Sportpistole .22 für DSB

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 7.433 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2020 um 00:08) ist von Ingo.M.

  • Du hast ja 2 Kurze als Sportschützenkontingent. WS zählt nicht als Waffe. Ergo dürfte die Begründung für die Ablehnung schwer fallen.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Beim hessischen Schützenverband wird sehr wohl ein eingetragenes WS als "Waffe" gewertet, wenn es um einen Antrag für eine weitere KW geht.
    Da muss man dann schon dieselben Gründe/Nachweise liefern, wie bei KW 3,4,5 etc...

  • Ein (kaliberkleineres) Wechselsystem ist bedürfnisfrei, wenn die Grundwaffe eingetragen ist. Das kann der Verband auch nichts dran ändern.


    Also eine 1911 in .50GI kaufen

    Dann Wechselsysteme

    - .451 Detonics
    - .45 ACP
    - 10mm Auto
    - 9mm Steyr
    - 9mm Para
    - 9 x 25 Dillon
    - .38 Auto
    - .38 Casuill
    - 7,65 Para
    - .22lr
    - .17 Mach 2

    Eine Waffe - 12 Kaliber (wird noch eine handvoll weitere geben, fallen mir aber jetzt gerade nicht ein.

    Mitr

    Ich habe keine Probleme mit Lactose und Gluten. Als Ausgleich leiste ich mir ein paar Intoleranzen im zwischenmenschlichen Bereich.

  • Ein (kaliberkleineres) Wechselsystem ist bedürfnisfrei, wenn die Grundwaffe eingetragen ist. Das kann der Verband auch nichts dran ändern.

    Es geht auch nicht um das Bedürfnis für das WS sondern um den Bedürfnisantrag bei der nächsten Waffe. Und da kann (und hat) der Verband das als Waffe des Grundkontingents angesehen, womit nach Kauf eines 1911 in .45ACP und eines WS in .22 für das Bedürfnis eines Revolvers in .357Mag die "erschwerten" Bedingungen für die Bestätigung des Revolvers herangezogen werden/wurden.
    Genau so bei mir gewesen.
    Dass der HSB auch aufgrund dessen (und der mittlerweile horrenden Kosten für ein Bedürfnis) keine Bedürfnissbescheinigungen mehr von mir bekommen, sondern ich sie mir über die Freien Schützen hole, ist denke ich nachvollziehbar.

  • Kann ich nix zu sagen, bin kein Hesse. Unter "3. Allgemeines" schreiben sie es richtig: kalibergleich oder kleiner ist auf WBK erlaubnisfrei. Zählt also nicht als ganze Waffe, weil dafür ja ein neues Bedürfnis fällig wäre. Das ergibt sich auch aus Anlage 2 WaffG. Das ist echt kleinkariert von deinem Landesverband und fast schon Willkür.

    https://hessischer-schuetzenverband.de/Verband/Waffen…%C3%BCtzen.aspx

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Es geht auch nicht um das Bedürfnis für das WS sondern um den Bedürfnisantrag bei der nächsten Waffe. Und da kann (und hat) der Verband das als Waffe des Grundkontingents angesehen, womit nach Kauf eines 1911 in .45ACP und eines WS in .22 für das Bedürfnis eines Revolvers in .357Mag die "erschwerten" Bedingungen für die Bestätigung des Revolvers herangezogen werden/wurden.

    Ist schon klar und verstanden. Die Frage ist halt, wenn ein Waffenteil bedürfnisfrei erworben wurde, kann der Verband ein weiteres Bedürfnis mit der Begründung verweigern, wenn das Waffenteil in einer Disziplin passt?
    Bislang war ja gerade der Vorteil ein Bedürfnis durch ein Wechselsystem eingespart zu haben. Genau dieser Vorteil und der eigentliche Sinn eines WS macht ja dann der Verband kaputt.

    Nachtrag:
    Das würde ja bedeuten, dass ein Schütze mit einer Walther GSP .32WC mit .22 lr WS kein weiteres Bedürfnis für eine Kurzwaffe bekommt, da ja er mit seinen beiden Kurzwaffen seine beiden Kurzwaffen-Bedürfnisse belegt hat.
    Das halte ich für Unsinn und es ist nicht im Sinne der Wechselsysteme.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (6. Februar 2020 um 21:50)

  • Das würde ja bedeuten, dass ein Schütze mit einer Walther GSP .32WC mit .22 lr WS kein weiteres Bedürfnis für eine Kurzwaffe bekommt, da ja er mit seinen beiden Kurzwaffen seine beiden Kurzwaffen-Bedürfnisse belegt hat.
    Das halte ich für Unsinn und es ist nicht im Sinne der Wechselsysteme.

    Genau so wird das hier auch gehandhabt.
    Kaufst du dir eine KK und eine GK (Grundkontingent), kannst du dir hinterher für die GK Wechselsysteme in kleineren Kalibern kaufen.
    Kaufst du dir zuerst eine GK mit KK Wechselsystem, hast du ja für KK und GK eine geeignete Waffe, da wird eine zusätzliche KK dann als Drittwaffe gesehen.
    (Der Stand ist aber schon ein paar Jahre alt, mag heute anders gehandhabt werden).

  • Es ist heute anders.
    Heute wird das Bedürfniss beim DSB nach Disziplin beantragt.
    Da Wechselsysteme nicht berücksichtigt.

    Gruß Toto

    Das wurde ja schon immer nach Disziplin beantragt. Aber so wie ich es geschildert habe, wurde es vom HSB beim Antrag im Oktober 2018 gemacht.

    Floppyk: Ob der Verband es "kann" oder nicht ist erstmal wurscht. Er sitzt am längeren Hebel und macht es so.
    Und ja, natürlich ist es Blödsinn und nicht im Sinne der WS, aber so wirds halt gemacht.

  • Ich habe da mal rumtelefoniert. In der Tat scheinen die Sachbearbeiter des Schützenbundes damit nicht so richtig bzw. einheitlich umgehen zu können.
    Es gibt aber eine Lösung. Unkonventionell, aber rechtens:
    Wechselsystem auf eine andere WBK bzw. Händler umtragen lassen, also "parken". Neues Bedürfnis beantragen. Mit Eintrag der neuen Waffe auch das WS wieder eintragen lassen. Da für das WS kein Voreintrag nötig ist, sind die Gebühren nicht so hoch. Damit kann man zumindest die meiner Meinung falsche Entscheidung des Schützenbundes umgehen. Nötig ist aber jemand der Willens ist, das WS kurzfristig zu parken, was allerdings zusätzliche Gebühren frisst.

    Die Regelung für Wechselsysteme finden sich in der Anlage des WaffG:

    Zitat

    2.
    Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs.
    1a)
    2.1
    Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen
    auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

    Ich wüsste auch nicht, dass sich das im neuen kommenden WaffG ändert.

  • Das ist aber mehr aufwand und unnötige Kosten als man Nutzen von hat.
    Da lege ich lieber eine Kopie von der Rangliste bzw den Brzirksmeisterschaften dazu und fertig.
    Aber wie gesagt, die Bedügnisanträge gehen eh nurnoch zu den Freien Schützen.


  • Ob der Verband es "kann" oder nicht ist erstmal wurscht. Er sitzt am längeren Hebel und macht es so.

    Wenn ein Verband über das ohnehin schon strenge Waffenrecht hinaus eigene Vorschriften erlassen will, sollte man darüber nachdenken den Verband zu wechseln und ihnen den Grund dafür mitteilen, dann geht deren Hebel ins Leere.

  • sollte man darüber nachdenken den Verband zu wechseln

    Leicht gesagt, aber ich würde auch viel lieber und dem BDS schießen, aber es gibt hier in vernünftiger Reichweite keinen Verein, der diesem Verband angehört.

  • Kaufe dir gleich eine gescheite die dein ganzes Leben begleiten wird und kein ausgedienten Schrott die die Älteren Kollegen dir andrehen wollen!
    Als gescheite pistole versteht sich eine moderne GSP oder eine AW93.
    Und nur als NEU.

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Leicht gesagt, aber ich würde auch viel lieber und dem BDS schießen, aber es gibt hier in vernünftiger Reichweite keinen Verein, der diesem Verband angehört.

    Lustig. Bei uns sind mehrere von der BDS zu uns DSB gekommen nur um die Bedürfnisse zu holen.

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Bin ehrlich bin kein grosser Fan von GSP etc. Die erste sollte wohl laut OSM eine SpoPi sein. Werde das Teile nach halben Jahr es wieder abgeben. Wenn ich dann meine GK Kurzwaffe habe ist das Thema SpoPi für mich eh erledigt.

    na ja... mit so einer Einstellung für die Zukunft... würde ich nachdenken ob fehl am Platz...

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  • Der besagte Vorstand? Der ist in dieser Hinsicht sicherlich eine Fehlbesetzung. Das Problem daran ist aber, es gibt meist nicht so viele Bewerber um die Posten im Verein.
    Dennoch wird im geschilderten Falle jemand an der Wahrnehmung seines Rechtes gehindert und zum Erwerb einer Waffe gedrängt, die er eigentlich nicht haben möchte. Dadurch entsteht ihm ja schon ein meßbarer Schaden (Erwerb, Eintrag).

    Um des lieben Friedens willen reicht dann vielleicht doch eine gut erhaltene halbwegs präzise Pistole aus dem untersten Preissegment, z.B. FN150 oder Erma 85 oder Margolin wenn's richtig billig werden soll. Damit bliebe dann wenigstens die Motivation erhalten, weil die zumindest in den unteren Ebenen noch wettkampftauglich sind.

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Möchte die Baikal IZH-35 (isch 35) in den Raum werfen. Recht günstig zu erwerben, jedoch evtl Probleme mit Ersatzteilen.
    Ist aber Identisch zur Walther Ksp200, leider die ist auch eher weniger vertreten.

    Ich bin im DSB, wo Ich KK schieße, und melde mich zusätzlich beim BDS an um GK schießen + erwerben zu können.

    Kauf dir gleich was gescheites als Spopi, denn wie bereits gesagt die Waffe wird dich dann vermutlich das ganze Leben begleiten.

    Zudem ist KK Munition zum üben wunderbar, da ca 50% günstiger zu 9mm Para

  • Kauf dir gleich was gescheites als Spopi, denn...

    Er hat doch schon erwehnt, er will doch nur an die GK rankommen...

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.