Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 9.312 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juli 2020 um 09:51) ist von the_playstation.

  • Ich besitze den 2-Schüssigen JPX und habe ihn mal getestet. Das Teil ist schon beeindruckend. Vor allem der dumpfe Knall und der Rückstoß. Dieses braune Pfefferkonzentrat ist so zähflüssig, dass es nur sehr langsam von der Zielscheibe abgelaufen ist.

    Beim JPX sehe ich eher noch ein ganz anderes Problem und zwar ist das die enorme Wucht des Pfefferstrahles. Auf dem Gerät selbst steht eine Anwendungsdistanz zwischen 1,5 und 7 Meter. Die 1,5 Meter Mindestabstand sollten zwingend eingehalten werden, wenn es um den Gesichts- und Augenbereich geht und genau da ist das Problem. In einer echten Notwehrsituation muss man vermutlich froh sein, wenn man mit dem Ding überhaupt eine Chance hat, einen "Schuss" abzufeuern.

    Wenn ich mich nicht irre, gab es sogar in Deutschland durch den JPX-Einsatz einen Todesfall, bei welchem der Pfefferstrahl auf kurzer Entfernung ein Auge perforiert und das Gehirn verletzt hat.

    https://www.focus.de/politik/deutsc…id_9012890.html

  • Wenn ich mich nicht irre, gab es sogar in Deutschland durch den JPX-Einsatz einen Todesfall, bei welchem der Pfefferstrahl auf kurzer Entfernung ein Auge perforiert und das Gehirn verletzt hat

    Genau solche Sachen meine ich.
    Dazu nie vergessen: Das Ding ist nur zur Tierabwehr zugelassen. Schießt du damit auf einen Menschen, hast du den ersten Übertritt also schon getan. Und der wird dann später höchstwahrscheinlich diskutiert werden.

  • Hallo Leute,

    gibt es einen Unterschied beim rechtlichen Status vom normalen 2 schüssigen Jet Protector und dem JPX 6 ( nicht JPX 4 der ist in D. verboten) mit 4 Schuss? Und warum ist am JPX 6 der Laser legal?
    Bevor ich 300-400 Euro ausgebe sollte es rechtlich auf sicheren Füssen stehen und nicht „nächste Woche“ verboten werden.
    Danke in Voraus.

    .... wollte nur mal erinnern worum es in diesem Beitrag geht. Man könnte fast denken der erste Post lautet "Jet Protector - pro und contra"

    Hier hat doch überhaupt keiner danach gefragt was IHR für sinnvoll im Bezug auf Selbstverteidigung haltet.

    Hier wird sich ständig über die Kirche und allgemein gläubige Menschen aufgeregt. Dabei sind hier wesentlich mehr Missionare unterwegs.

    :rolleyes:

  • Der Artikel stammt doch aus 2018...?

    Und hier das Ergebnis - 3 1/2 Jahre Knast:
    https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/koeln-u…en_aid-48349227

    Unter diesen Voraussetzungen finde ich die Diskussion und damit auch einen guten Rat für den TE, durchaus sinnvoll.
    Es geht hier ums Strafrecht, und die Aktualität des Urteils könnte sehr wohl noch bald Konsequenzen auf die Zulassung dieser Art von Waffe in Deutschland haben.
    Ein Grund mehr für mich, so einen Sch... nicht zu kaufen.

  • Zu der Frage des Themenstarters bezüglich des Lasers.
    Laut Waffengesetz ist es verboten an Schusswaffen Laser, Lampen etc. anzubringen.

    Da es sich beim JPX Tierabwehrgerät aber ausdrücklich nicht um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt, sondern um ein Gerät, welches ausschließlich nur zur Tierabwehr gedacht ist (muss auch so gekennzeichnet sein), greift beim JPX auch nicht das Waffengesetz. Daher ist der Laser hier erlaubt.

  • Der Artikel stammt doch aus 2018...?

    Und hier das Ergebnis - 3 1/2 Jahre Knast:
    https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/koeln-u…en_aid-48349227

    Unter diesen Voraussetzungen finde ich die Diskussion und damit auch einen guten Rat für den TE, durchaus sinnvoll.
    Es geht hier ums Strafrecht, und die Aktualität des Urteils könnte sehr wohl noch bald Konsequenzen auf die Zulassung dieser Art von Waffe in Deutschland haben.
    Ein Grund mehr für mich, so einen Sch... nicht zu kaufen.

    Schwachsinn! Sorry, aber hier wird alles bunt durcheinander geworfen.
    Der Richter hat festgestellt dass der erste Schuss mit dem Jet Protector eine Notwehrhandlung war! Diese wurde nicht bestraft.

    Die Strafe hat er ( meiner Meinung nach zu Recht) für den 2. Schuss bekommen.

    Hier die Textstelle aus dem verlinkten Zeitungsbericht :

    Als der 30-Jährige dann aber wegging, sei der Angeklagte ihm gefolgt und habe ihm ins Gesicht geschossen. Dieser Schuss war nach Überzeugung der Kammer nicht mehr von Notwehr gedeckt. Vielmehr habe der Angeklagte den Nachbarn belehren wollen, dass dieser ihn nicht ungestraft angreifen könne. Der Angeklagte hätte „den tödlichen Erfolg seines Handelns voraussehen können“, sagte der Richter.

  • Schwachsinn! Sorry, ...

    Killerphrase. Unsachlich und offensiv. Dazu noch mit ! Aber du hast dich ja gleich wieder dafür entschuldigt...

    Ich klinke mich hiermit aus diesem Fred aus. Was ich dazu beitragen konnte (möge jeder selbst entscheiden ob mit Sinn oder ohne) habe ich gesagt bzw. geschrieben.

    Bis dann.

  • Danke für eure Antworten.
    Dass der thread wieder in pro und contra endet war klar :D Die einen hätten am liebsten ne Panzerfaust zur SV, die anderen lassen sich aus Angst vor Konsequenzen lieber ins Krankenhaus prügeln, für die anderen ist eh alles Quatsch usw. ;)
    Aber mir ging es rein um den rechtlichen Status der Dinger. Das wurde ja soweit geklärt.
    Kann mir noch jemand einen seriösen Shop empfehlen (Frankonia, wo ich sonst kaufe, hat ihn leider nicht) und sagen welche beim JPX 6 die deutsche Version ist? Es gibt da wohl verschiedene. Einmal grau transparent und einmal schwarz.

    :thumbsup:

  • es wird wohl die die richtige sein, wo Tierabwehrgerät oder nur zur Tierabwehr draufsteht

  • Was mich an den Teilen stört und warum ich Sie nicht kaufen werde:
    1.) Nur 2 oder 4 Schuß
    2.) Teuer
    3.) Kartuschen sehr teuer.

    Eine größere Pfefferspraydose ist billiger und reichhaltiger.

    Zu Selbstverteidigung:
    Es kommt immer anders als man denkt und man ist in der Regel überrascht. Oft zu nah um die Jet einzusetzen. Wer gewinnt liegt an der Bewaffnung, der Anzahl und vor allem, und das ist der wichtigste Punkt, wer am hemmungslosesten und skupellosesten ist. Und das ist in derRegel der andere (Angreifer).

    Da helfen auch keine Techniken, da man Sie nicht oder zu spät rücksichtslos einsetzt.

    Verteidigen kann man sich max. gegen 2x Personen. Bei 3x nahezu unmöglich. Das ist auch in der ganzen Tierwelt bekannt. ;)

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Also was die Größe angeht kann man vieles Bequem und Unauffällig tragen. Ich trage eine Zoraki 917 und die is niemandem aufgefallen, selbst wenn ich gefragt habe.
    Mit der richtigen tragemethode geht alles ^^

    Das heißt nicht dick; das heißt ballistischer Vorteil.

  • Am besten sind ja immer auch die Aussagen von wegen "Lerne lieber einen Messerangriff effektiv abzuwehren". Sorry, aber das ist echt lächerlich :D

    Einen ernst gemeinten Messerangriff, der von einem echten Aggressor ausgeführt wird, wehrt niemand (und ich meine niemand) erfolgreich ab.
    Gegen ein Messer verliert man immer.

  • Das ist so nicht richtig. Das hängtvon vielen Parametern ab.
    Z.B.
    1.) Überraschender Angriff oder vorangekündigt oder von weitem ersichtlich?
    2.) Ist man selbst waffenlos, hat zumindest einen zur Abwehr geeigneten Gegenstand oder auch ein Messer?
    3.) Kennt man WIRKLICH effektive Techniken? Nicht so neumodischen Blödsinn.

    Aber dem Angriff ausweichen ist mit Sicherheit eine der besten Optionen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Hier möchte ich noch etwas einwerfen.

    Gehen wir mal davon aus dass du dich mit einem Messer verteidigt hast oder es vorhast.
    Bitte vorher die Gesetzeslage dazu checken damit nämlich nicht DU am Ende der bist der im Knast sitzt oder eine dicke Geldstrafe zahlen kann.
    (Ich mache die Gesetze nicht, ich weise nur darauf hin)

    Das heißt nicht dick; das heißt ballistischer Vorteil.

  • Notwehr. Das Problem ist eher die Beweislast. Daher wäre ein anderes Utensil sicher förderlicher. Wobei das eine Frage der Person ist. Als (gutsituierter 52j Sack) wird das Gericht eher annehmen, daß ich der Angegriffene bin und nicht der 22j Halbstarke ....

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • 53 ml Walther ProSecur sprüht fast 9 Sekunden mit ballistischem, sehr gut zu kontrollierendem Strahl.

    Reichweite locker fast 5 m.

    Ich hab damit die Wohnung eines Marders unterm Dach behandelt und nur nen Hauch abbekommen.

    Saß dann rittlings blind und mit Wahnsinns-Schmerzen auf dem Dachfirst und hab ausgehalten, bis ich mich fähig gefühlt habe, die Leiter zu nehmen.

    Das war derart brutal, das möchte ich nicht nochmals erleben.

    Und so ne Dose ist klein, lautlos, hat Wirkung wie Sau und ist billig.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Notwehr. Das Problem ist eher die Beweislast. Daher wäre ein anderes Utensil sicher förderlicher. Wobei das eine Frage der Person ist. Als (gutsituierter 52j Sack) wird das Gericht eher annehmen, daß ich der Angegriffene bin und nicht der 22j Halbstarke ....

    Gruß Play

    Das kommt aufs Erscheinungsbild von euch an!

    Der ist sogar 75

    https://images.app.goo.gl/D6w2xZFDWxe1ew4GA

    Der hier ist um die 20

    http://Https://images.app.goo.gl/5VhePqmMtNqCL3XT6

    :D