Austausch Lauf legal ?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 5.032 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2020 um 10:45) ist von Stephan FWB.

  • Hallo,

    nehmen wir folgenden Fall an:

    Luftgewehr mit "F", 7,5J und in 4,5mm in Deutschland.

    Darf der Besitzer einen Lauf eines anderen Herstellers aus dem EU Ausland kaufen, der ohne weitere Arbeiten eingebaut werden kann ? Es bleibt weiterhin beim selben Kaliber und die 7,5J werden auch wieder eingehalten. Die Lauflänge könnte unterschiedlich sein.

    p.s. nicht gleich meckern, denn bei Sportwaffen-Schneider sind z.B. diverse Weihrauchläufe frei ab 18 Jahren erhältlich.

  • Sollte bei Luftdruckwaffen möglich sein, falls nicht die Seriennummer oder das F - Zeichen nur in den alten Lauf eingeschlagen ist. Der neue Lauf sollte halt die gleiche Länge haben.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Da finde ich keine eindeutige Antwort.


    Beispiel:

    Ich habe eine Weihrauch HW100 7,5J / 4,5mm und 31cm langem Lauf ab Werk

    Alles nicht legal oder doch, wenn die 7,5J nicht überschritten werden ?

    - ich baue einen Weihrauch Lauf mit 60cm im Kaliber 5,5mm ein
    - ich baue einen Weihrauch Lauf mit 60cm im Kaliber 4,5mm ein
    - ich baue einen Weihrauch Lauf mit 41cm im Kaliber 4,5mm ein
    - ich baue einen Weihrauch Lauf mit 31cm im Kaliber 5,5mm ein

    All diese Läufe kann ich hundertfach frei ab 18 Jahren kaufen. Ich weiß das heißt nichts, denn stärkere Federn darf ich auch kaufen aber nicht einbauen :)

    Hier sind doch auch viele Field Target Schützen die ihren Lauf getauscht haben? :)
    Muss ich der Ordnung halber eine amtliche Energiemessung durchführen lassen ? Einen Beschuss gibt es für Luftgewehre nicht.

    Tausche ich den Lauf, kontrolliere die Energie und die ist im erlaubten Rahmen, wäre für mich alles ok.
    Sollte die Waffe mal kontrolliert werden, wird die Energie gemessen und man stellst fest, das diese 7,5J entspricht, bekomme ich die bestimmt zurück.
    Ich kann mir nicht vorstellen, das wenn die Energie im Rahmen ist, weiter nachgeforscht wird. Es gibt tausende zugelassene Druckluftwaffen :)
    Damit es überhaupt zu einer Messung kommt, muss man wahrscheinlich groben Unfug damit angestellt haben!

  • Schwierige Frage auf die es so einfach keine rechtlich verbindliches Antwort gibt.
    Da der Lauf nicht bearbeitet wird sondern nur durch das lösen einer Schraube entnommen und durch einen passenden ausgetauscht wird vermute ich keine Probleme.
    Aber was nützen Vermutungen.

    Klärung könnte eine kleine Anfrage im Bundestag bringen. :D

    Hah, da fällt mir die Diana Chaser ein, da kann man doch auch den Lauf tauschen. Und das gibt es im Set.

  • Also ich sehe es so.
    Du hast eine Waffe mit :F: somit bist du verantwortlich das diese Waffe unter 7,5J bleibt.
    Mit welchem Lauf sie das tut sollte egal sein.
    Sonst hätte nicht so viele FTler ihren Lauf getauscht.

  • Meine Auskunft ist nicht rechtskräftig aber meiner persönlichen Auffassung nach ist das folgendermaßen:

    Der Lauf ist ein relevantes Waffenteil, dieser muss klar einer bestimmten Waffe zugeordnet werden.

    Ich erklär es an einem beispiel:
    Du hast ein freies ab 18 Jahren A Luftgewehr und willst den Lauf tauschen, im Internet gibt es einen lauf für das freie Luftgewehr ab 18 Jahren B der genau in das A passt, der Erwerb ist frei jedoch nicht der Einbau da der Zweck für das Gewehr B ist und nicht für das Gewehr A.
    Somit bräuchtest du einen Büchsenmacher der dir den Lauf installiert und den Beschuß macht.

    Hast du aber ein A Luftgewehr und es gibt einen Wechsellauf für das A Luftgewehr mit den selben Maßen und zweckbestimmt für dieses genau eine Gewehr nur von einem anderen Hersteller dann sollte der einbau Privat und frei sein.

    Nimm sowas nicht auf die leichte Schulter und halte dich wirklich strickt an die Gesetze!
    Am besten meldest du dich mal bei einem Büchsenmacher und fragst ganz unverbindlich deine Frage, dieser hat das nötige Fachwissen und sagt es dir :)

  • Die Frage besteht aus 2 Teilen.
    Der Einbau eines anderen Laufs ist zulässig wenn keine
    Anpassungen erforderlich sind (spanende Bearbeitung)
    und die Energie damit 7,5 Joule nicht überschreitet.

    Der Erwerb und die Verbringung eines wesentlichen Teils
    einer Waffe unterliegt der Erlaubnispflicht. Eine Ausnahme
    besteht dann, wenn das Teil für eine freie Waffe bestimmt
    ist. Wenn also der Lauf im Ausland für eine Waffe die auch
    als freie Waffe in Deutschland erhältlich ist angeboten wird
    ist er frei, ansonsten nicht!
    Die Bestimmung legt der Hersteller oder Importeur fest. So
    unklar diese Definition auch sein mag, daß Schalldämpfer
    für F-Waffen frei sind haben wir auch dieser Bestimmung
    zu verdanken, gedacht war das eigentlich anders.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • @Kallimero
    Das ist gerade anders herum ;)
    Und Beschuß für Luftpumpen gibt es nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Danke, das hört sich schlüssig an.

    Sofern man sich also einen Lauf anfertigen lässt, sollte in der Rechnung einfach vermerkt sein, das dieser für Luftgewehr XYZ ist mit Seriennummer ZYX.
    Mit vorzeigen des Gewehrs könnte man daher nachweisen, das es wirklich ein "F" Gewehr ist.

    Bei den Preisen sollte das auch für einen Büchsenmacher möglich sein :D

    Feuer frei :schiess1::F:

  • @Kallimero
    Das ist gerade anders herum ;)
    Und Beschuß für Luftpumpen gibt es nicht.

    Und wieder was dazu gelernt! ^^
    Fakt ist sowas sollte man wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen.

  • Dieses Set dürfte nicht angeboten werden wenn der Tausch eines Laufes ein Problem wäre.

    https://www.kotte-zeller.de/diana-chaser-r…-diana-futteral

    Naja, diese Schlussfolgerung muss so nicht zwangsläufig stimmen. Dieses Set hat mit ziemlicher Sicherheit in genau dieser Kombination eine eigene Zulassung/Genehmigung. Nur weil es hier erlaubt ist muss das nicht pauschal für andere Hersteller und/oder Gewehre stimmen.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • @Kallimero
    Das ist gerade anders herum ;)
    Und Beschuß für Luftpumpen gibt es nicht.

    Wieso werden Luftgewehr und Pistolen eigentlich nicht beschossen?
    Weiss da jemand für eine Erklärung?
    Oder Gilt diese Regelung nur an Waffen, die mit Kartuschen- und Patronen schießen können?

    Man muss aufpassen, da ein Längerer Lauf Leistungssteigerung sein kann, siehe Zoraki HP01 mit kurzem und langem Lauf. Der Längere erreicht in der FAC Version mehr Joule.

  • Ein Beschuss ist meines Wissens nur für Heißgaser vorgeschrieben, da bei Kaltgasern deutlich weniger Druck verarbeitet wird.
    Bei Heißgasern werden durchaus mal 2000 Bar und mehr verarbeitet.

  • Wieso werden Luftgewehr und Pistolen eigentlich nicht beschossen?

    Und warum sollte man sie dem Beschussamt zuführen ?
    Mit dem F wird bestätigt, dass die Waffe den geltenden Gesetzen entspicht,
    und die Gefahr eines explodierenden Laufs/Systems tendiert gegen null.
    Früher mussten die Kanonengießer den Beschuss unter Zeugen
    selbst durchführen, hatten sie gepfuscht war es das Ende der Karriere . . . 8)

  • Der Beschuß soll sicherstellen daß die erforderliche
    Festigkeit gegeben ist. Es wird daher mit erhöhter
    Ladung beschossen. Das ist bei Luftantrieb weder
    möglich noch sinnvoll.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bei F-Gewehren muss ja nur festgestellt werden, dass die Waffe die maximale Energiegrenze einhält. Das geht mit einer einfachen Geschwindigkeitsmessung.
    Scharfe Waffen werden mit 30% höherem Druck als dem nach CIP zulässigen Gasdruck beschossen.
    Das sind bei einer 9mm x 19 und Pmax von 2350 bar nach CIP 3055bar.
    Die Leistung der Munition ist dabei nachrangig.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Meine bescheidenen Meinung, oder besser mein Einwand:
    Entspricht ein, sagen wir mal Anschütz 9015 noch dem vorgelegten und genehmigtem Baumuster, wenn es einen Walther Lauf spendiert bekommen hat?
    Ich denke nicht.