Wenn das einer von euch weiß, wäre ich über eine Antwort, gegebenenfalls mit Gesetzestext außerordentlich dankbar!


    Vielen Dank vorab und viele Grüße,

    Jana

  • Nach Paragraph 14 WaffG wird das Bedürfnis vom Verband bescheinigt.
    Laut diesem Paragraphen musst du zwar Mitglied eines Vereins dieses Verbandes sein, aber dort steht nicht, dass du auch dort die entsprechende Disziplin schiessen musst.
    Wenn du in deinem Schiessbuch innerhalb der einjährigen Mindestmitgliedschaft ausreichend Trainingstermine als Gastschütze nachweisen kannst, sollte es zumindest theoretisch mit dem Bedürfnis klappen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die Frage: Darf mein Schützenverein, in dem keine scharfen Waffen geschossen werden, mir eine Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14WaffG) ausstellen, oder darf das nur ein Verein, in dem diese Waffen auch geschossen werden?

    Normalerweise ist das auch so, weil der Bedürfnisantrag immer über den Verein zum Verband eingereicht werden muss, wo man auch Mitglied ist. In deinem Fall kann dieser zwar die mehr als 12 monatige Mitgliedschaft bestätigen, jedoch nicht das regelmäßige Training mit erlaubnispflichtige Waffen. Das auch, weil er ja nicht "seine" Aufsichten als Mitglieder in dem fremden Verein hat, die das bestätigen können.
    Sofern du über das Jahr ein eigenes Schießbuch geführt hast, kannst ja mal einen Bedürfnisantrag über deinen Verein einreichen. Wirst dann ja sehen was passiert.

    Eine WSK besitzt du bereits?

    Nachtrag:
    Etwas anderes wäre es, wenn der - nennen wir es mal - LG-Verein regelmäßig über einen festen Pachtvertrag auf einer fremde Schießbahn Nutzungszeiten anmietet und seine Mitglieder als Aufsichten zusammen mit einem Trupp anderer Mitglieder diesen Stand regelmäßig nutzt. Dann wäre das glaubhaft nachvollziehbar.

  • Erstmal großen Dank für die Antworten.

    Das heißt also, ich könnte den Bestätigungsnachweis meinem Vereinsvositzenden geben und der könnte mir lediglich die Mitgliedschaft bestätigen?

    Wer bestätigt dann das regelmäßige Schießen? Nur das Schießbuch?

    Wie ist dann generell der Ablauf? Ich gebe meinem Vereinschef die Bestätigung, er bestätigt die Mitgliedschaft, ich kopiere das Schießbuch und gehe zur Behörde?
    Oder gibt es dann noch weitere benötigte Bestätigungen von irgendwelchen Dachverbänden?

  • Im Gesetz steht aber nur, dass man im Verein geschossen haben muss, nicht dass man im Verein Mitglied sein muss. Die 12 Monate im Gesetz beziehen sich auf die Zeiten des regelmäßigen Trainings, nicht auf die Mitgliedschaftsdauer im Verband.

    Das Problem ist nur, dass die Verbände ihre eigenen, restriktiven Reglen machen, die weit über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Antrag auf Bedürfnis für eine Schusswaffe nach Disziplin yx ausfüllen
    Verein bestätgt darauf die mindestens 12-montaige Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied
    sowie die Teilnahme am regelmäßigen Training. Das prüft er anhand der geführten Schießkladde oder Nachweisen des Schützen.
    Das geht mit dem Sachkundenachweis des Schützen zum Verband
    Der prüft die Erfoderlichkeit und bestätigt das Bedürfnis
    Mit diesem Bedürfnisschreiben, dem WSK Zeugnis, einer Kaufrechnung eines Waffenschrankes der Klasse 0 oder besser stellt der Schütze dann den Antrag auf einer Schusswaffe. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und persönliche Eignung und stellt dann eine gelbe oder grüne WBK aus - je nach beantragter Waffe.
    Dann kannst Einkaufen gehen.

  • Im Gesetz steht aber nur, dass man im Verein geschossen haben muss, nicht dass man im Verein Mitglied sein muss. Die 12 Monate im Gesetz beziehen sich auf die Zeiten des regelmäßigen Trainings, nicht auf die Mitgliedschaftsdauer im Verband.

    Das ist falsch:


    Zitat


    Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
    1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
    2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

    Daraus folgert ja, dass man Mitglied sein muss, damit das Training als im Sinne des Schießsports überhaupt anerkannt wird. Deswegen werden Bedürfnisanträge auch abgeleht, obwohl der Schütze schon mehr als ein Jahr sein Schießen belegen kann, jedoch weniger als ein Jahr Mitglied in diesem (!) Verband ist. Schießen bei Vereinen über fremde Verbände zählen nicht.

    @ Jana1982 - hast du schon eine Waffensachkundeprüfung absolviert?

  • Zudem stellen sich die Ämter oft quer wenn es um Disziplinen geht, die in dem jeweiligen Verein nicht geschossen werden können.

    Da du die Waffen, für die du ein Bedürfnis möchtest, in deinem aktuellen Verein nicht schießen kannst würde es Sinn machen, dich zusätzlich bei einem der befreundeten Vereine anzumelden.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Zudem stellen sich die Ämter oft quer wenn es um Disziplinen geht, die in dem jeweiligen Verein nicht geschossen werden können.

    Wieso sollte sich die Behörde querstellen? Wenn der Verband ihm das Bedürfnis bescheinigt und er Sachkunde und Schießnachweis hat, kann der SB da nicht wirklich was gegen machen. Im Gesetz wird nur gefordert, dass die Waffe für eine Disziplin des Verbandes geeignet sein muss, nicht, dass er auch in seinem Verein diese Disziplin schiessen muss.

    Da du die Waffen, für die du ein Bedürfnis möchtest, in deinem aktuellen Verein nicht schießen kannst würde es Sinn machen, dich zusätzlich bei einem der befreundeten Vereine anzumelden.

    Wobei ich dir hier trotzdem Recht gebe.
    Es macht schon Sinn, sich einen Verein zu suchen, der auch die passende Disziplin anbietet, wenigstens für die Hauptdisziplin.
    Kann auf Dauer auch Stress mit dem jeweiligen Verein vermeiden.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Eben - man muss zwischen Verein, Verband und Behörde trennen.
    Verein bestätigt nur Mitgliedschaft und Schießtraining
    Verband prüft Vereinsangaben, WSK und bestätigt das Bedürfnis, faktisch genehmigt sie schon die Waffe
    Behörde prüft Lagerung, Zuverlässigkeit und pers. Eignung und stellt die WBK aus. Liegt das Bedürfnis vor und die Zuverlässigkeit sowie pers. Eignung ist gegeben, hat die Behörde auch keine Handhabe mehr, die WBK zu verweigern.

  • Vielen, vielen Dank für die vielen hilfreichen Hinweise!
    Ja, die Sachkunde hab ich.
    Das heißt, ich müsste den Bedürfnissnachweis nach der Unterschrift meines Vereinsvorsitzenden zum Verband (Ssb) schicken und die Kopien meines Schießbuches? Oder macht das der Vorsitzende meines Vereins von sich aus? Schießkladde gibt es bei uns nicht.

  • Der Verein muss gegenüber dem Verband bestätigen dass der Verein über eine Schießanlage oder´über ein Mietverhältniss mit einer Schießanlage verfügt auf der die beantragte Waffe geschossen werden kann.
    Wenn der Verein nur mit Freien Waffen schießt ist das Vorhaben von vornherein zum Scheitern verurteilt.

  • Das verstehe ich jetzt nicht. Im Schießbuch sind doch die regelmäßigen Schießstandbesuche auf benachbarten Schießständen eingetragen. Mein Verein muss doch laut voriger Aussage nur meine Mitgliedschaft und meinen Nachweis in Form des Schießbuches bestätigen.

  • Bei uns zeichnet der Vorstand den Bedürfnisantrag ab. Dazu legst du eine Kopie deiner Trainingsnachweise (Stempel 12/18) vor. Die musst du eh kopieren weil als nächstes der Kreisverband seinen Stempel draufsetzt. Dann gehen Antrag und Nachweiskopie an den Landesverband.
    Der Verein kann dir also schon das regelmäßige Training bestätigen, weil die Kopie von deinem Trainingsbuch ein Anhang zum Bedürfnisantrag ist. Die Stempel müssen nicht in deinem Verein erworben sein.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Bei uns muss das jeder selber zum Kreisverband schicken. Der Kreis sendet es dann aber ans Land weiter.
    Am besten fragen. Möglicherweise ist dein Vorstand etwas serviceorientierter ;)

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Die Frage: Darf mein Schützenverein, in dem keine scharfen Waffen geschossen werden, mir eine Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14WaffG) ausstellen, oder darf das nur ein Verein, in dem diese Waffen auch geschossen werden?


    Ich würde das mit dem Vorstand klären. Ist er bereit, zu bescheinigen und der Verband stellt Dir ein Bedürfnis aus, ist es nicht mehr Deine Baustelle.
    Wenn nicht, bleibt Dir nix anderes als eine Zweitmitgliedschaft in einem SSB-Verein, der eine Schiessmöglichkeit vorhält. Die 12 Monats Frist bezieht sich auf die Verbandsmitgliedschaft. Mit etwas Glück läuft die Uhr da nicht wieder bei Null los.

    Die verbandsinternen Richtlinien und -regelungen sind, nicht nur im SSB, etwas kryptisch bis verwirrend oder widersprüchlich. Es nützt aber nix, im real life darüber laut zu werden, Hauptsache Du kriegst Deinen Wisch. Such mal die Connection zu jemand, der über Deinen oder den anderen Verein kürzlich beantragt hat.

    Den Gesetzestext spare ich Dir mal. Hier steht (teilweise schwerst verständlich) wie es der SSB gerne hätte:
    https://www.saechsischer-schuetzenbund.de/waffenrecht/

    Nicht davon verwirren lassen. Ein geschickter Koch (d. h . lokale Beratung) macht auch daraus etwas nicht zu heiß verkochtes. ;)

    Andreas

  • Wie gilmore schreibt, das Ganze erstmal mit deinem Verein abklären.
    Ich mußte noch nie was zum Verband schicken (mein letzter Kauf ist aber auch schon länger her).
    Bei der Erst und Zweit Kurzwaffe hat die Bescheinigung vom Verein (inkl. belegter Sachkunde, Mitgliedschaft des Verbands, Teilnahme des regelmäßigen Trainings usw.) der Behörde gereicht.
    Ab der 3ten Kurzwaffe hätte aber wohl der Verband zustimmen müssen.
    Für GK Langwaffe gehen unsere Mitglieder auch oft auf einen vereinsfremden Schießstand und holen sich dort ihre Unterschriften im Schießbuch.
    Auf unserem 25m Stand ist GK Langwaffe schon ein wenig wie Perlen vor Säue werfen, wobei dort auch regelmäßig Gewehr geschossen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (19. Februar 2020 um 06:41)

  • Ein Verein kann nur das Bedürfnis für eine Waffe bestätigen, wofür er auch die Standzulassung hat.
    Bsp. Hat er nur eine 25m stand wo laut Schießstandsachverstandigen nur Kleinkaliber geschossen werden darf, kann und darf dein Verein kein Großkaliber bestätigen, da auf dem Vereinsschießstand eben kein GK geschossen werden darf.

    Gruß Toto

  • Ein Verein bzw das Bedürfnis ist nicht an den eigenen Stand gebunden, zB haben die wenigsten Vereine eigene Tontaubenstände, trotzdem darf der Verein das Bedürfnis für eine Flinte bestätigen.
    So lange nachweislich auf vereinsfremden Ständen Training stattfindet und das Mitglied hier auch die regelmäßige Teilnahme nachweisen kann.
    Zumindest ist das mein Kenntnisstand.
    Wobei es im aktuellen Fall sicherlich eine Überlegung wert ist, ob man nicht in den Verein wechselt wo auch ein geeigneter Stand für das Gewünschte vorhanden ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (19. Februar 2020 um 07:05)