BMI Durchführungsverordnungen und neue SSW???

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 819 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Februar 2020 um 12:05) ist von Ritztec.

  • Sagt mal, lese ich da was falsch:

    " ... 4.2.8 Bei Schreckschusswaffen, die ausschließlich zum Abfeuern von Kartuschenmunition zur akustischen Signalgebung dienen, müssen die unter Nummer 4.2.1 genannten Sperren das dem Drucksache 495/19- 16 -Lauf entsprechende Rohr vollständig blockieren, mit Ausnahme eines oder mehrerer Austrittsöffnungen für den Gasdruck. Die Waffe muss so beschaffen sein, dass der Gasdruck nicht an der Vorderseite der Waffe entweichen kann. Abweichend von Num-mer 4.2.1 müssen die Sperren eine Härte von mindestens 700 HV30 aufweisen.“ ..."

    Wenn ich da jetzt nicht was überlesen habe, dann gibt es bald nur noch SSW mit Ausschuss nach, ... irgendwohin, nur nicht nach vorne???

    Ach so, das kommt daher:

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/…topNr=42#top-42

  • Ich habe es jetzt nicht nachgelesen oder nachgeprüft: Aber meine SSWs sind nicht nur zur akustischen Signalgebung sondern auch zur optischen Signalgebung (Abschussbecher) geeignet. Gilt die oben zitierte Stelle vielleicht nur für die klassischen Starterpistolen, die ebenfalls in die Kategorie SSW fallen ?

    Gruß

    DSM

    No my mind is not for rent, to any god or government !

  • Seite 32/33:

    "Die in Deutschland zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen entsprechen bereits jetzt den Vorgaben der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69. [...] Einige Vorgaben der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 sind jedoch noch nicht explizit im Beschussrecht geregelt. Dies betrifft insbesondere [...] Vorgaben an in Deutschland unübliche Schreckschusswaffen, die ausschließlich zur akustischen Signalgebung konzipiert sind."


    Ich verstehe den Text, den du zitierst, so, dass die in Deutschland üblichen SRS-Waffen, mit denen man auch Reizstoffe und Silvesterfeuerwerk verschießen kann, hiervon unberührt sind.