Bedürfnis Waffenerwerb

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.495 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2020 um 11:12) ist von John Matrix.

  • Richtig. Abgesehen davon, dass das Bedürfnis letztendlich vom Landesverband bestätigt wird der Verein bei entsprechenden Trainingsnachweisen natürlich seinen Stempel unter den Antrag setzen.
    Wäre die Annahme mit der Limitierung auf eigene Stände zutreffend, dann dürften Kreis- und Landesverband überhaupt keine Bedürfnisse bescheinigen, weil sie als Körperschaften keine Schießstände betreiben.
    Der Landesverband ist letztendlich nur durch die DSB Disziplinen und seine eigene Liste B eingeschränkt.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Die Befürwortungsrichtlinien sowohl des BBS Bayern als auch des BDMP Bayern (das sind die beiden die für mich relevant sind und die ich kenne) sagen ganz klar dass der Verein über eine entsprechnende Schießanlage verfügen muss oder ein Mietverhältniss des Vereins mit einer Schießanlage gegenüber dem Landesverband nachgewiesen werden muss auf dem die beantragten Waffe und Disziplin gesschossen werden kann, ansonsten hat der Schütze kein Bedürfniss, auch wenn das dem ein oder anderen nicht passen mag.

  • Bin ich froh, dass der DSB nicht so engstirnig ist :D Rechtlich gesehen muss der Verband das Bedürfnis bestätigen. Wie der das im Detail handhabt ist vermutlich individuell.

    Ich glaube die Frage kam aus Sachsen und da tippe ich beim Landesverband auf DSB. Wie kompliziert andere Verbände das handhaben tut für die Ausgangsfrage nichts zur Sache.

    Wenn verbandsfremde Schützen zu uns kommen, dann brauchen die auch Stempel in bestimmte Vordrucke. Das normale Trainingsheft reicht da nicht. Wer's braucht... :saint:

    Es grüßt der Ottokar :^)